Zusammenfassung
Das Kapitel ist der Beschreibung des wohlfahrtsstaatlichen und haushaltsdemografischen Wandels seit Beginn der 1990er Jahre gewidmet. Dabei liegt der Fokus auf Arbeitsmarkt-, Sozial- und Familienpolitik und deren politischer Reformierung. Zuvor wird die Stellung junger Erwachsener im deutschen Wohlfahrtsmodell auf der Grundlage der wohlfahrtsstaatlichen Regimeforschung abgeleitet. Daran anknüpfend wird der Wandel des deutschen Wohlfahrtsstaats vor dem Hintergrund der Entstehung neuer wohlfahrtsstaatlicher Paradigmen diskutiert. Aus diesen Neugestaltungen von Wohlfahrtsstaatlichkeit lassen sich erste Schlüsse auf eine veränderte Stellung junger Erwachsener ziehen. Darauf aufbauend werden Reformtätigkeiten in den Bereichen Arbeitslosensicherung und Familienpolitik dargestellt. Ziel ist es, bedeutsame Entwicklungsschritte des wohlfahrtsstaatlichen Wandels in der Zeit von 1990 bis 2017 näher zu bestimmen und innerhalb dieses Zeitfensters genauer zu verorten. Abschließend wird der Wandel von Haushaltsdemografie, familialen Übergängen und Erwerbskonstellationen von Paaren in den Blick genommen.
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Notes
- 1.
Ist vom deutschen Wohlfahrtsstaat die Rede, bedarf es zweifacher Konkretisierung. Erstens ist im Folgenden sowohl vor als auch nach 1990 mit „Deutschland“ stets die Bundesrepublik Deutschland gemeint. Zweitens wird durchgehend der Begriff Wohlfahrtsstaat verwendet, obwohl dieser sich in Politik und Medien sowie in weiten Teilen der wissenschaftlichen Literatur in Deutschland nie gegen den Begriff Sozialstaat durchgesetzt hat. Obwohl die beiden Begriffe im Grunde synonym verwendet werden, sind sie unterschiedlich konnotiert. Der Begriff Wohlfahrtsstaat bezieht sich dabei meist umfassender auf mehrere Bereiche der Produktion von Wohlfahrt und nicht allein auf die Kernbereiche, wie die Sozialversicherungen (Ullrich 2005, 15–16). Zentrale wohlfahrtsstaatliche Politikbereiche beschreibe ich folgend konkreter als Sozial-, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik.
- 2.
Der von Esping-Andersen (1990) entwickelten Regimetypologie wurde zuweilen mangelnde Passfähigkeit auf junge Erwachsene unterstellt (bspw. Täht und Reiska 2016). Spezifischere Regimetypologien, die das Bildungs- und Ausbildungssystem direkt einbeziehen (z. B. Chevalier 2016; Walther 2006), sollen diesen Mangel beheben. Für die Zwecke der vorliegenden Arbeit stellt die Typologie von Esping-Andersen eine ausreichende Argumentationsgrundlage dar. Der Fokus der Arbeit auf den Einstieg in das Erwerbsleben sowie auf die Folgen erwerbsbezogener Risiken rechtfertigt die Nutzung von Esping-Andersens Typologie, obwohl sie die Gesamtgruppe der jungen Erwachsenen und vor allem jene Personen, die den Übergang in das Erwerbsleben noch nicht vollzogen haben, zunächst ausblendet.
- 3.
Vgl. Clasen und Goerne (2011) für eine Diskussion dieser Unterscheidung und der zugehörigen Benennungen.
- 4.
Eine genauere Definition des Begriffs Normalarbeitsverhältnis findet sich bei Mückenberger (1985).
- 5.
Für junge Erwachsene, die das Bildungs- oder Ausbildungssystem noch nicht verlassen haben, gelten sicherlich andere Bedingungen. Die Familie dürfte für diese Gruppe eine noch wesentlichere Rolle spielen (Chevalier 2016).
- 6.
Um wohlfahrtsstaatlichen Wandel zu messen, ist ein Referenzpunkt vonnöten, mit dem Veränderungen verglichen werden können. Die frühen 1980er Jahre stellen nach Seeleib-Kaiser (2016) einen solchen Zeitraum dar, denn erstens stammten die Esping-Andersens Typologie zugrunde liegenden Daten aus diesem Zeitraum und zweitens habe die wohlfahrtsstaatliche Expansion in Deutschland in den frühen 1980ern ihren Höhepunkt erreicht.
- 7.
Als Hartz-Gesetze werden landläufig die vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt bezeichnet, die von einer Kommission unter Leitung des vormaligen VW-Managers Peter Hartz vorbereitet und 2002 und 2003 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurden.
- 8.
Durch Clasen und Clegg (2014) wird der einschneidende Charakter dieser Reformen jedoch angezweifelt und auf eine bereits zuvor bestehende Ungleichheit zwischen arbeitslosen Bezieher:innen von staatlichen Hilfeleistungen verwiesen.
- 9.
Hinweise auf eine verstärkte Betroffenheit von Leiharbeiter:innen und jungen Menschen durch eine Verlängerung von Anwartschaftszeiten oder eine Verkürzung der Rahmenfrist finden sich bei (Jahn und Stephan 2012).
- 10.
Im Grundsatz ist der eigenständige Bezug von ALG II sowie ALG I ab 15 Jahren möglich.
- 11.
Vgl. Bonoli (2012) und Marquardsen (2007) für Übersichten über verschiedene Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik sowie Eichhorst et al. (2015) für Aktivierungsmaßnahmen, die explizit auf junge Erwachsene abzielen.
- 12.
Die bis dato bestehende Sanktionspraxis der Jobcenter bei über 25-Jährigen wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 teilweise für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Grundsätzlich bleiben Sanktionen aber weiterhin möglich. Sanktionen bei unter 25-Jähringen waren nicht Teil der Prüfung.
- 13.
Maßnahmen der Jugendpolitik im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) bzw. des heutigen SGB VII werden hier nicht aufgeführt, obwohl auch sie auf junge Erwachsene (bis 27 Jahre) anwendbar sind (Walther et al. 2004). Sie sind jedoch eher auf Nachqualifizierung, Bildung und Sozialarbeit ausgerichtet als auf eine aktive Arbeitsmarktpolitik.
- 14.
Eine Übersicht über die weiteren Reforminhalte findet sich bei (Franz 2009, 266).
- 15.
Genauer wird darauf in den theoretischen Erörterungen in Kapitel 4 eingegangen.
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Link, S. (2022). Junge Erwachsene und der Wandel von Wohlfahrtsstaat und Haushalten. In: Armut im jungen Erwachsenenalter und der Wandel von Arbeitsmarkt, Wohlfahrtsstaat und Haushalten. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-39326-7_3
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