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Konfliktkonstellationen als gesellschaftliche Verhältnisse begreifen – Welche Theorien und Methoden tragen dazu bei?

  • 2081 Accesses

Part of the Perspektiven kritischer Sozialer Arbeit book series (PERSOA,volume 32)

Zusammenfassung

Der Beitrag will in demokratisierungs-, emanzipations- und professionalisierungsorientierter Absicht dazu beitragen, Konfliktkonstellationen in der Sozialen Arbeit als gesellschaftliche Verhältnisse und umkämpfte Möglichkeitsräume zu verstehen. Hierfür zeichnet er nach, welche soziologischen, sozialpolitischen, sozialtheoretischen und psychologischen Theorien ein gegenhegemoniales, verständigungsorientiertes, gemeinwesenbildendes und subjektorientiertes Ausloten von Konflikten unterstützen. Er stellt zudem Fragen vor, mit denen das Freilegen von konkreten Konfliktzusammenhängen in der (Professionalisierungs-)Praxis unterstützt werden kann.

Schlüsselwörter

  • Konfliktkonstellationen
  • Konflikttheorie
  • Konfliktbearbeitung
  • Methoden der Konfliktanalyse

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Notes

  1. 1.

    Kritik- und Konfliktfähigkeit sehen wir zum einen in Relation zu den Zielen, Aufgaben und der Ausstattung eines Handlungsbereichs, also als verbunden mit organisationalen Spielräumen. Zum anderen verstehen wir sie als verknüpft mit konkreten Interaktionsbeziehungen und Bündnissen. Denn Konfliktfähigkeit erweitert sich in Bündnissen, beispielsweise solchen zwischen Professionellen sowie zwischen Professionellen und Adressat*innen.

  2. 2.

    Wir gehen davon aus, dass sozialpolitische Konfliktkonstellationen (arbeits)bereichsspezifische institutionelle Settings (gesetzliche Rahmungen, soziale Bewegungen, Ausstattungen) hervorbringen, die die (objektiven bzw. subjektiven) Möglichkeitsräume (vgl. Holzkamp u. a., 1985) von Professionellen wie Nutzer*innen strukturieren. Zu diesen typischen Möglichkeitsräumen (vgl. ebd., S. 551, Holzkamp, 1993, S. 344) lassen sich „Bereichstheorien“ (Bader, 1990) entwickeln, zu denen wir beitragen wollen.

  3. 3.

    Eine Verbindung zwischen gesellschaftlichen Spannungen, Konfliktzurechnungen und ihrer Artikulation entsteht laut Collins (2012) erst im Zusammenhang mit kooperativen Deutungs- und Verständigungsprozessen. Auch Fraser (1994) geht nicht von einem kausalen Zusammenhang zwischen sozialer Lage und der Formierung von Interessensgruppen und -konflikten aus.

  4. 4.

    Stehr & Anhorn (2018) problematisieren, dass Institutionen und hier auch die Soziale Arbeit zur Verdeckung gesellschaftlicher Konflikte beitragen, z. B. durch Verdeckungen wie etwa das Umdeuten von Verhältnissen zu Verhalten bzw. durch Pathologisierung und Kriminalisierung. Im Anschluss an Adorno sehen sie Verdeckungen als Enteignung von Erfahrungen und in Anlehnung an Marx als Entfremdung.

  5. 5.

    Schwanenflügel und Walther (2019) notieren hierzu weiter: „Sie werden mit Hausverboten missachtet oder mit Strafverfahren kriminalisiert. Am meisten Anerkennung erfahren diejenigen, die sich auf die Interpretation und Umsetzung institutionell regulierter Beteiligung einlassen. Doch werden auch sie darüber, dass Konflikte über Regularien einer von Erwachsenen dominierten Rahmung ‚eingehegt‘ werden, mit den Grenzen der ‚polizeilich‘ geordneten Teilhabe konfrontiert und ihre Praktiken als unvernünftig bzw. als Lärm etikettiert, wo sie sie infrage stellen.“ (S. 111)

  6. 6.

    Dies lässt sich u. a. an den Kämpfen um Deinstitutionalisierung im Kontext der Anti-Psychiatriebewegung nachvollziehen (vgl. Wolff, 2020; Küpper, in diesem Band).

  7. 7.

    Scheu und Autrata (2011, S. 165 f.) zufolge lassen sich Sozialstrukturen wie die „kooperative Jugendaufzucht“ nicht als Sozialbeziehungen auf menschlichem Niveau ansehen. Sie sind Ergebnisse von unabgeschlossenen Entwicklungsprozessen und haben sich erst durch die Wahrnehmung und Realisierung der Möglichkeit spezifiziert, das unmittelbar Gegebene durch freiheitliches bzw. strategisches Handeln zu gestalten.

  8. 8.

    Die wohlfahrtsstaatliche Sozialstruktur versteht May (2005) als Produktionsmittel und -verhältnisse des Sozialen: Im Anschluss an Marx sieht er sie als „tote Beziehungsarbeit“ (ebd., S. 39), die der „lebendige[n] Arbeit“ (ebd.) (Produktivkräfte) bedürfe, um (erneut) wirksam zu werden (vgl. Negt & Kluge, 1981, S. 893). Die Dialektik von Beziehungsarbeit bewegt sich, so May (2005, S. 39 f.) zwischen diesem sozialen Kapital bzw. Sozialstrukturen als Voraussetzung und der Notwendigkeit lebendiger Arbeit für die Reproduktion. Die lebendige Arbeit (das Beziehungsarbeitsvermögen) benötigt die tote Arbeit, um Entwicklung, Kultur, Geschichte zu etablieren (ebd., S. 39 ff.).

  9. 9.

    Kunstreich nimmt Bezug auf Falcks Membership-Theorie und Guattari und möchte hierdurch sowohl eine Alternative zum Funktionalismus/Strukturalismus als auch zum Interaktionismus formulieren (vgl. Kunstreich, 2013, S. 126).

  10. 10.

    Um zwischen dem Nutzen von Unterwerfung und dem Nutzen von Selbstbestimmung differenzieren zu können, ist es wichtig, im Blick zu behalten, dass auch Bedürfnisse und Emotionen gesellschaftlich vermittelt sind. Ängste, Wut, Traurigkeit (beispielsweise aufgrund von Enttäuschungen) genauso wie Freude (aufgrund von erfahrener Selbstwirksamkeit/Vertrauen) können auf ihre gesellschaftlich vermittelten Ursachen hin betrachtet werden (vgl. Oelerich & Schaarschuch, 2013; Osterkamp, 1999). Dies ist z. B. auch hinsichtlich von Organisationskulturen (vgl. Klatetzki, 2010) interessant, die Professionellen und Nutzer*innen „einen restriktiv-instrumentellen Umgang mit den eigenen Emotionen (mehr oder weniger herrschaftlich oder als Ausgang aus vorheriger Unterdrückung) nahelegen“ (Kaindl, 2013, S. 227).

  11. 11.

    Das Apriori der Kritischen Psychologie besagt, dass Menschen nicht bewusst gegen ihre eigenen Lebensinteressen handeln. Folglich können Begründungsmuster auf ihre subjektive Funktionalität hin entschlüsselt werden (vgl. Holzkamp, 1985, S. 353 f.).

  12. 12.

    Konsensuale Kontrolle bzw. Herrschaft auszuüben, bedeutet zu erreichen, dass Individuen Ideologien freiwillig annehmen und ihr Handeln entsprechend ausrichten (vgl. Gramsci, 1996).

  13. 13.

    Organisationen transformieren alltägliche Bedürfnisse in verwaltbare Bedarfe (Fälle). Sie schließen dabei an etablierte Problemlösungstechniken sowie die eigene Institutionenbildung und die Berufsgruppenbildung an (vgl. Fraser, 1994, S. 265).

  14. 14.

    Wobei, so Kunstreich (2016a), auch gute Herrschaft nicht aus dem Widerspruch herauskomme, durch ihre Vorgaben Begrenzungen zu erzeugen, und die Selbstständigkeit bzw. alternative Lösungen zum Status quo hemme.

  15. 15.

    Sie „sind […] Resultat praktischer Probleme, die zwar nicht interpretationsunabhängig sind, sich aber – wie das Symptom – doch irgendwie ‚melden‘, das heißt praktische Konsequenzen und Verwerfungen hervorbringen“ (Jaeggi 2009, S. 292).

  16. 16.

    Zumindest, wenn man annimmt, dass niemand bewusst gegen eigene Interessen verstößt.

  17. 17.

    Orientierungsprozesse sind, (bewusst) gesteuert, eine Art von intentionalen Lernprozessen, z. B.: Ich sammle die Informationen XY um das Handlungsproblem Z lernend zu bewältigen), unbewusste Prozesse sind dementsprechend eine Form inzidentellen Lernens oder Mitlernens (vgl. Holzkamp, 1993).

  18. 18.

    Eine Analyse von Sozialer Arbeit als Emotionsarbeit (emotion work) umfasst die Analyse der von Emotionsregulierung im professionellen Handeln und der institutionellen Hervorbringung von Emotionen (emotional labour) (vgl. Hochschild, 1990).

  19. 19.

    Bader (2016, S. 212) verdeutlicht entsprechend, dass es die jeweils Beteiligten sind, die zu besprechen hätten, um wessen Klärungsprozess es gehen soll und welche Mittel hierfür genutzt werden können und sollen etc. Wo Dialoge in Forschungsprozessen bei der Auswertung nicht möglich sind, macht Markard (2018, S. 62) den Vorschlag, einen fiktiven Dialog für die Interpretation zu führen: „Wie kannst Du das gemeint haben? Was ist für Dich lebensgeschichtlich, bezogen auf Dein Weltbild, auf Deine Denk- und Erlebensweisen subjektiv funktional? Was kommt Dir dabei in die Quere? Was könntest Du gegen meine Interpretation einwenden?“ Auch: „Werden (etwa bei Praxisforschungsfragen) institutionelle Gegebenheiten, Möglichkeiten und Behinderungen z. B. auf bloß interpersonale Beziehungen verkürzt? Werden, wenn Bezüge auf gesellschaftliche Verhältnisse hergestellt werden, diese so hergestellt, dass die Erzählenden sich bloß als deren Opfer sehen, oder werden sie (auch) unter dem Aspekt dargestellt, dass die Analyse Ansatzpunkte für Veränderung bietet […]?“ (Markard, 2019, S. 40).

  20. 20.

    Freire (1973) sieht Forschung als ein gemeinsames Unternehmen, das darauf zielt, die Welt und sich selbst darin wahrzunehmen. Er geht davon aus, dass sich in der Weltsicht von Menschen und insbesondere in Bezug auf Situationen, die als Grenzsituationen erfahren werden, generative Themen finden lassen, die weiter entfaltet werden können.

  21. 21.

    May (2017, S. 159 f.) verweist hier auch auf das Konzept der strategischen Hypothese von Lefebvre, mit der Ideen gesammelt werden, wie ein aktuelles Problem (Konflikt) potenziell bearbeitet werden könnte, was aber durch die aktuellen Bedingungen verunmöglicht wird, um in einem nächsten Schritt den Blick dafür zu schärfen, welche konkreten (kleinen) Entwicklungsperspektiven es in den Handlungsfokus zu rücken gilt.

  22. 22.

    Zwar ist die potenzielle Bündnisperspektive ein starker Grund, sich auf Selbstverständigungsprozesse einzulassen (vgl. Bader, 2016, S. 103), dennoch zeigt die Praxis, dass Verständigung durch Abwehr- und Abbruchsprozesse gehemmt werden. Gemeinsam kann nach den Bedingungen gesucht werden, die dies nahelegen bzw. verständlich und bearbeitbar machen (vgl. Osterkamp, 2008, S. 24).

  23. 23.

    Wie Bader sehen wir Institutionen als ein „Verbindungsgelenk zwischen den allgemeinen gesellschaftlichen Anforderungen und Widersprüchen […] der psychischen Form des/der jeweils Einzelnen“ (Bader, 1990, S. 55) und gehen davon aus, dass die Analyse von Institutionen eine „Entschlüsselungsfunktion“ (ebd.) für allgemeine gesellschaftliche Anforderungen und Widersprüche spezifischer Versorgungsbereiche hat.

  24. 24.

    Im Kontext subjektwissenschaftlicher Praxisforschung/-reflexion wird zudem eine Differenzierung der Datenfunktion/-modalität vorgeschlagen. Zur Datenfunktion u. a. Markard (2019, S. 41) und Zander (2019, S. 107): Primär fundierende Daten (die „Kern-[hypothese]“ des Problems/Konflikts deutlich machen). Diese dienen dazu, „Schlüsselkonstellationen“ (Markard, 2009b, S. 28) im Sinne von „unter theoretischen Gesichtspunkten herausragenden Datenkonstellationen“ (ebd.) zu markieren, die rekonstruiert werden analog der Gesichtspunkte, „unter denen“ die Daten gesammelt wurden. Weiter kann nach sekundär fundierenden Daten (wie hat das Problem/Konflikt sich ggf. verschoben), stützend-konkretisierende Daten (Daten, die nicht unmittelbar auf das Problem bezogen eingebracht wurden und dennoch einschlägig sind) und veranschaulichende Daten (wie weitere Beispiele, die einen aber keinen substanziellen neuen Erkenntnisgewinn bergen) unterschieden werden. Die Datenmodalität bezieht sich auf die Quellen: Wird Beobachtetes wiedergegeben, Klischees, Briefe etc.

  25. 25.

    Ittner (2019) regt an, thematische Aspekte (Personen, Erwartungen, Ausstattung) zu untersuchen, zu denen sich die erzählende Person in Beziehung setzt, denn sie strukturieren die Situation und differenzieren Handlungsmöglichkeiten. Formen des sich (atheoretisch) Orientierens und können auch als konjunktive Erfahrung verstanden werden. In unserem Kontext kann das ein Bezug zur Versorgungslandschaft sein, zum Team etc.

  26. 26.

    Hiermit ist für unseren Zusammenhang der „Grundkonflikt“ gemeint, der sich als „roter Faden“ durch die Erfahrungen eines Einzelfalls oder mehrere Fälle zieht.

  27. 27.

    Einzelfälle bearbeiten Konflikte zwar divers, aber nicht beliebig aufgrund der spezifischen Möglichkeitsräume.

  28. 28.

    Ittner (2019, S. 53 f.) schlägt in Anschluss an Clarke (2012) zur Visualisierung des Spektrums von Positionierungsmöglichkeiten Positionierungsmaps vor.

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Eichinger, U., Schäuble, B. (2022). Konfliktkonstellationen als gesellschaftliche Verhältnisse begreifen – Welche Theorien und Methoden tragen dazu bei?. In: Eichinger, U., Schäuble, B. (eds) Konfliktanalysen: Element einer kritischen Sozialen Arbeit. Perspektiven kritischer Sozialer Arbeit, vol 32. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-35857-0_11

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