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1 Einleitung und Eingrenzung

Im Jahr 2020 bestimmten Vorwürfe über Rassismus, Rechtsextremismus und illegale Gewaltanwendungen den öffentlichen Diskurs über die deutsche Polizei. Bei den Erörterungen zu möglichen Hintergründen für die bekannt gewordenen SachverhalteFootnote 1 wurde häufig (zuweilen auch relativ pauschal) auf strukturelle und kulturelle Defizite in der Polizei verwiesen. Auch wenn Struktur- und Kulturfragen in einer engen Wechselbeziehung zueinander stehenFootnote 2, soll in diesem Beitrag insbesondere zwei Fragestellungen nachgegangen werden:

  • Welche Aspekte der Polizeikultur können Rassismus und Diskriminierung in der polizeilichen Praxis begünstigen?

  • Welche Aspekte der Polizeikultur können Rassismus und Diskriminierung in der polizeilichen Praxis verhüten?

Angelehnt an die allgemeine Kultur-Definition der Unesco-KommissionFootnote 3 kann man Polizeikultur als Gesamtheit berufsspezifischer Traditionen, Wertmaßstäbe, Einstellungs- und Verhaltensmuster beschreiben, die das Rollen- und Selbstverständnis der Mehrzahl der Polizist:innen prägen.Footnote 4 Diese Arbeitsdefinition, die den folgenden Überlegungen zugrunde gelegt wird, muss jedoch ihrerseits bereits wieder relativiert werden, da es die Polizeikultur in Form eines konsistenten Gesamtbildes nicht gibt.Footnote 5 Berufsspezifische Kulturen entstehen und entwickeln sich immer in Wechselwirkungen zu dem jeweiligen Aufgabenbereich, den konkreten Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufen sowie dem unmittelbaren beruflichen Umfeld.Footnote 6 So bringen etwa die unterschiedlichen Funktionsbereiche des Streifendienstes, der Bereitschaftspolizei und der Kriminalpolizei auch unterschiedliche organisationskulturelle Ausprägungen mit sich.Footnote 7 In der Polizeiwissenschaft wird darüber hinaus auch noch generell zwischen den Kulturen der „Management-Cops“Footnote 8 und der „Street-Cops“Footnote 9 differenziert und insoweit ein „kultureller Graben“ beschrieben.Footnote 10

Dennoch gibt es Aspekte, die man „vor die Klammer“ ziehen kann, zumal die unterschiedlichen Teilkulturen ja auch miteinander verwoben sind und in Wechselbeziehung zueinander stehen.Footnote 11 Bereits das 1972 von der Innenministerkonferenz in Auftrag gegebene Saarbrücker Gutachten über das „Berufsbild des Polizeivollzugsbeamten“ kam zu der Einschätzung:

„Die Polizei ist nicht nur in rechtlicher und formeller Hinsicht eine organisatorische Einheit, sondern wird darüber hinaus von einer Reihe gemeinsamer Verhaltensstandards und Wertorientierungen ihrer Mitglieder getragen, die sie auch in sozialer Hinsicht als System erscheinen lässt.“Footnote 12

Leider beließen es die Verfasser des Gutachtens überwiegend bei dieser allgemeinen Feststellung und arbeiteten die „gemeinsamen Verhaltensstandards und Wertorientierungen“ im Verlauf ihrer Untersuchungen nicht systematisch heraus.

Da sich Kulturen über längere Zeiträume bilden und verändern, werden für die Bestandsaufnahme aus Sicht der 2020er Jahre im nächsten Abschnitt zunächst kurz solche Entwicklungsprozesse der Polizei in den Blick genommen, die sich seit Gründung der BundesrepublikFootnote 13 unmittelbar oder mittelbar auf ihr Rollen- und Selbstverständnis, auf ihre Traditionen, Wertmaßstäbe, Einstellungs- und Verhaltensmuster ausgewirkt haben und die daher sowohl eine Relevanz für heutige Standortbestimmungen als auch für neue Zielsetzungen haben. Dabei wird deutlich werden, dass es zumeist externe Einflussfaktoren aus Politik, Justiz, Wissenschaft, Medien und Gesellschaft waren, die polizeiinterne Entwicklungsprozesse und damit auch Kulturveränderungen angestoßen haben. Zu diesem Aspekt konstatierte bereits das Saarbrücker Gutachten:

„Das interne Innovationspotential der Polizei ist nicht groß, aber die Bereitschaft zu induziertem Wandel ist vorhanden.“Footnote 14

Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme werden in den weiteren Abschnitten die aufgeworfenen Fragestellungen behandelt, wobei der Fokus der Betrachtung auf den polizeilichen Organisationseinheiten liegt, die überwiegend „auf der Straße“ arbeiten. Abschließend werden Orientierungspunkte für „Kulturentwicklungspfade“ zur Minimierung rassistischer und diskriminierender Dispositionen markiert.

Der Verfasser dieses Beitrages war über 40 Jahre Polizist in Nordrhein-Westfalen und hat dabei sowohl die Funktionen des „Street Cops“ und des „Management Cops“ als auch Basis-Führungsfunktionen wahrgenommen, die zwischen diesen beiden Ebenen angesiedelt sind. Auch wenn nachfolgend der Versuch unternommen wird, die eigenen „Insider-Erfahrungen“ mit weitergehenden Erkenntnissen zu reflektieren, bleiben die Überlegungen natürlich gleichwohl subjektiv und verstehen sich daher in erster Linie als Impuls für die weitergehenden Erörterungen der Thematik.

2 Der (holprige) Weg von der Staats- zur Bürger(rechts)polizei

Rolle und Selbstverständnis der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland haben sich zwischen den 1950er und 2020er Jahren sukzessive von einer sich eher obrigkeitsstaatlich gerierenden zu einer vermehrt bürger(rechts)orientierten Institution gewandelt. Diese Wandlungsprozesse verliefen weder linear, noch sind sie vorrangig „von innen heraus“ entstanden.Footnote 15

2.1 „Übersprungrestauration“ und „Scharnierzeit“

In der Frühphase der Bundesrepublik Deutschland orientierte sich die Polizei bei ihrem Wiederaufbau nach der NS-Diktatur und der Besatzungszeit an den Organisationsformen und dem beruflichen Selbstverständnis aus der Zeit der Weimarer RepublikFootnote 16 – nicht zuletzt, weil die berufliche Sozialisation der meisten Polizeibeamten, die nun Ausbilder und Führungskräfte waren, in dieser Zeit erfolgt war.Footnote 17 Viele von ihnen hatten mit ihren Grundeinstellungen und -haltungen zumeist auch die NS-Zeit unbeschadet überstanden.Footnote 18 Mit der „Übersprungrestauration“Footnote 19 zum vermeintlich unbelasteten Polizeibild der Weimarer Republik wurde das kollektive Selbstbewusstsein der neu gegründeten Bereitschaftspolizeien durch die Konstruktion positiver historischer Referenzpunkte untermauert.Footnote 20

Vorrangige Bezugspunkte der Polizeiarbeit nach dem I. Weltkrieg waren die teilweise bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen anlässlich regionaler sozialer UnruhenFootnote 21 sowie militanter Aufmärsche rechterFootnote 22 und linkerFootnote 23 Parteien und Gruppierungen gewesen. Die insbesondere im Verantwortungsbereich des preußischen Innenministers Carl Severing eingeleiteten Reformansätze zu einer entmilitarisierten, bürgerorientierten PolizeiFootnote 24 (damals wurde der Slogan Freund und Helfer geprägt) konnten unter diesen Rahmenbedingungen letztlich keine nachhaltige Wirkung entfalten.Footnote 25 Ausgehend von den „Straßenkampf“-Erfahrungen wurde der polizeiliche Nachwuchs in den seit 1951 parallel mit dem Bundesgrenzschutz als MilitärersatzFootnote 26 aufgestellten Bereitschaftspolizeien der BundesländerFootnote 27 mit soldatischem Drill ausgebildet.Footnote 28 Der damit verbundene autokratische Führungsstil im Binnenverhältnis korrespondierte mit einem autoritären Habitus im Außenverhältnis.Footnote 29 Ausgehend vom Selbstverständnis als „staatliches Werkzeug“Footnote 30 (womit sie sich im Übrigen nicht wesentlich von anderen Verwaltungszweigen unterschiedFootnote 31) pflegte die Polizei in der Frühphase der Bundesrepublik den Korpsgeist einer gegenüber der Gesellschaft weitgehend abgeschlossenen, hoheitlich agierenden Institution.Footnote 32

In den 1960er Jahren machte die Polizei bundesweit die Erfahrung, dass die überkommenen, konfrontativen Einsatztaktiken („intensive Überwachung“ und „entschlossene Härte“Footnote 33) beim Umgang mit Jugend- und PartyszenenFootnote 34 und dem politischem Protest der „Studentenbewegung“ in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre zunehmend zu gesellschaftlicher und medialer Kritik führten.Footnote 35 In der Folge wurden dann in einigen Großstädten erste Ansätze zur Dialogorientierung und gesellschaftlichen Öffnung der Polizei entwickelt. So kann z. B. die nach Aufarbeitung der Schwabinger Krawalle Mitte der 1960er Jahre konzipierte Münchener Linie, deren Kernpunkt die Einrichtung eines psychologischen Dienstes war, als die erste konzeptionelle Deeskalationsstrategie der bundesdeutschen Polizei angesehen werden.Footnote 36 Polizeiforscher beschrieben sie seinerzeit als „innoviertes System von Strukturen, Verfahren und Ideologien institutionalisierter Prävention“Footnote 37.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) rief 1970 in ihrer Denkschrift Polizeinotruf dazu auf, „das Konzept einer zivilen, bürgernahen Polizei zu entwickeln, die den Anforderungen in der modernen, demokratischen Gesellschaft optimal gerecht werden kann“Footnote 38. Das (neue) polizeiliche Berufsbild wurde in Abkehr von der militärischen Herleitung verortet: „Es muss deutlich werden, dass es der Schutzpolizei primär um Sicherheit, um die Erhaltung des Rechtsfriedens, um den Ausschluss von Gewalt bei der Austragung von Konflikten geht. […] Jedermann muss überzeugt sein, dass der Polizeiberuf ein Sozialberuf ist.“

In der Gesamtbetrachtung gelten die 1960er Jahre als „Scharnierzeit“ des kulturellen Wandelns der Polizeiorganisation von einer noch stark durch Reminiszenzen an Traditionen der Weimarer Zeit geprägten Ordnungsmacht zur modernen Polizei des demokratischen Rechtsstaats der Bundesrepublik.Footnote 39

2.2 Ausbildungsreformen, Terrorismus und gesellschaftliche Öffnung

Seit Ende der 1960er Jahre wurden im Zuge der allmählichen Loslösung von einem militärisch geprägten Berufsverständnis auch Forderungen nach einer polizeilichen Führungslehre in Ergänzung zu der bislang nur auf die reine Polizeitaktik bezogenen Polizeiverwendungslehre laut. Mitte der 1970er Jahre konzipierten Dozenten der Polizeiführungsakademie in Münster-HiltrupFootnote 40 das Kooperative Führungssystem (KFS)Footnote 41, das nun vom „Mitarbeiter“ an Stelle des „Untergebenen“ sprach und den Dialog an die Stelle von Befehl und Gehorsam setzte.Footnote 42 Wenngleich ein umfangreicher Modernisierungsbedarf bestehtFootnote 43, bleibt dieses Modell ein Meilenstein für die innere Demokratisierung und Humanisierung der Polizei. Die internen Reformprozesse stehen im Übrigen in unmittelbarer Wechselbeziehung zum Verhältnis Polizei und Bevölkerung – es gibt keine bürgernahe Polizei in einem autoritären Binnenklima.Footnote 44

Ab Mitte der 1970er Jahre wurde die bis dahin polizeiinterne Ausbildung für den gehobenen Dienst („Kommissars-Ausbildung“) in allen Bundesländern als Fachhochschulstudium (heute als Bachelor-Studiengang) konzipiert. Der zuvor in erster Linie von Recht und Einsatztaktik dominierte Fächerkanon wurde um sozialwissenschaftliche und verhaltensorientierte Lehrveranstaltungen erweitert und führte zur stärkeren Beteiligung polizei-externer Dozent:innen am Lehrbetrieb.

Der durch das Umdenken beim Umgang mit politischem ProtestFootnote 45 und die Reformen in den Bereichen Führung und Ausbildung eingeleitete Prozess zur gesellschaftlichen Öffnung der Polizei wurde Anfang der 1970er Jahre durch das Bild eines omnipräsent gewordenen Links-TerrorismusFootnote 46 zum Teil wieder zurück geworfen. Angesichts einer starken Fokussierung auf die Eigensicherung, die sowohl zur optischen Abschottung (schusshemmende Verglasung von Polizeiwachen, Sicherheitsschleusen) als auch zur Aufrüstung der polizeilichen Bewaffnung und Ausstattung führte, vergrößerte sich die mentale Distanz zu den Bürger:innen (wieder).Footnote 47

Ende der 1970er Jahre führten sowohl der prognostizierte Mangel an männlichen Bewerbern als auch die Emanzipationsbewegung zur sukzessiven Öffnung der uniformierten Schutzpolizei für Frauen.Footnote 48 Zur gleichen Zeit sorgte die Einstellung eines Türken in die Berliner Polizei für Schlagzeilen.Footnote 49

Auch wenn die Polizei im Zuge der Entwicklung der letzten drei Jahrzehnte nach wie vor kein Spiegelbild der Gesellschaft ist (und in der Gesamtbetrachtung auch nicht sein sollte!Footnote 50) hat sie sich durch die vermehrte Einstellung von Frauen und von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sukzessive vom Status einer „weißen Männergemeinschaft“ zu einer deutlich diverseren Organisation mit einem (zwangsläufig) offeneren Binnenklima entwickelt.Footnote 51

2.3 Amnesty-Studie und „Hamburger Polizeiskandal“

Nach den Polizeireformen seit den 1970er Jahren und der gesellschaftlichen Öffnung der Polizei seit den 1980er Jahren wurde Mitte der 1990er Jahre bundesweit über Vorwürfe rassistischer Verhaltensweisen in der deutschen Polizei diskutiert:

„Ausländer als Opfer. Polizeiliche Misshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland“ lautete der Titel einer Fallsammlung von amnesty international.Footnote 52 Wenig später wurden die Ergebnisse zweier Studien zum Thema Polizei und FremdeFootnote 53 präsentiert, die von der Innenministerkonferenz in Auftrag gegeben worden waren. Gleichzeitig arbeitete ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zwei Jahre lang den Hamburger Polizeiskandal auf, bei dem es um zahlreiche Diskriminierungen und Misshandlungen von Migrant:innen ging, die überwiegend als Tatverdächtige von Drogendelikten im polizeilichen Fokus gestanden hatten.Footnote 54 Parallel dazu führte das Bielefelder Institut für Konflikt- und Gewaltforschung eine Untersuchung zum Verhältnis von Polizei und Fremden in Konfliktsituationen in Hamburg durch.Footnote 55

Der Hamburger PolizeiskandalFootnote 56 wird auch heute noch mit der Metapher Mauer des Schweigens konnotiert, die in der Polizeibelegschaft gegen die Aufklärung der Vorfälle errichtet worden war.Footnote 57 Nach Bekanntwerden der Übergriffe war der damalige Innensenator Werner Hackmann zurückgetreten, da er ein „Zeichen gegen Korpsgeist und Rassismus in der Polizei“ setzen wollte.Footnote 58

Wenn solche Themen nun 25 Jahre später erneut (bzw. immer noch) auf der Agenda stehenFootnote 59, drängt sich natürlich die Frage auf, ob die Reformen der Aus- und Fortbildung, die im Zuge der Bachelor-Studiengänge veränderten Herkunfts- und Bildungshintergründe von Polizist:innenFootnote 60 und die Öffnungen der Schutzpolizei für Frauen und für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (zu) wenig bewirkt haben und wo noch ergänzender „Kulturentwicklungsbedarf“ zur Verhinderung von Tendenzen gruppenbezogener MenschenfeindlichkeitFootnote 61 besteht.

3 Aspekte der Polizeikultur(en), die Rassismus und Diskriminierung begünstigen können

Die nachfolgend angerissenen Themenfelder wirken sich weder zwangsläufig noch monokausal auf polizeiliches Verhalten aus. Je nach Konstellation „vor Ort“ können sie sich aber kumulativ bzw. in ihren Wechselbeziehungen zu den jeweiligen beruflichen Herausforderungen zu einem Nährboden für Fehlentwicklungen verdichten.Footnote 62

3.1 Der Blick auf „das polizeiliche Gegenüber“ und das Denken in Freund-Feind-Schemata

Obwohl sich die Polizei in der Bundesrepublik im Laufe der Jahrzehnte immer mehr aus ihrer gesellschaftlichen Isolation gelöst hat, blicken nach wie vor viele Polizist:innen (aller Hierarchie- und Funktionsbereiche) mit einer sehr auf sich selbst bezogenen Perspektive auf die beruflichen Interaktionen mit der Bevölkerung. Nach wie vor ist es sowohl in der internen als auch externen Kommunikation üblich, Personen, Personengruppen und soziale Milieus, mit denen man berufliche Kontakte hat, als das polizeiliche Gegenüber zu bezeichnen. Polizeiintern sieht man diesen Begriff überwiegend als eine neutrale, professionelle Bezeichnung an und hat daher wenig Verständnis dafür, dass man damit auch Assoziationen von misstrauischer Distanz und Konfrontation verbinden kann.Footnote 63

Beim Blick auf das polizeiliche Gegenüber neigen viele Polizist:innen (aller Hierarchie- und Funktionsbereiche) nach wie vor zu dichotomen Kategorisierungen.Footnote 64 Sowohl einzelne Personen als auch Personengruppen, Institutionen und Organisationen des (jeweiligen) dienstlichen Umfeldes werden im internen Sprachgebrauch (ebenfalls seit Jahrzehnten) häufig in die Cluster polizeifreundlich oder polizeifeindlich (zuweilen auch in die Kategorien „anständiger Bürger“ und „Drecksack“Footnote 65) eingeordnet. Bei unterstellter Polizeifeindlichkeit können dann schnell für selektive Wahrnehmungen anfällige Einstellungen und ein von Misstrauen geprägtes Klima entstehen. Während man zu als polizeifeindlich markierten Politiker:innen, Pressevertreter:innen und Wissenschaftler:innen (lediglich) auf Distanz geht, können sich gegenüber Personengruppen und sozialen Milieus, die man entsprechend apostrophiert und mit denen man im beruflichen Alltag wiederkehrende Begegnungen hat, negative gruppenbezogene Stereotypisierungen bilden, auf deren Grundlage sich eine generelle konfrontative Grundhaltung und undifferenzierte Kontrollpraxen etablieren könnenFootnote 66 – wobei es jedoch keine Zwangsläufigkeiten zwischen entsprechenden Einstellungen, Haltungen und diskriminierenden Verhaltensweisen gibtFootnote 67.

3.2 Eigensicherungskultur, Gefahrengemeinschaften, Korpsgeist

Im Zuge der terroristischen Bedrohung, aber auch aufgrund zahlreicher Alltagseinsätze, bei denen Polizist:innen Opfer von Gewalttaten geworden warenFootnote 68, trat seit den 1970er Jahren das Thema Eigensicherung immer mehr in den Fokus der polizeilichen Aus- und Fortbildung. In den Vorbemerkungen zur Ausgabe 1973 des Leitfadens 371 (Eigensicherung im Polizeidienst), der praktische Handlungsanleitungen für das entsprechende Vorgehen in unterschiedlichen Einsatzsituationen gibtFootnote 69, wurde u. a. appelliert, stets den „Argwohn wachzuhalten“ sowie „im Zweifelsfall immer das Schlimmste anzunehmen“.Footnote 70 Der bundesweit gültige Leitfaden wurde anschließend mehrfach überarbeitetFootnote 71 und sieht sich seit Anfang der 2000er Jahre als Bestandteil der Sicherheitskultur der PolizeiFootnote 72.

Auch unabhängig von den Empfehlungen des Leitfadens 371 haben sich in der polizeilichen Alltagsarbeit sukzessive Kontroll-, Durchsuchungs- und Festnahmepraktiken etabliert, die zwar einerseits das Ziel der Eigensicherung verfolgen, andererseits aber wegen ihrer nicht selten als unangemessen und erniedrigend wahrgenommenen Wirkung selbst Ausgangspunkt für Widerstandshandlungen und Eskalationen sein können. Das gilt insbesondere für das „zu Boden bringen“ und die Fesselung einer Person, um sie vor dem Transport zur Polizeiwache vollständig unter Kontrolle zu haben. Abgesehen von den damit verbundenen Rechtsfragen (die an dieser Stelle nicht vertieft werdenFootnote 73) zeigt sich hier die Ambivalenz von vordergründig „nur“ der Eigensicherung dienenden technischen Verhaltensstandards.Footnote 74 Aspekte der postulierten Sicherheitskultur können dann mit denen einer DominanzkulturFootnote 75 verschwimmen. Das ständige Denken in „Worst-Case-Szenarien“ kann darüber hinaus den Blick insgesamt verengen und zu einem durchgängig konfrontativ-misstrauischen Habitus führen, der seinerseits latentes Eskalationspotential in sich birgt.

Mit der sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr verfestigten, eher legalistisch-technisch orientierten EigensicherungskulturFootnote 76 korrespondiert das Selbstverständnis von Polizist:innen in Basis-Organisationseinheiten (z. B. Dienstgruppen im polizeilichen Streifendienst und Einsatzhundertschaften in der Bereitschaftspolizei), sich in einer GefahrengemeinschaftFootnote 77 zu befinden, in der sich alle Mitglieder uneingeschränkt aufeinander verlassen können müssen. Kollegialität, Loyalität und Solidarität sind daher die wichtigsten Kodizes dieser Teams, die Tag und Nacht „auf der Straße arbeiten“.Footnote 78

Die Gruppenkohäsion kann sich letztlich zu einem KorpsgeistFootnote 79 verdichten, in dem sich ein eigenes Werte- und Regelsystem entwickelt. In diesem selbstgesetzten Rahmen wird dann evtl. auch klares Fehlverhalten (z. B. Provokationen, Diskriminierungen und ungerechtfertigte Gewaltanwendungen) einzelner Mitglieder toleriert.Footnote 80 Es können sich nicht nur Abschottungstendenzen zur Außenwelt, sondern auch innerhalb der Polizeiorganisation entwickeln.Footnote 81

Diese „Wagenburgmentalität“ wird im Übrigen aber auch dadurch gefördert, dass Reaktionen auf öffentlich bekannt gewordene Fehlverhaltensweisen durch die politische (z. B. Innenminister) oder professionelle Polizeiführung (z. B. Dienststellenleiter:innen) in den Basisorganisationen als ungerecht bzw. unangemessen angesehen werden (z. B. reflexhafte Suspendierungen, die anschließend wieder von der Justiz aufgehoben werden) – zumal wenn dabei der Eindruck entsteht, dass sich Vorgesetzte und politisch Verantwortliche mit solchen Maßnahmen in erster Linie gegenüber der Öffentlichkeit selbst „reinwaschen“ und als „Aufräumer:innen“ präsentieren wollen.

3.3 Die Ambivalenz zwischen Kämpfer- und Opferimage

Schon immer hat die Polizei der Bundesrepublik die auch in Gesetzen und politischen Verlautbarungen formulierten Kernaufträge, Verkehrsunfälle und Kriminalität präventiv und repressiv zu „bekämpfen“, wobei die KriminalitätsbekämpfungFootnote 82 im Selbstverständnis der Gesamtorganisation stets die Priorität einnimmt. Im Rahmen dieses generellen Auftrages ist der polizeiliche Streifendienst (eingebettet in sein Aufgabenfeld der vorrangig reaktiven Einsatzwahrnehmung) in erster Linie mit Phänomenen der Straßenkriminalität beschäftigt, also Delikten, die im öffentlichen Raum stattfinden oder dort ihren Ausgang nehmen. Demgegenüber muss die Bereitschaftspolizei häufig mit devianten Gruppenphänomenen im Umfeld von Fußballspielen, bei Demonstrationen und in jüngster Zeit auch häufig anlässlich von großstädtischen „Feierszenen“ im öffentlichen Raum umgehen.

Durch wiederkehrende Einsatzanlässe, aber auch im Rahmen proaktiver Kontrollaktivitäten, fokussieren sich die polizeilichen Basis-Organisationseinheiten bei der Kriminalitätsbekämpfung häufig auf bestimmte Zielgruppen. Für den Streifendienst sind das z. B. Trickdiebe und Drogendealer, für die Bereitschaftspolizei Ultra-Gruppierungen bei Fußballspielen und militante Autonome bei politischen Demonstrationen.

Aber auch die Politik gibt zuweilen Bekämpfungs-Ziele vor – so hat z. B. der seit 2017 amtierende nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul die „Bekämpfung der Clan-Kriminalität“ (ähnlich wie Innenpolitiker in anderen Bundesländern) zu einem polizeilichen Schwerpunktthema erklärt. In diesem Zusammenhang formulierte er das Ziel, „die Straße zurück zu erobern“ und im Rahmen einer „Null-Toleranz-Strategie“ mit einer „Politik der Nadelstiche“ gegen die Clanmitglieder durch „Erhöhung des Kontrolldrucks“ im Alltag, z. B. bei Verkehrskontrollen und Kontrollen von Shishabars, vorzugehen.

An diesem Beispiel, das im Rahmen dieses Beitrages nur in groben Zügen skizziert werden kann, wird deutlich, dass die Konzentration auf bestimmte Delikte mit der Fokussierung auf Strukturen, auf Milieus und letztlich auf Träger:innen eines bestimmten Familiennamens verschwimmen kann. Darüber hinaus kann auch die Kriegsrhetorik (Kampf, Eroberung) letztlich dazu beitragen, dass FeindbilderFootnote 83 und eine „Wir-gegen-die-Mentalität“ entstehen bzw. gefördert werden können. Zudem klingt die postulierte „Politik der Nadelstiche“ im Rahmen einer „Null-Toleranz-Strategie“ nach einem Freibrief für selektives Vorgehen gegen entsprechende „Großfamilien“. Letztlich droht damit die rechtsstaatlich gebotene, ständige Ausrichtung des polizeilichen Einschreitens an Differenziertheit und Angemessenheit in den Hintergrund zu treten.Footnote 84

Die vom eigenen beruflichen Selbstverständnis, von politischen Vorgaben und häufig auch von Medienbeiträgen gespeiste BekämpfungsrhetorikFootnote 85 und das davon abgeleitete Bild des Crime-FightersFootnote 86 steht jedoch seinerseits in einem augenfälligen Kontrast zu dem insbesondere von den polizeilichen Berufsvertretungen in den letzten Jahren immer wieder in die öffentliche Debatte eingebrachten Bild von Polizist:innen als Opfer von Gewalt.Footnote 87

Die Selbstdarstellung der Polizei als OpferFootnote 88 mag zwar einerseits Sympathien mobilisieren – begründet aber anderseits die Gefahr, das Vertrauen der Bevölkerung in die polizeiliche Aufgabenerfüllung zu erschüttern.Footnote 89 Nimmt man die beiden Rollenbilder des „Crime Fighters“ und des „Opfers von Gewalt“ zusammen, entsteht daraus letztlich eine Erzählung von „tragischen Held:innen“, die sich trotz allen Einsatzes auf verlorenen Posten sehen und den Eindruck vermitteln, sich als „richtige Polizei in der falschen Gesellschaft“Footnote 90 zu empfinden.

Auch diese Selbstwahrnehmung kann den Humus für Ressentiments, Stereotypenbildungen und konfrontative Verhaltenspraktiken gegenüber Personengruppen und Milieus bilden, die man als diejenigen wahrnimmt, die das „Polizeileben schwer machen“.

3.4 Das besondere Bedürfnis nach Wertschätzung und Respekt und die Folge wahrgenommener Defizite

„Der Respekt gegenüber der Polizei geht immer mehr zurück“ – diese ständig wiederholte Klage zieht sich wie ein roter Faden durch die Polizeigeschichte der Bundesrepublik, obwohl dieses polizeiinterne Narrativ wohl nie empirisch zu belegen war bzw. ist.Footnote 91 Entsprechende Defizite werden sowohl bei der konkreten Arbeit „auf der Straße“ als auch im Hinblick auf das generelle Berufsprestige empfunden.

Seit den 1970er JahrenFootnote 92 bescheinigen in repräsentativen Bevölkerungsumfragen in aller Regel rund 80 % der Befragten der Polizei ein positives AnsehenFootnote 93 und stufen sie als vertrauenswürdiger ein als viele andere BerufsgruppenFootnote 94. Dennoch reicht vielen Polizist:innen diese positive Resonanz nicht aus. So vertraten bereits bei den Befragungen im Rahmen des Saarbrücker Gutachtens knapp zwei Drittel der teilnehmenden PolizistenFootnote 95 die Meinung „ihre Arbeit werde von der Mehrheit der Bürger nicht so geschätzt, wie sie es eigentlich verdienten“.Footnote 96 Die Gutachter bewerteten diese Diskrepanz seinerzeit wie folgt:

„Es muss alles getan werden, um ihr (der Polizei) zu einem ungestörten Selbstbewusstsein zu verhelfen. Dazu gehört aber nicht nur die Erkenntnis, dass ihr Ansehen in der Bevölkerung besser ist als sie glaubt. Nicht minder wichtig scheint die Reduktion ihrer Prestigeansprüche auf ein realistisches Niveau zu sein. […] Dass zu hohe Ansprüche allerlei Ressentiments erzeugen können, die im Umgang mit dem Bürger zur Entladung drängen, ist klar.“Footnote 97

Da nach wie vor das Bedürfnis nach (noch) mehr Wertschätzung und Respekt zu den Kernaspekten polizeilicher Berufsvertretungen gehört (vgl. etwa die im Frühjahr 2021 bundesweit gestartete Wertschätzungskampagne #100für100 der Gewerkschaft der PolizeiFootnote 98), behält auch die Einschätzung des Saarbrücker Gutachtens weiterhin ihre Relevanz.

3.5 Vorbehalte gegen Politik und Justiz und die Gefahr selbstjustizieller Tendenzen

Mit dem Bedürfnis nach (noch) mehr Wertschätzung und Respekt korrespondiert, ebenfalls seit Jahrzehnten, eine distanziert-kritische Grundhaltung gegenüber Politik und Justiz.

Die Gesetzgebung wird traditionell als „zu lasch“ wahrgenommen, wenn polizeiliche Forderungen nach Gesetzesverschärfungen (vorrangig im Bereich des Strafrechts) oder Befugniserweiterungen (etwa im Polizeirecht, Versammlungsrecht und Strafprozessrecht) nicht oder nicht vollständig aufgegriffen werden.Footnote 99

Gegenüber der Justiz werden (ebenfalls seit Jahrzehnten) immer wieder Klagen über zu milde Urteile und entsprechende Entscheidungen in Haftsachen laut.Footnote 100

Das Saarbrücker Gutachten des Jahres 1975 beschrieb als denkbare Folge der Einschätzungen, von den beiden anderen Staatsgewalten nicht adäquat in der polizeilichen Arbeit „auf der Straße“ unterstützt zu werden, eine „Tendenz zur Selbstjustiz“.Footnote 101 Nicht wenige Polizisten würden ihr „hartes Zupacken“ gegenüber individuellen Tatverdächtigen als eine „Art ausgleichende Gerechtigkeit“ legitimieren.Footnote 102 Darüber hinaus würden sie sich aber auch generell „zum großen Teil“ nicht scheuen, „manche Bevölkerungsgruppen auf eigene Faust härter anzufassen als notwendig“.Footnote 103

Auch diese tradierte Einstellung wirkt bis in die Gegenwart fort und wird in der aktuellen wissenschaftlichen Literatur als pro-organisationale, kompensierende Devianz beschrieben.Footnote 104

3.6 Zwischenfazit

Um vorschnellen Schlüssen vorzubeugen sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass die soeben unter Nr. 3.1–3.5 beschriebenen Aspekte keinesfalls „automatisch“ zu konkreten diskriminierenden Verhaltensweisen einzelner Polizist:innen und Polizist:innengruppen führen. Sie zeigen jedoch die Risikokonstellationen auf, die man sich in der Polizei und insbesondere in der Polizeiführung auf allen Ebenen der Organisation bewusst machen muss, um sich damit proaktiv und reaktiv auseinandersetzen zu können.Footnote 105 Positiv gewendet weisen diese Risikokonstellationen darüber hinaus den Weg für Entwicklungspfade der Polizeikultur(en) auf, die sowohl von innen heraus beschritten als auch von Gesellschaft, Politik und Medien eingefordert und begleitet werden müssen (vgl. unten Nr. 5).

4 Aspekte der Polizeikultur(en), die Rassismus und Diskriminierung verhüten können

Genauso wenig wie sich diskriminierende Einstellungen, Haltungen und Verhaltensweisen monokausal und zwangsläufig entwickeln, gibt es „kulturelle Patentrezepte“ dagegen. Sehr wohl gibt es aber Aspekte der Polizeikultur(en), die solchen Tendenzen entgegenwirken (können) und deren Stärkung und Weiterentwicklung im Sinne „demokratischer Resilienz“Footnote 106 daher intern und extern in den Blick genommen werden sollten.

4.1 Bürger(rechts)orientierung als Selbstverständnis

Das insbesondere seit den Reformprozessen der 1970er Jahre entwickelte Rollen- und Selbstverständnis einer bürger(rechts)orientierten Polizei kann in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile als „kulturell abgesichert“ gelten.Footnote 107

Gradmesser der Bürger(rechts)orientierung darf dabei allerdings nicht nur das polizeiliche Verhältnis zur „Mehrheitsgesellschaft“ sein, sondern auch der polizeiliche Umgang mit Minderheiten, namentlich mit Protestgruppen und sozialen Randgruppen.

Politischer Protest wird aus der polizeilichen Binnenperspektive seit langem nicht mehr als generell „staatsfeindlich“ verortet, sondern (im Sinne der Beschreibungen im Brokdorf-Beschluss des BundesverfassungsgerichtsFootnote 108) als Funktionselement einer lebendigen Demokratie verstanden, dessen Wahrnehmung die Polizei nicht zu unterdrücken, sondern zu gewährleisten und zu schützen hat – auch wenn die „Mehrheitsgesellschaft“ manche Proteste als „unerwünscht“ klassifiziert.Footnote 109

Ähnlich verhält es sich beim Umgang mit Randgruppen im öffentlichen Raum, die von der „Mehrheitsgesellschaft“ als „störend“ wahrgenommen werden. Während es bis in die 1990er Jahre hinein zum Teil politisch inszenierte Verdrängungskampagnen gegen Obdachlose, „Punks“ und Drogenabhängige gab, geht die Polizei heute mit diesen gesellschaftlichen Phänomenen deutlich differenzierter um und bemüht sich dabei um die Kooperation mit anderen Berufsgruppen, auch der Sozialen Arbeit.Footnote 110

Das generelle Selbstverständnis, als Polizei für alle Bevölkerungsgruppen da zu sein, steht (eigentlich) rassistisch-diskriminierenden Verhaltensweisen diametral gegenüber.

4.2 Die Orientierung an Recht und Gesetz

Seit den 1970er Jahren wurde die polizeiliche Ausbildung immer mehr an der Vermittlung von rechtlichen Inhalten ausgerichtet und die auf Befehl und Gehorsam fußende Formalausbildung immer mehr in den Hintergrund gedrängt.Footnote 111 Zielbild der Ausbildung war nun nicht mehr der „funktionierende Befehlsempfänger“ in einer „geschlossenen Einheit“ der Bereitschaftspolizei, sondern der eigenverantwortlich handelnde Beamte im polizeilichen „Einzeldienst“.

Seit Ende der 1980er Jahre trat (auch im Zuge wesentlicher Entscheidungen des BundesverfassungsgerichtsFootnote 112) immer mehr auch die Ausrichtung an den Rechtsstaatsprinzipien der Verhältnismäßigkeit und der praktischen Konkordanz in das polizeiliche Bewusstsein und erweiterte damit die zuvor oft rein legalistische Perspektive.Footnote 113 Der Anspruch, in einem umfassenden Verständnis nach Recht und Gesetz handeln zu wollen, eint inzwischen die allermeisten Polizist:innen aller Hierarchie- und Funktionsebenen.

Da rassistisches oder diskriminierendes Verhalten unrechtmäßig ist, widerspricht es allein schon aus diesem Grund dem Selbstbild der Polizei als „Hüterin des Rechts“.Footnote 114 Dies gilt hinsichtlich der Frage intendierten rassistischen oder diskriminierenden Verhaltens sicherlich für die ganz überwiegende Mehrheit der Polizeibelegschaft. Differenzierter ist jedoch der rechtliche „Graubereich“ zu betrachten, die nicht intendierte aber gleichwohl „fahrlässig“ herbeigeführte rassistische oder diskriminierende Wirkung polizeilichen Verhaltens, etwa bei bestimmten, auf „polizeilichem Erfahrungswissen“ beruhenden Kontrollpraxen.Footnote 115 Hier bedarf es weitergehender Anstrengungen, um Polizist:innen für die Sicht aus der Perspektive von Betroffenen zu sensibilisieren.Footnote 116 Diese werden umso mehr auf fruchtbaren Boden fallen, je mehr man über diese Wirkungen sachlich aufklärt ohne dabei „vorsätzliches“ und „fahrlässiges“ Handeln moralisch gleichzusetzen.Footnote 117

4.3 Der zunehmende Stellenwert sozialer Kompetenz

Nachdem die Orientierung an Recht und Gesetz zum Schwerpunkt in der Aus- und Fortbildung geworden war, flossen dort sukzessive auch immer mehr sozialwissenschaftliche Aspekte ein. Theoretische Inhalte aus dem Bereich der Psychologie werden bereits seit den 1950er JahrenFootnote 118, aus dem Bereich der Soziologie seit den 1960er Jahren vermitteltFootnote 119. Seit den 1980er Jahren wurden dann auch vermehrt praxisrelevante Trainings (z. B. Kommunikations-, Verhaltens- und KonfliktbewältigungstrainingsFootnote 120) sowie Reflexionsangebote auf Einzel- und Gruppenbasis (z. B. Coaching, Supervision und Berufsrollenreflexion) etabliert.

Damit einhergehend wuchs auch innerhalb der Polizeibelegschaft zunehmend die Erkenntnis, dass nicht der formalistische Gesetzesvollzug als solcher, sondern die sozialkompetente Umsetzung des gesetzlichen Aufgabenrepertoires die Qualität polizeilicher Arbeit in einer pluralistischen Gesellschaft ausmacht.Footnote 121 Die miteinander korrespondierenden Aspekte von DiversitätFootnote 122, interkultureller KompetenzFootnote 123 und MenschenrechtsbildungFootnote 124 sind mittlerweile feste Bestandteile der polizeilichen Personal- und Organisationsentwicklung sowie der Aus- und FortbildungFootnote 125 geworden.

4.4 Rolle und Selbstverständnis nach der PDV 100

Gibt es eine kodifizierte „Leitkultur“ der deutschen Polizei? Aufgrund der föderalen Polizeistrukturen in der Bundesrepublik Deutschland ist es ein schwieriges Unterfangen, über alle länderspezifischen Besonderheiten, die jeweiligen (partei-)politischen Einflussnahmen und die organisationsspezifischen UnterschiedeFootnote 126 hinweg das grundlegende Rollen- und Selbstverständnis der deutschen Polizei zu beschreiben.

Ein Ausgangspunkt für die Annäherung an das, was man „vor die Klammer“ der länder-, sparten- und organisationsspezifischen Besonderheiten der deutschen Polizei(en) ziehen kann, ist die zentrale, bundesweit gültige Polizeidienstvorschrift (PDV) 100 zu „Führung und Einsatz der Polizei“.

Eine auf Dauer installierte „Vorschriftenkommission“ (VK) aus polizeilichen Fachleuten des Bundes und der LänderFootnote 127 versucht mit dieser VorschriftFootnote 128, rechtliche Vorgaben mit einsatztaktischen Grundsätzen und dem polizeilichen Erfahrungswissen zu harmonisieren und zu operationalisieren. Bevor es zu einem konsensfähigen Text kommt, beschäftigen sich in der Regel die Polizeiabteilungen aller siebzehn Innenministerien mit den Entwürfen der Fachkommission.

Ganz überwiegend behandelt die PDV 100 einsatztaktische Fragen. Als „Prolog“ wurden bis Ende der 1990er darüber hinaus einige Führungsgrundsätze beschrieben. Die ersten Sätze der Vorschrift bezogen sich in diesem Zusammenhang auf das Bekenntnis zum Rechtsstaat:

„Recht und Gesetz sind Grundlagen jeden polizeilichen Handelns. […] Die rechtsstaatlichen Grundsätze, wie sie vor allem zum Schutz des Bürgers in den Grundrechten zum Ausdruck kommen, sind sorgfältig zu wahren […].“

Man mag diese Formulierungen als redundant abtun, da sie letztlich nur das wiederholen, was bereits in Artikel 20 Grundgesetz fixiert ist. Dennoch ist diese Selbstvergewisserung symbolisch wichtig, da sie sich implizit sowohl von dem überkommenen, auf Befehl und Gehorsam beruhenden Berufsverständnis als auch von Willfährigkeit gegenüber politischen, medialen oder populistischen Einflussnahmen abgrenzt. Die Orientierung an Recht und Gesetz entspricht auch dem bereits skizzierten (vgl. oben Nr. 4.2) Selbstverständnis der allermeisten Polizist:innen und sollte daher grundsätzlich eine „kulturelle Brandmauer“ gegen rassistische Grundhaltungen und diskriminierende Verhaltensweisen im Polizeialltag darstellen.

Im Zuge einer kompletten Überarbeitung ist Ende der 1990er Jahre der PDV 100 an Stelle der „Führungsgrundsätze“ ein einleitendes Kapitel zu Rolle und Selbstverständnis voran gestellt worden. Die ersten beiden Sätze der aktuellen FassungFootnote 129 lauten:

„Die Polizei ist wesentlicher Garant für die Innere Sicherheit und unterliegt insbesondere als Trägerin des Gewaltmonopols einer umfassenden öffentlichen Kontrolle. Ihre Integrität ist unabdingbare Voraussetzung für das Vertrauen des Bürgers in seine Polizei.“Footnote 130

Auch diese Standortbeschreibung, mit dem Verständnis für die Wechselbeziehung von Gewaltmonopol und öffentlicher Kontrolle einerseits und von Integrität und VertrauenFootnote 131 andererseits, postuliert eine Einstellung und Haltung, die (eigentlich) wenig Nährboden für rassistische und diskriminierende Verhaltensweisen bietet. Das Ziel, sich Vertrauen in möglichst allen Bevölkerungsgruppen zu erarbeiten, muss für Polizist:innen aller Funktionsebenen handlungsleitend sein, denn das Vertrauen in Organisationen wird grundsätzlich durch persönliche Begegnungen vermittelt, die sich schließlich zu Systemvertrauen aggregieren können.Footnote 132

Darüber hinaus betont auch die Neufassung der PDV 100 die „Bindung an Recht und Gesetz“. Weiterhin finden sich dort u. a. noch folgende Aussagen:

„Oberstes Gebot polizeilichen Handelns ist die Verpflichtung, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Polizeiliches Handeln muss […] gesellschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigen. […] Gesellschaftliche Probleme sind mit politischen und nicht mit polizeilichen Mitteln zu lösen […].“

Diesen Beschreibungen von Rolle und Selbstverständnis in der PDV 100Footnote 133 werden die allermeisten Polizist:innen zustimmen. Sie sind daher sowohl grundsätzlich geeignet, eine Präventivwirkung gegen rassistische und diskriminierende Verhaltensweisen zu entfalten, als auch eine entsprechende Reaktion hervorzurufen, wenn es dennoch zu entsprechenden Fehlverhaltensweisen kommt. Die Polizeiführung muss jedoch auf allen Ebenen den Schlusssatz dieses Kapitels der PDV 100 mit noch mehr Leben erfüllen:

„Rolle und Selbstverständnis der Polizei sind nach innen und außen, auch in Leitbildern, ständig zu verdeutlichen und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen fortzuentwickeln.“

5 Kulturentwicklungspfade

Aus der Gesamtbetrachtung der im Hinblick auf die Themenstellung relevanten „polizeikulturellen Risikofaktoren“ (vgl. Nr. 3) einerseits und den „polizeikulturellen Präventionsfaktoren“ (vgl. Nr. 4) andererseits sollen nun kurz einige „Anpacker“ für die politische und professionelle PolizeiführungFootnote 134 zur positiven Beeinflussung der weiteren Kulturentwicklung benannt werden, die alle bereits in Teilen der polizeilichen Aus- und Fortbildung und der PraxisFootnote 135 erprobt sind – gleichwohl aber noch keinen einheitlichen polizeilichen Standard darstellen.

5.1 Förderung von Dialogformaten – insbesondere auf örtlicher Ebene

In der polizeilichen Aus- und Fortbildung, aber insbesondere auch in der polizeilichen Praxis belasteter Dienststellen, sollten vermehrt Dialogformate etabliert werden, die den unter Nr. 3.1 skizzierten Blick auf „das polizeiliche Gegenüber“ im Sinne einer empathischen FremdwahrnehmungFootnote 136 erweitern und damit dem Entstehen von Stereotypen und Denken in Freund-Feind-Schemata entgegenwirken können. Das kann zu einem der Austausch mit Vertreter:innen anderer Berufsgruppen (z. B. Sozialarbeiter:innen und Lehrer:innen) und gesellschaftlichen Gremien (z. B. Integrationsräten und Flüchtlingsinitiativen) sein, die ebenfalls Kontakte mit Milieus und „Szenen“Footnote 137 haben, mit denen es im (jeweiligen) polizeilichen Alltag immer wieder zu beiderseits angespannten Begegnungen kommt.

Darüber hinaus sollte die örtliche Polizei aber auch immer den unmittelbaren, möglichst anlassunabhängigen Kontakt zu nicht als „polizeifreundlich“ wahrgenommenen Gruppen suchenFootnote 138, der vielleicht zu Beginn zunächst über Mittler:innen (etwa Vertreter:innen von gesellschaftlichen Initiativen oder Religionsgemeinschaften) initiiert werden kann. Es geht dabei darum (mit den Worten der Mitte der 1990er Jahre für entsprechende Studien verantwortlichen Wissenschaftler), wechselseitig kontrastverschärfenden StereotypenbildungenFootnote 139 konstruktiv entgegen zu wirken.

Insoweit ist die aktuelle (September 2021) Handlungsempfehlung der Stabsstelle Rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW zu begrüßen:

„Im Rahmen der örtlichen Vernetzung der Polizeibehörden mit ihren lokalen „Quartieren“ werden Veranstaltungsformate entwickelt […], die […] eine vertiefte Kenntnis lokaler Sozialstrukturen und Kulturen ermöglichen.“Footnote 140

5.2 Professionalisierung der Teamarbeit und des Interaktionsmanagements

Alle Führungsebenen müssen ihr Augenmerk darauf richten, professionelle Teamarbeit innerhalb der Polizei zu stärken und Tendenzen eines auf interne und externe Abschottung ausgerichteten Korpsgeistes entgegenzuwirken.Footnote 141

Es muss verdeutlicht werden, dass professionelle Teamarbeit nicht bedeutet, eine para-familiäre Wohlfühlatmosphäre in der Dienstgruppe A oder dem 2. Einsatzzug herzustellenFootnote 142, sondern sach- und fallorientiert kollegial zusammenzuarbeiten. Streifenbesatzungen sind nach sich ergänzenden bzw. ausgleichenden individuellen Stärken und Schwächen zusammen zu stellen, um im jeweiligen Kleinteam ein möglichst breites Spektrum rechtlicher, sozial-kompetenter, einsatztaktischer und -technischer Kompetenzen verfügbar zu haben. Der Anspruch, dass zwei Pilot:innen, die sich zuvor persönlich nicht kannten, während eines Atlantik-Fluges professionell kooperieren, muss auch auf die Besetzung von polizeilichen Streifenwagen übertragbar sein.

Darüber hinaus können Organisationsentwicklungen (z. B. „Pool“-Modell statt fester DienstgruppenstrukturenFootnote 143) und ein auf periodischen Rotationen beruhendes Personalentwicklungskonzept der negativen Verfestigung von Gruppen entgegenwirken.

Die im Leitfaden 371 propagierte Eigensicherungskultur (vgl. Nr. 3.2) kann den Blick auf die Perspektive verengen, dass Polizist:innen sich ständig als potentielle Opfer vor einseitigen Angriffen des „polizeilichen Gegenübers“ schützen müssen. Polizist:innen sind jedoch nur in seltenen Fällen passive Opfer einer überfallartigen Attacke. Die meisten aggressiven Auseinandersetzungen im Polizeidienst entwickeln sich „im Rahmen dynamischer Interaktionsprozesse“Footnote 144, die in der Regel Folge gescheiterter Kommunikation sind. Vor diesem Hintergrund gilt es in der polizeilichen Aus- und Fortbildung und in praxisbegleitenden Trainings immer wieder zu verdeutlichen, dass die professionelle Herausforderung für Polizist:innen in erster Linie darin besteht, zunächst ihre eigene Rolle in Interaktionsprozessen zu reflektieren und dabei auch die ambivalente Wirkung von etablierten „Eigensicherungspraktiken“ (vgl. Nr. 3.2) zu bedenken.

Letztlich geht es darum, das professionelle Selbstbewusstsein von Polizist:innen zu stärken und den widersprüchlichen Bildern zwischen den Polen „Crimefighter“ und „Opfer von Gewalt“Footnote 145 etwas entgegenzusetzen: Das berufliche Selbstverständnis von Polizist:innen als Konflikt- und Interaktionsmanager:innenFootnote 146 würde der Idee des demokratisch-rechtsstaatlich verankerten Gewaltmonopols unseres Gemeinwesens sehr viel mehr entsprechen als „Kämpfer“ und „Opfer“.Footnote 147

5.3 Förderung des hierarchieübergreifenden Dialogs

Schon im Saarbrücker Gutachten wurde darauf hingewiesen, dass wahrgenommene Defizite hinsichtlich des unter Nr. 3.4 kurz beleuchteten besonderen Bedürfnisses von Polizist:innen nach Wertschätzung und Respekt, „Ressentiments erzeugen können, die im Umgang mit dem Bürger zur Entladung drängen“Footnote 148.

Die Wertschätzungsfrage hat dabei sowohl eine interne als auch eine externe Komponente. Dienststellenintern muss es einerseits darum gehen, eine einheitliche Führungslinie im Rahmen einer örtlichen bzw. regionalen Dienststelle (z. B. zwischen Dienstgruppenleiter:innen, Wachleiter:innen und Inspektionsleiter:innen) zu erarbeiten und zu praktizieren. Darüber hinaus sollten, soweit noch nicht geschehen, wiederkehrende „Multi-Level-Meetings“ zwischen Polizist:innen der Basis und den regional verantwortlichen Führungskräften etabliert werden, um wechselseitige Erfahrungen und Sichtweisen auszutauschen und um insbesondere vonseiten der Führungskräfte die (wahrgenommenen) Belastungen, Einschätzungen und Verbesserungsvorschläge der Kolleg:innen der Basis ungefiltert entgegen nehmen zu können.Footnote 149 Letztlich geht es um den Aufbau bzw. die Festigung einer werteorientierten internen Vertrauenskultur.Footnote 150

Der externe Bezugspunkt der häufig beklagten Respekt- und Wertschätzungsdefizite korrespondiert mit den ebenfalls weit verbreiteten Vorbehalten gegen Politik und Justiz (vgl. Nr. 3.5). Schon das Saarbrücker Gutachten sah in dieser Gemengelage die Gefahr des Entstehens selbstjustizieller Tendenzen.Footnote 151

Zum Umgang mit der Thematik bieten sich einerseits Dialogformate mit Justizangehörigen und Politiker:innen und andererseits die Ausweitung psychosozialer Unterstützungsangebote für die polizeilichen Basisgruppen an (vgl. nachfolgend Nr. 5.4).

5.4 Ausbau psychosozialer Unterstützungsangebote

Im Rahmen von Supervisionen und BerufsrollenreflexionenFootnote 152 können wahrgenommene Respekts- und Wertschätzungsdefizite konstruktiv bearbeitet werden. Ziel muss es sein, Polizist:innen in ihrem Selbst- und Rollenbewusstsein zu stärken und unabhängiger bzw. weniger bedürftig für formalen Respekt zu machen.Footnote 153

Darüber hinaus kann im Rahmen von Alltagsreflexionen aber auch generell die Verarbeitung von dienstlichen Belastungen unterstützt sowie der Stereotypenbildung und dem Entstehen von Fremd- und Feindbildern entgegen gewirkt werden.Footnote 154 Daher ist ebenfalls folgende Handlungsempfehlung der Stabsstelle Rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW zu begrüßen:

„In der Polizei NRW werden psychosoziale Fachkräfte eingestellt. Neben der Durchführung der Alltagsreflexion gehört es zu ihren Aufgaben, für die Angehörigen der Polizei NRW als vertrauliche und nicht dem Strafverfolgungszwang unterliegende Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung zu stehen.“Footnote 155

6 Schlussbetrachtung

Die kulturelle Entwicklung der deutschen Polizei(en) von einem obrigkeitsstaatlichen Berufsverständnis hin zu einer bürger:innenorientierten, rechtsstaatlich ausgerichteten und sozialkompetent agierenden Organisation ist in den sieben Jahrzehnten seit Gründung der Bundesrepublik zwar nicht immer linear verlaufen, aber in der Gesamtbetrachtung doch ständig weiter fortgeschritten.Footnote 156 Die deutsche Polizei braucht insoweit auch keinen internationalen Vergleich zu scheuen.

Gleichwohl muss die Polizei(führung) auf allen Ebenen ein „Frühwarnsystem“ zum Erkennen von Fehlentwicklungen etablieren, um möglichst „niederschwellig“ gegensteuern zu können. Darüber hinaus können aber auch, wie aufgezeigt, verschiedene präventive Maßnahmen ergriffen werden, um eine „kulturelle Brandmauer“ gegen das Entstehen rassistischer Einstellungen und diskriminierender Verhaltensweisen zu errichten.

Die Polizei muss dafür keine völlig neuen „Kulturpfade“ erschließen, sondern die zum Teil in Vergessenheit geratenen Reformvorschläge und Berufsbildentwürfe der letzten 60 Jahre (von denen einige in diesem Beitrag schlaglichtartig dargestellt worden sind) wieder in Erinnerung rufen und als positive Referenzpunkte einer bürger(rechts)orientierten Traditionslinie weiterentwickeln.

Die Fortsetzung dieses positiven Entwicklungsprozesses kann gesellschaftlich insbesondere dadurch unterstützt werden, dass Politiker:innen, Wissenschaftler:innen, Interessenverter:innen und Journalist:innen die Polizei mit kritischer Empathie begleiten, Verständnis für die besonderen Herausforderungen für Polizist:innen in konfrontativ und aggressiv geprägten Einsatzsituationen zeigen, auf polizeiliches Fehlverhalten angemessen (ohne Skandalisierungshype und Pauschalurteile) reagieren und gemeinsam mit der Polizei nach konstruktiven Lösungen zur Fortentwicklung ihrer FehlerkulturFootnote 157 suchen.