Zusammenfassung
Risikomanagement und Risikocontrolling erfahren in Krankenhäusern seit jeher vor allem in medizinischen und medizinrechtlichen Bereichen hohe Aufmerksamkeit – eine höhere als in wirtschaftlichen Belangen. Durch die andauernde Pandemie mit COVID-19 verstärkt sich die Notwendigkeit der Risikoperspektive erheblich auch mit Bezug zum Wirtschaften im Krankenhaus. Die Fragestellungen im Kontext von Digitalisierung, Datenschutz und Cyberkriminalität, zunehmendem wirtschaftlichem Druck, veränderten Versorgungsstrukturen und Kooperationserfordernisse sowie anhaltend nachhaltige personelle Schwierigkeiten zwingen zur Auseinandersetzung mit konkreten Maßnahmen in einem Risikomanagement des wirtschaftenden Betriebs „Krankenhaus“. Dieses hat neben strategischen vor allem operative Wirkungen zu entfalten. Das Risikomanagement hat sektorenübergreifende Strukturmaßnahmen im Blick zu behalten – und vor allem immer eine Rückwirkung auf die Finanzlage der Krankenhäuser. Es ist somit eine hochgradig existenzerhaltende Managementaufgabe.
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Notes
- 1.
Beispielhaft sei hier angegeben die Zeitschriftenreihe Controlling im deutschen Krankenhaussektor – Studienergebnisse zum aktuellen Stand und zur Entwicklung des Controllings in deutschen Krankenhäusern, in der das Controlling im Krankenhaus empirisch an verschiedenen Controlling-Themen in den vergangenen Jahren aufgearbeitet wurde und nach wie vor wird. Beispielhaft sei angeführt das Heft aus 2017/2018: Controlling im deutschen Krankenhaussektor 2017/2018.
- 2.
- 3.
Für ausführliche Definitionen wird auf die einschlägige Literatur in den jeweiligen Fachgebieten verwiesen.
- 4.
Punkt 2.3 RKI-Risikoanalyse (2013) „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ und hier Szenario außerordentliches Seuchengeschehen mit der Klassifikation durch die Politik: bedingt wahrscheinlich (in der Regel einmal in 100 bis 1000 Jahren). Siehe hierzu RKI-Risikoanalyse (2013) S. 56.
- 5.
Siehe hierzu aktuell die Diskussion und die Entscheidungen zur „umsatzsteuerlichen Organschaft“, insbesondere für steuerbegünstigte Krankenhausträger, die im entgeltlichen Leistungsaustausch mit ihren Beteiligungsgesellschaften (z. B. Servicegesellschaften) stehen. Dazu beispielsweise Stein (2021).
- 6.
Zur Thematik Ausrichtung sowohl auf Risiken als auch auf Chancen in der wertorientierten Unternehmenssteuerung siehe beispielhaft in Kriele und Wolf (2012).
- 7.
Eintrittswahrscheinlichkeiten können subjektiv oder auch objektiv ermittelt werden. Es wird davon ausgegangen, dass Eintrittswahrscheinlichkeiten existieren, die Frage der Art der Ermittlung wird bewusst offengelassen.
- 8.
- 9.
Es geht dabei um den Schutz kritischer Infrastruktur: Risikomanagement im Krankenhaus – Leitfaden zur Identifikation und Reduzierung von Ausfallrisiken in kritischen Infrastrukturen des Gesundheitswesens. Auch hier wird das Thema Risikomanagement im Krankenhaus aufgegriffen (vgl. BBK, o. J.).
- 10.
Eine Trennung von Risikomanagement und Qualitätsmanagement im Krankenhaus wird für nicht sinnvoll erachtet. Im Rahmen des Qualitätsmanagements im Krankenhaus geht es letztlich auch und insbesondere um die Vermeidung von Risiken im klinischen Bereich (vgl. Hellmann, 2020a, S. 25).
- 11.
Hellmann fasst dies wie folgt zusammen: „Nur wenn das Krankenhaus auf Grundlage eines guten finanziellen Fundaments organisatorisch und medizinisch in der Lage ist, Patienten angemessen zu versorgen, kann Patientensicherheit überhaupt resultieren.“ (Hellmann, 2020a, S. 21) Es wird erkennbar, dass es sich hier um ein wechselseitiges Verhältnis handelt. Gute Finanzen bedingen gute medizinische Versorgung mit entsprechender Qualität und damit Patientensicherheit. Letztere bedingt wiederum gute Finanzen, da die Patientinnen und Patienten sich dann eher für das Krankenhaus mit hoher Patientensicherheit entscheiden.
- 12.
Die als Panel angelegte Studie des DVKC e. V. (Deutscher Verein für Krankenhaus-Controlling) wurde erstmals 2011 durchgeführt und wird seither jährlich wiederholt. Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen gefestigte Resultate, die auch in anderen Studien verifiziert werden konnten (vgl. dazu erstmals Crasselt et al., 2014, S. 396).
- 13.
Siehe hierzu auch zuletzt den Hinweis auf das Pflege-Thermometer 2021 (Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (DIP)): Ziel der Studie soll es sein, „…unterschiedliche Perspektiven der betroffenen Menschen, ihrer Zu- und Angehörigen, der versorgenden Dienste sowie die der Mitarbeitenden der Pflege zu erfassen. Im Zentrum stehen dabei die sozialen und versorgungsbezogenen Aspekte der Betreuung, Teilhabe und Lebenswirklichkeit in den Haushalten. Auch die Chancen der Digitalisierung für diese besondere Gruppe sollen dabei mit untersucht werden. Durch Einbindung der Perspektiven der Leistungsanbieter sowie Mitarbeitenden in der Pflege sollen zudem Hinweise zu Schulungsbedarfen, Möglichkeiten der Mitarbeiterbindung und der Qualitätsentwicklung identifiziert und beschrieben werden.“ (DIP 2021) Vgl. hierzu auch in der neuesten Studie Crasselt et al. (2021), S. 7.
- 14.
Sofern sie gemäß § 1 KHBV unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen.
- 15.
- 16.
Siehe auch Abschn. 5.4.4.
- 17.
Zur Frage Wertaufhellung versus Wertbegründung in 2019, siehe die fachlichen Hinweise des IDW (2020).
- 18.
Vgl. hierzu umfänglicher Kempenich et al. (2020).
- 19.
BMG (2021a): Für die genannten fachlichen medizinischen Disziplinen werden Untergrenzen als maximale Anzahl von Patientinnen und Patienten pro Pflegekraft festgelegt. Dabei wird zwischen Tag- und Nachtschichten unterschieden. Für die verschiedenen pflegeintensiven fachlichen Bereiche sind ab 2021 unterschiedliche Zeitpunkte definiert, ab denen Untergrenzen gelten.
- 20.
Zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe:
Hierzu gibt es unter anderem eine Onlineumfrage der Pronova-BKK (Veröffentlichung durch Rainer Radtke in 2019). Junge Menschen wurden hier befragt, was den Pflegeberuf attraktiver machen würde. 91 % antworteten damals, dass bessere Aussichten wie Gehalt und Arbeitsumgebung erforderlich wären. 89 % waren der Meinung, dass ein besseres Ausbildungsgehalt wichtig ist und 82 % sehen höhere Anreize wie die teilweise Übernahme von Mietkosten als einen Anreiz an, eine Ausbildung zu beginnen.
Das Bundesgesundheitsministerium nimmt ebenfalls Stellung dazu in seinem Beitrag „Steigerung der Attraktivität von Kranken- und Altenpflege“ (siehe o. V., 2018).
- 21.
Wie bereits daraufhin gewiesen (vgl. auch DIP, 2021).
- 22.
In der Literatur ist das Verhältnis Risikomanagement zu Qualitätsmanagement unterschiedlich bewertet. Holtel führt hierzu beispielsweise aus, dass Qualitätsmanagement und Risikomanagement neben weiteren neuen Entwicklungen miteinander verzahnt sind und als Einheit betrachtet werden müssen (vgl. Holtel, 2020, S. 30).
- 23.
Thun und Lehne verweisen so z. B. auf die zunehmende Segmentierung von Informationen durch die Flut von Studien und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, eine einheitliche Datenstruktur zum studienübergreifenden Datenaustausch zu generieren (vgl. Thun & Lehne, 2020, S. 14–15).
- 24.
Einen Überblick über das klinische Risikomanagement sowie die Instrumente dazu ist beispielsweise in Euteneier (2015) im Handbuch Klinisches Risikomanagement zu finden.
Die Charité (o. J.) – Universitätsmedizin Berlin – hat beispielsweise vier Bereiche etabliert, das sind das CIRS (Critical Incident Reporting System), Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen, interne Risikoaudits, die OP-Checkliste. Vergleichbares gibt auch das Universitätsklinikum Freiburg an.
- 25.
Vgl. Seethaler und Steitz (2007), S. 1; „Die Struktur einer Treasury-Funktion ist unternehmensindividuell und hängt im Wesentlichen von der Struktur, Größe, Internationalität und Komplexität des Geschäftsmodells, der Branche, der finanziellen Geschäftssituation sowie der besonderen Erwartungshaltung der Geschäftsleitung ab.“ (Schräder, 2021, zitiert nach Paulus 2021).
- 26.
Gemäß den BFS-Trendinfos 03/2021 bleibt die Sicherung der Liquidität die zentrale Herausforderung der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, so das Ergebnis eines umfassenden Branchenbefunds einer bundesweiten Erhebung der Bank für Sozialwirtschaft (BFS), präsentiert vom Klemm (2021), hier S. 11 ff.
- 27.
Vgl. hierzu eine der wenigen Veröffentlichungen zur Thematik: Beyer (2016).
- 28.
„Für Krankenhäuser ist in diesem Jahr die durch das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) eingeführte verkürzte Verjährungsfrist von 2 Jahren noch nicht relevant. Hiervon sind erst solche Vergütungsforderungen des Krankenhauses betroffen, die ab dem 01.01.2019 entstanden sind. (vgl. § 109 Abs. 5 SGB V) – 2019er Abrechnungsfälle. 2019er Abrechnungsfälle verjähren demnach mit Ablauf des 31.12.2021. Die verkürzte Verjährungsfrist kann allerdings in Aufrechnungsfällen zum Stolperstein werden.“ (Jesche & Reuther, 2021).
- 29.
Vgl. Beyer (2016), S. 313, nachdem er dezidiert das Risiko in den Bereichen „Forderungen gegenüber Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen“, „Forderungen gegenüber Krankenkassen und anderen sozialen Leistungsträgern“ sowie „Forderungen gegenüber privaten Krankenkassen“ konkret bearbeitet hat.
- 30.
„Unter Investitionskosten versteht das KHG.
a) die Kosten der Errichtung (Neubau, Umbau, Erweiterungsbau) von Krankenhäusern und der Anschaffung der zum Krankenhaus gehörenden Wirtschaftsgüter, ausgenommen der zum Verbrauch bestimmten Güter (Verbrauchsgüter),
b) die Kosten der Wiederbeschaffung der Güter des zum Krankenhaus gehörenden Anlagevermögens (Anlagegüter).
Zu den Investitionskosten gehören nicht: die Kosten des Grundstücks, des Grundstückserwerbs, der Grundstückserschließung sowie ihre Finanzierung und die Finanzierung der Telematikinfrastruktur gemäß § 291a Abs. 7 SGB V (§ 2 Abs. 2 KHG).“ DKG (2021b), S. 4.
- 31.
Obwohl die Landesregierung Rheinland-Pfalz die genannten Fördermaßnahmen als hinreichend ansieht, veranlasst sie, dass die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zinsgünstige Kredite für Betriebsmittel und Investitionen an gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der andauernden Coronakrise 2020 in Rheinland-Pfalz vergibt (vgl. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) 2021).
- 32.
Die vom InEK veröffentlichte Bezugsgröße als mittlere Investitionskosten je Fall auf der Basis der § 21-Fallmenge beträgt in 2020 331,68 EUR (im Vorjahr 2019: 339,90 EUR). Ursächlich für den leichten Rückgang der Bezugsgröße ist, dass einige höherwertige Anlagegüter in der Kalkulationsstichprobe nach Ablauf der vorgegebenen siebenjährigen Nutzungsdauer aus der Bewertung herausgefallen sind (vgl. DKG, 2021b, S. 7–8).
- 33.
Zur Studie der Bank für Sozialwirtschaft vgl. Klemm (2021).
- 34.
Vgl. Redmann (2021) zuletzt in seinem Vortrag anlässlich der Veranstaltung „Netzwerk Komplexträger“ am 30.06.2021.
- 35.
Vgl. Redmann (2021), S. 12: Redmann gibt hier konkrete Empfehlungen zu Maßnahmen, um schließlich Antworten zu Kernfragen der Entscheiderinnen und Entscheider zur digitalen Transformation zu geben.
- 36.
Vgl. dazu umfänglich: Dobie et al. (2020).
- 37.
- 38.
Die intensivbehandlungsbedürftigen COVID-19-Patientinnen und -Patienten wurden primär in Schwerpunktversorgungskrankenhäusern oder Fachkrankenhäusern der Lungenheilkunde behandelt und nicht in Krankenhäusern der Basisversorgung. Diese haben hingegen häufig COVID-19-Patientinnen und -Patienten aus Alten- und Pflegeheimen versorgt, deren Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden konnte. Mit zunehmender Schwere der Erkrankung rückte auch bei COVID-19-Patientinnen und -Patienten die wohnortnahe Versorgung in den Hintergrund. Dies gilt insbesondere für die ländlichen Regionen. Gerade hier hat die Coronapandemie de facto zu einer Patientinnen- und Patientenwanderung der Schwersterkrankten in die Schwerpunkthäuser in Ballungsregionen geführt (vgl. Elsner, 2021).
- 39.
Vgl. Varonis (2021), S. 1; Varonis (2021, S. 5) weist darauf hin, dass es extrem leicht ist, die lax gehandhabten Datenschutz- und Compliance-Regeln zu umgehen. Mehr als die Hälfte der Krankenhäuser, Pharmaunternehmen und Biotech-Firmen lassen es zu, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den ungeschützten Zugriff auf über 1000 sensible Dateien haben und zudem keine oder kaum Anstrengungen unternehmen, sensible Patientendaten zu schützen.
- 40.
Vgl. dazu bereits Reiss (2010): „Standard ist heute nicht mehr der Transfer von Papier. Auch nicht der Transfer und die Kommunikation von zwar papierloser Information ist von ausreichender Qualität. Gefordert und durch Basel II geradezu unverzichtbar geworden ist die individualisierte, funktionsbezogene Kommunikation von Betriebsdaten unter Berücksichtigung von Interpretationsmustern“. Krankenhaus-Experten verweisen auch heute immer noch darauf, dass die Transformation weg von Papier hin zu digitalem Informationsmanagement viel zu langsam fortschreitet.
- 41.
Vgl. Bartels 2021 sehr umfassend und auch mit Bezug zu Intersektoralen Gesundheitszentren (IGZ).
- 42.
Die vorliegenden Ergebnisse und Auswertungen der Curacon-Studie sind das Resultat einer internen Datenanalyse und einer Online-Befragung deutscher Krankenhäuser im Herbst 2019. Der so entstandene Datensatz mit über 70 Merkmalen von 54 Unternehmen des Gesundheitswesens beinhaltet Daten von 157 deutschen Krankenhäusern. Vgl. hierzu noch vor der Coronapandemie Appel et al. (2020), die die nachfolgenden Aussagen belegen; für den Krankenhaus Rating Report 2021, vgl. WISO S. E. Consulting GmbH (2021).
- 43.
Vgl. dazu für viele Rauschenberger et al. (2019); Varonis (2021) und auch Entscheiderfabrik (2021). Zur Reifegradmessung von Krankenhäusern in 2020 bestand die Studie aus 2348 beteiligten Kliniken und ist damit der größte Datensatz für die digitale Reifegrademessung in Kliniken im internationalen Vergleich.
- 44.
Vgl. Friedl und Bossmann (2020), die nochmals auf die prekäre finanzielle Situation der Krankenhäuser hinweisen. Ein Grund dafür sind unterschiedlich hohe Investitionen bei privaten, öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäusern. Vor allem bei Kostendeckung und Liquidität schneiden die öffentlichen Krankenhäuser immer noch deutlich schlechter ab als die privaten und freigemeinnützigen Kliniken. Aber auch nachträgliche Rechnungskorrekturen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bereiten dem Krankenhausmanagement zunehmend Sorge.
- 45.
Siehe beispielsweise bereits dazu Borchers et al.: https://borchers-kollegen.shinyapps.io/KH_Benchmark/fortlaufend.
- 46.
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Liebscher, D., Reiss, HC. (2022). Risikomanagement und Risikocontrolling in Krankenhäusern – Implikationen zur Weiterentwicklung in Pandemiezeiten. In: Kümpel, T., Schlenkrich, K., Heupel, T. (eds) Controlling & Innovation 2022. FOM-Edition. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-36484-7_5
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