Das systematische Argument, das ich im voranstehenden fünften Kapitel in der Analyse von drei historischen Konstellationen entwickelt und veranschaulicht habe, hat den Grad der Ausdifferenzierung polizierender Einheiten aus ihrer gesellschaftlichen Umwelt als Variable behandelt, die im Verlauf der historischen Entwicklung tendenziell zugenommen hat: Vom englischen Constable zu den Associations for the Prosecution of Fellons und den Londonern Bow Street Runners zu Vidocqs Behörde zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Paris zu den Kriminalisten in Berlin während der Weimarer Republik. Die Mitglieder der Berliner Kriminalpolizei zu Beginn des 20. Jahrhunderts, die ich als Beispiel für eine Polizei als ausdifferenzierte Behörde der staatlichen Verwaltung thematisiert habe, haben das formale Recht und die formale Pflicht zu einer konsequenten Durchsetzung öffentlichen Rechts und folgenindifferenter Ermittlungsarbeit in Bezug auf alle ihnen bekannten Straftaten. Faktisch ist diese Haltung der konsequenten Rechtsdurchsetzung, so das hier formulierte Argument, auch für ausdifferenzierte Polizeien keine realistische Option, da eine zu kompromisslose und formalistische Haltung auch die aus Sicht der Polizei schwer verzichtbaren kooperativen Beziehungen in die Milieus hinein belasten würde, aus denen heraus regelmäßig polizeilich relevante Straftaten begangen werden.

Das jetzt anschließende sechste Kapitel beschäftigt sich mit dem Informationsproblem der modernen Polizei. Sein Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass dieses Problem als erwartbare Folge der Ausdifferenzierung von ermittelnden und normabweichenden Systemen aus der sie umfassenden Sozialwelt rekonstruiert werden kann (6.1). Daran anschließend formuliere ich einen Vorschlag für eine Typologie der Informanten der Polizei und anderer ermittelnder Sozialsysteme in Form einer durch zwei aufeinander bezogene Unterscheidungen konstituierten Kreuztabelle: Stammt der Informant aus dem Kontext, über den er informiert – oder wurde er vom ermittelnden System zum Zweck der Informationsbeschaffung in diesen Kontext entsendet? Und: Handelt es sich um einen einmaligen Kontakt oder sind Ermittler und Informant Teilnehmer eines auf Wiederholung angelegten Kontaktsystems (6.2)? Schließlich beschäftige ich mich mit den Folgeproblemen der für die moderne Polizeiarbeit charakteristischen Formalisierung der Informantenrolle (6.3) sowie den Versuchen ermittelnder Systeme, Mitwisser in Informanten zu transformieren (6.4) und sie in ihrer Glaubwürdigkeit einzuschätzen (6.5).

Zusammengenommen zeigt die Beschäftigung mit dem Einsatz von Informanten in der modernen Polizeiarbeit die Kontinuität eines Problemgesichtspunkts: Die moderne Polizei, die darauf verzichtet, eigene andere Rollen ihres Personals als strukturelle Grundlage der Informationsgewinnung über Straftaten zu nutzen, weist zwar als Organisation ein höheres Maß an Ausdifferenzierung und Autonomie auf als ihre historischen Vorläufer. Diesem Gewinn an Ausdifferenzierung und Autonomie korrespondiert jedoch ein Verlust an Möglichkeiten der Informationsgewinnung, auf den Polizeiorganisationen dann wiederum durch die stärker formalisierte und organisierte Rekrutierung von Nichtmitgliedern als Informanten reagieren. Die Pflege dieser Kontakte erfordert dann häufig einen Verzicht auf konsequente Rechtsdurchsetzung, der schon aus der Analyse früherer Formen von Ermittlungsarbeit (Kapitel 5) bekannt ist und den ich in der an dieses Kapitel 6 anschließenden „Synthese“ in Kapitel 7 noch einmal systematisch aufgreifen werde.

1 Wozu Informanten? Das unverpflichtete Nichtmitglied als (un)bewegter Beweger der Strafverfolgung

Kriminalpolizeien und Staatsanwaltschaften als die ermittelnden Systeme des organisierten Rechtsbetriebs können ihre Aufgaben nur dann erfolgreich bearbeiten, wenn sie zum einen Zugang zu relevanten Informationen bezüglich geplanter und begangener Straftaten haben und zum anderen über brauchbare Techniken der Informationseinschätzung und -bearbeitung verfügen. Polizisten, insbesondere die mit der Verfolgung von Straftaten beauftragten Kriminalpolizisten, werden in der sozialwissenschaftlichen Literatur deshalb auch als „information-“ oder „knowledge workers“ (Ericson und Haggerty 1997; vgl. Innes 2003, S. 113; Brodeur 2010, S. 212 ff.) bezeichnet, um anzuzeigen, dass kriminalpolizeiliche Arbeit in erster Linie im zumeist wenig Spektakulären, routiniert-bürokratischen Sammeln, Auswerten und Weiterleiten von Informationen besteht.Footnote 1

Die in der Wissensarbeit in Sicherheitsbehörden verwendeten Informationen können auf sehr unterschiedliche Art und Weise erworben werden. In der Polizeipraxis ebenso wie in der auf sie bezogenen sozialwissenschaftlichen Literatur ist es üblich, technisch vermittelte Verfahren der Erhebung und Auswertung von Informationen (Fingerabdrücke, DNA-Spuren, Audio- und Videomaterial, Telekommunikationsdaten, …), von Techniken der Informationsgewinnung durch Personen zu unterscheiden (für einen Überblick vgl. Haggerty 2012). Die neuere sozialwissenschaftliche Literatur interessiert sich etwa unter dem Label der „surveillance studies“ (Ball et al. 2012) primär für die technisch vermittelten Formen staatlicher Informationsgewinnung und sieht oft etwas zu vorschnell und pauschal in der staatlichen Auswertung von Telekommunikationsdaten oder der Videoüberwachung des öffentlichen Raumes Vorboten des totalitären Überwachungsstaates.

Zu wenig betont wird in dieser neueren Literatur die historische Ubiquität des ‚Informationshungers‘ staatlicher Verwaltungen (vgl. dazu pointiert Grutzpalk 2015), der mir als solcher, also ohne zusätzliche Bedingungen wie den staatlichen Bruch öffentlichen Rechts und vor allem ohne eine vorangehende Diskussion der Spannung zwischen öffentlicher Sicherheit und individuellen Freiheitsrechten, kein sinnvoller Gegenstand kritischer Empörung zu sein scheint. Schließlich zählt es ja erst einmal durchaus zu den Vorzügen der öffentlichen Verwaltung, ihre Entscheidungen auch aufgrund der „durch Dienstverkehr erworbenen oder ‚aktenkundigen‘ Tatsachenkenntnisse“ (Weber 1920, S. 129) über die zu verwaltende Umwelt zu treffen. Unterschätzt wird des Weiteren in dieser Literatur tendenziell, wie wenig auch heute viele staatliche Behörden – etwa die lokale kriminalpolizeiliche Abteilung für Drogenkriminalität – über die für sie relevanten Umweltsegmente wissen. Und schließlich führt die Technikfixierung der „surveillance studies“ dazu, dass sie systematisch unterschätzt, „[that, M.W.] humans continue to play a crucial role in watching over us for the state“ (so der um Korrektur dieses Bias bemühte Historiker Steve Hewitt (2010, S. 3)).

Trotz der von Kriminologen und Kriminalpolizisten gleichermaßen aus guten Gründen gepflegten Skepsis gegenüber Personenbeweisen und ihrer Vorliebe für Sachbeweise gilt weiterhin, dass das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen von durch Nichtmitglieder der Sicherheitsbehörden (Opfer, Täter, Mitwisser, Zeugen) gelieferten Hinweise die entscheidende Variable für die Frage ist, ob eine Straftat aufgeklärt werden kann oder nicht. Die soziologische und kriminologische Forschung hat oft gezeigt, dass fast die gesamte Aktivität der Organisationen der Strafverfolgung (Polizei und Staatsanwaltschaft) ihren Ausgangspunkt in dem Entschluss eines Nichtmitglieds dieser Organisationen hat, den Behörden Informationen über eine Straftat zukommen zu lassen (Black 1970; Reiss 1971; Manning 1979, S. 255 ff.; Lundman 1980; Warner 1992; Greer 1995; Norris und Dunnighan 2000; Brodeur 2010, S. 207 ff.; Derin und Singelnstein 2022, S. 23 ff.).Footnote 2 Treffend ist daher die Charakterisierung der informierenden Bürger als „Gatekeeper“ (Warner 1992, S. 72) oder „prime movers“ (Black 1970, S. 748) des Systems der Strafverfolgung. Trotz aller Innovationen im Feld der technisch vermittelten Methoden polizeilicher Informationsgewinnung scheint mir mithin Lewis Cosers (1954) Satz, „[that, M.W.] no system of police has ever functioned without the aid of informers“ nicht an Gültigkeit verloren zu haben. Gleichermaßen zutreffend ist die gemäß akademischer Gepflogenheiten vorsichtigere Formulierung „[that, M.W.] without the use of confident informants, police work would be much less successful“ (Adler 2018, S. 168) oder der Satz des bei Natapoff (2009, S. 35) zitierten und unter seiner Abhängigkeit von Informanten leidenden Mitarbeiter des Drogendezernats: „You’re only as good as your informant […] Informers are running today’s drug investigations, not the agents“.

Ermittlungsbehörden sind also an einer für sie sehr bedeutsamen Stelle auf die Kooperationsbereitschaft von Personen angewiesen, die nicht Mitglieder der jeweiligen Behörde sind.Footnote 3 Wie andere ermittelnde Systeme auch haben sie daher allen Anlass, diese Abhängigkeitsbeziehung aktiv zu beeinflussen, um weniger stark von der aus ihrer Sicht zufälligen Entscheidung eines Bürgers abhängig zu sein, die Behörden mit seinem Wissen um geplante oder begangene Straftaten zu versorgen. Informanten sind also zwar durchaus unverzichtbare „Gatekeeper“ (Warner) und „prime movers“ (Black) der Strafverfolgung – aber natürlich bemühen sich die Strafverfolger ihrerseits darum, ihre Beweger in Bewegung zu bringen, indem sie Motive zum Informieren erzeugen. Ich komme darauf in Abschnitt 6.4 zurück.

Täter, Opfer, Zuschauer und die Einrichtung von Informationssystemen

Die in diesem Buch eingenommene Perspektive auf polizeiliche Ermittlungsarbeit hat einige Vorläufer in der soziologischen Literatur. Einer der frühsten und gehaltvollsten dieser Texte ist in den 1960er Jahren von Jerome Skolnick und Richard Woodworth verfasst worden, die in ihrer Analyse von Polizeien ebenfalls am Informationsproblem des Erzwingungsstabes ansetzen. Der Ansatz der US-amerikanischen Soziologen ähnelt dabei meinem Vorschlag insofern, als auch sie Polizeien als einen besonderen Fall eines allgemeineren Systemtyps verstehen, der von ihnen als „social control system“ bezeichnet wird, worunter die Autoren Systeme verstehen, die auf die Durchsetzung normativer Standards fokussiert sind. „Enforcing the system of rules“ (Skolnick und Woodworth 1967, S. 99) lässt sich als ein zentrales Bezugsproblem von Eltern (Familien) ebenso wie von Lehrern (Schulen) oder Polizisten (Gesellschaften) beschreiben und in allen Fällen gilt, dass das Kontrollsystem seiner Aufgabe nur in dem Maße nachkommen kann, in dem es von Normverstößen überhaupt erfährt, sei es durch eigene Beobachtung, sei es durch Mitteilungen von Nichtmitgliedern. Der schlichte Gedanke am Anfang der Analyse lautet also: Normdurchsetzende Systeme müssen erst um einen Normverstoß wissen, um dann die Möglichkeit zu haben, mit eigenen Maßnahmen (Ermittlung, Sanktionierung, selektives Übersehen, …) auf den Normverstoß reagieren zu können. Je besser die „capacity for awareness“ (Skolnick und Woodworth 1967, S. 133), die Fähigkeiten zur Informationsgewinnung des ermittelnden Systems sind, desto besser kann es dieser Aufgabe nachgehen.

Die Beobachtungen von Skolnick und Woodworth lassen sich gut systematisieren, wenn ihnen die Frage vorangestellt wird, in welcher Rolle Menschen von einem Normbruch erfahren können. Sinnvoll scheint mir, hier drei mögliche Rollen zu unterscheiden, nämlich die des Täters, des Opfers und des unbeteiligten Dritten, der die Tat als bloßer Zuschauer beobachtet. Aufgrund des typischen Interesses des Täters, seine Tat zu verbergen, müssen normdurchsetzende Systeme ihre Hoffnung vor allem auf Opfer und Zuschauer richten. Daraus folgt, dass das Informationsdefizit der Behörden in Fällen solcher Normverstöße besonders hoch ist, in denen es keine unbeteiligten Zuschauer und keine anzeigebereiten Opfer gibt. Diese Kombination – kein Opfer und kein Zuschauer – trifft dann typisch auch auf das Feld der Brüche öffentlichen Rechts zu, an dem Skolnick und Woodworth ihre Argumentation entwickeln: Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen einem volljährigen Mann und einem nicht volljährigen Mädchen, die in den USA in den 1960er Jahren mit mehrjährigen Gefängnisstrafen sanktioniert werden konnten und teilweise auch wurden.

Interessant ist dieses Feld der Rechtsdurchsetzung für die Analyse des Informationsproblems der Polizei, weil es sich um eine Straftat ohne anzeigebereites Opfer handelt, die vor allem in privaten Räumen vollzogen wird, also selten unter den Augen der Polizei oder unbeteiligter Dritter. Diese Kombination trifft neben einvernehmlichen sexuellen Kontakten, bei denen ein Teilnehmer aus Sicht des Gesetzgebers etwa das falsche Alter oder das falsche Geschlecht hat, auch auf alle Fälle illegaler Tauschgeschäfte zu: illegale Prostitution, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, illegale Wetten, illegale Abtreibung, usw. (vgl. Skolnick und Woodworth 1967, S. 100, S. 131; Skolnick 1966, S. 115 f.; Rubenstein 1978, S. 136). In diesen Kriminalitätsfeldern, in denen die Rollen des Zuschauers und des (anzeigebereiten) Opfers typisch unbesetzt bleiben, können Polizeien deshalb nicht darauf warten, dass die Konditionalprogramme der Organisation durch Meldungen von Nichtmitgliedern ausgelöst werden. Vielmehr müssen sie aktiv nach Aufgaben in Form zu verfolgender Straftaten suchen und richten zu diesem Zweck ein „information system“ (Skolnick und Woodworth 1967, S. 100) ein. Zentraler Bestandteil dieser Systeme der Informationsgewinnung sind Informanten, die jedoch erst einmal zur Kooperation motiviert werden müssen: „Those aware of transgressions must be motivated to offer the information to legally constituted authority. There is an exchange, sometimes of money for information, more typically of a reduction or elimination of criminal charges“ (Skolnick und Woodworth 1967, S. 100).

Die Einrichtung qualitativ hochwertiger Informationskanäle zum ermittelnden System ist nun besonders problematisch, wenn die Straftaten nicht in einem auf Normbrüche spezialisierten System, sondern breit gestreut anfallen, wie im Fall der von Skolnick und Woodworth untersuchten illegalen Sexualpraktiken, die auf zahlreiche einzelne Intimbeziehungen verteilt sind. Hier bleibt nur der Ausweg, Kommunikationskanäle zu dritten Parteien aufzubauen, die regelmäßig mit Normbrechern in Kontakt treten. In der Studie von Skolnick und Woodworth (1967, S. 108) sind professionelle unbeteiligte Dritte wie Bewährungshelfer, Mitarbeiter des Jugendamts oder Lehrer die wichtigste Quelle für Informationen über illegale sexuelle Kontakte.Footnote 4 Damit bietet die Studie auch ein Beispiel dafür, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Polizeien Kenntnis von einer Straftat erhalten, nicht nur von dem Tattyp, sondern auch von umfassenden Gesellschaftsstrukturen abhängig ist: Mädchen aus unteren Schichten haben häufiger Kontakt mit Einrichtungen wie dem Jugendamt und Dritte entscheiden sich eher für eine Anzeige, wenn der sexuelle Kontakt aus ihrer Sicht moralisch verwerflich ist (wenn es sich nicht um eine feste Beziehung handelt oder der Altersabstand eine gewisse Schwelle überschreitet). Dieses Beispiel zeigt, dass Polizeien in dem Maße, in dem sie für die Durchsetzung öffentlichen Rechts auf das Mitwirken von Nichtmitgliedern angewiesen sind, mit dieser Mitwirkung unweigerlich Effekte gesamtgesellschaftlicher Strukturbildungen wie Schichtung und Moral in eine universalistisch konzipierte Rechtsdurchsetzung übernehmen.

2 Verräter und Spione: Skizze einer Typologie der Informanten der Polizei und anderer ermittelnder Sozialsysteme

Bislang war von Informanten als personalen Informationslieferanten ermittelnder Systeme die Rede, ohne den Versuch zu unternehmen, diese Rollenkategorie durch eine Typologie intern zu differenzieren. In der auf Polizeiarbeit bezogenen Literatur finden sich einige Ansätze zu einer solchen Informantentypologie.Footnote 5 Die meisten dieser Typologien bemühen sich um eine Ordnung der vermuteten oder im Zuge empirischer Interviewforschung von Informanten angegebenen Motive dafür, Polizeien und Polizisten mit Informationen zu versorgen.Footnote 6 Diese sortierten Motivlisten umfassen als Einträge typisch den altruistischen Wunsch des Informanten nach Unterstützung der Ermittler oder der von ihnen vertretenen Institution, das Interesse, Personen zu schaden, über die Informationen abgeliefert werden, ein Interesse an Geld oder anderen Belohnungen, ein Interesse an Aussicht auf die Reduzierung einer eigenen Bestrafung oder den Verzicht auf Strafverfolgung bezüglich einer selbst begangenen Straftat und schließlich ein diffuses Bedürfnis nach sozialer Anerkennung.Footnote 7

Dieser in der vorliegenden Literatur verbreitete Ansatz ist auf den ersten Blick plausibel, da die Thematisierung der typischen Motivlagen von Informanten und vor allem der typischen Versuche ermittelnder Systeme, Mitwisser durch die Beseitigung von Motivationsproblemen in Informanten zu verwandeln, ohne Frage ein wichtiger Teil einer Charakterisierung des Verhältnisses von ermittelnden Sozialsystemen und ihren (potenziellen) Informanten ist. Auf den zweiten Blick zeigt sich jedoch, dass und warum eine empirisch aufgelesene Liste von Informantenmotiven noch keine analytisch gehaltvolle Typologie von Informanten ist. Die bloße Auflistung enthält keine über die Einträge in die Liste hinausgehende Informationen, auch nicht solche zum Zusammenhang der Einträge zueinander und ist wenig geeignet, (soziologische) Fragestellungen anzuleiten. Dies wiederum ist Ausdruck der typischen Probleme der Auflistung als Theorietechnik: Die Einträge in die Motivlisten variieren von Autorin zu Autorin und diese können einander stets nur den Vorwurf machen, die Listen der anderen seien zu lang und redundant oder zu kurz und unvollständig. Die Motivlisten mögen sich dann darin bewähren, das jeweils zu interpretierende Datenmaterial zu ordnen, zum Beispiel, indem sie die in Interviews mit US-amerikanischen Streifenpolizisten einerseits und ihren Informanten andererseits artikulierten Kontaktmotive (Dabney und Tewksbury 2016) in eine merkfähige Form bringen. Den Listen fehlen aber wichtige Vorzüge solcher Typologien, die nicht exklusiv an Daten abgelesen, sondern durch konzeptionelle Unterscheidung hervorgebracht sind: Größere Übersichtlichkeit, Trennschärfe der Typen zueinander und eine gewisse Autonomie der Typologie gegenüber dem Material etwa in dem Sinne, dass eine nicht exklusiv als Kategorisierung von Daten entstandene Typologie die Forscherin auch darauf aufmerksam machen kann, dass ein gemäß der Typologie möglicher und naheliegender Fall im entsprechenden Material nicht zu beobachten ist.

In Abgrenzung zur vorliegenden Literatur, die ich in den Anmerkungen oben genannt und diskutiert habe, arbeite ich mit einer Typologie von Informanten ermittelnder bzw. misstrauischer Sozialsysteme, der die Kombination von zwei Unterscheidungen zu Grunde liegt. Die erste Unterscheidung betrifft die Frage, ob der Informant als Insasse des fraglichen Kontextes ein legitimer Mitwisser des Geheimnisses ist, das er dann verrät – oder, ob der Informant als Fremder zufällig oder durch gezielte Spionage ohne entsprechende Legitimation an die fraglichen Informationen gelangt ist.Footnote 8 Ein Beispiel für den ersten Fall ist der Schüler, der sich über viele Jahre am Mobbing einer Mitschülerin beteiligt hat und der sich nun entgegen der mit seinen Mitmobbern getroffenen Absprache dazu entschließt, sein Wissen an Dritte weiterzugeben. Als Spionin würde in dieser Konstellation dagegen die Schwester eines der mobbenden Schüler agieren, die das Telefonat ihres Bruders belauscht hat, in dem dieser sich mit seinen Mittätern auf die Strategie der Geheimhaltung verpflichtet hat und die sich entschließt, die aus Sicht der Mobbergruppe illegitim gesammelten Informationen an Dritte weiterzutragen, zum Beispiel an ihre Eltern oder Lehrer.

Die zweite meiner Typologie zu Grunde liegende Unterscheidung bezieht sich auf die Dauer der (Tausch-)Beziehung zwischen Informant und ermittelndem System und unterscheidet den Fall des einmaligen (Tausch-)Kontaktes von dem Fall, in dem Informant und ermittelndes System eine auf Dauer angelegte (Tausch-)Beziehung eingehen. Diese zweite Konstellation bezeichne ich mit einem Begriff Luhmanns (1969b, S. 75) als Kontaktsystem. Die Besonderheit von Kontaktsystemen ist, dass die an ihnen beteiligten Personen nicht lediglich mit einer Wiederholung des Kontaktes rechnen, sondern darüber hinaus damit, dass die Einfluss- und Durchsetzungschancen von Kontakt zu Kontakt variieren: Heute mag der Informant eine Information haben, die er dem Vertreter des ermittelnden Systems sehr teuer verkaufen könnte – aber er verzichtet dann doch auf allzu hohe Forderungen, weil er weiß, dass der Ermittler sich andernfalls verstärkt darum bemühen würde, alternative Informationsquellen zu erschließen oder vielleicht auch, weil er weiß, dass der Ermittler seinerseits über Informationen verfügt – nicht zuletzt die Information über seinen eigenen Status als Informant – deren Veröffentlichung größere Unkosten nach sich ziehen würde. Kontaktsysteme erziehen ihre Mitglieder also zu Nachgiebigkeit und Kompromissbereitschaft in dem Maße, in denen ihnen die gute, verlässliche Sozialbeziehung zu den anderen Mitgliedern des Kontaktsystems „als nützlich und erhaltenswürdig“ (Luhmann 1969b, S. 77) erscheint.Footnote 9

Abbildung 6.1
figure 1

(Eigene Darstellung)

Verräter und Spione – die Informanten ermittelnder Systeme.

Die beiden dieser Kreuztabelle (Abbildung 6.1) zu Grunde liegenden Unterscheidungen eignen sich auch, um Polizeiarbeit mit anderen Feldern professioneller Geheimnisaufklärung zu vergleichen, etwa mit Informationsgewinnung im Feld des Journalismus, in der Geheimdienstarbeit oder in der sozialwissenschaftlichen Forschung. Immer, wenn ein ermittelndes System sich darum bemüht, durch personale Zuträger an schwer zugängliche Informationen zu gelangen, gilt, dass die jeweiligen Informanten entweder dem Kontext, über den sie informieren sollen, entstammen oder, dass sie zum Zweck der Informationsgewinnung in diesen Kontext entsendet werden. Whistleblower, Spitzel und andere gesprächige Milieuinsassen, die durch ihre Gesprächigkeit gegen institutionalisierte Normen der Verschwiegenheit verstoßen und deshalb soziologisch als Geheimnisverräter bezeichnet werden können, stehen dann den jeweiligen Rollen für kontextfremde verdeckte Ermittler gegenüber, etwa ihre Rolle verheimlichende Feldforscher (Dalton 1959, 1964), Investigativjournalisten (Mölders 2019) oder verdeckt ermittelnde Polizisten (Marx 1988, 1995).

Die Nutzung von Systeminsassen als Geheimnisverrätern einerseits und Kontextfremden als Spionen andererseits weist dabei aus Sicht des ermittelnden Systems unabhängig vom gesellschaftlichen Teilbereich (Sicherheitsbehörden, Journalismus, Sozialwissenschaft) ähnliche Vor- und Nachteile auf und auch die typischen Rollenkonflikte, denen sich die jeweiligen personalen Informationsquellen ausgesetzt sehen, ähneln einander. Der aufwändige Einsatz verdeckter Ermittler etwa ist für die meisten ermittelnden Systeme nur dann attraktiv, wenn die durch Gelegenheitsinformanten, unbeteiligte Dritte und Spitzel verfügbaren Informationen als nicht hinreichend eingeschätzt werden.Footnote 10 Ein wichtiger Vorzug des Einsatzes verdeckter Ermittler liegt dagegen darin, dass sie seitens des ermittelnden Systems erfolgssicherer zu beeinflussen und einzuschätzen sind, da sie sich etwa als professionelle Journalisten, Sozialwissenschaftler oder Polizisten mehr oder weniger stark an die professionellen Normen ihres Entsendesystems gebunden fühlen und zumindest zu Beginn ihres Einsatzes keine eigenen Interessen im zu beobachtenden Feld haben.

Gleichwohl ist aus der Reflexionsliteratur der Polizeiarbeit, des Journalismus und der qualitativen Sozialforschung gleichermaßen die Gefahr des going native bekannt als dem Phänomen, dass der mit Informationsbeschaffung beauftrage Ermittler, Journalist oder Forscher im Zuge seines Feldaufenthaltes zumindest teilweise die Perspektive der Beobachteten übernimmt und zum Beispiel aus Sympathie zu einzelnen Feldbewohnerinnen seine Informationen weniger ungefiltert übermittelt, als dies aus Sicht seines Entsendesystems wünschenswert wäre. Ein Beispiel für diese Praxisreflexion im wissenschaftlichen Feld ist die Debatte um Alice Goffmans (2009, 2015) ethnographische Forschung über junge schwarze Männer in einem von Armut geprägten Viertel Philadelphias. Goffmans zentrale These ist, dass der Alltag der jungen Männer primär durch die Notwendigkeit geprägt ist, Kontakte mit der Polizei und anderen staatlichen Instanzen zu vermeiden, da ein solcher Kontakt aus Sicht der jungen Männer die Gefahr einer Inhaftierung birgt. Gegen einige von ihnen liegen offene Haftbefehle vor, andere haben Gerichtstermine verpasst, (Gerichts-)Schulden nicht bezahlt, gegen Bewährungsauflagen verstoßen oder sind von der weniger spezifischen Sorge getrieben, dass die Polizisten versuchen könnten, sie als Informant anzuwerben oder ihnen eine Straftat unterzuschieben, die sie nicht begangen haben (vgl. Goffman 2009, S. 343). Die jungen Männer meiden deshalb laut Goffmans Schilderungen Krankenhäuser auch dann, wenn dort ihr Kind geboren wird oder sie Bedarf an einer medizinischen Behandlung haben, lehnen die Aufnahme einer regulären Arbeit auch dann ab, wenn ihnen die Tätigkeit zusagt oder verzichten auch dann darauf, die Polizei einzuschalten, wenn sie Opfer eines Raubüberfalls geworden sind. Kurz: Die von Goffman beschriebenen Männer durchlaufen eine Exklusionskarriere, da ihr „illegal or semilegal status“ (Goffman 2009, S. 340) dazu führt, dass ihnen der Zugang zu zahlreichen Laienrollen wie derjenigen des Rechtsinteressenten, des Arbeitnehmers oder des Patienten versperrt oder jedenfalls erschwert ist.

In der wissenschaftlichen und öffentlichen RezeptionFootnote 11 erfährt Goffmans Forschung nun zunächst sehr positive Resonanz, wird mit dem Promotionspreis der American Sociological Association ausgezeichnet, von einschlägigen Autoren als „sociology at ist best“ (Newburn 2014) gefeiert und auch in deutschsprachigen Feuilletons für die dichte Beschreibung der Lebenswelt der jungen Männer gelobt. Andererseits zieht die Studie ab Mitte 2015 auch harsche Kritik auf sich: Goffman wird vorgeworfen, sich unkritisch die Perspektive der Feldbewohner zu eigen gemacht zu haben und etwa zu wenig danach gefragt zu haben, welche Funktionen die Selbstbeschreibung der jungen Männer als auf der Flucht vor der Polizei für die Stabilisierung ihres Selbstbildes hat. Als spezifische Variante des ‚going natives‘ wird ihr zweitens vorgehalten, sich im Zuge ihrer Beteiligung an einer von ihr im Buch geschilderten Suche nach dem Mörder eines Feldbewohner ihrerseits der Verschwörung zum Mord schuldig gemacht zu haben (Lubet 2015). Am wissenschaftlich gesehen schwerwiegendsten und wirkmächtigsten aber ist der an Goffman adressierte dritte Vorwurf, Teile ihrer Darstellung schlicht erfunden oder jedenfalls einseitig dargestellt zu haben, um eine gute Geschichte erzählen zu können: vielleicht eine gute Erzählung, aber schlechte Soziologie!Footnote 12

Der damit skizzierte Skandal um Goffmans Feldforschung und die an ihn anschließende Debatte sind Ausdruck einer grundlegenden Spannung in der Arbeit von offen oder verdeckt ermittelnden Grenzrollen. Um die Lebenswelt der jungen Männer beschreiben zu können, musste Goffman über viele Jahre mit ihnen zusammenleben und konnte nicht nur Forscherin, sondern musste auch Freundin der Beforschten werden und sich als Freundin im Zweifelsfall auch an illegalen Handlungen der Feldbewohner beteiligen. Zugleich setzte sie dies dem Vorwurf aus, die wissenschaftlich gebotene Distanz zu ihrem Forschungsgegenstand zu vernachlässigen. Und um das Vertrauen der Feldbewohner zu erwerben, musste Goffman ihnen zusichern, nur in anonymisierter Form über ihr Leben zu berichten. Zugleich setzte sie dies dem Vorwurf aus, ihre Geschichten nicht erlebt, sondern erfunden zu haben (vgl. Lubet 2017). Leserinnen der deutschsprachigen Polizeiforschung werden sich an Jo Reichertz Reflexionen seines Feldzugangs erinnert fühlen (Reichertz 1992; vgl. Donk und Schröer 2003), während Journalisten und ihre Leser in Deutschland den Skandal um den Spiegeljournalisten Claas Relotius vor Augen haben könnten.Footnote 13

Wichtig scheint mir zu betonen, dass dieses Risiko eines Abweichens vom ursprünglichen Ermittlungsauftrag als Ergebnis mangelnder individueller Standhaftigkeit der journalistischen, polizeilichen oder wissenschaftlichen Feldforscher unzureichend erklärt wäre. Vielmehr ist der Aufbau enger und vertrauensvoller persönlicher Beziehungen zwischen Forscher und Feld sowie die Zusicherung eines vertraulichen Umgangs mit Informationen typisch zugleich funktional notwendig für die Informationsbeschaffung und mit dem Risiko eines Entgleisens des Ermittlungsauftrags verbunden. So gesehen ist es dann auch nicht überraschend, dass sowohl sozialwissenschaftliche Feldforscher (Goode 1999) als auch Polizeiforscher (Marx 1992) ein auf den ersten Blick vielleicht abseitiges Thema aufgreifen: Darf der Professionelle sexuelle Beziehungen zu seinen Informanten pflegen? Muss er es manchmal sogar im Dienst der Forschung oder des Ermittlungserfolges? Praxisreflexionen dieser Art sind eine Folge des spannungsreichen Auftrags des Professionellen: Das Vertrauen der Informanten gewinnen, die sich ihm gegenüber öffnen müssen, was zuweilen zumindest die Simulation einer diffusen Sozialbeziehung erforderlich macht, ohne dabei seine Fähigkeit zum objektiv-distanzierten Urteil über das beforschte Milieu zu verlieren.

An den in Kontaktsysteme eingebundenen und langfristig eingesetzten Informanten, also an Spitzeln und verdeckten Ermittlern, fällt mithin auf, dass sie das Vertrauen der zu beobachtenden Gruppe nur erlangen können, wenn sie sich an deren (illegalen) Aktivitäten beteiligen.Footnote 14 Insbesondere verdeckt ermittelnde Grenzgänger werden oder bleiben also notwendigerweise Komplizen des Feldes, das sie beobachten sollen und ihre Beiträge zu den zu beobachtenden Handlungszusammenhängen müssen deshalb jeweils durch einen anders nicht zu erreichenden Beitrag zur Realisierung wertsphärenspezifischer Ideale gerechtfertigt werden: Informationsgewinnung im Dienst der Prävention oder Verfolgung von Straftaten (Sicherheitsbehörden), Informationsgewinnung im Dienst der Öffentlichkeit (Journalismus) oder Informationsgewinnung im Dienst der Wahrheit (Sozialwissenschaft). Dem oben diskutierten Nachteil der strukturell angelegten Gefahr des Abweichens vom Ermittlungskurs steht der gewichtige Vorzug langfristig eingesetzter Informanten gegenüber, dass sie als eine Art Frühwarnsystem des ermittelnden Systems fungieren können, ihrem Entsendesystem also im Idealfall auch ohne Beauftragung im Einzelfall brauchbare Informationen zukommen lassen.

In Abschnitt 3.4.2 habe ich eine Metapher für diese Form der Informationsgewinnung durch Grenzrollen diskutiert: Die Suche per Radar, mit dessen Hilfe das fragliche Umweltsegment beobachtet wird, ohne genau zu wissen, ob es überhaupt etwas für das System Bedeutsames zu finden gibt, im Unterschied zu der Suche per Fernrohr, das auf ein bestimmtes Objekt gerichtete ist, das vielleicht schwer zu erkennen, aber prinzipiell bekannt ist. Anschaulich hat etwa der 2019 amtierende Präsident des Bundeskriminalamtes die Notwendigkeit und Schwierigkeit einer solchen Radarsuche, von ‚Strukturverfahren‘ bzw. ‚Hintergrundermittlungen‘ beschrieben, die im Unterschied zu Ermittlungsverfahren nicht auf einen einzelnen Beschuldigten abzielen, sondern auf die breit angelegte Gewinnung von Informationen über Gruppen oder Milieus, aus denen heraus nach Annahme der Ermittler Straftaten begangen oder geplant werden.Footnote 15 Hier Licht in das Dunkel zu bringen, heißt, zu suchen, ohne zu wissen, ob es etwas zu finden gibt. Möglich ist dies nur mit Grenzgängern, die zugleich gut informiert, vertrauenswürdig und geschickt sind, also nicht nur relevante und zutreffende Informationen weitertragen, sondern auch über ihre Rolle als Geheimnisverräter zu schweigen fähig und willens sind.

Ich muss es an dieser Stelle bei diesen allgemeinen Hypothesen und einigen veranschaulichenden Beispielen belassen, da ein umfassender Vergleich von polizeilicher Ermittlungsarbeit mit anderen Formen der Geheimnisaufklärung den Umfang dieses Buches unnötig vergrößern würde. Mir scheint aber, dass die hier vorgeschlagene Typologie ein geeigneter Ausgangspunkt zur (äquivalenzfunktionalistischen) Analyse der Bearbeitung des Informationsproblems verschiedenartiger ermittelnder bzw. misstrauischer Sozialsysteme ist und insofern auch eine von vielen Möglichkeiten darstellt, die in der Einleitung charakterisierte intellektuelle Isolation der gegenwärtigen Polizeiforschung zu vermeiden.

3 Die Formalisierung der Informantenrolle und ihre Grenzen

Spezifisch für den Einsatz polizeilicher Informanten im 20. und 21. Jahrhundert ist neben der rechtlichen Fixierung verschiedener Typen von Informanten auch der rechtlich-organisationale Versuch, ihren Einsatz zu formalisieren. Die sozialwissenschaftliche Forschung zum Einsatz von Informanten in der Polizeiarbeit zeigt jedoch – typisch eher im Nebenertrag der oft auf eine Verbesserung oder Kritik von Polizeiarbeit zielenden Forschung – gut die Grenzen der möglichen Formalisierung der Arbeit mit formal unverpflichteten Nichtmitgliedern der Polizei. Meine These ist, dass sich dieser in der empirischen Forschung angelegte Befund gut durch die Besonderheiten der Sozialbeziehung zwischen Polizist und Informant als einer auf personenbezogenes Vertrauen angewiesenen Sozialbeziehung erklären lässt.

Charakteristisch für den Versuch, die Beziehung zwischen Polizist und Informant zu formalisieren, ist die für heutige Rechtsstaaten typische Anforderung an Polizisten, den Prozess der Rekrutierung neuer Informanten ebenso wie die Kommunikation mit ihnen in den Polizeiakten zu dokumentieren. Im Fall der von Dabney und Tewksbury (2016) für ihre Monographie über den Einsatz von Informanten in der US-amerikanischen Polizeiarbeit befragten Polizisten gilt die rechtlich-organisationale Norm, dass jeder Informant, der mehrfach für die Gewinnung von Informationen genutzt wird, durch die Unterzeichnung eines Vertrags als Informant registriert werden muss. Diese Verträge halten neben der Identität des Informanten auch fest, dass er die Rolle als Informant freiwillig angenommen hat und benennen die vereinbarten Pflichten und Rechte, also die Entlohnung des Informanten für seine Arbeit. Ziel dieser Formalisierung ist zum einen eine Gewährleistung der Rechtmäßigkeit des Informanteneinsatzes und damit der Verwertbarkeit der gewonnen Informationen für Gerichtsprozesse, zum anderen eine Optimierung der Nutzung von Informanten, die nach ihrer formalen Registrierung nicht mehr nur dem einzelnen Polizisten, sondern größeren Teilen der Organisation zur Verfügung stehen (vgl. Turcotte 2008). Vermindert werden sollen auf diese Weise auch die typischen Koordinationsprobleme im System der Strafverfolgung, die sich daraus ergeben, dass der zu schützende Informant des einen Polizisten für seine Kollegen ein gewöhnlicher Straftäter ist (vgl. dazu Norris und Dunnighan 2000, S. 405).

Wenngleich die formale Registrierung des Informanten auf den ersten Blick für beide Seiten den Vorteil einer größeren Erwartungs- und Rechtssicherheit mit sich zu bringen scheint, berichten die befragten Polizisten durchgehend, dass die überwiegende Mehrzahl der von ihnen und ihren Kollegen regelmäßig kontaktierten Informanten entgegen der Vorschriften nicht registriert und die Kommunikation mit ihnen nicht dokumentiert wird. Die von Dabney und Tewksbury (2016) interviewten US-amerikanischen Polizisten gehen davon aus, dass nur etwa 20 % der regelmäßig kontaktierten Informanten gemäß der Vorschrift formal registriert sind und die Mehrzahl der von Dunninghan und Norris (1996; 2000) befragten Polizisten hält es für unmöglich, Informanten in Einklang mit den formalen Vorschriften für die Zusammenarbeit zu gewinnen. Die Forscher beobachten hier einen Effekt, der Organisationssoziologen auch aus anderen Kontexten bekannt ist und als Transparenzparadox bezeichnet wird (vgl. Bernstein 2012; Osrecki 2015; Kühl 2017a): Die steigenden Dokumentationspflichten führen faktisch nicht zu einem höheren Maß an innerorganisationaler Transparenz des Informanteneinsatzes, sondern dazu, dass die einzelnen Polizisten ihre Kontakte zu Informanten nun typisch nicht nur gegenüber Staatsanwälten und Gerichten, sondern auch innerhalb der eigenen Organisation zu verheimlichen versuchen (Dunnighan und Norris 1996).

Warum entscheidet sich die Mehrzahl der Polizisten dazu, gegen die formale Pflicht zur Registrierung der von Ihnen kontaktieren Informanten zu verstoßen? Erstens legt die Literatur nahe, dass die Aufforderung, ein Dokument zu unterzeichnen, dass die Tätigkeit als Polizeiinformant belegt, viele potenzielle Informanten abschreckt. Die Polizisten stehen dann vor der Wahl, eine Person gar nicht oder entgegen den Richtlinien als Informant nutzen zu können und entscheiden sich oft für die zweite Option (vgl. Dabney und Tewksbury 2016, S. 110 f.). Zweitens haben auch die Polizisten selbst starke Motive, auf eine formale Registrierung zu verzichten, da ihnen dies größere Freiheiten im Umgang mit den Informanten ermöglicht (vgl. Natapoff 2009, S. 75). Und schließlich scheint mir drittens die These plausibel, dass die formale Registrierung als Informant den Aufbau persönlichen Vertrauens (siehe dazu ausführlich oben, Kapitel 2) zwischen Informant und Polizist auch deshalb erschwert, weil sie den Charakter der Beziehung zwischen Personen in eine Beziehung zwischen Person und (austauschbarem) Organisationsmitglied, also zwischen Person (Informant) und Organisation (Polizei) transformiert.

Persönliches Vertrauen des Informanten in den mit ihm arbeitenden Polizisten – das berichtet die ältere ebenso wie die neuere ForschungFootnote 16 – ist eine schwer verzichtbare Voraussetzung für die langfristige Nutzung eines Informanten. Dieses personenbezogene Vertrauen gedeiht nun allerdings besser, wenn der Polizist die Freiheit hat, vor allem zu Beginn der Beziehung flexibel auf die jeweilige Situation seines Gegenübers einzugehen und die Beziehung nach dem Modell einer persönlichen Beziehung zu gestalten. Die in der Gewinnung und Führung von Informanten erfolgreichen Polizisten, von denen in der Literatur berichtet wird, bemühen sich, ihrem Gegenüber respektvoll und auf Augenhöhe zu begegnen, bieten ihre Unterstützung bei privaten Problemen wie der Suche nach einer neuen Wohnung oder Arbeitsstelle an und sind auch außerhalb ihrer Dienstzeit für ihre Informanten erreichbar.

4 Motivationsprobleme potenzieller Informanten und ihre Bearbeitung

Ich habe bereits oben herausgearbeitet, dass Informationen über Rechtsverstöße die Strafverfolgungsbehörden typisch nicht nur zeitlich verzögert erreichen, sondern auch einer Selektivität in sachlicher (nach Art des Tatbestandes) und sozialer (etwa nach Art der Beziehung zwischen Täter und Opfer oder der Geheimhaltungskraft der abweichenden Subkultur) Hinsicht unterliegen.Footnote 17 Die ermittelnden Systeme des Staates haben also ein „Informationsproblem“ (Luhmann 1972, S. 267): Sie wissen immer weniger, als sie wissen könnten und wollenFootnote 18 und oft weniger, als sie müssten, um ihre Fälle erfolgreich zu bearbeiten.

In Anschluss an diese für sich genommen wenig überraschende Feststellung hat Luhmann nach den Ursachen für dieses mal mehr, mal weniger ausgeprägte Informationsdefizit des Erzwingungsstabes gefragt, für die in ihrer konkreten Ausprägung variable „Selektivität der Weiterleitung von Informationen über Rechtsbrüche aus dem Ursprungssystem [dem System, in welchem der Bruch öffentlichen Rechts vollzogen wurde, M.W.] in das Rechtsverfolgungssystem“ (Luhmann 1972, S. 275). In seiner Antwort unterscheidet er zwei Gruppen von Ursachen: Zum einen die individuellen Motive der Normbrecher, die sich bemühen, Steuerhinterziehung, Mord und Bebauung von Grundstücken ohne Bauerlaubnis so lange wie möglich vor staatlichen Augen und Ohren zu verbergen, um Sanktionen zu vermeiden. Zum anderen eine Gruppe von „soziale[n] Mechanismen …, die den Informationsfluss zu den amtlichen Instanzen hin abschleusen, kanalisieren, ja sogar blockieren“ (Luhmann 1972, S. 269) und so dazu führen, dass es unwahrscheinlich ist, dass jemand, der Informationen über eine (begangene oder geplante) Straftat hat, diese an staatliche Ermittlungsinstanzen weiterleitet.

In der in diesem Kapitel verwendeten Sprache lässt sich auch formulieren, dass Luhmann die Gründe dafür anzugeben versucht, dass aus einem potenziellen Informanten oft kein wirklicher Informant ermittelnder Systeme wird. Eher implizit setzt er dabei die Annahme voraus, dass das „Informationsproblem“ der ermittelnden Systeme seine Ursache in „Motivationsproblemen“ (Luhmann 1972, S. 268) des verhinderten Informanten hat als einem, der etwas weiß, das die ermittelnden Systeme gerne wüssten, der es ihnen aber nicht sagen will.

Motivationsprobleme potenzieller Informanten

Die erste Gruppe der Ursachen von Motivationsproblemen trifft auf alle potenziellen Informanten zu, die das Ursprungssystem des Normbruchs (die Gruppe von Schülern oder Arbeitskollegen, die kriminelle Vereinigung) nicht verlassen können oder wollen. Für sie gilt, dass ihre Rolle als Informant des ermittelnden Systems mit ihrer Rolle „im informierenden System … ohne zu große Verhaltensschwierigkeiten vereinbar sein“ muss (Luhmann 1972, S. 272). Diese Kompatibilität ist immer dann gefährdet, wenn der potenzielle Informant befürchten muss oder jedenfalls nicht ausschließen kann, nach der Mitteilung an die ermittelnden Instanzen von den übrigen Mitgliedern des Ursprungssystems nicht für seine Courage gelobt, sondern für seinen Verrat getadelt zu werden. In diesen Fällen gilt, dass die Motive dafür, Mitglied im informierenden System zu bleiben, zugleich Motive dafür sind, nicht zum Informanten des ermittelnden Systems zu werden.

Dieser allgemeine Zusammenhang, dass potenzielle Informanten auf „Anzeigen gegen Personen, mit denen sie weiterhin zusammenleben müssen oder wollen“ (Luhmann 1972, S. 272) verzichten, lässt sich in sehr unterschiedlichen Rechtsbereichen und natürlich auch jenseits staatlicher RechtsdurchsetzungFootnote 19 beobachten. Am Arbeitsplatz dürften Arbeitnehmer, die keine Absichten haben, ihren Arbeitsplatz zu verlassen, alleine aus diesem Grund häufig zögern, ihren Arbeitgeber bei Verstößen etwa gegen das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz oder das Antidiskriminierungsgesetz anzuzeigen; in Familien dürften Familienmitglieder, die ein Interesse an dem Erhalt einer bestimmten Familienkonstellation haben, allein aus diesem Grund häufig zögern, bevor sie ein Familienmitglied wegen häuslicher Gewalt anzeigen und in Schulklassen dürften Schülerinnen und Schüler, für die eine Aufkündigung ihrer Mitgliedschaft in einer Schulklasse in der Regel keine relevante Handlungsoption ist, allein aus diesem Grund auf eine Meldung von Mobbing-Tätern bei Eltern oder dem Schulpersonal häufig auch dann verzichten, wenn sie persönliche Sympathien für das Mobbing-Opfer oder Zweifel an der Legitimität von Mobbing im Allgemeinen haben.

Eine zweite Gruppe von Ursachen für Motivationsprobleme trifft auch auf diejenigen potenziellen Informanten zu, die das Ursprungssystem des Normbruchs bereits verlassen haben oder für die ein Austritt zumindest eine realistische Option ist. Die Mutter, die mehrere Jahre davon wusste, dass ihr damaliger Partner während der mittlerweile beendeten Partnerschaft sexuellen Missbrauch an einem seiner Kinder begangen hat und der wenige Tage vor der Pensionierung stehende Beamte in der kommunalen Bauaufsicht, der seit mehreren Jahren von der Existenz eines Korruptionsnetzwerkes unter Kollegen wusste, müssen in Folge der Anzeige des devianten Verhaltens zwar bestenfalls keine Sanktionen durch Mitglieder des Ursprungssystems des Normbruchs fürchten, könnten auf eine Anzeige des devianten Verhaltens jedoch aus Furcht vor Sanktionen durch das ermittelnde System verzichten. Rationale Gründe dieser Furcht liegen typisch darin, dass die Kombination von Wissen und Schweigen selbst als Normbruch geahndet wird oder darin, dass das Wissen um den Normbruch den Verdacht der Mittäterschaft nach sich zieht oder darin, dass der Informant in anderen Kontexten zu anderen Zeiten selbst Normen gebrochen hat und als Folge einer Anzeige Nachforschungen oder Gegenanzeigen durch Insassen des Ursprungssystems befürchtet, die auch seine eigenen Verbrechen aufdecken könnten. Dieser zuletzt genannte Aspekt scheint mir für Polizeiarbeit zentral zu sein: Fast jeder Polizist mit einigen Dienstjahren hat Einsätze absolviert, in denen er vor den Augen seiner Kollegen nicht strikt nach den Vorgaben des Polizeirechts vorgegangen ist und ist dadurch prinzipiell erpressbar. Um in diese Lage zu geraten, genügt es im Fall des Polizisten schließlich schon, ein von ihm beobachtetes Fehlverhalten eines Kollegen nicht sofort zur Anzeige zu bringen. Es ist also sehr leicht, in der Polizeiarbeit formale Fehler zu begehen und dadurch mit Motiven zum Schweigen über kollegiales Fehlverhalten ausgestattet zu werden. Ich diskutiere diesen Zusammenhang ausführlich in Kapitel 9 zum polizeilichen Korpsgeist als einem Fall einer berufsgruppenspezifischen Versicherungsgemeinschaft.

Eine dritte Gruppe von Gründen dafür, dass aus einem potenziellen Informanten kein wirklicher Informant wird, betrifft nicht seine Furcht vor den Folgen der Anzeige, sondern den Nutzen, den er daraus ziehen kann, auf eine Anzeige zu verzichten. Die Kombination, zum einen um ein deviantes Verhalten zu wissen und dieses Wissen zum anderen nicht mit Nichtmitgliedern des Ursprungssystems zu teilen, kann innerhalb des Ursprungssystems „Tauschwert haben, Machtbasis, ja sogar wissenschaftlich empfohlenes Führungsmittel sein“.Footnote 20 Wer Informant werden könnte, es aber nicht wird, kann daraus mithin häufig Vorteile im Ursprungssystem ziehen, sei es durch Erpressung in Form der Drohung mit einer Veröffentlichung von diskreditierenden Informationen, sei es weniger offensiv schlicht dadurch, dass andere Systeminsassen die Verschwiegenheit honorieren.

Auch diejenigen potenziellen Informanten, auf die keiner dieser Gründe zutrifft, nicht zum Informanten zu werden, werden deshalb natürlich keineswegs automatisch zum Informanten. Insbesondere im Fall staatlicher Rechtsdurchsetzung ergibt sich die Meldung eines abweichenden Verhaltens aufgrund der „Alltagsferne des Rechtsverfolgungssystems … nicht als natürliche Fortsetzung des täglichen Verhaltens gleichsam von selbst“, sondern muss „mit einem Entschluß zu Außergewöhnlichem eingeleitet werden“ (Luhmann 1972, S. 273). Auch derjenige, der kein Interesse am Erhalt der Mitgliedschaft im Ursprungssystem des Normbruchs hat, der in Folge einer Anzeige auch keine eigenen Nachteile befürchtet und der nicht einmal einen Vorteil aus der Nichtmitteilung diskreditierender Informationen ziehen will, braucht immer noch ein Motiv oder jedenfalls einen Anlass, um das ermittelnde System mit Informationen zu versorgen. Da die in seinem Besitz befindlichen Informationen im ermittelnden System in der Regel nicht konkret erwartet werden, enttäuscht der potenzielle Informant keine Erwartungen, wenn er sich zu unmotiviertem Schweigen entscheidet.

Für eine adäquate Einschätzung der Unwahrscheinlichkeit von Whistleblowing und anderen Formen des Geheimnisverrats in Einzelfällen oder spezifischen Kontexten scheint es mir sinnvoll, neben den genannten Faktoren auch einige Variablen in die Liste derjenigen Mechanismen aufzunehmen, die zusammen die Unwahrscheinlichkeit von Whistleblowing erklären sollen. Ich denke dabei zum einen an den Grad der Legitimität des Normbruchs im Ursprungssystem: Geht es um einen Fehler in der Polizeiarbeit, der jeder guten Polizistin einmal unterlaufen kann oder geht es um rassistisch motivierte Gewalt im Polizeidienst, die von weiten Teilen der Dienstgruppe abgelehnt wird? Zum anderen denke ich an den Grad der wechselseitigen Abhängigkeit der Mitglieder des Ursprungssystems des Normbruchs voneinander: Ist der potenzielle Informant in hohem Maße auf die Kooperation mit (bestimmten) anderen Mitgliedern des Ursprungssystems angewiesen wie in Polizeidienstgruppen oder Theaterensembles oder ist das erfolgreiche Handeln im Ursprungssystem weniger stark auf Kooperation mit anderen Mitgliedern angewiesen wie beispielsweise in Universitäten? Auch in diesem Fall macht sich der Whistleblower zwar bei einigen Mitgliedern unbeliebt, diese Unbeliebtheit hindert ihn aber in geringerem Umfang daran, seinen Tätigkeiten im informierenden System wie gewohnt nachzugehen. Ich komme darauf im Kapitel 9 zum polizeilichen Korpsgeist zurück.

Techniken der Verwandlung von Mitwissern in Informanten

In Anschluss an diese Rekonstruktion typischer Motivationsprobleme potenzieller Informanten lässt sich nun die Frage formulieren, wie ermittelnde Systeme auf die für sie ungünstige Konstellation reagieren können, dass die für ihre Arbeit benötigten Informationen ihnen aus strukturellen Gründen nicht oder nur selektiv zugänglich sind. Oder, etwas spezifischer formuliert: Wie gelingt es ermittelnden Systemen und ihren Vertretern, Meldungen über geplante oder begangene Rechtsverstöße wahrscheinlicher zu machen, wie motivieren ermittelnde Systeme also personale „Informationsträger und –weiterträger“ zu für die Ermittlungsarbeit informativen Beiträgen, um so einen aus ihrer Sicht brauchbaren „Informationsfluss“ (Luhmann 1972, S. 271) zwischen dem Ursprungssystem des Normbruchs und dem ermittelnden System zu gewährleisten? Anschließend an Luhmanns Darstellung scheinen mir vier Problemlösungen sinnvoll voneinander unterschieden werden zu können, die im Einzelfall natürlich auch miteinander kombiniert werden können.

Ausstieg: Direkt auf das Problem der Inkompatibilitäten der Rolle des Informanten mit derjenigen des Mitglieds im Ursprungssystem des Normbruchs bezogen ist die Möglichkeit, diese beiden Rollen zeitlich voneinander zu trennen: Erst Systemmitglied, dann Beendigung der Mitgliedschaft, dann Informant. Ermittelnde Systeme können diese ‚natürliche‘ Erleichterung des Informantentums gezielt herbeizuführen versuchen, indem sie potenziellen Informanten in Form von Aussteigerprogrammen eine Zukunft in Aussicht stellen, in der sie nicht mehr Mitglied einer rechtsradikalen Vereinigung oder einer Gruppe korrupter Polizeibeamter sein müssen und die Geheimnisse dieser Gruppe deshalb leichter verraten können. Diesen Mechanismus habe ich oben (Abschnitt 5.2) anhand der Karriere Eugène François Vidocqs (1775–1857) vom langjährigen Gefängnisinsassen zum Polizeispitzel zum Leiter der Pariser Kriminalpolizei diskutiert. Zwar ist Vidocqs Biografie keineswegs typisch für die Informanten staatlicher Behörden, aber der Mechanismus, potenzielle Informanten mit der Aussicht auf eine Zukunft außerhalb des Ursprungssystems des Normbruchs zum Informieren und Spionieren zu motivieren, ist der Kern aller Aussteigerprogramme.

Anonymität: Die Möglichkeit anonymer Anzeigen, oder, als abgeschwächte Variante, der Zusicherung der Verheimlichung der Identität des Informanten gegenüber Dritten, kann viele der oben genannten Motivationsprobleme potenzieller Informanten lösen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn Struktur und Größe des informierenden Systems eine Zurechnung der Meldung auf den Meldenden verhindern. Insbesondere in Sozialsystemen mit wenigen Mitgliedern und somit wenigen Geheimnisträgern löst die Möglichkeit zur anonymen Anzeige das Bezugsproblem nur unzureichend. So kann im Fall einer aus zwei Polizisten bestehenden Streifenwagenbesatzung derjenige Polizist, dessen normwidriges Verhalten bei einer Personenkontrolle zur Anzeige gebracht wurde, mit Sicherheit wissen, welcher Kollege Dritten über diesen Normbruch berichtet hat; und auch in einer Dienstgruppe von etwa 20 Polizisten lässt sich die Gruppe möglicher Spitzel durch das Wissen um bestehende Loyalitäten und Personenkenntnisse in den meisten Fällen gut eingrenzen und durch geeignete Verhörmethoden im Dienstwagen weiter reduzieren. Leicht ist dagegen die Wahrung der Anonymität des Kunden eines aktiven Drogenhändlers, der im fraglichen Zeitraum Drogen an so viele ihm unbekannte Personen verkauft hat, dass eine Identifikation des Geheimnisverräters durch den Händler aussichtslos ist.Footnote 21 Für eine vergleichende Soziologie des Informanten bzw. Geheimnisverräters spielen an dieser Stelle Zeugnisverweigerungsrechte eine wichtige Rolle, die Auskunft darüber geben, ob es demjenigen, dem sich ein Informant mitteilt, formal erlaubt oder gar geboten ist, Zeugnis gegenüber Dritten zu verweigern.

Drohmacht: In der Soziologie ist es üblich, Egos Herstellung von Alters Folgebereitschaft durch Tausch von derjenigen durch Macht dadurch abzugrenzen, dass Alter im Fall von Tausch eine Gegenleistung für seine Kooperationsbereitschaft erhält, während seine Kooperationsbereitschaft im Fall von Macht dadurch honoriert wird, dass Ego (der Informationssammler) auf die Durchführung einer Handlung verzichtet, die für Alter (den potenziellen Informanten) negative Konsequenzen hat. Rechtsdurchsetzenden Instanzen und ihren Vertretern, etwa Lehrern oder Polizisten, steht nun eine besonders effektive Machtgrundlage zur Verfügung, nämlich die vom Gegenüber, etwa dem Schüler oder dem Verdächtigen nicht verlangbare Nachgiebigkeit in der Rechtsdurchsetzung. Entsprechend formuliert Luhmann, dass das „wichtigste Tauschgut derjenigen, die für die Rechtsdurchführung sorgen sollen … ein partieller Verzicht darauf“ ist. Dieser Verzicht auf (die volle Härte des) Recht(s) kann von professionellen Rechtsanwendern gezielt dafür eingesetzt werden, „die betroffenen Kreise“ (hier den Kreis potenzieller Informanten) auch „zu einer über den Einzelfall hinausgehenden Kooperation zu bewegen“ (Luhmann 1972, S. 278), zu Handlungen also, zu denen die Gegenseite ihrerseits formal nicht verpflichtet ist. Eine zweite Quelle von Drohmacht ergibt sich aus der Karriere des einmal angeworbenen Spitzels selbst. Sobald ein potenzieller Informant zu einem wirklichen Informanten geworden ist und seine Spitzeltätigkeit vor den Mitgliedern des Ursprungssystems des Normbruchs verbirgt, wird er eben dadurch erpressbar. V-Leute der Polizei und der Geheimdienste sind mithin häufig schon deshalb zu einer Fortsetzung ihrer einmal begonnenen Spitzeltätigkeit bereit, weil sie fürchten müssen, andernfalls durch Vertreter des ermittelnden Systems enttarnt zu werden.

Der für die Felder der Rechtsanwendung spezifische Machtmechanismus lässt sich beschreiben als Tausch nicht verlangbarer Nachgiebigkeit durch den Rechtsanwender gegen eine ebenfalls nicht verlangbare Kooperationsbereitschaft seines Gegenübers. ‚Nicht verlangbar‘ soll dabei heißen, dass derjenige, der auf Nachgiebigkeit bzw. Kooperation verzichten würde, dabei gegen keine Norm verstößt, die im System des Kontakts zwischen dem Rechtsanwender und seinem Gegenüber institutionalisiert ist und deren Befolgung etwa durch das Einschalten einer breiteren Öffentlichkeit leicht herbeigeführt werden kann. Der für meine Arbeit interessante Anwendungsfall dieses Mechanismus ist die „Motivation“ potenzieller Informanten „zu Spitzeldiensten oder Zeugenaussagen“ durch ermittelnde Systeme (Luhmann 1972, S. 280). In Bezug auf das Rechtssystem wird dieser auf dem Einsatz von Drohmacht basierende „Handel mit der Gerechtigkeit“ (Schumann 1977) zumeist an stark institutionalisierten Praktiken im Feld der Strafjustiz (plea bargaining, Kronzeugenregelungen) diskutiert. Die Beziehungen zwischen Kriminalpolizisten und ihren Informanten zeigen, dass der gleiche Mechanismus auch in Situationen zur Anwendung kommt, die weniger stark durch den organisierten Rechtsbetrieb vorstrukturiert sind. In Bezug auf beide Situationstypen gilt, dass Rechtssysteme, die sich dafür entscheiden, die Praxis der Motivation von Informanten durch einen (teilweisen) Verzicht auf die Durchsetzung öffentlichen Rechts als illegal einzustufen, damit zugleich auf die „Regulierung und Kontrolle“ dieser Praxis verzichten (Luhmann 1972, S. 279).

Tausch: Das Motivationsproblem des potenziellen Informanten kann seitens des ermittelnden Systems schließlich auch durch Tauschangebote bearbeitet werden – sei es ausschließlich, sei es in Ergänzung zu einer der anderen Problemlösungen. Im Fall tauschförmiger Motivation gilt, dass dem potenziellen Informanten für den Fall seiner Kooperation mit den Ermittlern eine Belohnung in Aussicht gestellt wird, anstatt ihm wie im Fall der machtbasierten Motivation mit der Ausführung einer für ihn schadhaften Handlungen zu drohen, sollte er sich gegen die Kooperation entscheiden. Einigermaßen rational kalkulierende Informationsträger vorausgesetzt, ist für den Erfolg dieser Problemlösung entscheidend, dass das angebotene Tauschgut von dem potenziellen Whistleblower für wertvoller gehalten wird als die Entlohnungen, die er im informierenden System für sein Schweigen erhält. Neben dem aufgrund seines hohen Generalisierungsgrades gesellschaftsweit einsetzbaren Tauschmittel des Geldes stehen ermittelnden Systemen je nach Interesse des potenziellen Informanten weitere Tauschmittel zur Verfügung, etwa das Versprechen, im Fall der Kooperation des Informanten die Normbrüche eines Dritten (des Konkurrenten des Informanten in der Schulklasse oder im Drogenmilieu) besonders intensiv zu verfolgen oder auch der Tausch von Informationen gegen andere Informationen.

5 Der Erfindungsreichtum der Informanten und die Einschätzung ihrer Glaubwürdigkeit

Ein insbesondere im Fall tauschförmig motivierter Informanten auftretendes Problem liegt darin, dass die Aussicht auf Tauschgüter auf Seiten der Informanten ein generalisiertes Interesse daran hervorbringt, informieren zu können, also auch ein Interesse am Erfinden von Informationen, an Falschaussagen, oder subtiler: ein Interesse daran, Informationen so lange zurückzuhalten, bis das Interesse der Ermittler steigt und dann eine Belohnung ausgesetzt oder die zuvor ausgesetzte Belohnung erhöht wird (zu diesem Punkt mit Bezug auf Polizeiinformanten Innes 2000, S. 379). Das generelle Problem ist, dass im Fall tauschförmiger Motivation die ‚Befriedigung‘ des Ermittlers zur bezweckten Wirkung des Informanten wird und, dass die Mitteilung der Wahrheit und die Erfindung einer Geschichte, an deren Überprüfung der Ermittler kein Interesse oder zu der er keine Möglichkeit hat, funktional äquivalente Lösungen dieses Problems sind.

Zu dieser Überlegung passt, dass der Einsatz von tauschförmig motivierten Informanten in der Literatur als eine zentrale Quelle von Justizirrtümern und polizeilichen Ermittlungsfehlschlägen angesehen wird. So führen Forschungen zu den USA (Natapoff 2009, S. 70) 20 bis 50 % falscher Verurteilungen auf bewusste Falschaussagen von Informanten „with something to gain“ zurück. Ein in seiner Tragweite ungewöhnliches, ansonsten aber durchaus typisches Beispiel ist der Fall Tino Brandts, einem der wichtigsten Informanten der Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik im Zusammenhang mit den über lange Jahre erfolglos verlaufenden Ermittlungen zum rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund.Footnote 22 Brandt finanzierte mit den regelmäßigen Zuwendungen der Sicherheitsbehörden bis zu seiner Enttarnung als V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes im Jahr 2001 sein politisches Engagement im rechtsextremen Milieu. Für den großzügigen Geldfluss revanchierte er sich nach eigener und wohl zutreffender Auskunft mit „Märchenstunden“: Er erfand in Gesprächen mit seinen Kontaktpersonen der Behörden Geschichten, die für die Verfassungsschützer hinreichend interessant waren, um Brandts Engagement als Informant innerhalb ihrer Behörde zu rechtfertigen und die zugleich Brandt und seinen mordenden Gesinnungsgenossen nicht gefährlich werden konnten. Das systematische Dilemma hinter diesen Fällen liegt darin, dass die Erhöhung von Anreizen zum Informieren notwendigerweise auch eine Erhöhung des Anreizes zum Erfinden von Informationen ist.Footnote 23

Ermittelnde Systeme wie kriminalpolizeiliche Behörden oder Zusammenschlüsse von Investigativjournalisten können sich also nicht damit begnügen, über motivierte Informationslieferanten zu verfügen, sondern müssen sich um eine Einschätzung der Glaubwürdigkeit ihrer Informanten bemühen. Dafür scheinen mir drei Ansätze zentral zu sein. Der erste typische Ansatz der Ermittler, zu einer begründeten Einschätzung der Zuverlässigkeit von Informanten zu gelangen, besteht darin, die Informationslage quantitativ (mehr Informanten sind besser als ein Informant) und qualitativ (Informanten aus verschiedenen Teilbereichen des untersuchten Feldes sind besser als Informanten aus nur einem Teilbereich) zu verbessern, um dann die Informationen aus verschiedenen Quellen zur wechselseitigen Überprüfung nutzen zu können. Die nicht mögliche direkte Kontrolle der Berichte des einen Informanten wird dann durch den Vergleich mit Berichten anderer Informanten zu ersetzen versucht (vgl. für den Fall der Drogenkriminalität in Mexiko Fondevila 2013). In der qualitativen Sozialforschung entspricht diesem Ansatz die unter dem Label der „Multiple Informant Methodology“ (Wagner et al. 2010) formulierte Position, dass der Feldzugang über einen oder wenige „key informants“ systematisch Gefahr läuft, einseitige Beschreibungen des Feldes zu erzeugen.

Zweitens nimmt das Vertrauen, das Ermittler in ihre Informanten setzen, im Laufe der Sozialbeziehung zu: Ein Informant, der in der Vergangenheit brauchbare Informationen geliefert hat und dem ein Interesse am Erhalt seiner Mitgliedschaft im Kontaktsystem (s.o.) zugeschrieben wird, gilt als vertrauenswürdiger als ein Neuling. Das hängt nicht einfach damit zusammen, dass der bewährte Informant schon bewiesen hat, über Zugang zu relevanten Informationen zu verfügen, sondern auch und vor allem damit, dass die Vergangenheit des Gegenübers als Informant diesem als solche starke Motive liefert, diese Beziehung fortzusetzen, da ihm die Rückkehr in eine einfache Existenz als Milieumitglied nun versperrt ist. Jedenfalls hat der Ermittler mit der Möglichkeit, das jeweilige Milieu über den Informantenstatus zu informieren, eine starke Quelle von Drohmacht gegen den Informanten in der Hand. In diesem Sinne äußert sich ein von Turcotte (2008, S. 297) interviewter Polizist:

„At the beginning, it was difficult to get him to do what I wanted. This one time in particular, he disappeared for several weeks. He left without notifying me. When he got back, I asked him to come to my office and told him: You see this piece of paper with your signature on it? It says that you are a snitch. If you ever leave again without checking with me first ... I’ll make sure this document gets into the right hands.“

Die damit angesprochenen (zugeschriebenen) Motive des Informanten sind die dritte Ressource, die Ermittler nutzen, um die Vertrauenswürdigkeit ihrer Informanten und der von ihnen übermittelten Informationen einzuschätzen. Die ältere und neuere Forschung (Skolnick und Woodworth 1967, S. 116; Ericson 1981, S. 117 ff.; Turcotte 2008; Miller 2011) zeigt hier recht einhellig eine in Polizeikreisen institutionalisierte Hierarchie der Glaubwürdigkeit: Mit deutlichen Abstand als am stärksten glaubwürdig gelten den Polizisten Personen, gegenüber denen die Polizisten eine Quelle von Drohmacht in der Hand haben, entweder, weil die Polizisten ihr Gegenüber als Informant enttarnen können, oder, weil sie Beweise für eine von ihrem Gegenüber begangene Straftat haben und ihnen deshalb mit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens drohen können. An zweiter Stelle, aber bereits deutlich abgeschlagen, folgen Informanten, die von der Polizei tauschförmig motiviert worden sind, in der Regel durch Geldzahlung. Das typische Problem dieses Motivationsmittels liegt darin, dass es häufig zur Fabrikation falscher Informationen motiviert. Dieses Problem teilt die Geldzahlung mit der Rache, die einen Informanten etwa dazu bringen kann, ehemalige Komplizen bei der Polizei zu denunzieren.

Als noch unglaubwürdiger gelten den von Miller (2011) befragten Polizisten nur noch diejenigen Informanten, die angeben, ihre Information ohne Eigeninteresse und aus bloßer Treue zum Rechtsstaat zu übermitteln – ein anschauliches Beispiel für die in Kapitel 2 formulierte These, dass es sich bei der (Kriminal-)Polizei um einen Fall eines misstrauischen Sozialsystems handelt. Diese Zuschreibung von Motiven und ihre Verwendung als Signal für Vertrauenswürdigkeit dürfte auch Ericson (1981, S. 117) vor Augen gehabt haben, wenn er in seinem Kapitel über die kriminalpolizeiliche Nutzung von Informanten formuliert, „[that, M.W.] [t]he detective’s task was to read these motives and to use them“. Auch Polizisten, die die Vertrauenswürdigkeit ihrer Informanten einschätzen müssen, nutzen also die oben rekonstruierte Technik, Vertrauen und Misstrauen in Verbindung mit Hypothesen über die „Motivstruktur“ (Luhmann 1968c, S. 41) ihres Gegenübers zuzuweisen.

Das den Informanten entgegengebrachte Vertrauen ist damit ein gutes Beispiel für einen Sachverhalt, den Luhmann (1968c, S. 33) als „Innenfundierung des Vertrauens“ bezeichnet hat: Ego – der Vertrauensgeber und Informationssammler – kann oder will angesichts des damit verbundenen Aufwandes nicht direkt überprüfen, ob Alter – der Vertrauensnehmer und Informant – sich des Vertrauens würdig erweist, also nach bestem Wissen und Gewissen Informationen abliefert. Anstatt auf einer unmöglichen oder unattraktiven unmittelbaren Kontrolle basiert Egos generalisiertes Urteil über Alters Vertrauenswürdigkeit auf Signalen, die für Ego leichter zugänglich sind. Drei Typen solcher Signale habe ich unterschieden: Die Motive, die Ego Alter zuschreibt; die Passgenauigkeit der von Alter abgelieferten Informationen zu Egos Wissen oder Erwartungen zur Sache, die sich bestenfalls aus vielfältigen Quellen speisen und schließlich Egos eigene frühere Erfahrungen im Kontakt mit Alter.

Auf welche Art und Weise und wie erfolgreich auch immer eine Polizeibehörde als ermittelndes System das Problem der Beschaffung und Einschätzung von Informationen bearbeitet: Der systematische Einsatz von Nichtmitgliedern im Dienst der Strafverfolgung gibt diesen Nichtmitgliedern – auch dann, wenn sie nicht lügen, sondern zutreffende Informationen vielleicht sogar unabsichtlich selektiv weiterleiten – Einfluss auf die Frage, welche Personen und welche Normbrüche wie intensiv verfolgt werden. Der seinerseits unverzichtbare Grenzkontakt der Behörden mit ihren Informanten geht deshalb notwendigerweise und systematisch mit dem Risiko einher, den in Rechtsstaaten geforderten Universalismus der Strafverfolgung zu unterlaufen. Am deutlichsten zeigt sich dieser Einfluss von Informanten auf die Entscheidungsprämissen des ermittelnden Systems anhand von Justizsystemen, die sich mehr oder weniger ausschließlich auf Nichtmitglieder als Informationslieferanten verlassen müssen, weil ihnen kaum andere Informationsquellen zur Verfügung stehen. In diesem Buch habe ich zwei Beispiele für solche Justizsysteme analysiert, nämlich den Fall der Strafverfolgung als Aufgabe von Privatleuten im 17. und 18. Jahrhundert in England (Abschnitt 5.1) und den Fall der im Entstehen begriffenen Pariser Kriminalpolizei zu Beginn des 19. Jahrhunderts (Abschnitt 5.2). Wie die Hinweise auf aktuelle Untersuchungen und Fälle zeigen sollten, ist das grundlegende Problem jedoch nicht auf frühe Formen polizeilicher Ermittlungsarbeit beschränkt.