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1 Einleitung

Beschäftigt man sich mit Rassismus in der Polizei, so lassen sich momentan mehrere Forschungsrichtungen feststellen. Einerseits beschäftigt sich eine eher individuell ausgerichtete Perspektive mit den Einstellungen, sowohl in Form von Dispositionen, die bereits vor dem Eintritt in den Polizeiberuf vorhanden waren, als auch solche, die sich erst im Laufe des Berufslebens entwickeln.Footnote 1 Beide können letztendlich in Handlungssituationen dazu führen, Menschen aufgrund ihrer Nationalität, Hautfarbe oder Zugehörigkeit zu bestimmten Bevölkerungsgruppen anders zu behandeln. Andererseits fragt eine überwiegend soziologische Perspektive nach sozialen Faktoren und Strukturen im Polizeialltag, die das Auftreten von diskriminierendem oder rassistischem Handeln begünstigen.Footnote 2 Vereinfacht könnte man beide Herangehensweisen als die Suche nach Gründen für rassistisches Handeln beschreiben. Die unterschiedlichen Ausrichtungen haben ihre jeweiligen Blindstellen und können sich wechselseitig ergänzen. Weder konnte die Forschung einen konstanten kausalen Zusammenhang zwischen rassistischen Einstellungen und tatsächlichen rassistischen Übergriffen nachweisen noch können gewisse institutionalisierte Strukturen rassistische Handlungen vollständig determinieren und voraussagen. Im Folgenden wird zum einen mit einer psychologischen Herangehensweise die Perspektive des Individuums eingenommen. Dabei stehen mögliche Zusammenhänge zwischen Einstellungen und Verhalten im Zentrum. In einem zweiten Schritt wird dann ein soziologischer Erklärungsansatz zu den Eigendynamiken sozialer bzw. polizeilicher Praxen sowie deren begünstigender Einfluss auf die Entstehung diskriminierender Einstellungen und Handlungen dargelegt. Insgesamt wird dabei das Ziel verfolgt, sowohl die individuelle Ebene, als auch die Gruppen- und die Organisationsebene im Blick zu behalten. Daher wird im nächsten Kapitel zunächst ein übergreifendes Rahmenmodell vorgestellt.

2 Individuum, Gruppe, Organisation – ein Rahmenmodell

Um den Zusammenhang zwischen individuellen Einstellungen auf der einen Seite und tatsächlich ausgeführten polizeilichen Praxen auf der anderen Seite umfassend zu betrachten, bietet sich das in Abb. 1 dargestellte Modell an. Es unterscheidet die Ebenen der Organisation, der sozialen Gruppe und des IndividuumsFootnote 3 und liefert einen Rahmen für spezifischere Theorien, die in den folgenden Abschnitten dargestellt werden.

Abb. 1
figure 1

(eigene Darstellung)

Polizeiliche Praxen in Wechselwirkung mit Einflussfaktoren auf Organisations-, Gruppen-, und individueller Ebene.

Um die Bedeutung sozialer Praxen möglichst gut zu verstehen, sollten alle Ebenen Berücksichtigung finden. In Bezug auf Rassismus in der Polizei wurden bereits diverse Einflussfaktoren aufseiten der Individuen (z. B. individuelle Einstellungen, Eigenschaften von Polizeianwärter:innen), der Gruppendynamiken (z. B. polizeiliche Subkulturen, Phänomene der Eigen- und Fremdgruppenentwicklung) und der Organisation (z. B. Personalauswahl, Aus- und Fortbildung) identifiziert.Footnote 4 Im Modell sind nur einige wichtige Zusammenhänge eingezeichnet, jedoch existieren noch wesentlich mehr Verflechtungen der Ebenen und auch Rückwirkungen, z. B. von Praxen auf Kultur und Einstellungen. Die im Folgenden dargestellte psychologische Perspektive setzt zunächst überwiegend beim Individuum an.

3 Der psychologische Blick – Einstellungen und individuelles Verhalten

Einige Studien konnten Zusammenhänge zwischen der Einstellung eines Menschen und dementsprechenden Verhaltensweisen bzw. Verhaltensabsichten feststellen.Footnote 5 Es ist also zu erwarten, dass Polizeibeamt:innen, die rassistische Einstellungen verinnerlicht haben, sich auch tendenziell feindseliger gegenüber Bürger:innen verhalten, denen sie einen Migrationshintergrund zuschreiben.

Allerdings zeigen sowohl die alltägliche Erfahrung als auch die psychologische Forschung, dass Einstellungen nicht zwangsläufig zu einem entsprechenden Verhalten führen.Footnote 6 So wie es trotz einer ökologischen Einstellung mitunter zu umweltschädlichen Verhaltensweisen kommt, so agieren auch teilweise Menschen rassistisch, die keine derartige Einstellung vertreten.Footnote 7 Umgekehrt kann es trotz einer negativen Einstellung, beispielsweise gegenüber Asiat:innen, dennoch zu einem freundlich-professionellen Umgang mit einer Person kommen, der eine asiatische Herkunft zugeschrieben wird.Footnote 8 Solche Phänomene der Diskrepanz zwischen Einstellung und Verhalten werden auch als attitude-behavior-gap bezeichnet.Footnote 9

Daher stellt sich weniger die Frage danach, ob eine Einstellung zu einem dementsprechenden Verhalten führt, als vielmehr danach, wann bzw. unter welchen Bedingungen dies der Fall ist.Footnote 10

3.1 Spontanes vs. geplantes Verhalten

Hinsichtlich des Verhaltens eines Individuums ist zunächst zwischen spontanen und geplanten Handlungen zu unterscheiden. Kahneman stellt in seinem Zwei-System-Ansatz anschaulich dar, was bereits seit vielen Jahren in der Psychologie diskutiert wird.Footnote 11 Viele Handlungen kommen automatisch, schnell und ohne größeren kognitiven Aufwand zustande (System 1). Sofern keine Komplikationen entstehen, wird hierfür kaum Bewusstheit oder Anstrengung vom Gehirn erfordert.Footnote 12 Ein Beispiel für ein solches automatisches Verhalten wäre das sofortige „Lossprinten“ zur Verfolgung einer Person, die in einer Kontrolle zur Flucht ansetzt. Während die Schnelligkeit und der geringe Denkaufwand Vorteile von System-1-Handlungen darstellen, besteht ein Nachteil in der hohen Fehleranfälligkeit. Zu den vielfältigen Verzerrungen, die das spontane Verhalten beeinflussen, gehören insbesondere auch Stereotype. So zeigt sich beispielsweise in mehreren PC-gestützten Experimenten, dass die Teilnehmer:innen sich in einer fiktiven Situation eher für einen Schusswaffengebrauch entschieden, wenn es sich bei den Zielpersonen um PoC (People of Colour) handelte. Dies wird auf die stereotype Verknüpfung dieser Personen mit einer höheren Gefährlichkeit zurückgeführt. Gleichzeitig gibt es Hinweise darauf, dass diesem racial bias durch kognitive Kontrolle, Training und vorige Informationen entgegengewirkt werden kann.Footnote 13

System 2 umfasst solche Handlungen, die nach einer gewissen bewussten Überlegung zustandekommen.Footnote 14 Intuitive, erste Impulse aus dem System 1, die oftmals natürlich und unwillkürlich auftreten, können dabei hinterfragt und das Verhalten gegebenenfalls angepasst werden. In Abb. 2 sind die Unterscheidung in geplantes und spontanes Verhalten sowie die damit verbundenen relevanten Einflussfaktoren vereinfacht dargestellt. Diese werden im Folgenden erläutert.

Abb. 2
figure 2

(eigene Darstellung)

Vereinfachte Darstellung der Entstehung individuellen Verhaltens.

3.2 Das MODE-Modell

Eine ähnliche Unterscheidung in spontanes und überlegtes Verhalten trifft Fazio mit seinem MODE-Modell.Footnote 15 Dabei steht MODE für „motivation and opportunity as determinants“. Demnach kommt es lediglich dann zu geplantem Verhalten, wenn ausreichend Motivation und Gelegenheit dazu bestehen. Ansonsten handelt es sich um spontanes Verhalten, bei dem die Assoziation zwischen Einstellung und Verhalten eine ganz entscheidende Rolle spielt. Diese sogenannte Einstellungszugänglichkeit drückt aus, wie stark und wie leicht abrufbar die Einstellung ist.Footnote 16 Besteht eine solche starke Verbindung (z. B. aufgrund impliziten Wissens aus eigenen Vorerfahrungen oder aus den Erzählungen im Umfeld), so wird bei Erscheinen des Einstellungsobjektes (z. B. eine Person mit zugeschriebener fremder Herkunft) automatisch eine Bewertung (z. B. „gefährlich“) aktiviert, die wiederum das Verhalten steuert (z. B. „Verfolgen“).

Somit sind zwei Fälle zu benennen, in denen rassistische Einstellungen mit hoher Wahrscheinlichkeit handlungsleitend werden: zum einen dann, wenn es Polizist:innen an der Bereitschaft zur Selbstreflexion und somit auch zum Hinterfragen eigener Einstellungen mangelt (fehlende Motivation), und zum anderen dann, wenn aufgrund situativer Gegebenheiten wie z. B. hohen Zeitdrucks keine Überlegung möglich ist (fehlende Gelegenheit).

3.3 Die Theorie des geplanten Verhaltens

Laut der Theorie des geplanten Verhaltens von Ajzen und FishbeinFootnote 17 werden solche überlegten Handlungen neben den eigenen verinnerlichten Einstellungen auch von sozialen Normen und der wahrgenommenen Verhaltenskontrolle beeinflusst. Der letzte Faktor beschreibt, inwiefern die Person eine geplante Handlung auch tatsächlich für umsetzbar hält. Je nachdem, wie die Konstellation dieser drei Faktoren gestaltet ist, kommt eine gewisse Verhaltensabsicht zustande, die dann handlungsleitend wirkt.

Ob sich eine Polizeibeamtin diskriminierend verhält (z. B. gegen einen Tatverdächtigen aufgrund seiner Herkunft verstärkt ermittelt) hängt dementsprechend erstens von ihrer eigenen Einstellung gegenüber dieser Verhaltensweise ab („Halte ich das Verhalten für richtig?“). Zweitens spielt die wahrgenommene Verhaltenskontrolle („Halte ich das Verhalten für leicht umsetzbar?“) eine Rolle. Hier kommen erleichternde und erschwerende Faktoren (z. B. Wissen um Einflussmöglichkeiten des Tatverdächtigen wie anwaltliche Vertretung, institutionelle und rechtliche Vorgaben) ins Spiel. Drittens ist die subjektive soziale Norm („Ist das Verhalten bei Menschen, die für mich wichtig sind, anerkannt?“) von Bedeutung. Die Subjektivität der sozialen Norm bezieht sich auf zwei Aspekte. Es kommt darauf an, was die Person glaubt, wie andere Menschen das Verhalten beurteilen würden und nicht darauf, wie tatsächlich deren Einstellungen ausgeprägt sind. Zudem ist entscheidend, welche Bedeutung die jeweiligen Personen im sozialen Umfeld für die handelnde Person haben. Beispielsweise könnte es einer Beamtin wichtig sein, wie ihre Kolleg:innen eine Handlung bewerten, während sich ein anderer Beamter stärker an den Normen der Vorgesetzten orientiert.

Insgesamt wird ersichtlich, dass sich soziale Faktoren, insbesondere die in der Gruppe gelebten Normen, aber auch die verinnerlichten Stereotype und deren Zugänglichkeit, auf das Verhalten des Individuums auswirken. Daher wird im folgenden Abschnitt näher auf die Bedeutung sozial situierten Wissens und Handlungserwartungen ausgehend von sozialen Praxen eingegangen.

4 Der praxeologische Blick

Der Polizeiberuf zeichnet sich durch eine gewisse Ambivalenz aus. Zum einen ist er in der Ausbildung und in der späteren Ausübung hoch standardisiert und an bürokratische sowie gesetzliche Vorgaben gebunden. Polizeiliches Handeln ist zunächst Verwaltungshandeln. Zum anderen sind operative polizeiliche Einsatzsituationen von einem hohen Maß sozialer Unwegsamkeit und ganz unterschiedlichen möglichen Verläufen geprägt. Der Polizeialltag erfordert Entscheidungen unter Unsicherheit. Aus diesem Grund ist es augenscheinlich, dass der Polizeiberuf von Praktiker:innen zu einem großen Teil als Erfahrungsberuf definiert wird, für dessen Befähigung und Bewältigung das Lernen in der Praxis, d. h. erfahrungsbasiertes PraxiswissenFootnote 18, elementar ist. Auch wenn polizeiliches Vorgehen zu einem hohen Maß durch Dienstvorschriften standardisiert ist, hängt dessen konkreter praktischer Vollzug zu einem großen Teil vom unmittelbaren sozialen Bezugsrahmen und von impliziten Wissensbeständen ab.Footnote 19 Sieht man sich beispielsweise das Alltagshandeln von Polizist:innen konkret an, spielen Ermessensentscheidungen eine bedeutende Rolle. Hier kann man auf die polizeiliche Definitions- und Deutungsmacht verweisen.Footnote 20 Da beispielsweise das Polizeirecht nur unzureichende Handlungs- und Praxisorientierung für den Arbeitsalltag der Polizei bereithält, obliegen oftmals Handlungsentscheidungen und Definitionsakte einzelnen Polizist:innen. Solche Situationsdefinitionen sind nicht willkürlich, sondern haben in gewisser Weise eine soziale Vergangenheit sowie gegenwärtige soziale und situative Einflussfaktoren. Gemeint ist damit, dass sich durch das praktische Handeln im polizeilichen Alltag Routinen und Deutungsmuster festigen, die Entscheidungen erleichtern und gleichzeitig die Legitimität von Handlungen im Kolleg:innenkreis absichern.Footnote 21 Daraus folgt, dass neben individuellen Einstellungen alltägliche Praxen und daraus geronnenes und kollektiv geteiltes Erfahrungswissen als Faktor für die Entstehung selektiver Handlungen mit betrachtet werden müssen.

Grundlegend ist zu klären, welche Auswirkungen erfahrungsbasierte Wissensbestände auf Handlungsverläufe und Entscheidungen nehmen, wie diese im alltäglichen Handeln entstehen und vermittelt werden und welche Funktion sie aus der Perspektive der Alltagspraxis übernehmen. Gerade die Diskussion um institutionellen oder strukturellen RassismusFootnote 22 läuft Gefahr Strukturen zu statisch und deterministisch zu betrachten. Aus diesem Grund ist es notwendig Strukturen an soziale Praxen rückzubinden.Footnote 23 Strukturen existieren in einem solchen Verständnis nicht in niedergeschriebenen Anweisungen oder Regularien, sondern sind in der Regelmäßigkeit praktischen Handelns begründet und damit in sozialen Praxen situiert.Footnote 24 Einem solchen Verständnis nach geht es um die Formen der Weitergabe und des Erlernens von Wissen und Fähigkeiten, die notwendig sind, um Handlungen mit den Regelmäßigkeiten des jeweiligen Feldes abzustimmen.Footnote 25 Aus praxeologischer Perspektive rücken dabei Alltagsroutinen und implizites Wissen in den Vordergrund, die dafür notwendig sind, dass sich Praxen festigen und in neuen Situationen Handlungssicherheit bieten.Footnote 26 Erfahrungsbasiertes oder implizites WissenFootnote 27 ist dabei eher ein Können, d. h. ein Vermögen in einem bestimmten sozialen Setting angemessen zu handeln.Footnote 28 Dieses implizite Wissen hat einen sozialen Ausgangspunkt und ist an interaktive Bestätigung und praktische Anwendung gebunden.Footnote 29 Wichtig ist dabei der Aspekt des Lernens, der notwendig ist, um in der polizeilichen Alltagswelt bestehen zu können. Polizist:innen erfahren durch kollektives, praktisches Handeln die impliziten Ordnungskriterien sozialer Praxen und bekommen dabei eine bestimmte Position und Identität in der community of practiceFootnote 30 zugewiesen. Zu nennen ist hierbei das Thema Eigensicherung als Handlungswissen, das in der fachpraktischen Ausbildung der Schutzpolizei den Anwärter:innen vermittelt wird.Footnote 31 Aus Sicht des Polizeialltags können hier erfahrungsbasierte Verdachtsstrategien genannt werden.Footnote 32 Dieses praktische Wissen ermöglicht eine schnelle Entscheidungsfindung, gerade in Situationen unter Zeitdruck. Durch jeden neuen Vollzug von Praxen werden aber gleichzeitig organisationskulturelle Ordnungsvorstellungen und erfahrungsbasierte Wissensbestände reproduziert und gefestigt.Footnote 33 Erfahrungsbasierte Wissensbestände, die für eine sichere und effiziente Bewältigung des Polizeialltags notwendig sind, bergen allerdings die Gefahr, dass sie zu diskriminierenden Praxen beitragen können. So festigen sich in ihnen zwar Lösungsstrategien, die aus Sicht des Alltags funktional und daher legitim sein könnenFootnote 34, gleichzeitig werden diese Strategien nur selten reflektiert und deren Wirkung außerhalb der eigenen beruflichen Perspektive bewertetFootnote 35.

Gerade das soziale Feld, in dem Polizist:innen praktizieren, spielt eine zentrale Rolle und hat Einfluss darauf, auf welche Art und Weise polizeiliche Praxen zur Anwendung kommen.Footnote 36 Zu nennen ist hier das Angleichen des polizeilichen Habitus an den Habitus des Feldes, in dem Polizist:innen häufig agieren.Footnote 37 Oftmals läuft eine rein praxeologische Perspektive allerdings Gefahr die Individualität von Teilnehmer:innen einer Praxis aus den Augen zu verlieren. Praxen können von strukturellen Anforderungen an das Individuum, dessen jeweiliger Position und Aufgabe, sowie den individuellen Strategien und Fähigkeiten beeinflusst werden.Footnote 38 Gemeint ist damit, dass es ermöglichende Faktoren geben muss, die gewisse Einstellungen begünstigen und den Möglichkeitsrahmen von bestimmten selektiven Praxen setzen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll Risikokonstellationen des Polizeialltags näher zu beleuchten.

5 Risikokonstellationen im Polizeialltag

5.1 Polizeiliche Praxen und der Erfahrungsraum

In den Diskussionen über mögliches rassistisches Handeln in der Polizei werden immer wieder negativ verlaufende Kontakte mit bestimmten Bevölkerungsgruppen genannt. Polizist:innen sind in ihrem Polizeialltag und qua ihres Handlungsauftrags mit Menschen in prekären Lebensumständen und allgemein mit sozialen Problemen konfrontiert. Polizist:innen geraten oftmals in Einsatzsituationen und in Kontakt mit Bevölkerungsgruppen, die aufgrund unterschiedlicher Faktoren sozialer Ungleichheit häufiger im öffentlichen Raum sichtbar werden. Auf der einen Seite können dabei problematische Kommunikationsverläufe und Einsatzerlebnisse zu Stress führen.Footnote 39 Auf der anderen Seite festigt sich damit in der beruflichen Alltagswelt ein selektives Bild über Kriminalität und Zuwanderung. Dieser einseitige Erfahrungsraum und damit auch Praxen, können durch Wiederholung und gleichbleibende soziale Stimuli Vorurteile gegenüber Minderheiten festigen.Footnote 40 So können problematisch verlaufende Kontakte zu Bevölkerungsgruppen als moderierende Variable hinsichtlich der Entwicklung rassistischer Einstellungen im Polizeialltag beitragen.Footnote 41 Hier übernimmt wiederum die Erfahrung durch praktisches Handeln eine zentrale Rolle. Vorurteile und Stereotype können dabei als implizite Wissensbestände verstanden werden. Als mentales Modell verbinden sich wiederkehrende Situationen des Berufsalltags mit stereotypen Kategorien. In neuen Situationen, die sich hinsichtlich der Örtlichkeit oder Personencharakteristika des sog. polizeilichen Gegenübers ähnlich sind, werden diese erfahrungsbasierten Wissensbestände wieder abgerufen.Footnote 42 Es gibt Hinweise darauf, dass dieses erfahrungsbasierte und gleichsam einseitige Wissen dann wiederum über Erzählungen im Kolleg:innenkreis weitergegeben werden kann.Footnote 43 So kann sich dieses Wissen losgelöst von einzelnen Polizisten:innen über die Zeit im konjunktiven Erfahrungsraum beispielsweise einer Dienstgruppe in einem kriminalitätsbelasteten Gebiet festigen. Handlungsmuster, die sich im Umgang mit unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen unterscheiden, können dabei auch auf polizeilichem Raumwissen basieren. Das bedeutet, dass polizeiliche Erfahrungen und Problemkonstruktionen in bestimmten Stadtteilen oder Einsatzgebieten zu einem „lokalgebundenen Habitus“Footnote 44 führen können.Footnote 45

Gerade der Aspekt der Erfahrung sowie die zentrale Rolle von Routinen stellen auch im Kontext von Ermittlungspraxen einen Faktor für selektives Handeln dar. So führt Dosdall als Erklärungsansatz für das Ermittlungsversagen im NSU-Komplex die Persistenz von bestehenden Ermittlungsroutinen ins Feld. Demnach fußte eine selektive Fokussierung der Ermittlungsbehörden auf Erfahrungen im Bereich der organisierten Kriminalität und des Linksterrorismus bzw. islamistischen Terrorismus und führte zu einem Ausblenden ähnlich gelagerter rechtsextremistischer Anschläge in der Vergangenheit. Erfahrungen festigen sich dabei in Routinen, was wiederum Auswirkungen auf Ermittlungsentscheidungen haben und zu einer „Wahrnehmungsrigidität“ führen kann.Footnote 46

5.2 Polizistenkultur und Autoritätsherstellung

Das Rahmenmodel (Abb. 1) veranschaulicht, dass die Ebenen der Organisation und der Gruppe soziale Praxen beeinflussen. Wurde bisher auf die Ebene des Alltags sowie das entsprechende Erfahrungswissen und Routinen hingewiesen, soll im Folgenden kurz die Wechselwirkung zwischen den polizeilichen Praxen und dem Bezugsrahmen sozialer Normen, der Cop Culture, und individuellem Verhalten hergestellt werden.

Nimmt man noch einmal die Merkmale polizeilicher Praxen in den Fokus, so zeigt sich bereits am Beispiel des Ermessenspielraums sowie der Definitionsmacht, dass im alltäglichen Handeln soziale Kontrolle meist nur durch Kolleg:innen im unmittelbaren sozialen Nahraum stattfindet.Footnote 47 Gerade dieser Handlungsspielraum bietet Einflussmöglichkeiten für selektives Handeln und eine gewisse Anfälligkeit dafür, dass stereotype Verdachtskonstruktionen zur Anwendung kommen. Dies kann sich darauf beziehen, wer als verdächtig wahrgenommen wird, oder aber auch auf Unterschiedlichkeiten in der Wahl weiterer Maßnahmen nach einer Kontrolle. Was in der alltäglichen Praxis als Verletzung sozialer Normen sanktioniert wird, steht im Zusammenhang mit subkulturell geteilten Werten und Normen. Zentral ist dabei, dass die Sozialisation in die Cop CultureFootnote 48 die Herausbildung eines beruflichen Selbstbildes fördern kann, das in einem Antagonismus zur Umwelt steht.Footnote 49 So argumentiert Behr, dass Diskriminierungspraxen von Polizeibeamt:innen als Konservierung und Verteidigung einer Normalitätskonstruktion zu verstehen seien, bei der nicht unbedingt die Nationalität oder Ethnizität, sondern die bedrohende Differenz der „Andersartigkeit“ ursächlich zugrunde liegt.Footnote 50 Der Aspekt des „Dominanzgefälles“Footnote 51 lässt sich in polizeilichen Praxen beobachtenFootnote 52 und wurde von Alpert und Dunham mit der Authority-Maintance-Theory (AMT) beschrieben. Zeigt das sog. polizeiliche Gegenüber z. B. bei einer Kontrollmaßnahme keine Folgebereitschaft, steigt das Risiko, dass Polizist:innen zu restriktiveren Zwangsmaßnahmen und gegebenenfalls auch zur Anwendung von Gewalt tendieren, um die Autorität in konkreten Interaktionssituationen herzustellen.Footnote 53 Auch wenn sich der Geltungsanspruch der AMT hauptsächlich auf situative Dynamiken bezieht, zeigen Studien, dass auch hier personenbezogene Merkmale wie die Herkunft oder das Geschlecht eine Rolle spielen können.Footnote 54 Polizeiliche Praxen beinhalten das Risiko implizit Autorität herzustellen. Dies legt die Vermutung nahe, dass in Kombination mit erworbenen Vorurteilen und Einstellungen die Gefahr besteht, diskriminierendes Handeln zu begründen. Bisher fehlt es aber an Studien, die dieser Fragestellung explizit nachgehen.

6 Schlussfolgerungen für Forschung und Praxis

Insgesamt ist somit festzuhalten, dass hinsichtlich des Zusammenhangs von Einstellungen und polizeilichen Praxen einige Faktoren zu berücksichtigen sind. Es genügt nicht, allein die individuellen Einstellungen von Polizeibeamt:innen zu betrachten, um die Frage nach Rassismus in der Polizei zu erforschen.

Dies zeigt sich zum einen auf der Ebene des Individuums. Zwar ist das automatische, spontane Verhalten von Menschen durchaus von bestehenden Einstellungen geprägt, sofern diese stark verinnerlicht und leicht abrufbar sind. Doch wenn die Gelegenheit und die Motivation zu einem bewussten, überlegten Verhalten bestehen, wird es komplexer. Geplantes Verhalten von Polizeibeamt:innen hängt neben ihren individuellen Einstellungen insbesondere auch davon ab, welche sozialen Normen und welche Handlungsmöglichkeiten sie wahrnehmen.

Daher sollten zum einen auch der organisationale und rechtliche Rahmen polizeilichen Handelns, und zum anderen der Einfluss der wahrgenommenen Kultur im relevanten sozialen Umfeld, z. B. in der Dienstgruppe, untersucht werden.Footnote 55 Die Unterscheidung in spontanes und überlegtes Verhalten impliziert zudem unterschiedliche methodische Herangehensweisen.Footnote 56 Während Fallvignetten, Interviews und Fragebogenstudien dazu geeignet sind, geplantes Verhalten und explizite Einstellungen zu untersuchen, bieten sich für die Erforschung spontaner Handlungen eher die teilnehmende Beobachtung sowie spezielle experimentelle Designs (z. B. zur Simulierung von Zeitdruck) an. Hiermit können auch implizite Einstellungen adressiert werden, die bei anderen Befragungsformen in der Regel durch soziale Erwünschtheit verfälscht sind.Footnote 57 Die Ergebnisse solcher Studien sind vielversprechend, jedoch auch mit einer gewissen Vorsicht zu interpretieren, da implizite Einstellungen eben nicht immer handlungsleitend sind. Schließlich folgen Menschen, sofern sie ihr Verhalten reflektieren können und wollen, nicht zwangsläufig ihrem ersten Impuls.Footnote 58

Neben der psychologischen Perspektive wurde in diesem Kapitel der Blick auch auf soziale Prozesse gelenkt, da sich die Frage, welche polizeilichen Praxen entstehen und persistieren, nicht auf einer ausschließlich individuellen Ebene beantworten lässt. Insbesondere dem Aspekt der sozialen Kontrolle kommt innerhalb des Arbeitsalltags eine bedeutende Rolle zu. Hier erschließt sich die methodische Notwendigkeit, das Handeln in den lebensweltlichen Bezügen zu beobachten. Gerade durch teilnehmende Beobachtungen kann dabei ein besonderes Augenmerk auf soziale Schutz- sowie Risikofaktoren gelegt werden. So besteht eine bedeutende Forschungslücke beim Aspekt der sozialen Kontrolle innerhalb des Kolleg:innenkeises. Dabei wäre konkret danach zu fragen, wie beispielsweise selektive Maßnahmen in der Alltagspraxis legitimiert oder sanktioniert werden. Differenziert muss dabei ebenso der Polizeialltag an sich betrachtet werden. Polizeiliches Handeln und damit auch das mögliche Diskriminierungspotential unterscheidet sich je nach Organisationseinheit. Situative sowie gruppenspezifische Dynamiken einer Einsatzhundertschaft können grundlegend von denen einer Dienstgruppe im Wach- und Wechseldienst abweichen. Das mögliche Diskriminierungspotential sollte daher vom jeweiligen Arbeitskontext aus untersucht werden.

Ebenfalls ist die These, dass einseitig verlaufende Kontakte zu selektiven Einstellungen und entsprechenden Wissensbeständen beitragen, bislang noch nicht umfassend geprüft. Die Wirkungsweisen von Maßnahmen gegen solche Wissensbestände (z. B. Supervision, auf Rotation basierende Schichtmodelle) bedürfen daher ebenso einer wissenschaftlichen Untersuchung.

Schlussfolgernd lässt sich feststellen, dass zwischen den Einstellungen von Polizeibeamt:innen und tatsächlichen polizeilichen Praxen eine Reihe möglicher Einflussfaktoren sinnvoll aus psychologischen und soziologischen Theorien sowie aus bisherigen Studien abgeleitet werden kann. Dazu gehören insbesondere die Motivation und Gelegenheit zur Reflexion eigener Einstellungen, der institutionelle Rahmen, der polizeiliche Alltag und Erfahrungsraum sowie die Kultur auf Organisations- und Gruppenebene. Dezidierte Forschung zur näheren Untersuchung dieser Zusammenhänge ist notwendig, um wirksame Maßnahmen gegen Rassismus in der Polizei ableiten und umsetzen zu können.