Zusammenfassung
Das vorliegende Kapitel befasst sich mit der Verdichtung des Zwangsarbeitsverbots zu einer normativen Ordnung. Diese Verdichtung findet auch im Kontext der Weltwirtschaft statt, die maßgeblich durch globale Netzwerke der Wertschöpfung geprägt ist. Dabei verlagern Unternehmen einzelne Produktionsschritte (Offshoring) auf verschiedene Standorte weltweit oder gliedern spezifische Aufgaben aus (Outsourcing). Ob und inwiefern Wertschöpfungsketten Einfluss auf die Ausgestaltung von Arbeitsbeziehungen und Arbeitsstandards haben, wird hier anhand der Globalen Politischen Ökonomie von Zwangsarbeit diskutiert.
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Notes
- 1.
Adam Smith und andere frühe Markttheoretiker sind bei ihren Modellen davon ausgegangen, dass Unternehmer keine unlauteren Mittel verwenden. Allerdings widerspricht diese Annahme der Logik kapitalistischer Konkurrenz. Denn wenn ein einzelner Unternehmer die Wahl hat, zwischen konkurrenzfähig bleiben oder aus dem Markt gedrängt zu werden, dann werden die „notwendigen“ Mittel kaum hinterfragt bzw. durch den Zweck entschuldigt; siehe auch Studien der Politikdidaktik zur Gewichtung verschiedener Unternehmensziele und der Überbetonung von Gewinn von Engartner/Krisanthan (2017). Dabei geraten insbesondere Arbeits- und Umweltstandards als Erstes unter Druck. Dieses paradoxe Phänomen nennt Bofinger (2003: 27) „Rationalitätenfalle“. Ein einziger Unternehmer kann auf Kosten der Gemeinschaft zu seinem Vorteil handeln, ohne dass die Gesellschaft davon Schaden nimmt. Tun das aber alle, verschwindet erstens der Vorteil und zweitens nimmt die Gesellschaft schweren Schaden (Absenkung des Lebensstandards z. B. durch Kinderarbeit), wie auch Ehmke et al. (2009b: 19) zusammenfassen. Letztendlich schadet dies auch dem einzelnen Unternehmer, der von der wirtschaftlichen Prosperität und gesamtgesellschaftlichen Entwicklung abhängig ist. In entgegengesetzter Richtung hat der einzelne Unternehmer, der Arbeitsstandards einhalten möchte und die Mehrkosten nicht scheut, gegebenenfalls wirtschaftliche Nachteile zu tragen. Die Einhaltung von Standards kann also nicht der Entscheidung des Einzelnen überlassen werden, so Ehmke et al. (2009b: 19) weiter.
- 2.
Standing (2008) diskutiert in diesem Zusammenhang die Rolle der ILO, die sich lange geweigert hat, private Arbeitsagenturen als Regulierungsgegenstand zu betrachten, weil diese Aufgabe immer eine öffentliche sein sollte.
- 3.
Ob und inwiefern Unternehmen trotzdem verantwortlich sind oder sein sollten, ist Gegenstand verschiedener gesetzgeberischer Initiativen beispielsweise in Europa. Der Modern Slavery Act in der UK sieht beispielsweise eine Sorgfaltspflicht für investierende Unternehmen vor; vgl. UK Parliament 26.03.2015, das französische Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten 2017 (Loi relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d'ordre) sieht bei Verletzung der Sorgfaltspflicht im Schadensfall sogar eine Haftung gegenüber Betroffenen vor und ist in seiner Reichweite bisher einzigartig; vgl. L'Assemblée nationale (2017). In Deutschland tritt das „Lieferkettengesetz” 2023 in Kraft. Zuvor wurden im Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (2016) ausschließlich freiwillige Vorgaben diskutiert worden; vgl. Die Bundesregierung (2016).
- 4.
Auch Denning (2010: 81) zeigt, dass Arbeitslosigkeit der Lohnbeschäftigung sowohl konzeptionell als auch historisch voransteht, ebenso wie das Informelle vor der Formalisierung ökonomischer Verhältnisse existiert. Die Abwesenheit einer Anstellung ist eher die Basis für den Arbeitsmarkt, nicht dessen ungewollte Konsequenz.
- 5.
Standing (1999: 42) fasst unter diesen Schutzregelungen Arbeits- und Gesundheitsschutz und andere Bestimmungen zur Verhütung missbräuchlicher Beziehungen zusammen.
- 6.
Nach Pogge (2013) haben reichere Staaten solche Institutionen globaler Politik geschaffen, die für die Erzeugung und Perpetuierung globaler Armut verantwortlich sind. Es geht also nicht darum, eine nicht erfüllte humanitäre Pflicht zur Armutsbekämpfung zu benennen, sondern darum, Böses zu unterlassen. Die Institutionen globaler Politik verletzen die Rechte der Armen; vgl. die Zusammenfassung von Blake/Smith (2015).
- 7.
Korruption sowohl seitens der Verwaltung, die Inspektionen verhindert, als auch seitens der Inspektoren selbst kann eine strukturelle Bedingung darstellen, unter der Zwangsarbeit florieren kann. Unternehmen, aber auch Staaten können Zwangsarbeit zudem dann eher realisieren, wenn sie auf sozial akzeptierten Normen fußt oder entlang rassistischer, sexistischer oder anderer Diskriminierungen (z. B. aufgrund von Kaste, Tradition, Religion oder Glaube) verläuft; vgl. Lusk/Lucas (2009).
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Drubel, J. (2022). Theorie: Zur Globalen Politischen Ökonomie der Zwangsarbeit. In: Das ILO-Zwangsarbeitsverbot in der globalisierten Wirtschaft . Globale Politische Ökonomie. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-38981-9_6
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