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Narrative im Forschungsfeld zu ‚Eltern eines Kindes mit Behinderung‘

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Elternschaft als Othering
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Zusammenfassung

In diesem Kapitel erfolgt zunächst ein exploratives Aufspüren diskursiver Formierungen des ‚Gegenstands‘ im Forschungsfeld. Dieses Vorgehen wurde vor dem Hintergrund folgender Problemstellung in der Bearbeitung der relevanten Forschungsfelder gewählt: Während innerhalb paar- und erwerbssoziologischer Studien Behinderung praktisch keine Berücksichtigung findet, wird sie innerhalb sonder- und heilpädagogischer Studien häufig übergeneralisiert. Wenn etwa jegliches Handeln von Eltern, deren Kind als behindert markiert wurde, primär als ‚Bewältigungshandeln‘ gelesen wird, um der Behinderung des Kindes zu begegnen, werden historisch spezifische sozialstrukturelle oder vergeschlechtlichte Aspekte von Handlungs- und Interaktionsmustern vernachlässigt oder sogar unsichtbar gemacht.

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Notes

  1. 1.

    Siehe z. B. Wimbauer & Motakef (2020); Pöge (2019); Gottwald (2014); Rusconi & Wimbauer (2013); Wimbauer (2012); Althaber et al. (2011); Rusconi & Solga (2011); Solga & Wimbauer (2005)u. a.

  2. 2.

    Der Begriff der ‚heil- und sonderpädagogischen Forschung‘ wird hier nicht als disziplinärer Begriff verwendet, sondern als Sammelbegriff für ein Feld von Studien, das sich mit Eltern(paaren) unter dem primären Fokus der kindlichen Behinderung befasst. Derartige Studien sind vorrangig innerhalb der sonder- und heilpädagogischen Disziplinen angeordnet, können jedoch auch innerhalb der Pädagogik, Psychologie oder Rehabilitations-, Erziehungs-, Pflege- und Gesundheitswissenschaften zu finden sein.

  3. 3.

    So z. B. bei Büker (2010); Wagatha (2006); Ziemen (2002); Eckert (2002); Thimm & Wachtel (2002); Hinze (1999)u. a.

  4. 4.

    So die gängige Bezeichnung, die hier in Anführungszeichen übernommen wird, um eine spezifisch geformte Subjektivität zu markieren, die mit spezifischen, hier nicht geteilten Zuschreibungen einhergeht.

  5. 5.

    Es wird zugunsten dieses Zugangs auf eine vollständige Abbildung des Forschungsstands verzichtet.

  6. 6.

    Der Begriff ‚Euthanasie‘, der in euphemistischer Weise auch für selektive Tötungen in der NS-Zeit gebraucht wurde, geht auf das griechische Wort ‚Euthanatos‘ zurück, daswörtlich übersetzt ‚guter Tod‘ heißt (Benzenhöfer, 2009: 9; zur Begriffsgeschichte vgl. auch Hohendorf, 2013). Zur Markierung der Instrumentalisierung des Begriffs, vorrangig im Zusammenhang mit Ermordungen während der NS-Zeit, wird er hier in Anführungszeichen gesetzt.

  7. 7.

    In einer Umfrage des Direktors einer Pflege- und Erziehungseinrichtung für sogenannte ‚geistig behinderte Kinder‘ hat Ewald Meltzer die Eltern der Kinder in seiner Einrichtung Anfang der 1920er Jahre danach befragt, „ob sie in eine schmerzlose Abkürzung des Lebens ihres Kindes einwilligen würden, wenn durch Sachverständige festgestellt worden sei, daß es unheilbar blöd ist“ (Hohendorf, 2013: 58). Von 162 Personen, die den Fragebogen zurückgesandt hatten, hätten 119 auf diese Frage mit ‚ja‘ und 43 mit ‚nein‘ geantwortet (ebd.: 57 f.). Allerdings müsse hierbei auch die ungesicherte sozioökonomische Situation in der frühen Weimarer Republik mitbedacht werden (ebd.: 59).

  8. 8.

    Schmuhl (1992) weist zwar ebenfalls darauf hin, dass die ‚Möglichkeit zum stillschweigenden Einverständnis‘ eine Rolle für die Geheimhaltung gespielt haben dürfte, jedoch sei dieser Aspekt angesichts des durchaus auch vorhandenen Widerstands nicht zu überschätzen (ebd.: 191; 431–432). Weitere Motive für die Geheimhaltung seien das Unterlaufen kirchlicher Widerstände sowie die Vermeidung ‚feindlichen Propagandamaterials‘ gewesen (ebd.: 191).

  9. 9.

    In den Alltagsargumentationen für pränataldiagnostische Verfahren und selektive Schwangerschaftsabbrüche finden sich ganz ähnliche Argumente zugunsten der Selektion. Allen voran ist hier das Argument der ‚Verhinderung von Leid‘ (des werdenden Kindes wie auch der Eltern) zu nennen ( Nippert, 1998).

  10. 10.

    Obgleich sich die historische Analyse der Autoren auf den angloamerikanischen Raum bezieht, scheint sie durchaus auf das deutschsprachige Forschungsfeld übertragbar zu sein (Büker, 2010: 34–36; Wagatha, 2006: 26–29).

  11. 11.

    Die Autorin bezieht sich zwar primär auf ein pflegewissenschaftliches Feld und benennt ihre Untersuchungsgruppe als ‚Eltern chronisch kranker Kinder‘, die Überschneidungen sind hier jedoch sehr umfassend und Behinderung und chronische Erkrankung so wenig trennscharf (wie sie selbst einräumt), dass die Studie hier durchaus mit einbezogen werden kann (vgl. Bachmann, 2014).

  12. 12.

    Obgleich der Artikel vorrangig Elterpaare thematisiert, wird dort von Familien gesprochen. Auch in vielen anderen Veröffentlichungen (z. B. Engelbert, 2002; Ferguson, 2001; McLaughlin et al., 2008) wird eher von Familien gesprochen und nicht zwischen den Analyseebenen ‚Paar‘ und ‚Familie‘ unterschieden. Diese Problematik lässt sich in der Darstellung nicht auflösen. Es wird vorwiegend der durch die Autor_innen genutzte Begriff verwendet, um dies kenntlich zu machen.

  13. 13.

    Vgl. http://50-jahre.lebenshilfe.de/[12.06.19].

  14. 14.

    Parallele Tendenzen können im sozialmedizinischen Diskurs (von der Pathogenese zur Salutogenese, vgl. Antonovsky, 1997) bzw. im psychologischen Fachdiskurs (von der Psychopathologie zur Resilienz, vgl.Fröhlich-Gildhoff & Rönnau-Böse, 2015) ausgemacht werden.

  15. 15.

    Vgl. http://www.dpi.org/[03.05.19.], Website von ‚Disabled Peoples' International‘.

  16. 16.

    Genauer: „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD), https://www.behindertenrechtskonvention.info/[29.05.19].

  17. 17.

    Diskriminierung anhand von Fähigkeitskonzepten.

  18. 18.

    Zur Verflechtung von Geschlecht und Behinderung in den Disability Studies vgl. (z. B. auch Jacob et al., 2010; Thomas, 1999).

  19. 19.

    Aktuell werden diese Themen vorrangig im Zusammenhang mit der Änderung des § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) sowie mit der Kostenübernahme durch Krankenkassen von sogenannter nichtinvasiver pränataler Diagnostik (NIPT) diskutiert. Dabei versuchen etwa rechtskonservative Strömungen wie die sogenannten ‚Lebensschützer‘(vgl. Sanders et al., 2018) erheblichen Einfluss auf die gesellschaftliche und rechtliche Debatte zu nehmen.

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Tröndle, J. (2022). Narrative im Forschungsfeld zu ‚Eltern eines Kindes mit Behinderung‘. In: Elternschaft als Othering. Subjektivierung und Gesellschaft/Studies in Subjectivation. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-38923-9_3

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-38923-9_3

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-38922-2

  • Online ISBN: 978-3-658-38923-9

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