Zusammenfassung
Aufgabe des betrieblichen Rechnungswesens eines Unternehmens ist darin zu sehen, die Leistungsprozesse und die Leistungsverwertung systematisch mengen- und wertmäßig abzubilden, auszuwerten, zu kontrollieren und zu steuern. Mit Hilfe des Jahresabschlusses wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. In diesem Kapitel werden deshalb der zeitliche Ablauf der Jahresabschlusserstellung und die Funktionen des Jahresabschlusses dargestellt. Es wird auch auf die einzelnen Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung eingegangen. Abschließend wird die handels- und steuerrechtliche Buchführungspflicht erläutert.
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Notes
- 1.
DRS 1 Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB, bekanntgemacht am 22.07.2000, der DSR 1 wurde 2005 aufgehoben, letztmalige Anwendung auf das vor dem 01. Januar 2005 beginnende Geschäftsjahr.
- 2.
IAS‐Verordnung.
- 3.
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU – L 182/19‐76 – am 29.06.2013.
- 4.
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 22. Juli 2015 (BGBl. 2015 Teil I, Bl. 1245 ff.).
- 5.
Vgl. hierzu auch Sikora, K. 2017. Wegfall der handelsrechtlichen Going-Concern-Prämisse. In: BBK Bd. 24, S. 1143.
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von Sicherer, K. (2021). Rechnungswesen im Unternehmen. In: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-34722-2_1
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