Das Handwerk ist als ein gewerblich und wirtschaftlich handelnder Berufsstand zu verstehen, der aufgrund von gesetzlichen und korporativen Bestimmungen hochgradig reguliert und organisiert ist, der anhand von eindeutig definierten Ausbildungslehrgängen erlernt und der sowohl als selbstständige Tätigkeit als auch in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt werden kann.