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Ausgewählte Charakteristika katholischer Pfarrarbeit

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Reflektierte Grenzgänger
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Zusammenfassung

Einen charmanten Definitionsversuch zum Begriff des Priesters liefert der römische Katechismus aus dem Jahr 1566. Darin ist angeführt, dass Priester ein Amt besäßen, „dass [!] man sich kein höheres ausdenken kann, daher sie mit Recht nicht nur Engel, sondern auch Götter genannt werden, weil sie des unsterblichen Gottes Kraft und Hoheit bei uns vertreten“.

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Notes

  1. 1.

    Als Katechismus ist grundlegend eine Publikation zu verstehen, die eine Unterweisung in den Grundfragen des christlichen Glaubens zum Inhalt hat.

  2. 2.

    Mit Sakralisierung wird hier gemeint, einem Akt theologische Legitimation zu verleihen (vgl. Vögerle 2005: 215).

  3. 3.

    Unklerikalisches Verhalten meint jenes Verhalten, das einen Verstoß gegen klerikale Standespflichten beinhaltet. Als Klerus wird die Gesamtheit aller katholischen Geistlichen bezeichnet (vgl. Götz von Olenhusen 1994: 160).

  4. 4.

    Ein Konzil ist eine Versammlung von Vertretern einer Kirche, die zu Themen wie Lehre, Leitung und Heiligung beraten. Teil eines Konzils sind i. d. R. alle Bischöfe.

  5. 5.

    „Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen Diakon oder eine andere Person, die nicht die Priesterweihe empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Seelsorge leitet.“ (c.517 §2 CIC/83)

  6. 6.

    Wenngleich u. a. auf die Definition der Erzdiözese Linz zu verweisen ist, die unter einem Provisor einen Pfarrpriester versteht, der auf absehbare Zeit installiert wird. Dies kann aufgrund der Vielzahl der in Kärnten eingesetzten Provisoren vermutlich nicht auf die Definition eines Provisors der katholischen Kirche Kärnten zutreffen.

  7. 7.

    Trotz des Vorhabens Laien stärker in die Gestaltung der Kirche auf Gemeindeebene einzubinden und dadurch hierarchische Gefälle abzuflachen, blieb auch nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil sowohl die Priesterschaft als auch die Pfarrorganisation stark hierarchisch strukturiert. Der Papst übt weiterhin die höchste, volle, unmittelbare und universale Jurisdiktion über die ganze Kirche aus. Dies wurde auch in der Reform des Kirchenrechtes weiter berücksichtigt (vgl. Hammerer 2014: 120; vgl. c.331 CIC/83). Auch die Diözesanbischöfe haben weiterhin nach c.381 §1 CIC/83 in der jeweilig „anvertrauten Diözese alle ordentliche, eigenberechtigte und unmittelbare Gewalt […], die zur Ausübung seines Hirtendienstes erforderlich ist; ausgenommen ist, was von Rechts wegen oder aufgrund einer Anordnung des Papstes der höchsten oder einer anderen kirchlichen Autorität vorbehalten ist.“

  8. 8.

    Dies gilt der Auffassung des Autors dieser Studie auch für die weiter oben angeführten katholischen Schulen. Dieser Schluss wird aus der Ausführung des c.234 §1 CIC/83 gezogen, der von Kleinen Seminaren oder anderen Einrichtungen dieser Art handelt. Bei den katholischen Schulen scheint es sich um andere Einrichtungen dieser Art zu handeln.

  9. 9.

    Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil konnten nur angehende Priester das Diakonat empfangen. Seit 1965 ist das Diakonat aber ein eigenständiges Weiheamt und kann auch von verheirateten Männern empfangen werden. „Zum spezifischen Profil eines Diakons gehört es, dass er sich vorwiegend in den Dienst der Armen und Benachteiligten stellt. Die soziale Dimension von Kirche ist somit stark mit dem Dienenden und Helfenden – dem diakonalen Amt – verbunden.“ (vgl. Diözese Linz 2014: s.p.; vgl. Vat. II, Lumen Gentium 29)

  10. 10.

    vgl. hierzu auch Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis 2016, 74 (Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis 2016)

  11. 11.

    Wenngleich auf c.515 §1 CIC/83 zu verweisen ist, worin angeführt ist, dass die Pfarrgemeinde unter der Autorität des Diözesanbischofs einem Priester anvertraut wird.

  12. 12.

    Pfarrer Michael Schmitt aus Südwestfalen verantwortete 2017 17 Pfarrgemeinden (vgl. Grunsky 2017: s.p.)

  13. 13.

    Darüber hinaus werden in der Literatur auch andere Begriffe für die nach c.517 §2 CIC/83 eingesetzten Pfarrleiter verwendet.

  14. 14.

    Im Kirchenrecht wird der Begriff des Pfarradministrators benutzt. In dieser Arbeit wird der Pfarradministrator als Provisor bezeichnet.

  15. 15.

    Weitere Umstände, die das Einsetzen eines Provisors verlangen, werden in c.539 CIC/83 geregelt.

  16. 16.

    Nach c.277 §1 CIC/83 haben Priester zölibater, also vollkommen und immerwährend enthaltsam, zu leben. Dieser Canon regelt, dass Kleriker in der katholischen Kirche ehelos zu leben haben. Darüber hinaus sind vor allem Pfarrpriester die Hirten aller anvertrauten Gläubigen und haben deshalb zu allen Gläubigen eine einheitliche Beziehung zu führen (vgl. auch c.529 §1 CIC/83).

  17. 17.

    Die Reihung der Tätigkeiten verweist nicht auf deren Wichtigkeit oder Relevanz.

  18. 18.

    Die Tätigkeiten des Aufzählungspunktes 1 sind der seelsorgerischen Tätigkeit zuzurechnen, können aber hinsichtlich der Arbeitsstruktur und -prozesse abgegrenzt werden.

  19. 19.

    „Exerzitien oder geistliche Übungen sind eine […] Methode, sich für eine bestimmte Zeit in die Einsamkeit zurückzuziehen. […] Es wird über den Sinn des Lebens, über das Vollkommenheitsstreben, jedoch vor allem über des Leben Christi betrachtet. Der Übende soll dabei Klarheit über seinen Beruf und seine Lebensaufgabe erhalten […]. Exerzitien sind gleichsam ein Upgrade des geistlichen christlichen Lebens.“ (Kathpedia s.a.: s.p.) Die Zeitspanne für die Vollziehung ist dabei variabel.

  20. 20.

    Hierzu attestierte Wollbold (2010: 181 ff., 218 ff.) für die evangelischen PfarrerInnen, dass sowohl die intensive Betreuung der Gläubigen im Zuge der Seelsorge durch die Zunahme an Verantwortung abnimmt als auch die Entgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit zunimmt.

  21. 21.

    Dies betrifft Tätigkeiten der oben angeführten Aufzählungspunkte 1 bis 7.

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Wurzer, F. (2021). Ausgewählte Charakteristika katholischer Pfarrarbeit. In: Reflektierte Grenzgänger. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-35376-6_3

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-35376-6_3

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-35375-9

  • Online ISBN: 978-3-658-35376-6

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