Schlüsselwörter

1 Einleitung

Dieser Beitrag fokussiert zunächst die Genese, Ausprägungsformen und Auswirkungen der Ungleichheitsstruktur Rassismus hinsichtlich struktureller und individueller Dimensionen, bevor die Analyseperspektive der Rassismuskritik vorgestellt wird, die dazu dient, rassismusrelevante strukturelle sowie individuelle Denk-, Sprech- und Handlungsweisen transparent zu machen. Zudem werden die Begriffe rassismusrelevant und rassismuskritisch relevant als theoretische Analysekategorien eingeführt. Ferner werden Forschungsergebnisse diskutiert, die den Anspruch besitzen, rassismusrelevante Aspekte der Institution Polizei zu analysieren, bevor die Auseinandersetzung mit Forschungsergebnissen stattfindet, die sich aus einer rassismuskritisch relevanten Perspektive mit der Institution Polizei beschäftigen. Die in diesem Aufsatz vertretene Hypothese lautet: Nicht jede Forschung, die sich mit Rassismus und der Institution Polizei beschäftigt, ist eine rassismuskritische Polizeiforschung.

2 Theoretischer Hintergrund: Rassismus(kritik)

Der biologistische Rassismus hat unterschiedliche menschliche Rassen (weiß, gelb, rot und schwarz) erfunden, um u. a. die Kolonialisierung Schwarzer Menschen zu rechtfertigen, während der Neo- oder Kulturrassismus mit der Unvereinbarkeit bzw. der Höher- und Minderwertigkeit von Kulturen, Sprachen und Religionszugehörigkeiten argumentiert.

Rassismuskritik bedeutet, „zum Thema [zu] machen, in welcher Weise, unter welchen Bedingungen und mit welchen Konsequenzen Selbstverständnisse und Handlungsweisen von Individuen, Gruppen, Institutionen und Strukturen durch Rassismen vermittelt sind und Rassismus verstärken“, und ferner zielt Rassismuskritik darauf ab, „auf Rassekonstruktionen beruhende beeinträchtigende, disziplinierende und gewaltvolle Unterscheidungen zu untersuchen, zu schwächen und alternative Unterscheidungen deutlich zu machen“.Footnote 1

Die Relevanz rassismuskritischer Kompetenzentwicklung impliziert eine doppelte Entwicklung:

  • Menschen sollen kognitive Kompetenzen erwerben, um rassismusrelevante Sachverhalte zu erkennen und ggf. intervenieren zu können.

  • Menschen sollen eine rassismuskritische Handlungskompetenz erwerben, um Rassismus nicht zu (re)produzieren.

Die Zielsetzung der rassismuskritischen Bildung ist das Folgende: Menschen sollen verstehen, wie Differenzkonstruktionen in Vergangenheit und Gegenwart funktionalisiert worden sind bzw. werden, indem sie den folgenden Fragen nachgehen:

  • Wann, wie und zu welchem Zweck wurden bzw. werden Menschen zu anders- und fremdartigen, sowie minderwertigen und gefährlichen Wesen gemacht und welche Auswirkung hatte bzw. hat das für diese Menschen bzw. welche Funktion hat das für die gesamte Gesellschaft?

Aus dieser Zielsetzung, resultiert eine komplexe Anforderung an Menschen, die sich mit Rassismuskritik auseinandersetzen möchten: Die Erweiterung ihrer Handlungskompetenz in Bezug auf rassismuskritisches Wissen.

Letztlich trägt die Analysekategorie der Rassismuskritik dazu bei, Antworten auf die folgenden Fragen zu finden:

  • Was hat mir Rassismus gebracht, obwohl ich nicht rassistisch sein möchte?

  • Was passiert in meinem Berufs- und Privatleben rassismusrelevantes?

  • Inwiefern befördern Medienprodukte (Zeitungen, Bücher, Filme, Musik, Reiseliteratur, Kinderbücher, Schulbücher, Gesetzestexte, Podcasts etc.), die ich konsumiere, rassismusrelevante Wissensbestände?

  • Wie kann ich mich gegen Rassismus einsetzen bzw. wie kann ich Rassismus verlernen?

3 Forschungsstand Polizei und Rassismus

Die Forschungslandschaft zu Rassismus bei der Polizei teilt sich heute grob in zwei Schwerpunkte: Einerseits in Bezug auf die individuelle Ebene der Polizist:innen, sowie deren Einstellungen, Arbeitsalltag und die daraus folgenden Herausforderungen. Rassistische Äußerungen und Handlungen werden dabei euphemistisch umgedeutet, vielfach Gründe bei Menschen of Color und Schwarzen Menschen gesucht und Vorfälle als Einzelfälle gewertet. Der zweite Forschungsschwerpunkt liegt auf der strukturellen Ebene von Rassismus in der Polizei und den davon ausgehenden rassistischen Diskriminierungen von Menschen.

Es gibt keine Statistiken darüber, wie viele Polizist:innen in der BRD rassistische Einstellungen teilen oder teilten.Footnote 2  Lediglich zivilgesellschaftliche Akteur:innen wie die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt oder die Antidiskriminierungsbüros bzw. -stellen in Bund, Ländern und Kommunen erfassen Zahlen und erstellen Statistiken zu vermutlich rassistisch motivierten Handlungen, allerdings ausschließlich aufgrund ihrer eigenen Arbeit.Footnote 3 Die aktuellsten Daten zu Einstellungen bei Polizist:innen wurden im Zusammenhang mit dem sogenannten NSU 2.0 durch das hessische Innenministeriums im Jahr 2020 im Rahmen einer Studie erhoben: Hierfür wurden 4277 der rund 17.000 Beschäftigten der hessischen Polizei in einer quantitativen Untersuchung zur politischen Selbstverortung befragt. Die Antworten zur politischen Selbstverortung widersprachen dabei teilweise konkreten politischen Selbstverortungen: So verorteten sich zwar 64,6 % der Befragten in der politischen Mitte; aber dennoch stimmten 27,6 % der Aussage zu oder eher zu, dass die Gefahr bestehe, dass Deutschland ein islamisches Land werde. 18,8 % gaben als politische Selbstverortung „mäßig rechts“, 1,6 % „rechts“ und 0,1 % „ausgeprägt rechts“ an. 29 % stimmten der Aussage, dass Einwanderer Deutschland bunter und vielfältiger machen, eher nicht zu.Footnote 4 16,7 % belastete das häufige diskriminierende, ausgrenzende Verhalten oder Mobbing unter Kolleg:innen, 12,5 % verwiesen auf häufige rassistische Äußerungen der Kolleg:innen.Footnote 5

Inwiefern sich rassistische Einstellungen verändern können, wurde in Nordrhein-Westfalen erforscht: Zwischen 2013 und 2017 wurde im Rahmen des Projektes UMFELDER eine Langzeitstudie mit Kommissaranwärter:innen der Hochschule für Polizei durchgeführt und per Zufall ausgewählte Anwärter:innen bzw. Studierende kontinuierlich über mehrere Jahre hinweg befragt. Das Forschungsinteresse beschäftigte sich mit der Frage, inwiefern sich – so der Titel der Studie – fremdenfeindliche oder fremdenfreundliche Einstellungen im Verlauf des Studiums und bei ersten Praxiserfahrungen verändern. Ein zentraler Befund lautet folgendermaßen: Sogenannte „Fremdenfeindliche Einstellungen“ verringerten sich während des Studiums, stiegen im ersten Praxisjahr leicht an und sanken dann im restlichen Verlauf des Studiums wieder.Footnote 6 Die Studie soll nun um eine erneute Befragung nach 18 Monaten Berufserfahrung erweitert werden.Footnote 7

Die ersten Forschungen zu rassismusrelevanten Handlungen bei deutschen Polizei(en) und Polizist:innen wurden bereits in den 1990er Jahren durchgeführt. Sie sind vor allem im Zusammenhang mit den rechtsextremistischen Brandanschlägen und Übergriffen in Mölln, Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen zu bewerten. Rassismusrelevante Äußerungen und Einstellungen wurde dabei als FremdenfeindlichkeitFootnote 8 bezeichnet, auch wenn sich die Forschungen sowohl auf Menschen mit Fluchterfahrung als auch Menschen of Color bzw. Schwarze Menschen bezogen.Footnote 9 „Fremdenfeindlichkeit“ und als rassistisch diskriminierend wahrgenommene Handlungen und Äußerungen wurden auf fehlende interkulturelle Kompetenz der Beamt:innen zurückgeführt.Footnote 10

Im Verbund der Polizei Duisburg wurde durch Schweer und Strasser eine teilnehmende Beobachtung durchgeführt, um den polizeilichen Alltag und stereotypisierte Wahrnehmungen von Polizist:innen zu erforschen.Footnote 11 Der vorrangige Fokus der Studie liegt nicht auf diskriminierender polizeilicher Praxis, sondern auf strukturellen Problematiken der Polizei: So werden Vorurteile und Stereotypisierungen innerhalb der Polizei als „Normalität“Footnote 12 gewertet. Außerdem würden „interkulturelle Situationen“ von den Beamt:innen eventuell missinterpretiert werden.Footnote 13 Die befragten Polizist:innen differenzierten in Bezug auf ihre Klient:innen, dass diese nicht den „ausländische[n] Normalbürger“Footnote 14 darstellen. Jedoch wurde auch festgestellt, dass als soziale Randgruppen wahrgenommene Menschen, vor allem junge, Schwarze Männer, häufiger kontrolliert wurden. Neben der Darstellung von rassistischer Diskriminierung beziehen sich die Forscher:innen auch auf Ursachen und argumentieren, dass die bloße Anwesenheit von Menschen of Color und Schwarze Menschen zu Problemen führen könne.Footnote 15 Vorurteile der Beamt:innen werden von den Autor:innen auf die polizeiliche Sozialisation und Alltagserfahrungen zurückgeführt.

Die Sichtweise von durch Rassismus betroffene Personen auf rassistische Handlungen und Äußerungen wird durch unabhängige Beratungsstellen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen verdeutlicht, deren Ergebnisse sich deutschlandweit ähneln: Die Autor:innen der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt argumentieren, dass rassistische Begegnungen und Diskriminierungen bestimmten Mustern folgen: Bei der Opfer-Täter-Umkehr wird beispielsweise Menschen of Color und Schwarzen Menschen die Viktimisierungserfahrung abgesprochen oder es wird ihnen eine Mitschuld am Tathergang unterstellt und/oder sie erhalten eine Gegenanzeige von Beamt:innenFootnote 16. Zudem kommt es vor, dass Anzeigen von Menschen of Color und Schwarzen Menschen nicht aufgenommen und Zeug:innen bei Aussagen eingeschüchtert und aufgefordert werden keine Anzeige zu stellen.Footnote 17 Anzeigen gegen Polizist:innen wegen Körperverletzung im Amt würden meistens eingestellt werden.Footnote 18 Auch bei Gegenanzeigen durch Polizist:innen würden Gerichte und Staatsanwaltschaften Widersprüche nicht ausführlich genug hinterfragenFootnote 19 und somit die Täter-Opfer-Umkehr auch vor Gericht noch reproduzierenFootnote 20. Opfer würden – obwohl dies für den Tathergang unerheblich war – nach ihrem Aufenthaltsstatus und ihrer Positionierung auf dem Arbeitsmarkt gefragt werden.Footnote 21 Prominentes Beispiel für die Täter-Opfer-Umkehr sind die Ermittlungen zum NSU-Komplex, bei dem die Opfer aufgrund von stereotypen Denkmustern kriminalisiert wurden.Footnote 22 Neben dem Duzen und unerlaubtem Betreten von Wohnsitzen durch Polizist:innen, wird auch von konkreten rassistischen und/oder stereotypen Aussagen berichtet: „Die Zi. sind ja alle kriminell. […] Personen wie ‚DU‘ neigen zu Straftaten.“Footnote 23

Der Umgang von sachsen-anhaltischen Polizist:innen mit migrantischen Opfern wurde aus polizeiwissenschaftlicher Perspektive von Asmus und Enke interviewbasiert untersucht.Footnote 24 Sie konstatieren, dass bei der Polizei keine generelle „Fremdenfeindlichkeit“, sondern eine mangelnde Sensibilität der Beamt:innen in Form von fehlender sozial-kommunikativer und interkultureller Kompetenz vorliege. Wurden Menschen of Color und Schwarze Menschen Opfer rassistischer Gewalt, werde diese besondere Schwere durch Polizist:innen teilweise nicht erkannt. Rassismus wird demnach von den Interviewten nicht als gesondertes Tatmotiv erkannt.Footnote 25 Die Autor:innen empfehlen daher eine kritische Prüfung der derzeitigen Praxis der interkulturellen Qualifikation.

Kemme et al. veröffentlichten eine Studie zur Einstellung von Hamburger Kommissariatsanwärter:innen gegenüber muslimisch gelesenen Menschen.Footnote 26 Vor allem über muslimisch wahrgenommene Männer wurden Stereotype geäußert; die Befragten äußerten außerdem Dehumanisierungstendenzen gegenüber faktischen oder vermuteten männlichen Muslimen.Footnote 27

Für Rheinland-Pfalz untersuchen Beek et al. in einem laufenden Projekt Mehrsprachigkeit und die Konstruktion kultureller Differenz im polizeilichen Alltag.Footnote 28

Abdul-Rahman et al. befragten Polizist:innen, Menschen of Colour, Schwarze Menschen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen bzw. Beratungsstellen und veröffentlichten 2020 einen zweiten Zwischenbericht.Footnote 29 Sie setzten den Fokus auf sechs Bereiche um der Forschungsfrage nachzugehen, inwiefern sich Diskriminierungserfahrungen von Menschen of Color und Schwarzen Menschen von als weiß gelesenen Personen durch Polizist:innen unterschieden: 1) Situation des Gewalteinsatzes, 2) Diskriminierungserfahrungen der Betroffenen, 3) Erklärungsansätze für unterschiedliche Erfahrungen, 4) Folgen für die Betroffenen, 5) Anzeigeverhalten sowie 6) Handlungsmöglichkeiten und Reformbedarf aus Sicht der Beratungsstellen. Menschen of Color und Schwarze Menschen „gaben im Vergleich zu als weiß gelesenen Personen deutlich häufiger an, dass Merkmale der (zugeschriebenen) Herkunft wie ihre zugeschriebene oder faktische kulturelle Zugehörigkeit, Hautfarbe, Nationalität, Name/Sprache oder ihr Aufenthaltsstatus einen Einfluss darauf gehabt hätten, wie sie von der Polizei behandelt wurden“. Als weiß gelesene Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund – so die Bezeichnung der Studie – fühlten sich nicht im gleichen Maße von Diskriminierung betroffen wie Menschen of Color und Schwarze Menschen.Footnote 30 Polizist:innen sei zwar bewusst, dass subjektive Erfahrungen und Stereotypen sich als Grundlagen ihrer Arbeit manifestieren können, problematisieren diese dann jedoch nicht mehr bei der Entscheidung für oder gegen polizeilichen Zwang.Footnote 31 Menschen of Color und Schwarze Menschen berichteten in Freitextfeldern der Studie von Beleidigungen und Einschüchterungen, sowie von antimuslimischen, antisemitischen Aussagen.Footnote 32 Die Forscher:innen bewerten strukturellen Rassismus als Ursache für diese Erfahrungen. Diese Einschätzung wurde von verschiedenen Seiten, etwa von der Deutschen Polizeigewerkschaft in NRW und der Gewerkschaft der Polizei, stark kritisiert und abgelehnt.Footnote 33

Forschung zu Rassismus beschäftigt sich des Weiteren mit der Frage, wann Kontrollen zu Racial Profiling werden.Footnote 34 Polizeiforschung und unabhängige Forschung unterscheidet dabei vor allem die Frage, ob Fahndungsaufträge an sich, und die damit im Zusammenhang stehenden Gesetze, bereits diskriminierend sind oder ausschließlich eine falsche Umsetzung diskriminierend wirkt.Footnote 35 So werden vor allem legale Rahmenbedingungen von Personenkontrollen analysiert und in Verbindung mit Ethnic oder Racial Profiling gesetzt.Footnote 36 Auch hierzu werden in Deutschland keine umfassenden Statistiken erhoben.

Wenn über den Umgang von Polizist:innen mit Menschen of Color und Schwarzen Menschen gesprochen wird, wird oft argumentiert, dass eine mögliche Ungleichbehandlung gerechtfertigt sei. Ein Hauptargument ist dabei das der vermeintlich „kriminellen Ausländer:innen“, vor denen die deutsche Gesellschaft geschützt werden müsse; dabei wird auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Bezug genommen.Footnote 37 Im Auftrag des Mediendienstes Integration erstellte Walburg ein Gutachten zur Thematik.Footnote 38 Er betont ausdrücklich, dass kein einfacher Zusammenhang zwischen Migration und Kriminalität gezogen werden könne. Stattdessen stellten Lebensumstände einen einflussreichen Faktor bezüglich Kriminalität dar.Footnote 39

Der Fokus zivilgesellschaftlicher Akteur:innen liegt auf der Art der (rassistischen) Diskriminierung. Der Unterschied zur allgemeinen (Polizei-)Forschung liegt in der Wertigkeit, die die Möglichkeit der individuellen bewussten und unbewussten Diskriminierung bei der allgemeinen Erklärungssuche einnimmt: „Während individueller Rassismus gelegentlich Thema ist, lassen offizielle Stellen und Medien seine institutionelle Form und somit auch seine Wirkmacht weitgehend außer Acht.“Footnote 40 Menschen of Color und Schwarze Menschen werden in dieser Argumentation als Folge von institutioneller Diskriminierung zum potenziellen polizeilichen Gegenüber konstruiert. Zivilgesellschaftliche Akteur:innen argumentieren daher, dass institutionelle und rassistische Diskriminierung die Polizeiarbeit und den Umgang mit Menschen of Color und Schwarzen Menschen definiere.

4 Rassismuskritische Forschung zur Institution Polizei

Nicht jede Forschung zu Rassismus ist zwangsläufig rassismuskritisch angelegt, sondern muss von entsprechenden Rassismustheorien gerahmt oder auf deren Grundlage analysiert werden, um als solche bezeichnet werden zu können. Es existieren einige kritische Forschungen, die sich postkolonial positionieren (lassen) und somit als rassismuskritisch bzw. rassismuskritisch relevant eingeordnet werden können.

Unter einer rassismuskritisch relevanten Perspektive verstehen wir migrationsgesellschaftliche Fragestellungen, die gesellschaftlichen, historischen sowie gegenwärtigen Macht- und Herrschafts-, aber auch Differenzverhältnissen aus einer rassismuskritischen Perspektive nachgehen und dabei Theorien (etwa postkoloniale), Theoretiker:innen (beispielsweise Stuart Hall) sowie Gegenstände (Bildung, Gesundheit, Sicherheit etc.), die für die Rassismuskritik von elementarer Bedeutung sind, in den Blick nehmen. Es geht dabei nicht darum, in polarer Weise festzustellen, ob etwas rassistisch ist oder nicht, sondern eher darum, ob und in welcher Form der betreffende Gegenstand anhand von rassismuskritischen Theorien und Konzepten analysierbar und erklärbar wird. Seine Relevanz besteht darin, dass er in zentralen Lebensbereichen aller Akteur:innen der Migrationsgesellschaft in verschiedener Weise eine Bedeutung aufweist. Kolonialismus beispielsweise stellt nicht nur historisch, sondern auch gegenwärtig einen maßgeblichen Gegenstand von Rassismuskritik dar, da bestimmte Praktiken in der Migrationsgesellschaft unter dem Einfluss von kolonialem Wissen spezifische (konstruierte) Realitäten (re)produzieren. So hat er für die Rassismuskritik als Theoriestütze und zugleich als wesentlicher Gegenstand einen hohen Stellenwert. Derlei Praktiken sind nicht immer zwangsläufig rassistisch, aber von Relevanz für eine Analyse aus der rassismuskritischen Perspektive.Footnote 41

Im Folgenden stellen wir exemplarisch theoriebasierte ForschungenFootnote 42 bzw. Analysen vor, die sich entweder selbst als rassismuskritisch einordnen oder die wir als rassismuskritisch bzw. rassismuskritisch relevant erachten. Die Skizzierung dient nicht der vollständigen Darstellung der rassismuskritischen Forschungslandschaft, sondern eher dem Markieren der Akzente des rassismuskritischen bzw. rassismuskritisch relevanten Forschungsfelds.

Die Einbindung der postkolonialen Perspektive in die Analyse der hiesigen Polizeipraxis sei unabdingbar, da diese und der Kolonialismus miteinander verflochten seien und in einem Zusammenhang stünden, so Thompson.Footnote 43

Die Entstehungsgeschichte des Polizierens sei zu kurz gedacht, wenn sie nur innerhalb der nationalen bzw. europäischen Grenzen betrachtet werde, denn die Vorläufer bestimmter polizeilicher Praktiken wurden in den kolonialisierten Ländern, in den „kolonialen Laboratorien“Footnote 44 entwickelt und umgesetzt, wie beispielsweise „Versammlungsverbote“Footnote 45, um die Unterdrückung und Kolonialisierung aufrechtzuerhalten. Die Kontrollmechanismen gingen auf das Polizieren in den USA und in Europa über.Footnote 46

Thompson macht am Beispiel der Verunmöglichung des Atmens (in Anlehnung an die sprachliche Symbolik „I can`t breathe“ für die Gewaltpraxis der Polizei) aus einer postkolonialen Perspektive auf die transnationale Dimension aufmerksam, die sich historisch zwischen den Kontinenten Europa und Afrika, einer Tradition bedienend, durch Versklavung und Tötung von Schwarzen Menschen konstituiere. Das Nicht-Atmen-Können gehe mit historischen Erfahrungen einher, die anhand aktueller Beispiele polizeilicher Gewaltpraxis weitere Dimensionen der Gewalt und Kriminalisierung, etwa Schwarzer Menschen sowie anderer marginalisierter und rassifizierter Personen, aufzeige.

Die epistemische Dimension des Polizierens analysiert Müller aus einer postkolonialen Perspektive, die „untrennbar mit der kolonialen Erfahrung des Regierens eines imaginierten ‚Anderen‘“Footnote 47 einhergeht. Hier wird in Anlehnung an die Arbeit „Orientalismus“ von Edward Said auf das Konzept von Brogden und Ellison – „police orientalism“Footnote 48 – verwiesen. Demnach entwickelte sich über mit Othering einhergehenden polizeilichen Praktiken eine Selbstwahrnehmung der Polizei, die als institutionelles Wissen eingespeichert ist und anhand ihrer Alltagspraktiken deutlich wird. Darüber hinaus steuert dieses Wissen die epistemische Wissensproduktion, indem die Polizei selbst vorgibt, was sie ist und wie es sie zu beforschen gilt. Die kolonialen Erfahrungen und ihre Relevanz für die kritische Polizeiforschung sollten in die Wissensproduktion einbezogen werden. Müller hebt hervor, dass es nicht darum gehe, westliche Forschungsansätze zu ignorieren. Die vorhandenen und die postkolonialen ergänzten einander sehr gut und trügen gemeinsam zur Dekolonisierung des Wissens bei.Footnote 49

Auch Belina analysiert den Nexus Polizei und Wissen.Footnote 50 Einerseits benötige die Polizei für die Kriminalprävention WissenFootnote 51 über die potentiellen Straftäter:innen, das sie sich Behr zufolge in Form von „Erfahrungswissen“ aneignet, um sie inspizieren zu können.Footnote 52 Andererseits produziert die Polizei das Wissen selbst, indem sie auf der Grundlage ihrer eigenen Arbeit selbst polizeiliche kriminalistische Statistiken erstellt. Die Polizei hat somit die „Definitionsmacht“Footnote 53 über Kriminalisierung und Normalisierung inne. Diese bestimmt den Diskurs zur Kriminalität und somit kann sie die „Legislative und Exekutive […] beeinflussen“Footnote 54. Sie hat einen strukturellen Vorteil bei der Deutungsmacht von Kriminalität, denn sie gehört in Anlehnung an Stuart Hall zu den „primären Definiären“Footnote 55, die z. B. über die Medien als „sekundäre Definiäre[…]“Footnote 56 nicht nur Informationen liefert, sondern sie auch interpretiertFootnote 57 und mithin Debatten und Diskurse beeinflusst.

Darüber hinaus sei es der Polizei möglich, ihre Aktivitäten ihren eigenen Interessen und Vorstellungen entsprechend zu gestalten, wie beispielsweise anhand ihrer Macht zur Selektion der Anzeigen, d. h., zu entscheiden, welche Anzeige sie aufnimmt, welche sie „abwimmelt“Footnote 58, welche sie selbst produziert (z. B. milieuspezifische Kontrollen bei Betäubungsmitteln) und in welche Kategorie (z. B. einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung) sie eine Straftat einordnet.

Belina geht davon aus, dass sich die Polizei durch die Öffentlichkeitsarbeit und den Ermessensspielraum ein Überrecht prärogativ ermögliche. Sie bestimme, wer, was und wo zu kontrollieren sei, und diese Praxis schaffe symbolische Räume, die real und diskursiv Teile der Gesellschaft diskriminieren und ihnen ihre Rechte aberkennen. Im Zusammenhang mit Personenkontrollen und Öffentlichkeit hebt Belina die besondere Rolle der Polizei als Akteurin hervor, die Räume und somit die Gesellschaft mitgestaltet.Footnote 59 Hautfarbe sei dabei eine rassifizierende Kategorie, die für Personenkontrollen an sog. Gefahrengebieten herangezogen werde. „Weil Racial Profiling vor allem an bestimmten Orten stattfindet, sind diese sozialen Prozesse über die Produktion von Räumen vermittelt.“Footnote 60

Die Polizei ist laut Pichl mehr als involviert in rassistische Strukturen, denn sie reproduziere durch ihre konkreten Praktiken selbst Rassismus, wenn sie etwa Personen kontrolliere, die als „Ausländer:innen“ markiert und auch so behandelt würden. Gesellschaftlich akzeptierte rassistische Stereotype würden einerseits von der Polizei aufgegriffen, andererseits in einer spezifischen Weise reproduziert, indem durch die Kontrolle solcher Personen der Öffentlichkeit Sicherheit suggeriert werde.Footnote 61 Diese Praxis werde gesellschaftlich nicht hinterfragt. Das Nichthinterfragen der Institution Polizei verstärkt Pichl zufolge gesellschaftliche Herrschaftsverhältnisse.Footnote 62 Nach welchen Kriterien polizeiliche Entscheidungen getroffen werden und wie darauf reagiert wird, stehe dabei nicht zur Debatte, da davon ausgegangen werde, die Polizei agiere neutral. Aber: „In einer von rassistischen Strukturen und Ideologien durchzogenen Gesellschaft ist die Polizei kein von diesen Herrschaftsverhältnissen getrennter Akteur“Footnote 63, ganz im Gegenteil: sie reproduziere und verfestige selbst rassistische Bilder.

Wenn also die Polizei nicht jeder Person gleichermaßen Schutz und Sicherheit biete, für manche sogar eine Gefahr darstelle, seien Konzepte vonnöten, die die von ihr ausgehende Gefahr mit anderen Maßnahmen zumindest abschwächen. Abolitionistische Konzepte können Thompson zufolge als solch ein Ansatz gelten. Über ihre historische Bedeutung – nämlich die Befreiung und Abschaffung der Versklavung – hinaus beinhalten sie eine Bewegung, die auf mehrdimensionaler Solidarität beruht. Dies bedeutet beispielsweise im Kontext von polizeilichen Interventionen Solidarität mit Betroffenen zu zeigen, Verantwortung füreinander zu übernehmen, aufeinander aufzupassen, aber auch, Allianzen mit weiteren marginalisierten Gruppen (etwa Geflüchteten, Sexarbeiter:innen etc.) zu schließen.Footnote 64 Zugleich lenkt der abolitionistische Ansatz die Aufmerksamkeit auf Konzepte zu Alternativen zur Polizei, die Dekolonialität und Gerechtigkeit nicht vernachlässigenFootnote 65 und eine gesellschaftliche Transformation anvisieren.Footnote 66 Thompson verweist auch auf konkrete Forderungen von verschiedenen Initiativen (wie etwa die der KOP), die Dekolonialisierungs- und Demokratisierungsprozesse vorantreiben würden: Kennzeichnungspflicht, unabhängige Beschwerdestellen, Abschaffung von verdachtsunabhängigen Kontrollen, Erweiterung der Antidiskriminierungsgesetze, konstitutive Sensibilisierung während der Polizeiausbildung und rassismuskritische Schulungen.Footnote 67

5 Fazit

In die vorgestellte Forschungslandschaft lassen sich die im letzten Abschnitt aufgeführten Forschungen als rassismuskritisch einordnen. Dies stützt sich auf verschiedene Elemente, die für rassismuskritisches Forschen konstitutiv sind. Sich rassismuskritisch positionierende theoretische oder empirische Untersuchungen weisen die nachfolgenden Elemente auf, die konstitutiv für die rassismuskritische Forschung sind. Diese möchten wir in Kürze skizzieren, um unsere Auswahl im letzten Abschnitt evident zu machen. Die formulierten Aspekte lehnen sich teilweise an die Charakteristika kritischer Migrationsforschung, die von Mecheril und Olalde ausgearbeitet wurdenFootnote 68, und den methodologischen AnsatzFootnote 69 von Rassismuskritik anFootnote 70:

  • Analyse rassismusrelevanter Herrschaftsstrukturen, in denen etwa Freiheit, Würde und Mündigkeit von Personen im Fokus stehen.Footnote 71

  • Analyse rassismusrelevanter Subjektivierungsprozesse, in denen unter strukturellen Bedingungen ungleiche Verhältnisse hervorgebracht werden.Footnote 72

  • Analyse von „Strukturen, Praktiken und Orte[n] natio-ethno-kulturell kodierter Herrschaft des Menschen über den Menschen“Footnote 73.

  • Berücksichtigung und Analyse von Praktiken der Legitimitierung von race.Footnote 74

  • Analyse von Möglichkeitsformen, Optionen und Widerständen rassistischer Strukturen und solcher, die Optionen bieten.Footnote 75

  • Analyse und Berücksichtigung rassismusrelevanter historischer Wirklichkeiten, wie etwa der Kolonialisierung, der Shoah und dem Porajmos.

  • Analyse rassismusrelevanter gesellschaftlicher Macht- und Herrschaftsverhältnisse, wie etwa „rassistischer Strukturen in den Institutionen“.

  • Analyse und Berücksichtigung rassismuskritisch relevanter Diskurse, etwa jener über Personen mit dem sog. Migrationshintergrund.Footnote 76

  • Berücksichtigung von internationalen (post)kolonialen bzw. rassismuskritischen Forscher:innen, wie Étienne Balibar, Patricia Hill Collins, Stuart Hall, bell hooks, Albert Memmi, Edward Said, Gayatri Chakravorty Spivak, sowie im deutschsprachigen Raum Susan Arndt, Iman Attia, Maisha-Maureen Auma (ehem. Eggers), Manuela Bojadzijev, Fatima El-Tayeb, Ínci Dirim, Naika Fouratan, Encarnación Gutiérrez Rodríguez, Annita Kalpaka, Rudolf Leiprecht, Paul Mecheril, Claus Melter, Astrid Messerschmidt, Birgit Rommelspacher, Karin Scherschel, Mark Terkessidis, Maria do Mar Castro Varela und viele andere.

  • Berücksichtigung rassismuskritisch relevanter Konzepte, wie Othering, Orientalismus, Neolinguizismus, etc.

  • Analyse und Rahmung der Untersuchungen, die auf Rassismustheorien, wie etwa Neorassismus, antimuslimischer Rassismus, Rassismus gegen Sinti:zze und Romn:ja etc., basieren.

  • Verzicht auf unreflektierte, diskursiv hergestellte Bezeichnungspraktiken, beispielsweise „Ausländer:in“, „Migrant:in“, „Mensch mit Migrationshintergrund“, sowie Erkennen und Reflexion des Konstruktionscharakters der Konzepte.

  • Verzicht auf Konzepte, wie etwa „Ausländerfeindlichkeit“,,Fremdenfeindlichkeit“ oder „Menschenfeindlichkeit“, wenn es um Rassismus geht.

  • Verzicht auf Täter-Opfer-Sprache sowie Fokussierung der Identifizierung von Rassist:innen (statt individuelles „Rassist:innenouting“; Analysieren des Rassismus als Ordnungssystem).

Diese Aspekte sind nicht als allumfassend und rezeptartig gültig zu betrachten, sondern vielmehr als Säulen rassismuskritischer Forschung, die persistent modifiziert und weiterentwickelt werden können und sollen. Forschungen zu Rassismus bei der Polizei lassen sich aus unserer Sicht nicht als rassismuskritische Forschung bezeichnen, wenn sie die obenstehenden Gesichtspunkte nicht berücksichtigen, sich nicht an ihnen orientieren.

Intention dieses Beitrags war es, die wissenschaftliche sowie gesellschaftspolitische Notwendigkeit einer rassismuskritischen Erforschung der Institution Polizei aufzuzeigen. Die vertretene These lautete: Nicht jede Studie, die sich mit Rassismus und der Institution Polizei beschäftigt, ist eine rassismuskritische Polizeistudie. Der Stellenwert von Rassismuskritik als Analyseinstrument darf nicht unterschätzt werden, wenn eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Rassismus angestrebt wird, was sowohl der Institution Polizei als auch der Gesellschaft zugutekäme.