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Zusammenfassung

Die politische Entscheidung für die Unternehmensmitbestimmung in der Montanindustrie war von weitreichender Bedeutung für die Entfaltungsmöglichkeiten des deutschen Sozialstaats und begründete einen strukturentscheidenden „Entwicklungspfad“ der industriellen Beziehungen.

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Notes

  1. 1.

    Zur Person Dinkelbachs vgl. Jeffrey Fear (2006).

  2. 2.

    So wurde er z. B. in der Presse apostrophiert; der Grundgedanke war aber schon vor Dinkelbachs Amtsantritt festgelegt worden. Von Dinkelbach stammte jedoch der – laut Harris-Burland – „ausgezeichnete Vorschlag“, „die Arbeitnehmer sofort an der Betriebsführung der neuen Gesellschaften, die jetzt zum Betrieb der Stahlwerke während des Übergangs gebildet werden, zu beteiligen“ (Müller-List 1990: 336).

  3. 3.

    Demnach sollten der Bergbau (Kohlen, Kali, Erze), die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung, die Betriebe der Energiewirtschaft und das an Schienen oder Oberleitungen gebundene Verkehrswesen in Gemeineigentum überführt werden.

  4. 4.

    Seit der Verschmelzung der amerikanischen und britischen Besatzungszone zur Bi-Zone hatte die amerikanische Militärregierung direktes Mitspracherecht.

  5. 5.

    Die Vermutung, Dinkelbach habe die paritätische Mitbestimmung benutzt, um die Sozialisierung zu verhindern, ist reine Spekulation, auch wenn Däubler/Kittner (2020: 344) dies mit einer dubiosen Quelle, die letztlich auf das „Neue Deutschland“ zurückgeht, behaupten. Es mangelte Dinkelbach schlicht an der Kompetenz, über eine Sozialisierung zu entscheiden.

  6. 6.

    Im gleichfalls von den Alliierten beschlagnahmten Kohlenbergbau wurden bei der Entflechtung keine deutschen Stellen beteiligt, obgleich die IG Bergbau hier ebenfalls eine gleichberechtigte Mitbestimmung gefordert hatte.

  7. 7.

    Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1.Wahlperiode, Stenographische Berichte, Bd. 6, 10. April 1951, S. 5116.

  8. 8.

    Das sogenannte Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetz wurde am 7. August 1956 mit einigen Modifikationen gegenüber dem Montan-Mitbestimmungsgesetz verabschiedet.

  9. 9.

    Darauf zurückzuführen ist auch die Tatsache, dass 1954 ein eigener „Verband Eisen und Stahl“ gegründet wurde, der nur Gastmitglied der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) ist. Wegen der Zuständigkeit der Arbeitsdirektoren für die Tarifpolitik sieht die BDA den Arbeitgeberverband für diesen Industriezweig nicht als gegnerfrei an.

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Müller-Jentsch, W. (2021). Grundsatzentscheidung Montanmitbestimmung. In: Wirtschaftsordnung und Sozialverfassung als mitbestimmte Institutionen. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-33970-8_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-33970-8_2

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

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