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Die Ausdifferenzierung des Sexuellen und der soziale Wandel der Sexualität

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Sexualtechnische Konsumobjekte und Metamorphosen moderner Sexualitäten

Zusammenfassung

Der Beitrag analysiert die Bedingungen und Strukturen der zeitgenössischen Sexualität als Effekte sozialer Differenzierung und der Durchsetzung des Primats funktionaler Gesellschaftsdifferenzierung. Funktionale Differenzierung hat die Bedingungen für die zeitgenössische Ausdifferenzierung, Autonomisierung und Pluralisierung des Sexuellen geschaffen. Zugleich entstehen mit und parallel zur Ausdifferenzierung des Sexuellen strukturelle Kopplungen von Sexualität mit anderen (Funktions-) Systemen. Die Kombination von Ausdifferenzierung und strukturellen Kopplungen hat auf das Sexuelle einen dynamisierenden Effekt.

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Notes

  1. 1.

    Vermutlich sagt dies weniger etwas über Webers Konzept als über die Soziologie selbst aus, zumal ein ähnliches Schicksal auch die (eher verstreuten) Ausführungen anderer soziologischer Klassiker über Sexualität trifft.

  2. 2.

    Ein wesentliches theoriearchitektonisches Hindernis, das es erschwert, im Rahmen der Luhmann’schen Systemtheorie eine Ausdifferenzierung des Sexuellen konzeptionell zu fassen, ist Luhmanns Behandlung von Sexualität als symbiotischem Mechanismus/Symbol des symbolisch generalisierten Kommunikationsmediums ‚Liebe‘. Zwar konzediert Luhmann (1997: 379), dass es mit der „neuzeitlichen Ausdifferenzierung dieser Medien zu einer Aufwertung ihrer symbiotischen Symbole“, also auch von Sexualität, komme, fügt aber an: „Für Sexualität heißt die Leitunterscheidung dann: mit oder ohne Liebe. Im einen Falle läuft es auf Ehe hinaus, für den anderen entsteht eine Gegenkultur der Obszönität.“ (Ebd.: 379 f.) Etwas überspitzt formuliert, lautet für Luhmanns Theoriearchitektur die Alternative also: Liebe oder chaotische bzw. ungeordnete Sexualität. Hinzu kommt, dass Luhmanns ‚Liebe‘ eher den gepflegten und vor allem verschriftlichten Semantiken und weniger den ephemeren Ereignissen und Erregungen gilt, die wesentlich weniger Spuren in den Archiven und Bibliotheken hinterlassen haben. Auf der anderen Seite bietet die Luhmann’sche Systemtheorie mit Theoremen wie funktionaler Gesellschaftsdifferenzierung, binärer Codierung, Selbstreferentialität und struktureller Kopplung eine Reihe von Werkzeugen, die sich für eine Analyse des Wandels der Sexualität fruchtbar machen lassen.

  3. 3.

    Sexualität ist mit anderen Worten wiederum zu einem „Kampfplatz“ geworden (vgl. Benkel/Lewandowski 2021).

  4. 4.

    Selbst nicht in Zeiten der Corona-Pandemie.

  5. 5.

    Schichtung als gesellschaftliches Differenzierungsprinzip traditionaler Gesellschaften ist nicht mit sozialer Schichtung in modernen Gesellschaften gleichzusetzen. Letztere ist primär ein Produkt des Wirtschafts- wie des Bildungssystems – also von modernen Funktionssystemen –, nicht jedoch ein Effekt ständischer Schichtung.

  6. 6.

    Die funktional differenzierte Gesellschaft bietet, so Luhmann (1989: 158), „dem Einzelnen keinen Ort mehr, wo er als ‚gesellschaftliches Wesen‘ existieren kann. Er kann nur außerhalb der Gesellschaft leben, nur als System eigener Art sich außerhalb der Gesellschaft reproduzieren, wobei für ihn die Gesellschaft eine dazu notwendige Umwelt ist. Das Individuum kann nicht mehr durch Inklusion, sondern nur noch durch Exklusion definiert werden.“

  7. 7.

    Für dieses Argument ist die Unterscheidung von Gesellschaftsstrukturen und Menschen zentral, da sich die menschliche Umwelt der Gesellschaft – trotz neuer Reproduktionstechnologien – weiterhin auf sexuelle Weise reproduziert. Die Struktur der modernen Gesellschaft wird aber nicht mehr über das Abstammungsprinzip und/oder familiale Zugehörigkeiten geregelt bzw. reproduziert.

  8. 8.

    Dass entsprechende Kontrollen und Regulierungen immer wieder unterlaufen wurden, zeigt sich am Problem der Bastarde. Die Behandlung dieses Problems macht andererseits aber auch deutlich, wie zentral die Regulierung des Sexuellen für die Reproduktion der gesellschaftlichen Ordnung war. Die Unterscheidung zwischen legitimem und illegitimem Nachwuchs lässt sich als Versuch deuten, die Problematik in einer Weise in den Griff zu bekommen, die bei gleichzeitiger Beibehaltung des Grundprinzips der stratifikatorischen Ordnung gewisse sexuelle Freiheiten für Angehörige der oberen Schichten ermöglicht. Vergleichbare Mechanismen der Problembearbeitung sind bzw. waren die Erhebung in den Adelsstand, die (selektive) Anerkennung von illegitimem Nachwuchs sowie die Adoption.

  9. 9.

    Zur Abgrenzung systemtheoretischer Konzepte gegenüber Siguschs Ansatz vgl. Lewandowski (2004: 64–77, 2007, 2015).

  10. 10.

    Im Prozess der Durchsetzung funktionaler Gesellschaftsdifferenzierung sind zwei ‚Phasen‘ zu unterscheiden. Zunächst bricht funktionale Differenzierung mit der stratifizierten Ordnung traditionaler Gesellschaften. In einer späteren Phase – und deutlich erkennbar ab dem späten 20. Jahrhundert – lässt sich eine Radikalisierung funktionaler Differenzierung beobachten. Stichweh (2005: 163 ff.) unterscheidet etwa fünf historische Perioden der Ausdifferenzierung von Funktionssystemen, die sich auch als ‚Ausdifferenzierungsschübe‘ verstehen lassen. Zudem ließe sich – teilweise quer zu Stichwehs Unterscheidung – zwischen primären und sekundären Funktionssystemen in dem Sinne unterscheiden, dass letztere auf die Folgeprobleme durchgesetzter funktionaler Differenzierung reagieren (vgl. Lewandowski 2004: 22 f.). So findet das Intimsystem (Fuchs 1999) etwa seine Funktion in der Bearbeitung des Ausschlusses des Menschen aus der funktional differenzierten Gesellschaft.

    Von einer Radikalisierung funktionaler Differenzierung kann also insofern gesprochen, als einerseits die Funktionssysteme ungehemmt ihrer Eigenlogik folgen und auf diese Weise innergesellschaftlich expandieren und als andererseits die moderne Gesellschaft auf Folgeprobleme funktionaler Differenzierung mit einer Fortschreibung ihrer Differenzierungsform reagiert, also mit der Ausbildung von weiteren Funktionssystemen, die diese Folgeprobleme bearbeiten.

  11. 11.

    Die Ausführungen in diesem Abschnitt folgen Lewandowski (2014).

  12. 12.

    Allerdings auch in diesem Fall nur selten in als legitim angesehener Weise, sondern eher verheimlicht (vor allem nach außen).

  13. 13.

    Typischerweise – aber nicht in allen Fällen – die positive. So bevorzugt der binäre Code der Moral das Gute gegenüber dem Bösen, Wissenschaft Wahrheit gegenüber Unwahrheit, das Rechtssystem Recht gegenüber Unrecht usw.

  14. 14.

    Ein Beispiel wäre die paradoxe Figur der verführten bzw. missbrauchten Unschuld, die ihrer Keuschheit – im Gegensatz zum von wollüstigen Träumen heimgesuchten Schläfer – nicht verlustig geht.

  15. 15.

    Im Gegensatz zu heutigen Annahmen war Keuschheit keine geschlechtsspezifische Tugend bzw. keine Tugend, die immer nur mit einem Geschlecht verbunden war. So wurden in manchen Epochen ‚sündige‘ Frauen als Gefahr für keusche Männer angesehen – eine Vorstellung, die dort noch virulent ist, wo die Verschleierung von Frauen gefordert wird.

  16. 16.

    Wer lügt, mag Schande über die Gemeinschaft bringen, sich versündigen und unmoralisch handeln; Lügen als unkeusch zu beschreiben, erscheint hingegen als Verwechslung von Kategorien.

  17. 17.

    Sofern die Unterscheidung von reproduktiver und nichtreproduktiver Sexualität erstere präferiert und Sexualität über Reproduktivität legitimiert, kann aus dieser Perspektive nichtreproduktiven Sexualitäten kein legitimer Status zukommen – es sei denn, sie könnten zur Reproduktion führen. Man denke etwa an die (katholische) Konstruktion, dass ehelicher Geschlechtsverkehr (ohne Verhütungsmittel!) legitim sei, da er ja prinzipiell zur Reproduktion führen könnte.

  18. 18.

    Die wechselseitige Trennung von Sexualität und Reproduktion durch Kontrazeptiva einerseits und neue Reproduktionstechnologien andererseits erfolgt historisch deutlich später.

  19. 19.

    Wenig beachtet wird, dass sowohl Pornographie als auch Psychopathologie diskursive Räume eröffnen, in die sich unterschiedliche Begehrensformen einschreiben und in denen sich diese auch artikulieren können.

  20. 20.

    Trotz Hirschfelds Rede von „sexuellen Zwischenstufen“ beginnt der Glaube an sexuelle Identitäten erst zu Beginn des 21. Jahrhunderts brüchig bzw. paradox zu werden – freilich (vorerst?) nur in spezifischen sozialen Milieus. Abzuwarten bleibt zudem, ob die derzeit beobachtbaren ‚uneindeutigen‘ sexuellen Identifikationen vornehmlich von Angehörigen jüngerer Altersgruppen (biographische) Durchgangs- und/oder Minderheitenphänomene sind bzw. bleiben oder ob sich in ihnen ein Anfang vom Ende des Konzepts sexueller Identitäten ankündigt. Zu bedenken ist dabei auch, dass Formen, die que(e)r zu bisherigen sexuellen Identitäten liegen, keinen Bruch mit der Logik sexueller Identitäten bedeuten müssen, sondern sich als neue Identitäten ausformen können. Zu denken ist beispielsweise an Asexualität als Identitätsform, die falsch verstanden würde, wenn man sie mit sexueller Lustlosigkeit und/oder ‚Frigidität‘ gleichsetzen bzw. verwechseln würde (vgl. auch Haefner/Plante 2015).

  21. 21.

    Man denke an die immer wiederkehrende Debatte, ob ein Werk, eine Darstellung oder eine Inszenierung Kunst oder Pornographie sei.

  22. 22.

    Es gibt mit anderen Worten aus Sicht der jeweiligen funktionssystemischen Imperative keine plausiblen Begrenzungen der Anwendung des eigenen binären Codes; so ergibt es beispielsweise aus der Perspektive des Rechtssystems keinen Sinn, nicht alle sozialen Phänomen mit der Unterscheidung Recht/Unrecht zu ‚überziehen‘ bzw. zu verrechtlichen.

  23. 23.

    Selbst die letzten vermeintlich sexualitätsfreien Räume – wie Klöster und Kirchen – haben ihre diesbezüglichen Versprechungen bekanntlich nicht halten können.

  24. 24.

    Der (vermeintliche) Trend der Vorverlegung des ersten Koitus ist praktisch zum Erliegen gekommen bzw. retardiert eher – die wesentlichen Entwicklungen fanden vor etwa 40 bis 50 Jahren statt.

  25. 25.

    Ein Beispiel wäre die bereits angesprochene Asexualität (vgl. Anm. 20).

  26. 26.

    Wissenschaft orientiert sich trotz Kopplungen mit dem System der Massenmedien nach wie vor an der Leitunterscheidung wahr/unwahr.

  27. 27.

    Ein Beispiel für die eine Seite des Phänomens wäre das Wirtschaftssystem; eines für die andere vor allem das Religionssystem.

  28. 28.

    Gründe, die ohne weitere Kommunikation als legitim angesehen werden, ergeben sich allenfalls aus der Einnahme der Krankenrolle („heute nicht, Liebling, ich habe Kopfschmerzen“), für die die jeweilige Person nicht verantwortlich zu machen ist, und/oder sofern der Verzicht oder – je nach Perspektive – die Verweigerung nur temporär, nicht aber dauerhaft und prinzipiell ist. Anders formuliert, ließe sich auch sagen, dass für den Fall, dass die Möglichkeit, Liebe durch sexuellen Kontakt zu beglaubigen, entfällt, die Kommunikationslasten steigen. Aus dieser Perspektive bieten sexuelle Kontakte im Kontext von Liebe Möglichkeiten der Komplexitätsreduktion.

  29. 29.

    Die Argumentation folgt hier Peter Fuchs’ Überlegung, dass das Intimsystem in dislozierter Form vorliegt, also in Form einen Unzahl einzelner Intimsysteme: „Der Unterschied [zu anderen Systemen wie beispielsweise Wirtschaft oder Erziehung; Anm. S. L.] ist offenbar der, daß die Autopoiesis dieser Systeme ein Netzwerk von Operationen betreibt, wohingegen Intimsysteme nicht ein großes Netzwerk realisieren, sondern eine Pluralität kleiner Vernetzungen, die gegeneinander geschlossen operieren, aber intern jeweils dieselbe Form von Autopoiesis haben. Wenn ich eine etwas crude [sic!] Metapher verwenden darf: Die hardware ist disloziert, sie besteht in Abermillionen in sich zirkulierender Systeme, aber die software ist der Form nach identisch. Die Einheit der Vielheit wäre dann eine Formvorschrift. Die Rede von dem einen Intimsystem der Gesellschaft wäre die Rede von einer Form, die sich multiplexartig inszeniert. Das System ist ein Kollektivsingular.“ (Fuchs 1999: 54 f., Herv. im Original)

  30. 30.

    Dies gilt sowohl für sexuelle Begierden, die sich auf Personen außerhalb der Paarbeziehung richten oder außerhalb der Paarbeziehung befriedigt werden (Stichwort: Pornographiegebrauch), als auch für Begierden, die nicht dem Begehren des*der Partner*in entsprechen. Nicht zuletzt spielen unterschiedliche Intensitäten des sexuellen Begehrens eine Rolle.

  31. 31.

    Zu denken ist hier nicht zuletzt an pharmazeutische Produkte.

  32. 32.

    Dieser Aspekt ist für Ausdifferenzierungsprozesse insofern bedeutsam, als diese klassischerweise durch die Bildung funktionsbezogener Organisationen vorangetrieben und abgesichert werden (etwa Unternehmen im Falle des Wirtschaftssystems, Schulen im Falle des Erziehungssystems und Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen im Wissenschaftssystem).

  33. 33.

    Freilich sind in Deutschland der formalen Organisierbarkeit der Prostitution enge rechtliche Grenzen gesetzt, da bei formaler Organisation der Verdacht auf Förderung der Prostitution naheliegt. Dies schließt freilich nicht aus, dass Prostitution in verborgener Weise de facto formal organisiert wird.

  34. 34.

    Paradigmatische Fälle sind die Durchsetzung von Home-Videos (insbesondere des VHS-Systems) sowie des Privatfernsehens und des Internets.

  35. 35.

    Interessant sind in diesem Zusammenhang freilich auch Grenzbereiche, bei denen sich die Frage stellt, ob es sich noch um Sex handelt (vgl. Meitzler 2021).

  36. 36.

    Selbst für private Amateurpornographie gilt, dass jede*r, der Pornographie produziert, andere Pornographie kennt und folglich ‚gezwungen‘ ist, sich – bewusst oder unbewusst – zu dieser in irgendeiner Weise zu verhalten.

  37. 37.

    Hierin scheint ein Problem vieler alternativer Pornographien zu liegen, die eher ästhetisch, sexual- und/oder identitätspolitisch als sexuell anschlussfähig sind.

  38. 38.

    Dies wird unter anderem in zahlreichen empirischen Studien zur Jugendsexualität deutlich (vgl. z. B. Matthiesen 2013).

  39. 39.

    Problemlos auf sexuelle Identitäten lässt sich Luhmanns Formulierung übertragen, dass Personen – verstanden als Formen – „der strukturellen Kopplung von psychischen und sozialen Systemen [dienen]“ und „es den psychischen Systemen [ermöglichen], am eigenen Selbst zu erfahren, mit welchen Einschränkungen im sozialen Verkehr gerechnet wird. Das Bewußtsein, eine Person zu sein, gibt dem psychischen System für den Normalfall das soziale o.k.; und für den abweichenden Fall die Form einer im System noch handhabbaren Irritation“ (Luhmann 1991: 153 f., Herv. im Original).

  40. 40.

    Dieser Aspekt wird einerseits durch die stark ausgeprägten strukturellen Kopplungen zwischen Politik und Massenmedien und andererseits durch die relative staatliche Machtlosigkeit auf anderen Feldern bedeutsam.

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Lewandowski, S. (2023). Die Ausdifferenzierung des Sexuellen und der soziale Wandel der Sexualität. In: Heim, T., Schrage, D. (eds) Sexualtechnische Konsumobjekte und Metamorphosen moderner Sexualitäten. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-39617-6_5

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