Zusammenfassung
Eine Intervention, die nach Schmitt (2012, 48) den „staatlichen Eingriff“ bezeichnet, kann wie auch eine Prävention mehrere Ebenen berücksichtigen. Einerseits können Interventionsstrategien bei sexuellen Missbrauchsfällen auf der Mikroebene ansetzen und beispielsweise auf den Beratungsprozess mit dem betroffenen Kind fokussiert sein. Andererseits bedingen Interventionsmaßnahmen auch immer die Makroebene, indem sich Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen entsprechend der Bedarfe Betroffener ausrichten oder neue Angebote von politischer Seite initiiert werden (z. B. „Fonds sexueller Missbrauch“ zur finanziellen Unterstützung Betroffener bei Hilfeleistungen, die in ihrer Kindheit von Missbrauch betroffen waren).
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Notes
- 1.
Gegensätzlich zum erstellten Modell von Campbell et al. (2009) wird bei dem vorliegenden Modell nicht die fünfte Systemebene Bronfenbrenners (1981), das Chronosystem, hinzugefügt, da z. B. andere Gewalterfahrungen neben der sexualisierten Gewalt der Ebene des Individuums zugeteilt werden.
- 2.
Verschiedene Disclosuremodelle sind schon in den 80-er Jahren entwickelt worden. Eine detaillierte Diskussion um verschiedene Modelle findet sich bei Mosser (2009).
- 3.
a. Intention (geplant vs. zufällig), b. Spontanität (spontan vs. eruiert), c. Detailreich (explizit vs. vage), d. Latenzzeit (umgehend vs. spät), e. Zeitliche Dauer (mehrmalig vs. einmaliges Ereignis).
- 4.
Eine Übersicht der Motive befindet sich in Kavemann et. al. (2016, 79).
- 5.
Eine vollständige Auflistung der Länder findet sich online unter: http://www.clearlycultural.com/geert-hofstede-cultural-dimensions/individualism/ [Zugriff am: 23.11.2018]
- 6.
Insofern stünden nämlich betroffene Kinder vor der Entscheidung, ob sie den sexuellen Missbrauch anzeigen, der ggf. die Abschiebung des Täters bzw. Vaters sowie damit einhergehend den Verlust des eigenen Aufenthaltsrechts zur Folge hätte. Nicht zuletzt im Hinblick auf die UN-Kinderrechtskonvention wird zum Wohle des Kindes in diesen Konfliktlagen ein Härtefall anzunehmen sein, der das Aufenthaltsrecht des Kindes in jenen Fällen rechtfertigt (Härtefall i. S. des §23a AufenthG). Eine detaillierte rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung zu der Thematik scheint aufgrund dessen notwendig.
- 7.
Im Jahr 1996 veröffentlichte Prasad ihren Beitrag „Schwarze migrierte Frauen und sexueller Missbrauch“ sowie u. a. Djafarzadeh (2001) einen Beitrag zum Thema in der Fachzeitschrift „Bundesverein zur Prävention von sexuellem Mißbrauch“.
- 8.
Übersetzt von der Homepage der Organisation „Imkaan“, die sich an der politischen Bezeichnung „Black and Minority Ethnic“ (BME) orientiert (https://www.imkaan.org.uk/).
- 9.
An dieser Stelle ist die deutsche Sprache gemeint, die vermutlich einen geringen ortspezifischen Dialekt aufweisen sollte.
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Weingraber, S. (2021). Unterstützung betroffener Kinder – Intervention als mehrstufiger Prozess. In: Sexueller Missbrauch – Disclosureprozesse von Kindern mit Migrationshintergrund . Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-34438-2_4
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Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden
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