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Kontinuität statt Überbietungswettlauf. Die Law and Order Politik der Regierung Merkel IV

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Das Ende der Merkel-Jahre

Zusammenfassung

Das Politikfeld der Inneren Sicherheit war in der 19. Legislaturperiode nicht durch besondere politische Aufmerksamkeit geprägt. Dies ist auch deshalb erstaunlich, da Beispiele aus anderen Ländern gezeigt haben, dass die parlamentarische Präsenz rechtspopulistischer Parteien wie der AfD durchaus zu einer Politisierung von Law-and-Order-Themen beitragen kann. Dieser Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund, warum sich für die Amtszeit des Kabinetts Merkel IV eine solche Dynamik kaum feststellen lässt. Die Analyse zeigt, dass hierfür einerseits die mangelnde öffentliche Salienz von Themen der öffentlichen Sicherheit und andererseits die institutionellen Bremskräfte im Politikfeld der Inneren Sicherheit – allen voran das Bundesverfassungsgericht und gesellschaftspolitisch liberal ausgerichtete parteipolitische Vetospieler – verantwortlich gemacht werden können.

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Notes

  1. 1.

    Als Teil einer Bilanzierung der Policies der Regierung Merkel IV befasst sich dieser Artikel mit denjenigen Bereichen der Politik der Inneren Sicherheit, die vornehmlich auf Bundesebene entschieden werden können. Unterteilt man das Politikfeld der Inneren Sicherheit in drei Bereiche – in die Kriminalpolitik, die sich vornehmlich mit dem Straf- und Strafprozessrecht befasst, in die Polizeipolitik, die sich mit der Organisation und den Kompetenzen der Polizei beschäftigt, und in die Justizpolitik, die sich auf die Gerichtsbarkeit und den Strafvollzug bezieht (Endreß 2013; Frevel, 2008), – so sind die Kompetenzen des Bundes insbesondere in der Kriminalpolitik besonders weit ausgeprägt, während die Polizeipolitik (ausgenommen Bundespolizei) primär den Ländern vorbehalten ist. In der Justizpolitik teilen sich Bund und Länder die Kompetenzen, wobei die Länder seit der Föderalismusreform in spezifischen Bereichen – zum Beispiel beim Strafvollzug – freien Gestaltungsspielraum haben und diesen auch nutzen (Leunig & Pock, 2010: 168–171). Dementsprechend fokussiert dieser Aufsatz primär kriminalpolitische Fragestellungen und nutzt daher auch die Bezeichnung „Innere Sicherheit“ und „Law and Order“ äquivalent.

  2. 2.

    Zugegebenermaßen führt auch parteipolitische Politisierung wiederum zu steigender Salienz von Themen. Die Frage der Kausalität soll und kann in diesem Beitrag jedoch nicht geklärt werden. Vielmehr geht es darum, verschiedene Bedingungen für Wettbewerbsdynamiken im Agenda-Setting abzuklopfen, ohne Aussagen über eine Ursache-Wirkungs-Beziehung treffen zu können.

  3. 3.

    Ich danke dem Team des WZB für die Übermittlung der Daten zu den Parteipositionen.

  4. 4.

    Einschränkend ist anzumerken, dass die Verlängerung bestehender Gesetze nicht als weitere Verschärfung gemäß des Codebuchs bewertet wird. Aus diesem Grund wurde die Entfristung der bereits seit den „Otto-Katalogen“ und den Anschlägen von 9/11 bestehenden Regelungen des Terrorbekämpfungsgesetzes (09.01.2002), die insbesondere den Nachrichtendiensten mehr Kompetenzen übertragen, nicht als Verschärfung kodiert. Gleichwohl kann man inhaltlich die Entfristung der Regelungen durchaus als relevante Verschärfung verstehen.

  5. 5.

    Zusammengeführte Vorlagen wurden hier nicht doppelt gezählt.

  6. 6.

    Das Thema der Cybersicherheit war insgesamt weniger politisiert und wird auch stark in Verbindung mit Wirtschaftsthemen und wenig eindeutig als Thema der Inneren Sicherheit behandelt. Zur Illustration der erwarteten Dynamiken präsentiert dieser Aufsatz daher zwei stärker politisierte Themen, die eindeutig dem Politikfeld zugeordnet werden können.

  7. 7.

    Zudem war die AfD auf Landesebene im nordrhein-westfälischen Landtag sehr aktiv und stellte als erste Fraktion im April 2019 einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung des Missbrauchsfalls von Lüdge; weitere Anträge im Monatsrhythmus folgten (am 14.5. und 18.6.2019), bevor sich auch die anderen Parlamentsparteien auf einen gemeinsamen Antrag einigten. Dabei griff die AfD die Behörden massiv an (vgl. https://afd-fraktion.nrw/2019/04/02/im-fall-luegde-afd-fraktion-beantragt-untersuchungsausschuss/).

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Wenzelburger, G. (2022). Kontinuität statt Überbietungswettlauf. Die Law and Order Politik der Regierung Merkel IV. In: Zohlnhöfer, R., Engler, F. (eds) Das Ende der Merkel-Jahre. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-38002-1_15

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-38002-1_15

  • Published:

  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-38001-4

  • Online ISBN: 978-3-658-38002-1

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