Barrierefreies Bauen soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen eine ungehinderte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Demnach müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Dies trifft auch auf öffentlich zugängliche bauliche Anlagen, wie beispielhaft Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten sowie Garagen und Toilettenanlagen zu .