Zusammenfassung
Cop Culture übersetzt abstrakt formulierte Erwartungen des Gesetzgebers in konkrete Handlungsanweisungen, und sie bildet den normativen Rahmen dafür, dass Polizist:innen davon überzeugt sein können, auch dann zu den „Guten“ zu gehören, wenn sie gegen offizielle Vorschriften verstoßen. Der Wertekanon, der hinter dieser Haltung steht, beruht auf Dominanzkultur (Rommelspacher 1995). Cop Culture verteidigt den kollektiven Überlegenheitshabitus. Seine Infragestellung durch das Publikum liefert den Grund für überdimensionierten Gewalteinsatz, seine polizeiinterne Überhöhung die für Rassismus und Diskriminierung. Alle drei werden aber in ihrer Ursache, ihrem Umfang und ihrer Wirkung institutionell weitgehend verschleiert und relativiert.
Das Zitat in der Überschrift stammt vom damaligen ersten Bürgermeister Hamburgs, Olaf Scholz, kurz nach dem sog. „G20-Gipfel“ 2017 in Hamburg, siehe Zeit Online (2021).
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Schlüsselwörter
- Polizeikultur
- Cop Culture
- Polizeigewalt
- Dominanzkultur
- Rassismus
- Sexismus
- Hypermaskulinität
- Überwältigungsmännlichkeit
- Gewalt
- Superiorirät
1 Cop Culture in transition
Natürlich zeigt sich heute das, was in den 1960er Jahren in den USA und ab dem Jahr 2000 in Deutschland von mir „Cop Culture“ genannt wurde, anders als damals. Das macht das Konzept noch nicht obsolet, es nötigt aber zu einer modifizierten Beschreibung, denn der Formenwandel von „Berufsidentität“, „Maskulinität“ und „Kultur“ ist unübersehbar. Was sich allerdings nicht geändert hat, sind die Strukturbedingungen. Es gibt weiterhin „handarbeitende“ (bzw. handanlegende) Polizist:innen und solche, die man eher als „Kopfarbeitende“ (bzw. als Büroarbeitende) bezeichnen könnte.Footnote 1 Und es gibt weiterhin Unterschiede zwischen Männern und Frauen, auch wenn sie sich in Darstellung und Ausprägung verändert haben. Diejenigen Polizist:innen, die noch unmittelbar in Überwältigungskontexte geraten können, nutzen für ihre Legitimation natürlich auch das Recht, benötigen darüber hinaus aber noch fallweise zusätzliche Kriterien für die Sicherstellung des Erfolgs ihrer Arbeit und eines souveränen Bewegens im Handlungsfeld. Dafür gibt es „Cop Culture“Footnote 2.
Cop Culture steckt einen Sinnhorizont ab, innerhalb dessen praktische Polizeiarbeit stattfindet. Konkretisierungen oder praktische Kriterien für Cop Culture habe ich als kulturelle Handlungsmuster der Polizist:innenkultur bezeichnet. Handlungsmuster sind auf Erfahrung beruhende, sozusagen praxeologische Gegenentwürfe zu den theoretischen, juristisch verklausulierten und politische korrekten oder mindestens bürokratischen Vorgaben der Institution (Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Leitfäden Polizeidienstvorschriften etc.). Durch die Handlungsmuster der Cop Culture wird die Theorie in Alltagstauglichkeit überführt, manchmal auch nur ergänzt. Wobei hier Theorie nichts mit Wissenschaft zu tun hat, sondern alles umfasst, was nicht der (eigenen) Alltagserfahrung entstammt (also auch Gesetze, Verordnungen, Skripte der Dozierenden).
Die in der Cop Culture hegemonial wirksamen Handlungsmuster sind nicht aufgeschrieben und auch nicht abstrakt, sondern entspringen einer erfahrungsgestützten Kasuistik des richtigen Polizeihandelns. Sie beruhen auf einer weitgehend binären Weltsicht (wir/die anderen). Diese Sicht wird nach wie vor von einer expressiven und aggressionsbereiten Männlichkeit repräsentiert und perpetuiertFootnote 3. Während also die offizielle Polizeikultur berechenbares und funktionierendes (vor allem verhältnismäßiges) Verwaltungshandeln einfordert und unterstellt, geht es in der Polizist:innenkultur vornehmlich um Expressivität. So dient z. B. eine „Autoritäts-Choreographie“ in erster Linie nicht etwa der Sicherstellung, sondern der Darstellung der eigenen Überlegenheit.Footnote 4
In einer Welt, die Eindeutigkeit und fraglose Geborgenheit verweigert, und die stattdessen von den Polizist:innen Ambiguitätstoleranz erwartet, kann man subkulturelle Zusammenschlüsse als Sicherungssysteme zur Vermeidung von Kontingenz und Verunsicherung sehen. Positiv ausgedrückt sind sie dazu da, um ein Leben mit einer klaren normativen Orientierung zu ermöglichen. Cop Culture ist kein von vorn herein deviantes Deutungssystem, aber sie trägt eine widerständige Komponente in sich. Sie ist auch kein vorrangig affektives Beziehungssystem, sie basiert nicht auf Liebe oder Sympathie, sondern eher auf Sekundärtugenden, Kalkül und Reziprozität. Der Kern besteht darin, dass nur die gemeinsame Stärke und Unterstützung das (Über-)Leben der Gruppe sicherstellen. Diese Grundregeln der Kollaboration findet man auch in anderen Männerbünden, die eine klare Grenze zwischen sich und anderen ziehen: Rocker, Soldaten in Kampfverbänden, Mafia, Hooligans, Bergarbeiter, u. v. a. Die Gefahrengemeinschaft ist immer auch eine Schicksalsgemeinschaft.Footnote 5 Der und die in der Lebenswelt Polizei Agierende erlebt im Dienst zwei „Seinszustände“ für die Polizei spezifische Besonderheiten: 1) Jederzeit kann etwas Großes passieren und 2) Wenn etwas wirklich Großes passiert, ist man in der Regel damit überfordert. Um diese Kontingenz auszuhalten, braucht es stabile Orientierungs- und Handlungsmuster. Und diese bietet Cop Culture an. Das Verbundenheitsbedürfnis unter Polizist:innen ist nicht nur ein Heile-Welt-Spiel, sondern der Versuch, die psychische und physische Überforderung in Ausnahmeeinsätzen zu mindern. Damit wird natürlich auch die Angst vor den Folgen einer solchen Situation bearbeitet. Es ist also die Kontingenz, der Zufall, die Nicht-Kalkulierbarkeit, die radikale Offenheit der Entwicklung einer Einsatzsituation, die Polizist:innen aus dem Alltagshandeln ausblenden (müssen), um überhaupt handlungsfähig zu bleiben. Die Angst vor der drohenden Unterlegenheit in einer Situation trifft offenbar die männliche Identität intensiver als die weibliche.Footnote 6 Männer lassen sich von der suggestiven Kraft der kollektiven Überlegenheit (Superiorität), die der Cop Culture innewohnt, stärker berühren als ihre Kolleginnen. Diese sind zwar durchaus in Cop Culture zu integrieren, sie betätigen sich aber nach meiner Beobachtung weniger intensiv an deren Perpetuierung. Psychoanalytisch gesehen leisten Männer und Frauen gleichermaßen permanent Verdrängungsarbeit, indem sie nicht nur ausblenden, dass sie jederzeit in eine Situation geraten können, die sie nicht souverän lösen können, sondern auch, dass sie in mannigfaltiger Weise Gefahr laufen, selbst beschädigt zu werden und auch andere zu beschädigen. Das kann physische oder psychische Folgen haben, vom psychischen Trauma zur körperlichen Verletzung bis hin zum Tod. Man kann aber auch in moralische Dilemmata geraten, die Spuren hinterlassen ohne dass sie an Medizin oder Therapie überwiesen werden könnten. Ich meine damit z. B. den Umgang mit den Schuldgefühlen nach einer exzessiven Gewaltanwendung.Footnote 7
2 Staatliche Autorität und autoritärer Staat
In dem unerschütterlichen Glauben an die Richtigkeit des eigenen moralischen StandortsFootnote 8 und in ihrer Verteidigung nach außen kommt die Superiorität der Polizei zum Ausdruck, die zu einer Art Immunisierung gegenüber Kritik aus der Zivilgesellschaft führt bzw. sie unterstützt. Interessanterweise wird konkrete (oder auch individuelle) Kritik an einem polizeilichen Vorgehen von den Vertretern der Polizei schnell auf die gesamte Institution übertragen und aufgefasst als Generalverdacht oder als generelles Misstrauen in die Polizei. Beides wird dann mit großem moralischem Gestus skandalisiert und der/die Kritiker:in delegitimiert. Man kann dafür als Beispiel die Haltung der Hamburger Polizeiführung nach dem G-20-Gipfel heranziehen, die sowohl im Sonderausschuss der Bürgerschaft als auch gegenüber der Zivilgesellschaft bis zum Schluss die Position beibehalten hat, dass von Seiten der Polizei keine nennenswerten Fehler gemacht worden sind.
2.1 Dominanzkultur und Kontrollperformanz
Birgit Rommelspacher beschreibt die deutsche Gesellschaft in den 1990er Jahren als „Dominanzkultur“. Sie sei durchdrungen von Unterwerfung und Machtsicherung. Im Kampf um den Erhalt von Privilegien „muß sowohl den Konkurrenten wie auch den Diskriminierten gegenüber der eigene Anspruch behauptet und zumindest der Schein von Legitimität gewahrt werden“Footnote 9. Erfahrungen von Macht und Ohnmacht machen Polizist:innen sowohl im Binnenverhältnis als auch im Verhältnis zum Publikum. Relativ schnell erlangen sie Zugang zur institutionalisierten Macht der Polizei nach außen. Dominanzkultur ist eine invasive Kultur, und das ist in der Polizei das Mittel für Kontrolle. Das Durchdringen von geographischen und sozialen Räumen, von Motivationen (z. B. in der Vernehmung) und das Arbeiten in ordnungsstiftenden Strukturen dient der Herstellung einer Herrschaftspraxis, die auf Normalitätskonstruktionen beruht. Polizist:innen lernen mit zunehmender Erfahrung, dass sie zu jeder Zeit selbst entscheiden können, wer verdächtig aussieht oder sich bewegt, wer am falschen Ort ist, die falsche Kleidung trägt, sich falsch und wer sich richtig benimmt. „Normalismus und Segregation“Footnote 10 sind Bestandteil und Ergebnis eines polizeilichen Kontrollregimes. Das erklärt meines Erachtens die diskriminierenden Kontrollen vieler Polizist:innen sehr viel besser als das Schlagwort „racial profiling“. Die Annahme eines selbstverständlichen Rechts zur Durchdringung des öffentlichen (und sozialen, aber auch des persönlichen und des intimen) Raumes, verbunden mit der jeweils richtigen Interpretation der Wirklichkeit) gehört, neben der Überzeugung, zu den „Guten“ zu gehören, zum Kern der Cop Culture. Diese Überzeugungen führen dazu, dass viele Polizist:innen jede Form von Beschränkung als Eingriff in ihre selbstverständlichen Ermächtigungen sehen und Kritik als Angriff, schnell auch als generelles Misstrauen oder als Generalverdacht gegen die gesamte Polizei interpretieren und dementsprechend die Pauschalisierung pauschal ablehnen.
Polizeiarbeit ist im Wesentlichen ein Durchdringungshandwerk. Zu den elementaren Tätigkeiten von „street cops“ gehört das Bestreifen des öffentlichen (und auch des nicht-öffentlichen) Raumes. Die Eigentumsverhältnisse spielen dabei nicht die entscheidende Rolle. Das Bestreifen führt zu Kenntnis des Raumes und sukzessiver Vertrautheit mit den Nutzer:innen. „Auf Streife“ sein heißt auch immer, Kontrolle in einem sozialen und geographischen Raum auszuüben.Footnote 11 Und es heißt, polizeiliche Interpunktionen zu setzen: „Wir sind da“. Anders gesagt: „Das ist unser Revier“ – es geht also auch um Aneignung und Besetzung von Territorien.
Es folgt ein Auszug aus meinem Feldtagebuch, das ich während einer längeren teilnehmenden Beobachtung bei der Hessischen Polizei geführt habe:
„Freitag, 08.00 bis 20.30 Uhr. Heute bin ich unterwegs mit Nick und Tommy. Vormittags eine Personenkontrolle am T.-Platz. Zwei Männer und eine Frau werden von weitem ins Visier genommen. Nick will sie kontrollieren, ruft seinem Kollegen zu ‚die haben uns entdeckt, guck mal, jetzt wollen sie stiften gehen, hey, die wollen mit der Straßenbahn abhauen‘. Tatsächlich verschwindet das Pärchen in der Straßenbahn, der dritte Mann wird kontrolliert. Er spricht fast kein Deutsch, er hat auch nichts dabei, außer seinem Crack-Pfeifchen und einem Taschenmesser. Nick schraubt das Röhrchen ab und wirft es weg. Der Junge will anschließend seine Pfeife wiederhaben, beschwert sich wegen des fehlenden Röhrchens, man reagiert aber nicht auf seinen Protest. Die Polizisten sind enttäuscht, sie vermuten, dass die anderen zwei den Stoff haben. Sie erteilen dem Mann einen ‚Platzverweis‘Footnote 12. Ich frage, warum sie die drei ins Visier genommen haben. Sie antworten: ‚Hier wimmelt es vor Junkies, da findest Du immer was.‘“
„Am Nachmittag treffen wir denjenigen, der am Vormittag in die Straßenbahn eingestiegen ist. Er wird sofort überprüft. Er hat ein Stanniolkügelchen dabei, das aber leer ist. Sein Versuch, dieses Papier zu verstecken, macht Nick wütend. Er fragt den Mann, ob er ihn verarschen will. Er wird dann gefesselt (Hände auf dem Rücken) und ins Auto gesetzt, zum 4. Polizeirevier am Hauptbahnhof gefahren und dort in einer Zelle intensiv durchsucht. Er muss sich ausziehen, die Beamten ziehen ihre Lederhandschuhe an und durchsuchen Stück für Stück seiner Kleidung. Der Mann riecht nicht besonders angenehm, seine Kleider sind schmutzig und alles an ihm macht einen ziemlich desolaten Eindruck. Nachdem er bis auf die Unterhose entkleidet ist, muss er diese auch noch ausziehen und sich nach vorne beugen. Nick untersucht den Rektalbereich. Die Prozedur ist für alle Beteiligten nicht besonders erfreulich, mir ist es peinlich, für ganz Außenstehende muss es geradezu grotesk und abstoßend wirken. Sie sprechen mit ihm ‚Pidgindeutsch‘: laut, nur in Stichworten, manchmal kurze Hauptsätze. Sie sind enttäuscht, dass sie nichts mehr bei ihm finden. Diskussion zwischen Tommy und Nick, ob das Crack-Pfeifchen verschwinden soll. Tommy will es ihm zurückgeben, Nick findet keine Argumente dagegen, außer dem Satz ‚hier wird das üblicherweise so gemacht‘. Normalerweise, so sagt er, müsste man das Ding sicherstellen und eine Bescheinigung ausstellen, aber die Kollegen nehmen den ‚kleinen Dienstweg‘ und werfen es weg. Ich frage ihn, warum er das macht, mir ist der Sinn dieser Aktion nicht klar. Nick sagt, dass es ‚Nadelstiche‘ seien.“
Diese zwei Szenen habe ich ausgewählt, weil sie zeigen, wie die Polizisten ihren Beruf verstehen und wie sie darüber sprechen. Das, was sie getan haben, mag aus anderer Perspektive auch interessant sein, aber hier geht es mir tatsächlich um die Analyse des wie, also um Kontrollperformanz. Die beiden Polizisten fahren mit einem allgemeinen Auftrag durch das Bahnhofsgebiet. Sie suchen sich Arbeit. Von weitem wird jemand bestimmt, den man kontrollieren will. Die Beamten kennen die Person nicht, sie treffen ihre Entscheidung aufgrund des im Polizeijargon sog. „äußeren Anscheins“ (das würde heute wahrscheinlich als „racial profiling“ benannt, es war aber genauer gesagt „social profiling“Footnote 13, denn entscheidend für die Auswahl war das Label „Drogenkonsument“, nicht das Label „Ethnie“).
Nach der Entscheidung werden die Bewegungen der fixierten Personen so interpretiert, dass sie eine Personenkontrolle begründen („die haben uns entdeckt, guck mal, jetzt wollen sie stiften gehen“). Die Etikettierung basiert weniger auf geprüftem kriminalistischem Gespür, als auf ihrer eigenen Erfahrung in der DrogenszeneFootnote 14. Die Personen, die sie ins Visier nehmen, sind keine großen, sondern eher kleine Fische. Die Definition erfolgt aufgrund der Kleidung, des Aussehens, des Hygienezustandes und des vermeintlichen Verhaltens der Leute. Auch der Ort spielt eine Rolle (Nähe zum Drogenumschlagsplatz). Das sind einige Indikatoren zum „social profiling“. Sie praktizieren eine Strategie der Nadelstiche und wissen das. Sie kosteten es nicht sadistisch aus, sie zelebrierten die Aktion nicht, sondern ziehen sie mit einer gewissen nüchternen Routine durch. Sie wissen, dass mit dem Wegwerfen des Mundstücks einer Pfeife, mit der Crack konsumiert wird, die Drogenkarriere eines Menschen nicht beendet werden kann. Trotzdem schrauben sie das Teil ab und werfen es weg. Ich sehe darin eine Dominanzgeste, die dazu diente, die aktuelle Kontrollsituation als eine zu definieren, in der die Polizei das Sagen hat. Sie ist funktional untauglich, performativ aber wichtig, um zu zeigen: Wir tun das, weil wir es können. Was vorher und was nachher passierte, interessiert die Beamten nicht. Sie kosten im Hier und Jetzt ihre Macht aus, fühlen sich vielleicht nicht besonders großartig, aber handeln in einem quasi-pädagogischen Modus. Sie wollen etwas tun, woran sich der Delinquent erinnert, er soll wissen, dass die Polizei noch aktiv ist. Es kommt hinzu: Sie demonstrieren mit solchen Aktionen ihre Handlungsmächtigkeit und ihre – mindestens situative – Überlegenheit.
Die zweite Szene hängt mit der ersten zusammen. Die Beamten folgen einem Handlungsmuster, das Argwohn (als ständiges Misstrauen) und die Annahme eines worst case beinhaltet. Der Grund für die Kontrolle des dritten Mannes ist auf der rationalen Ebene der, dass er aussieht wie andere Junkies oder Dealer und man stets den Verdacht des Drogenbesitzes begründen kann. Vermutlich wird er aber auch kontrolliert, weil es sich dabei um denjenigen Mann handelt, der den Polizisten am Vormittag entkommen war. Sie wollen ihn einfach erwischen. Die Prozedur ähnelt der vom Vormittag. Sie finden letztlich keinen stichhaltigen Grund für eine intensivere Durchsuchung. Allerdings war sein Versuch, das Stanniolpapier zu verstecken, der Auslöser für die sofortige Verschärfung des Argwohns: Der Verbergungsversuch wird von den Beamten als eine gegen sie gerichtete Boshaftigkeit gedeutet (so, als wolle der Mann ihnen die Arbeit schwer machen). Sie fragen ihn, ob er mit ihnen spielen, sie sogar verarschen wolle, so, als ob er sich also einen Spaß daraus machen könnte, sie in die Irre zu führen bzw. ihre Autorität infrage zu stellen. Das bringt ihm jetzt eine intensive körperliche Durchsuchung einFootnote 15. Dabei gehen sie nicht menschenverachtend vor. Die Kontextbedingungen sind entwürdigend genug, die Polizisten weiden sich nicht an ihnen (ich habe oft anderes beobachtet – schon die abfälligen Reden über den Zustand der Kleider oder den Geruch des Menschen gehen unter die Gürtellinie und sind menschenverachtend – aber in diesem Fall haben sie das nicht gemacht). Sie ziehen wieder ihre Durchsuchung durch, so wie sie es bei der BFE gelernt haben. Sie wollen dem anderen keine Chance lassen, deshalb muss er sämtliche Bekleidung ausziehen. Sie haben gelernt, dass Drogenkuriere die Crack-Steine in einem Präservativ im After transportieren können. Deshalb schauen sie auch dort nach. Keine Körperöffnung bleibt ihnen verborgen. Der polizeiliche Durchdringungsanspruch endet, was den Körper eines Menschen angeht, lediglich vor der Zuständigkeit zur Untersuchung durch medizinisches Personal. Den polizeirechtlichen Begriff der „Durchsuchung“ legen sie großzügig aus und schauen regelmäßig in alle „natürlichen Körperöffnungen“, wie es im Gesetz heißt – (eigenes und fremdes) Schamgefühl ist da irrelevant. Die Polizisten würden das nicht mit jedem Menschen und nicht an jedem x-beliebigen Ort machen. Die Behandlung folgt aus ihrer Definition der Gefährlichkeit des Ortes und der Situation heraus. Und auch hinsichtlich der Respektabilität der Person. Die Situation lässt ein solches Vorgehen zu, formal können sie einen Grund zur Kontrolle benennen. Niemand fragt aber danach, ob es klug oder professionell ist: Die Verbindung von Bahnhofsgebiet, ausländischer, junger, verwahrloster Mann und Verbergungsversuche führt dazu, dass sie sich auf der sicheren Seite fühlen. Er könnte einer derjenigen sein, von denen Polizisten schon seit einigen Jahren sagen, dass sie keine Kriminellen, sondern Kranke sind. Ganz offensichtlich war der Mann krank (nicht nur drogenabhängig). Er wird aber in einem Kontext angetroffen, in dem das Label kriminell das des Kranken überstrahlt. Dass Junkies in der Regel beides sind, kommt in den Lehrformeln (die mir gegenüber so flüssig angeboten wurden, dass ich den Verdacht hatte, es seien Leerformeln) nicht vor. Dass Kranke auch dealen und Dealer krank sind, erleben die Beamten aber täglich im Handlungsfeld. Sie müssen (bzw. können) sich stets aufs Neue entscheiden, welchen master status sie vergeben. In diesem Fall liegt er eindeutig auf dem Kriminellen (bzw. dem Verdächtigen). Hierin liegt eine nicht zu unterschätzende Definitionsmacht der Polizistinnen: Sie können jemanden sowohl als Kranken als auch als Kriminellen etikettieren. Beides ist formal nur schwer zu beanstanden.
Sie wollten sich nicht verarschen lassen, d. h. es geht ihnen um Reputation und um AutoritätserhaltFootnote 16. Sie zeigen mit ihrer Reaktion, dass sie sich nicht hinters Licht führen lassen wollen. Ihre Durchsuchung erfolgt in dem Bewusstsein, dass sie es (rechtlich) dürfen und dass es (taktisch) notwendig ist. Scham, Würde und deren Verletzung, Takt, Höflichkeit oder Ästhetik sind keine Kategorien, die das Handeln der Polizisten bestimmten. Diese Alltagskonventionen im Dienst zu suspendieren muss auch erst gelernt werden.
Dieser Einblick sollte einen Eindruck vom unaufgeregten Kontrollalltag der Polizei vermitteln, der häufig unter dem Verdacht steht, eine Praxis der institutionellen Diskriminierung zu sein. Die gezielte Suche nach Menschen, die als Drogenabhängige gelten, die aber von der Polizei vornehmlich in dem kleinen Ausschnitt des BtMG wahrgenommen werden, der es ermöglicht, sie nicht als Kranke, sondern als Kriminelle zu lesen, ist insofern institutionell gerahmt, als ein Gesetz den Besitz von Drogen generell unter Strafe stellt und damit den für die polizeiliche Kontrolllogik infrage kommenden Personenkreis stark einengt. Gegen sie sind Verdachtschöpfung, polizeirechtliche und strafprozessuale Maßnahmen erlaubt, die nicht statthaft wären, wenn es das BtMG in dieser Form nicht gäbe. Eine Legalisierung oder mindestens Entpönalisierung des Besitzes geringer Drogenmengen würde da Abhilfe schaffen.
2.2 „Profiling“ und die binäre Logik des staatlichen Kontrollregimes
Vom Staat und seinen Vertreter:innen wird mindestens rechtstreues und in der Regel auch ethisch legitimes Handeln erwartet, immerhin ist der Staat Garant für die Durchsetzung der Menschenrechte und hat das Gewaltmonopol inne. Ein von seinen Beamt:innen vorgenommener Verstoß löst deshalb in der Regel größtes Unbehagen, viele Fragen und starken Protest aus, denn neben der justiziellen und parlamentarischen Kontrolle sind Vertrauen und Gerechtigkeit die Währung, die die Herrschaftsausübung des demokratischen Staates legitimiert. Alltagssprachlich und im soziologischen Sprachgebrauch ist der Begriff „Diskriminierung“ verbunden a) mit einem Machtdifferenzial zwischen einer Mehrheit und einer Minderheit und b) darauf fußend mit einer Ungleichbehandlung der Minderheit, mit Benachteiligung, es hat c) mit der kategorischen Unterscheidung eines abgewerteten „Außen“ von einem aufgewerteten „Innen“ zu tun. In der Diskriminierung wirken also zwei Zuschreibungen komplementär: die affirmative Bestimmung der (eigenen) Zugehörigkeit (bzw. vermuteten Vertrautheit) zu einer negativen Bestimmung der Andersartigkeit (bzw. angenommenen Nichtzugehörigkeit). Das Andere bleibt nicht nur „anders“, sondern es wird als gefährlich, weniger vertrauenserweckend, minderwertiger eingeschätzt. Bis hierhin sind die geistigen Fundamente für Diskriminierung und Rassismus identisch. Diskriminierung äußert sich dann aber zusätzlich darin, dass sie Opfer produziert, während das „Praktisch-Werden“ zu einer rassistischen Einstellung oder Haltung nicht notwendigerweise dazu gehört. So unterscheidet sich Diskriminierung von Vorurteilen im Allgemeinen und Rassismus im Besonderen durch die Wirkung auf potenzielle oder reale Opfer. Diskriminierende Handlungen können verbal vorbereitet oder auch begleitet werden. Doch steht im Zentrum der Diskriminierung immer der oder die „ausgestoßene Dritte“.
Individuelle Diskriminierung kann rassistisch, chauvinistisch, sexistisch oder homophob begründet sein. Sie kann dabei sadistisch-aggressiv sein. Die „rohen“ Ausdrucksformen von Diskriminierung wehren die meisten Polizist:innen ab: Wenn sie Menschen, die auf sie fremd wirken, häufiger kontrollieren, dann haben sie ihrer Meinung nach gute Gründe dafür. Sie werden darin auch bestätigt, weil sie im polizeilichen Sinne oft erfolgreich sind – wobei hier als Erfolg schon gewertet wird, dass es eine Erfassung im polizeilichen Auskunftssystem gibt. Dies ist lerntheoretisch relativ deutlich als Verstärkerlernen zu kennzeichnen und als sich selbst immer wieder bestätigender Erfolg nicht leicht zu entkräften. Verdachtsstrategien lernen Polizeibeamt:innen während ihrer Ausbildung als Theoriewissen, mehr aber noch im Rahmen ihrer ersten Praxiserfahrungen, wo sie ihnen von erfahrenen Polizist:innen vermittelt werden. Diese Erfahrungen werden perpetuiert, sie bestätigen und verfestigen sich durch oben skizzierte Erfolgsmaßstäbe und niemand der Beteiligten würde darauf kommen, dies Diskriminierung zu nennen. So etabliert sich ein polizeiliches Diskriminierungsregime, das ohne Rassismus und ohne individuellen Diskriminierungswillen auskommt.
Insbesondere in den überlieferten Vorstellungen von guten Polizist:innen werden normative Standards für ein angemessenes Verhalten gegenüber dem polizeilichen „Publikum“ transportiert. Zu dem als verbindlich kommunizierten Selbstverständnis der Polizei gehört, dass man z. B. Schwarze nicht diskriminieren darf, nur weil sie schwarz sind. Man kann durchaus von einer Sensibilität gegenüber trivialen Formen von Diskriminierung sprechen.Footnote 17 Weniger eindeutig sind allerdings die Fälle, in denen durch bestimmte Auswahlprozesse erst ein Unterschied produziert wird, wie es typischerweise in der Verdachtsschöpfung geschieht. Verdacht zu schöpfen heißt, die Normalität von Alltagsroutinen zu durchbrechen und eine neue Sicht festzuschreiben (bzw. eine Situation neu zu definieren). Dies gehört zu den genuinen Polizeitätigkeiten im proaktiven Bereich.
Die Argumentationsfigur einer sich selbst legitimierenden Diskriminierungspraxis besteht darin, Verdachtsschöpfung zuerst an Situationen und OrtenFootnote 18, nicht an Personen festzumachen. Die konkreten Individuen werden zunächst aus dem Diskurs über gefährliche und/oder verdächtige Begebenheiten ausgeblendet. Das widerspricht oft eklatant der Wahrnehmung von Betroffenen, die die Situation ganz anders erleben, nämlich als eine bewusste Selektion in einer an sich offenen Situation. Dazu muss man wissen, dass im kollegialen Diskurs von Polizist:innen, und in der Cop Culture insgesamt, oft in Geschichten verpackte Informationen über bestimmte Personen ausgetauscht werden und so ein „kultureller Deutungsrahmen“ entsteht, in dem von vornherein für bestimmte Delikte bestimmte Personengruppen infrage kommen. Auf diese Personengruppen richtet sich dann auch die Aufmerksamkeit in einer konkreten Situation, nicht, weil sie konkret verdächtig sind, sondern weil man überprüfen will, ob die polizeiinterne Alltagsdeutung (man könnte es auch als „Generalverdacht“ bezeichnen) mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Es sind immer die Personalstereotypen, die in bestimmten Situationen mobilisiert werden. Doch dies allein genügt nicht. Angereichert werden sie mit zusätzlichen Erfahrungen bzw. Bedingungen (Zeit, Ort, Umstände, weitere Merkmale wie z. B. Automarke, Kleidung). Die zugeschriebenen Persönlichkeitsmerkmale „Ausländer:in“ bzw. Migrant:in, heute auch Flüchtling, sind jedoch noch keine hinreichende Bedingung für Diskriminierung. Hinzu kommen noch weitere Zuschreibungen, z. B. aggressiv, bedrohlich, belästigend, sprachunkundig, frech, aufmüpfig etc. Diese Erfahrungen werden an bestimmten Orten gesammelt, die als gefährlichFootnote 19 gelten: Drogenszenen, Rotlichtmilieus, Bahnhöfe, nachts, mit Publikum etc.
Nicht jede Diskriminierung ist auf eine ethnische Fremdheit (Migrant:innen, Flüchtlinge) gerichtet. Es sind nach wie vor diejenigen Menschen betroffen, die statusmäßig, intellektuell oder sprachlich weit vom polizeilichen Bild des „anständigen Bürgers“ entfernt sind.Footnote 20 Sie haben dadurch den Polizist:innen nichts oder wenig entgegenzusetzen. So gehören als Migrant:innen oder ethnisch fremd gelesene Menschen dazu, aber auch bestimmte Jugendliche, Wohnungslose, Drogenabhängige etc. Insofern ist es an der Zeit, die Diskriminierungspraxen der Polizei auch in ihrer intersektionellen Dimension zu erfassen und nicht nur als auf Hautfarbe oder Nationalität gründende Diskriminierung. Auch die allgemeine Rassismusdebatte blendet oftmals weitere Komponenten der Ungleichwertigkeit aus: Nach meinem Dafürhalten kann man z. B. über Rassismus und Diskriminierung nicht sprechen ohne auch Klassismus zu thematisieren.
2.3 Diskriminierung als Demonstration der Nicht-Zugehörigkeit
Wenn man annimmt, dass Diskriminierungshandlungen in der Polizei keine Taten von fehlgeleiteten Einzelnen sind, sondern eingebettet sind in eine Kultur der polizeilichen „working class“, dann muss man auch davon ausgehen, dass sie auch die kollektiven Vorstellungen von gesellschaftlicher Ordnung und ihrer Bedrohung stützen. Die Diskriminierungspraktiken von Polizeibeamt:innen dienen der Durchsetzung bzw. Wiederherstellung einer guten, (vermeintlich) von vielen geteilten Ordnung. Sie sehen diese Ordnung durch bestimmte Personen bedroht und wollen diese Bedrohung abwenden. In solchen Handlungen kommt des Weiteren das Dominanzgefälle zwischen Polizei und ihrem Publikum zum Ausdruck, weil gezeigt wird, wer über- und wer unterlegen ist, wer Interventionsmacht hat und wer nicht. Genauer gesagt wird das strukturelle Dominanzgefälle in diesen Situationen performativ aktiviert. Diskriminierung richtet sich gegen Menschen, die anders sind als man selbst, die in der Minderheit sind und zudem als sozial nicht zugehörig bzw. nicht ebenbürtig empfunden werden. Für Diskriminierungshandlungen spielt ethnische und/oder nationalstaatliche Fremdheit nicht die entscheidende Rolle, hier ist es eher die die Ordnung bedrohende Andersartigkeit, die ausschlaggebend für das Kontrollverhalten ist, darunter fallen also z. B. auch Jugendliche, Randständige, subkulturelle Milieus, Drogenkonsument:innen etc. Fremdheit zeigt sich hier eher als nicht zur eigenen „Sinnprovinz“ (Schmidt-Semisch und Hess 2014) gehörenden Kategorie.
Die Fixierung von Ordnung, Norm und Abweichung entlang der Normalitätskonstruktionen, die ausschließlich auf das Bekannte, das Vertraute, das fraglos Erworbene rekurrieren, schafft für diejenigen Beamt:innen, die das nicht reflektieren, Probleme. Und es schafft für die sog. offene Gesellschaft Probleme. Denn Normalismus (das, was ich an anderer Stelle mit Ordentlichkeit umschrieben habe)Footnote 21 ist eine kulturelle Engführung, die alle, die sich nicht zuordnen lassen, zu störenden bzw. gefährlichen Fremden macht: So sind diese Zuschreibungen nicht nur Bestandteil eines Kontrollrasters der Polizei, sondern auch ein diskriminatorischen Gesellschaftsbildes: „Normalismus und Segregation sind […] das eigentliche Medium der Diskriminierung.“Footnote 22 Durch Segregation distanzieren wir uns von dem Störenden, dem Irritierenden, dem Nicht-Passenden, dem Gefährlichen, dem FremdenFootnote 23. „In der Figur des Fremden […] findet die in der gesamten Lebenserfahrung begründete Furcht vor dem Ungewissen ihre ersehnte Verkörperung.“Footnote 24 Folgt man dieser Auffassung, so definieren die Ordnungs- und Normalisierungsdiskurse der Polizist:innen zusätzlich zur Normalität in gleichem Atemzug auch das Nichtzugehörige, das Auszugrenzende, das Fremde. Diesen Diskursen liegen kollektive Auffassungen von Bedrohlichkeit zugrunde, die es Polizeibeamt:innen gestatten, den Diskriminierungsvorwurf abzuwehren. Sie interpretieren Fremdheit als Kategorie in Abhängigkeit der dominanten Ordnungsmuster. Sozialwissenschaftlich betrachtet ist Fremdheit weder eine natürliche noch per se eine negative Eigenschaft von Personen, sondern eine relationale Zuschreibung je nach Perspektive, die wesentlich mit Mehrheiten und Minderheiten und mit Klassen-Zuschreibungen und Definitionsmacht zu tun hat.
Wenn stimmige Assoziationen zwischen Situation, Ort, Zeit und Person hergestellt werden können, und wenn zudem ein Verhalten beobachtet wird, das ins Raster passt, dann läuft die Verdachtsmaschine an, und sie bestätigt sich meistens. Es handelt sich in der Wahrnehmung der Polizistinnen bei der Auswahl um ein durchaus zweckrationales und sinnvolles Vorgehen. Insoweit legitimiert sich die Praxis im Zuge solcher zirkulärer Prozesse tatsächlich selbst:
„Ich mein‘, Du kannst jetzt wieder auf Ausländerprobleme kommen. Nee, das find ich ganz krass. Weil früher, ach, wenn da einer gesagt hätte, was weiß ich, Marokkaner oder so, ich war total gegen die Ausländerhasser, ich bin auch heute kein Ausländerhasser. Aber in Frankfurt, muss ich sagen, da ist es so. Da hat sich mein Bild total geändert. Ich bin jedem Ausländer gegenüber misstrauisch. Und das Ergebnis bei der Personen-Überprüfung sagt mir auch mit.... gut, vielleicht ich hab jetzt auch einen Blick dafür, das muss man ja haben. Nach drei, vier Jahren kann man das ja schon sagen. Aber in der Hinsicht hat sich auch was verändert. Es ist auch... wenn ich jetzt woanders, in einer anderen Stadt wär, seh’ ich genau „das ist ein Drecksack“. Und da hab ich mich schon geändert. Und das muss nicht positiv sein, das kann ich mir schon vorstellen. Oder, wenn mich auch so mal ein Ausländer anlabert, dann reagier ich aggressiv.“Footnote 25
Ein sich selbst generierendes Praxiswissen erweist sich als widersprüchliches Potential. Einerseits schützt es vermeintlich vor Angriffen, Enttäuschungen und anderen unangenehmen Erfahrungen und man entwickelt einen Blick für Verdächtige. Dieser Blick verhindert aber andererseits die Wahrnehmung von Unverdächtigem, er verhindert mit der Zeit, dass man die Dinge wieder entdramatisieren und unvoreingenommen auf Fremde(s) zugehen kann. Die Aneignung dieses eingeschränkten polizeilichen Blicks geschieht nur marginal in der Ausbildung (sie wird in der Regel als zu theoretisch und abstrakt empfunden). Im Wesentlichen fungiert die Praxis als sozialer Raum sowohl für polizeiliches Handlungswissen als auch für die Ausbildung einer diskriminierenden Haltung. Hier finden die eigentlich handlungsleitenden Lernprozesse statt, und zwar erfahrungsgestützt und weitgehend reflexionsfrei.Footnote 26
Das positive bzw. politisch erwünschte Bild vom Fremden bleibt unbeschadet („Ich bin auch heute kein Ausländerhasser“), weil die private Lebenswelt von der beruflichen abgespalten wirdFootnote 27. Während dienstliche Kontakte mit Migrant:innen und Ausländer:innen in der Regel höchst einseitig sind, verfügt der migrantische Nachbar oder der Geschäftsmann, die Touristin oder die Bekannte über tolerierbare Eigenschaften, die den Beamt:innen vertraut sind, sonst wären sie, da man sich diese Bekanntschaften in der Regel aussuchen kann bzw. selbst entscheiden kann, wie nah man ihnen kommen will, auch nicht im Sympathieraum von Polizist:innen. Da man gute Migrant:innen kennt (genauso wie gute Kolleg:innen mit Migrationsgeschichte)Footnote 28, natürlich selbst ins Ausland in den Urlaub fährt, muss man sich nicht mit dem Vorwurf des Rassismus auseinandersetzen.
3 Cop Culture und die Sicherung der eigenen Überlegenheit
Denkt man die Wirkungen von Cop Culture, Männlichkeitsinszenierungen, Dominanzkultur und Verdachtsschöpfungsstrategien zusammen und fragt dann nach den Ursachen für Rassismus, Gewaltexzesse und Diskriminierungspraxen, dann komme ich zu folgendem Schluss: Den Hintergrund für die zunehmend bekannt werdenden illegitimen Gewalthandlungen, für Rassismus und Rechtsextremismus und für „racial profiling“ als Ausdruck diskriminierender Kontrollpraxis sehe ich in einer subjektiven Gefährdung des polizeilichen Überlegenheitsgefühls. Dies ist eine Erweiterung bzw. Modifizierung des „Authority-Maintenance“-Ansatzes von Alpert und Dunham: Diejenigen Polizisten, die die eigene Superiorität infrage gestellt sehen, die sich benachteiligt fühlen, nicht genügend respektiert und wertgeschätzt, nicht ausreichend versorgt, fangen vielleicht zuerst an, in ihrem Denken und in ihren Reden diejenigen abzuwerten, die dafür angeblich die Schuld tragen bzw. die sie für ihre Ohnmachtserfahrungen verantwortlich machen: Migranten, Geflüchtete, Minderheiten, Privilegierte, Straftäter, Drogendealer, Opportunisten, Zauderer, Juden, Muslime, Behinderte, Frauen. Einige gehen einen Schritt weiter und machen sich in der kollegialen Umgebung Luft: Sie posten Sprüche und/oder Bilder aus der NS-Zeit in den Gruppen-Chat (vielleicht, weil sie wissen, wie obszön grenzverletzend das ist, vielleicht auch aus jungenhaft-verblödeter Laune heraus), sie horten NS-Devotionalien, sie machen sich lustig über Minderheiten, verschicken Bilder mit Unterwerfungsgesten und Demütigungen von Festgenommenen, sie singen menschenverachtende Lieder und wählen Parteien, die demokratische Werte mit Füßen treten, sie tragen Sticker mit Nazi-Emblemen. Und einige beginnen mit einer privaten Strategie der Nadelstiche: schikanöse Kontrollen, Beleidigungen, Provokationen zur Gegenwehr, um einen „Widerstand“ schreiben zu können, entwürdigende Witze bei körperlichen Durchsuchungen, überdimensional viele Schockschläge bei einer Festnahme, Verwüstung einer Wohnung statt einer diskreten Durchsuchung, Scheinhinrichtungen im Hafen und Verbringungsgewahrsam in die Weinberge. Die Handlungen sind unterschiedlich, die dahinterstehenden Haltungen verbindet der Umstand, dass das eigene Selbstwertgefühl aus der Balance geraten ist und in „Hypermaskulinität“Footnote 29 eingemündet ist. In ihr spielen Härte, Gewaltaffinität, Gefährlichkeit, Dominanz, Siegermentalität, Selbst-HeroisierungFootnote 30, eine abwertende Einstellung zu Frauen und Instrumentalisierung von Sexualität eine wesentliche Rolle.
Im Falle übersteigerter Gewaltanwendung, Stärkedemonstration und exzessivem Überwältigungshandeln steht wahrscheinlich eher die Angst vor dem Verlust der eigenen Überlegenheit im Vordergrund, im Fall von Rassismus möglicherweise eine monströs übersteigerte Zurschaustellung der eigenen Überlegenheit. Für diese Annahme fehlen noch die repräsentativen Daten. Ich halte es aber für dem Gegenstand angemessen, nicht alle Formen von Rassismus, Rechtsextremismus und Diskriminierung analytisch in einen Topf zu werfen und sie mit den Begriffen „institutionell“ und „strukturell“ oder „direkt“ und „indirekt“ gegenüber Reichweitenbegrenzung zu immunisieren, wie das auch in einigen wissenschaftlichen Abhandlungen geschieht. Bei einer zu weiten Fassung dieser Begriffe geht die Erklärungskraft eher verloren als das sie sich erhöht. Man kann hingegen durchaus Strukturen benennen, die bestimmte Handlungsoptionen ermöglichen oder erleichtern und andere erschweren oder verwehren (z. B. einen Schichtrhythmus, der ausreichende Erholungszeiten verunmöglicht; Arbeitszusammenhänge, die einseitig und psychisch belastend sind; Gruppenkonstellationen, die Härte und Rigidität betonen und Empathie und Toleranz verhindern; Konstellationen, in denen aggressive Männlichkeit die Referenzgröße für das Einsatzverhalten bildet; homosoziale Gruppen, was Alter, Geschlecht und dienstliche Position betrifft; eigene Zugangsbeschränkungen und Aufnahmetests; Abschottung gegenüber der eigenen Organisation etc.). Insoweit begünstigen und befördern die Organisationsstrukturen sowohl individuellen als auch kollektiven Rassismus ebenso wie sie Diskriminierungssituationen ermöglichen. Auch übersteigerte Gewaltanwendung wäre auf das Vorhandensein bestimmter struktureller Rahmenbedingungen hin zu untersuchen statt sie als „anthropologische Konstante“ oder als „einmaligen Ausrutscher“ zu postulieren. Dies wird im Übrigen durch eine „apparative Aufrüstung“ der Polizei begleitet (vgl. Kirsch 2017).
Wir wissen nicht genau, welche strukturellen und gruppendynamischen Gemeinsamkeiten es z. B. zwischen den bislang in Deutschland bekannt gewordenen rechten Chatgruppen in den Polizeien gibt. Aber wir können sicher sagen, dass das Einzelfall-Argument eher dem Schutz vor weiterer Durchdringung dient als es die Realität widerspiegelt. Es sind ganz offenbar nicht wenige Einzelne, die – quasi kontaktlos und ohne von Kolleg:innen bemerkt zu werden – in den Reihen der Polizei arbeiten und Rassismus privat ausleben. Nein, es sind viele, und es werden augenscheinlich mehr, zumindest werden mehr entdeckt. Sie alle arbeiten in Strukturen, die nicht verhindern, dass Menschen in Situationen geraten, in denen sie entweder ihr Gewissen beschädigen oder in denen es ihnen gelingt, das Gegenteil dessen zu tun, wofür sie ihren Eid geleistet haben. Gewalttäter:innen, Rechtsextremist:innen, Rassist:innen in der Polizei arbeiten in Strukturen, die Aufklärung – zumindest bislang – verhindern, weil Cop Culture ein großes Maß an Toleranz gegenüber Gewalt und rechter Ideologie beinhaltet. Nur zwei Dinge darf man in der Cop Culture kategorisch nicht: Links sein und Kolleg:innen verraten. Sonst darf man vieles. Daran wäre zu arbeiten.
4 Epilog
Neuerdings nehme ich wahr, dass sich Polizeibeamt:innen von ihrer Nähe zur Cop Culture vermehrt distanzieren. Von einem SEK-Leiter wurde ich kürzlich zum Gespräch geladen, in dem er mir klargemacht hat, dass meine Äußerungen zu dieser EinheitFootnote 31, zumindest für die in seinem Verantwortungsbereich, unzutreffend seien. Auch andere Polizist:innen gehen offiziell eher auf Distanz dazu, Polizistinnen noch häufiger als ihre männlichen Kollegen. Das könnte ein Hinweis auf eine zunehmende Obsoleszenz von Cop Culture sein, allerdings auch einer auf zunehmende Leugnung und Verdrängung ihrer Realität. Ich halte die zweite Annahme für wahrscheinlicher. Jedenfalls befindet sich Cop Culture aber in einem Transformationsprozess: Sie wirkt im historischen Vergleich smarter, zeigt sich weniger abstoßend und verachtend. Dafür – und das habe ich persönlich dazu gelernt – gilt ihr informelles Regelwerk nicht nur auf der Straße, sondern diffundiert subkutan zunehmend in die gesamte Polizei, begleitet von der Rhetorik der Relativierung, Verharmlosung und des Bedeutungsverlusts. Dass hinter den Integritätsverstößen in der jüngsten Zeit zu den Themen Gewalt und Rassismus auch Strukturregeln stehen, die durch Cop Culture und die Angst vor Superioritätsverlust zumindest weitgehend erklärt werden könnten, das soll politisch nicht wahr sein. „Polizeigewalt hat es nicht gegeben …..“.
Notes
- 1.
Im Übrigen wird bei der Diskussion um Polizei stets vergessen zu erwähnen, dass viele Polizeibeamt:innen einer Polizeibehörde tatsächlich keinen physischen Kontakt mit der Öffentlichkeit haben, weil sie – zumindest temporär – ausschließlich im Innendienst arbeiten. Ich würde mit einer konservativen Schätzung vermuten, dass das ca. 40 % des Personals der Vollzugspolizei betrifft. Sie sind in Arbeitsbereichen beschäftigt, die entweder administrativer Art sind, Stabstätigkeiten oder eine sachbearbeitende Funktion (Einsatzzentrale, Cyber-Crime etc.) betreffen.
- 2.
Ausführlich Behr (2008) m.w.N.
- 3.
- 4.
Studierende berichten mir, dass sie im Einsatztraining vermittelt bekommen, sie müssten immer „die Herren im Ring“ sein. Freundlich könne man noch werden, wenn die Situation unter Kontrolle sei. Also müsse man erst mal dominant auftreten und könne später den Ton ändern. Ich habe nicht überprüft, ob das alles so stimmt, aber wenn ich mir den Gesamtauftritt der Hamburger Polizei anschaue, insbesondere was das Demonstrationsgeschehen anbetrifft, kann ich mir gut vorstellen, dass dem zumindest niemand widerspricht. Diese dominante Interaktionsgestaltung scheint auf allen Ebenen der Polizei Zustimmung zu finden.
- 5.
Baumann (2014).
- 6.
Erikson (2003).
- 7.
Die komplementäre Emotion der Angst ist die Lust. Natürlich muss man auch mitdenken, dass der Kampf bzw. die körperliche Auseinandersetzung auch Endorphine freisetzt. Für einige Männer ist schon die Vorbereitung auf eine bevorstehende Auseinandersetzung ein „Vergnügen“. Während das für Hooligans gut beschrieben ist, vgl. Buford (2010), kann man es von Polizeibeamt:innen nur vermuten, weil das natürlich nie außerhalb des engsten Kolleg:innenkreises thematisiert würde. Ich gehe aber davon aus, dass schon der freudige Impuls im psychoanalytischen Sinne „abgewehrt“, insbesondere „rationalisiert“ wird.
- 8.
Behr (2021b).
- 9.
Rommelspacher (1995), S. 33.
- 10.
Rommelspacher (1995), S. 32.
- 11.
Ausführlich dazu Belina in diesem Band.
- 12.
§ 31 des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) gibt der Polizei die Möglichkeit, bestimmten Personen für eine begrenzte Zeit den Aufenthalt an einem bestimmten Ort zu verbieten (Platzverweisung), vgl. Meixner (1998).
- 13.
Zum Unterschied zwischen „racial“-, „social“- und „criminal profiling“ vgl. Behr (2018a). Von „social profiling“ gehe ich aus, wenn außer Ethnie andere soziale Kategorien für die Kontrolle ausschlaggebend sind, z. B. Alter, Geschlecht, evtl. Sprache, äußeres Erscheinungsbild, benutztes Fahrzeug, Uhrzeit, Ort.
- 14.
Vgl. Steckhan (2017).
- 15.
Durchsuchungen im Drogenmilieu wurden oft in einer Arrestzelle des örtlichen Polizeireviers durchgeführt. Mich hat überrascht, wie autonom die BFE-Beamten agierten und wie wenig die Revierbeamten von der Anwesenheit der Kollegen der Bereitschaftspolizei Kenntnis nahmen. Das Garagentor wurde automatisch geöffnet, wir gingen mit dem Festgenommenen in den Zellentrakt und blieben dort unter uns. Kontakt mit den Revierbeamten gab es lediglich über eine Gegensprechanlage. Die Beamten hätten in dieser Situation genügend Misshandlungsmöglichkeiten gehabt, denn es fehlte sowohl die allgemeine als auch die kollegiale Öffentlichkeit. Selbst der Einheitsleiter wäre in dieser Situation nicht in der Lage gewesen, die Handlungen der Beamten zu kontrollieren. Natürlich war ich als externer Beobachter dabei, hatte aber nicht den Eindruck, dass sie sich ohne mich anders verhalten hätten. Eine willentliche Ausnutzung ihrer Machtposition habe ich jedenfalls nicht wahrgenommen.
- 16.
Deshalb halte ich die „Authority Maintenance Theory“, vgl. Alpert und Dunham (2004), für so eminent wichtig und hilfreich, wenn man Polizei und Polizist:innen verstehen will. Die Sorge vor dem Verlust der Autorität ist eher ein Thema für männliche Polizisten. Ich halte diese Perspektive für äußerst gewinnbringend, weil man mit ihrer Hilfe polizeiliches Überwältigungshandeln in einem weiteren als einem rein legalistischen Verständnis einordnen kann. Die ebenfalls sehr aufschlussreiche Studie von Steffes-enn gibt lebhaft darüber Auskunft, wie hoch der Stellenwert von „Ehre“ für die Männer ist, die Gewalt gegen die Polizei ausüben, und dass Gewalthandlungen als wechselseitig aufeinander bezogene Interaktion, mithin „soziales Handeln“ im Weberschen Sinne zu verstehen sind, vgl. Steffes-enn (2020). Ehre auf der einen und Autorität auf der anderen Seite gehen hier eine innige Beziehung ein. Doch die Beteiligten merken nicht, dass sie mehr Gemeinsames als Trennendes verbindet.
- 17.
Die folgenden Abschnitte sind angelehnt an Behr (2018b).
- 18.
Ähnlich verhält es sich mit dem Verständnis von Gewaltanwendung. Nach bekannt gewordenen Übergriffen wird in der Regel in der Polizei sehr bald Konsens darüber hergestellt, dass ungerechtfertigte Gewalthandlungen durch Polizist:innen nicht stattfinden sollen und solche Handlungen auch nicht geduldet werden dürfen, dass aber andererseits die Unschuldsvermutung auch für Polizisten gelte und es keinen Generalverdacht gegen die gesamte Polizei geben dürfe. Nicht selten wird dann alsbald das Thema „Polizist:innen als Opfer“ neu belebt. Insbesondere Gewerkschaftsfunktionären gelingt diese Diskursverschiebung erfolgreich.
- 19.
Die Bedeutung des Raumes für das Kontrollregime der Polizei habe ich bislang nur implizit eingearbeitet. Eine genauere Analyse der „verräumlichten Wahrnehmung“ liefern, wie oben schon erwähnt, Belina in diesem Band und auch Hunold (2015) passim.
- 20.
In Hamburg galten etwas mehr als 50 Orte als „Gefahrengebiet“, was durch das OVG Hamburg 2015 als rechtswidrig eingestuft wurde. Daraufhin erklärte der Senat 2017 einige dieser Gebiete zu „gefährlichen Orten“, an denen die Polizei weiterhin in größerem Umfang und ohne konkrete Verdachtsmomente Menschen und Sachen kontrollieren kann, vgl. Zweites Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften vom 8. Dezember 2016.
- 21.
Vgl. Behr (2008), bes. Fußnote 186.
- 22.
„Ordnung“ ist ein recht unbestimmter Begriff (der oft auf prä-justiziellen Konventionen beruht), er mutiert im alltäglichen zwischenmenschlichen Umgang oft zur nach außen demonstrierten Konformität, zu einem „öffentlich gezeigte Anstand“, siehe Behr (1996). Aufschlussreich scheint mir die negative Bestimmung solcher Ordnungsvorstellungen zu sein. Der empörte Ausruf „das macht man aber nicht“ lässt sich sehr viel öfter hören als die positiven Bestimmungen dessen, was Ordnung tatsächlich ausmacht.
- 23.
Rommelspacher (1995), S. 32.
- 24.
Ich nutze den Begriff als Objekt (das Fremde), nicht als Subjekt (der/die Fremde/n). Auf diese Weise möchte ich vermeiden, das Fremde zu personalisieren, wie es etwas im Begriff „Fremdenfeindlichkeit“ geschieht, der im Übrigen ja auch deshalb in der Fachdiskussion nicht mehr benutzt wird, weil er suggeriert, Menschen mit Migrationsbiographie gehörten nicht nach Deutschland. Es sind nicht nur der oder die Fremde/n als Personen, die Furcht auslösen, sondern auch das Befremden über die Andersartigkeit an sich. Und zwar nur oder besonders, wenn es mit Handlungs- bzw. Reaktionsunsicherheit konnotiert wird. So können durchaus auch herkunftsdeutsche Jugendliche aus prekären Großstadtmilieus als „Fremde“ betrachtet werden, gerade dann, wenn sie in Gruppen auftauchen und laut, unflätig und vielleicht berauscht sind.
- 25.
Bauman (2014), S. 141.
- 26.
Polizeimeisterin, 26 Jahre.
- 27.
Damit ist natürlich nicht gesagt, dass Polizist:innen nicht über ihr Handeln nachdenken, aber es geschieht im Wesentlichen intuitiv und nicht systematisch, theoriengestützt und institutionell begleitet.
- 28.
Überhaupt ist es hier angezeigt zu betonen, dass die Polizei natürlich eine große Organisation ist, die für viele Haltungen Raum bietet und auch nicht alle Tätigkeiten mit Diskriminierungspotential behaftet sind. Diese Abhandlung bezieht sich auf die prekären Einsatzbereiche des Erstkontakts von (in der Regel „Schutz“-) Polizist:innen mit der Bevölkerung. Die zahlreichen anderen, oft vorbereiteten oder mindestens vorstrukturierten Begegnungen sollen hier unbeachtet blieben. Bei der Beschreibung der Arbeit der Kriminalpolizei dürften einige Modifikationen im Interaktionsbereich auftauchen, vgl. Behr (2016).
- 29.
Vgl. Hunold et al. (2010).
- 30.
Quest und Messerschmidt (2017).
- 31.
Wagener (2012).
- 32.
Zum Frankfurter SEK Behr (2021a).
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Behr, R. (2022). „Polizeigewalt hat es nicht gegeben“ – Cop Culture als Disposition für Dominanz, Überlegenheit und Grenzüberschreitung im polizeilichen Alltagshandeln. In: Hunold, D., Singelnstein, T. (eds) Rassismus in der Polizei. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-37133-3_11
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