Das Recht zur Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit ist traditionell verbunden mit dem Absolvieren einer entsprechenden Qualifikation, die einem Diplom entspricht (Lehrlings- oder Meisterdiplom, Bachelor- oder Masterabschluss) und die aufgrund des Durchlaufens eines sehr strukturierten schulischen und praktischen Curriculums erworben werden kann.