Zusammenfassung
Die Wahl der Rechtsform ist die meistbesprochene konstitutive Entscheidung bei der Gründung des Unternehmens. Diese Arbeit konzentriert sich jedoch nicht auf den Gründungsakt der Gesellschaft, sondern auf den konstitutiven Rahmen des bestehenden Unternehmens. Die Rechtsform wird daher in dieser Arbeit erst am Ende behandelt, weil in ihr zahlreiche der bislang besprochenen Themen zusammenlaufen, die zuvor erst entfaltet werden mussten.
„Ohne die 11.000 Euro Prämie [für jeden Mitarbeiter] hätten wir dieses Jahr 62 Millionen Gewinn, so sind es 52 Millionen. Das ist doch völlig wurscht! Ich muss keine Aktionäre glücklich machen. Ich muss keine Vorstandsboni rausquetschen. Ich muss keine geldgeilen Private-Equity-Investoren vollstopfen, ich muss keinen Zins an die Bank zahlen, da wir keine Schulden haben. All das erhöht den Gewinn.“
Ernst Prost, Geschäftsführer des Schmierstoffproduzenten Liqui Moly (2018: 29)
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Notes
- 1.
Die Zahlen basieren auf den Umsatzsteuer-Voranmeldungen für 2015 (Statistisches Jahrbuch 2017). Zahlen zur Verbreitung von Rechtsformen sind grundlegend problematisch (Niemeier 2006; Kornblum 2017, 2020).
- 2.
Furore machte der Fall der Umwandlung der Suhrkamp GmbH & Co. KG in eine Aktiengesellschaft, die gegen den Widerstand des Minderheitsgesellschafters Barlach nur mittels Insolvenz durchzusetzen war. Der Klageweg führte bis vor das Bundesverfassungsgericht (Böcker 2014, 2015).
- 3.
Verschiedentlich wurden Strafen für Kartellrechtsverstöße durch Umwandlungen und Verschmelzungen vermieden (Bünder/Grossarth 2015). Dies stellt aber keine strategische Umwandlung dar und ist seit 2017 nicht mehr möglich (Scharrenbroch 2017).
- 4.
Wegen der teilweise erheblichen Zeitdauer ist es Praxis, präventiv Gesellschaften zu gründen, um diese schnell zur Verfügung zu haben, oder bereits bestehende, inaktive Gesellschaften wiederzubeleben (Vorrats- oder Mantelgesellschaften; Grunewald 2008: 356). Diese Vorratsgesellschaften sind wegen ihrer Gegenstandslosigkeit „Hauptanwendungsfall der gesellschaftsrechtlichen Befassung mit dem Unternehmensgegenstand“ (Müller 2011b: 320).
- 5.
https://twitter.com/researchpuzzler/status/254220555123843072/photo/1, 5. Oktober 2012, Zugriff am 16. Februar 2018.
- 6.
Der Datensatz, auf den sich Henssler/Wiedemann 2007 berufen, ist unklar. Die FAZ weist in ihrer Liste Versicherungen und Banken gesondert aus.
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Fitzner, M. (2022). Rechtsform. In: Konstitutive Entscheidungen und Strategisches Management. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-37843-1_7
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