Zusammenfassung
Zur Untersuchung der Wirksamkeit von Normen werden nicht Fragen der Compliance mit den rechtsverbindlichen Übereinkommen in den Blick genommen, sondern vielmehr werden die normativen, substanziellen Gehalte des Zwangsarbeitsverbots herausgearbeitet. Letzteres umfasst deren Bedeutung, also den definitorischen Inhalt, den Gegenstandsbereich der Norm sowie zugrunde liegende Begründungszusammenhänge. Diese Gehalte werden nicht isoliert betrachtet, sondern ihre Positionierungen gegenüber anderen normativen Vorschriften werden zur Erklärung der Grenzen der Normwirkung herangezogen.
Der Ehemann der Vermittlerin zeigte mit der Pistole direkt auf mich. Er fragte: „Wieso bist du weggelaufen? Ich werde dich erschießen. […] Willst du sterben?“ […] Ich hatte solche Angst, sein Finger war am Abzug. Ich bat ihn, nicht zu schießen.
Arbeiter auf Fischerei-Trawler in Thailand (In Marc Wieses Slaves, Minute 3:03–3:31, online abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=FKtyDm3LzWU (15.03.2020).)
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Notes
- 1.
Privatwirtschaftliche Zwangsarbeit verweist im Rahmen des Buches ausschließlich auf private, kommerzielle Ausbeutung der Arbeitskraft und schließt damit Formen kommerzieller sexueller Ausbeutung nicht mit ein. Spricht das Buch hingegen von Zwangsarbeit, verweist es auf staatliche und privatwirtschaftliche Formen der Ausbeutung, ebenso exklusive kommerzieller, sexueller Ausbeutung.
- 2.
Basierend auf einem Interview geführt durch Human Rights Watch am 20.12.2009.
- 3.
Diese Schätzung fasst Formen missbräuchlicher Arbeitsbeziehungen als moderne Sklaverei zusammen (40,3 Millionen Betroffene) und unterscheidet dabei zwischen 24,9 Millionen von Zwangsarbeit Betroffener und 15,4 Millionen Menschen in Zwangsehen. Die 24,9 Millionen von Zwangsarbeit Betroffener umfassen privatwirtschaftlich organisierte sowie staatliche Formen der Zwangsarbeit, inklusive kommerzieller sexueller Ausbeutung.
- 4.
Die tripartistisch besetzte ILO, welche im Rahmen der Pariser Friedensverhandlungen 1919 gegründet wurde, trägt seit nunmehr einem Jahrhundert maßgeblich zur völkerrechtlichen Kodifizierung internationaler Arbeitsstandards bei und überprüft deren Einhaltung durch die Staaten; vgl. Stübig (2015); Landau/Beigbeder (2008); Wisskirchen (2005). Das Verbot von Zwangsarbeit ist in zwei internationalen Übereinkommen (Nr. 29 aus 1930 und Nr. 105 aus 1957) kodifiziert und genießt als Kernarbeitsnorm einen Sonderstatus. Kernarbeitsnormen sind verbindlich für alle Mitglieder der ILO unabhängig davon, ob die Staaten die entsprechenden Übereinkommen ratifiziert haben. Allerdings gelten hier gesonderte institutionelle Verfahren zur Überprüfung und Durchsetzung. Zudem sind diese fundamentalen Rechte bei der Arbeit Teil der Decent Work Agenda (1999), also der strategischen Neuausrichtung der ILO; siehe Senghaas-Knobloch (2010). Trotzdem bleibt die privatwirtschaftliche Nutzung von Zwangsarbeit zur Ausbeutung der Arbeitskraft eine weltweit verbreitete Globalisierungsproblematik, von der insbesondere Sektoren mit hohem Internationalisierungsgrad betroffen sind: Fertigung, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau und Baugewerbe; vgl. ILO (2014a: 5).
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Drubel, J. (2022). Einleitung. In: Das ILO-Zwangsarbeitsverbot in der globalisierten Wirtschaft . Globale Politische Ökonomie. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-38981-9_1
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Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden
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