Zusammenfassung
Durch ein Kontextualisieren der Maßnahme hinsichtlich des Agenda Settings der EU-Politik wird die Analyse in einen größeren Zusammenhang eingeordnet. Aktuell erhält die Debatte um die Notwendigkeit von Senken und Kompensation von Treibhausgasen insbesondere seit dem SR1.5 erhöhte klimapolitische Aufmerksamkeit, mit dem Ziel, Restemissionen auszugleichen bis hin zur Erzeugung sogenannter negativer Emissionen. Doch dies kann vor dem Hintergrund vergangener klimapolitischer Handlungslogiken auch als die Fortsetzung einer bereits seit längerem vorhandenen Reaktionslogik des nachgeschalteten Ausgleichs verstanden werden.
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Notes
- 1.
Das Einklammern des Begriffs netto ist relevant, weil sich „netto negative Emissionen“ auf „netto null“ beziehen und der Ausdruck „negative Emissionen“ zunächst auf die Entnahme verweist.
- 2.
Eine Übersicht über beide Phasen bietet die Europäische Kommission hier: www.ec.europa.eu/clima/policies/eccp, zuletzt abgerufen am 01. 03. 2019.
- 3.
Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006. Einsehbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32009L0031, zuletzt geöffnet am 01.03.2019.
- 4.
Nähere Informationen finden sich auf der Website der Europäischen Kommission: www.ec.europa.eu/clima/policies/innovation-fund_de, zuletzt geöffnet am 01. 03. 2019.
- 5.
Brunnengräber bezieht sich hier insbesondere auf die Kyoto-Mechanismen.
- 6.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass die in der Klimapolitik geläufige Begriffsverwendung des Klimaziels für die breite Leserschaft kontraintuitiv erscheinen kann, da die Zielerreichung hier eine Begrenzung meint. Das Ziel bedeutet dabei nicht die Erreichung einer Grenze, sondern das Vermeiden der Überschreitung dieser Kennzahl. Deshalb ist es präziser, mit dem Begriff ‚Klimaschutzziel‘ zu arbeiten.
- 7.
Mit Blick auf die CCS-Implementierung nach der EU-Richtlinie ist zudem festzuhalten, dass im Gegensatz zum CDM-Mechanismus die Anwendung von CCS-Technologien für große (und meist statische) Punktquellen gedacht wurde und damit vornehmlich für Emittenten, die Teil des Emissionshandels (in der EU) sind: Energie- und Industriesektor und, begrenzt, für den Luftverkehr.
- 8.
Diese gilt es, von dem Begriff der CO2-Neutralität zu unterscheiden, siehe Geden et al. (2019b).
- 9.
Zu diesem Siegel siehe UBA (o. J.).
- 10.
goldstandard.org/our-story/sector-land-use-activities-nature-based-solutions, zuletzt eingesehen am 14. 07. 2021.
- 11.
Ein Beispiel dafür, dass und wie der Mechanismus der NDC Teil der Entwicklungszusammenarbeit ist, zeigt ein Projekt der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ): www.giz.de/de/weltweit/57478.html, zuletzt abgerufen am 05. 05. 2021.
- 12.
Welche neuen Zertifikationssysteme sich hier entwickeln werden, bleibt es zu beobachten. Für eine weiterführende Lektüre zur regulatorischen Integration negativer Emissionen in das bestehende Emissionshandelssystem siehe Rickels et al. (2020).
- 13.
Strefler forscht als Physikerin am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung mit einem Schwerpunkt auf Carbon Capture Use and Storage (CCUS).
- 14.
Unter ökologischer Modernisierung wird sowohl ein sozialwissenschaftliches als auch ein umweltpolitisches Konzept verstanden (Bemmann et al. 2014).
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Friedrich, A. (2022). Kontextualisierende Verortung: CCS in der EU-Klimapolitik. In: Umstrittener Untergrund. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-39318-2_4
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