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Bürgerbeteiligung und visuelle Kommunikation

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Chance statt Show – Bürgerbeteiligung mit Virtual Reality & Co.

Zusammenfassung

Wenn eingeübte politische und verwaltungsrechtliche Verfahren in der Produktion legitimer Entscheidungen schwächeln, rückt die Legitimation durch Kommunikation in den Fokus (Brettschneider, 2013; Sarcinelli, 2015). „Wir müssen unsere Politik besser erklären“, oder „wir haben nicht gut genug kommuniziert“ sind häufig gehörte Phrasen, die sich um die Frage ranken, wie Bauvorhaben mehr Legitimität verschafft werden kann, wenn mal wieder ein Projekt im Gewitterhagel öffentlicher Auseinandersetzungen beschädigt wurde. Der Ausdruck Legitimation durch Kommunikation verweist darauf, dass politische Entscheidungen und Institutionen trotz einer verfassungsrechtlichen Verankerung nicht selbstverständlich und für alle Zeiten anerkennungswürdig sind.

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Notes

  1. 1.

    Habermas nennt drei Geltungsansprüche, die in jedem Sprechakt mehr oder minder stark präsent sind und die der Sprecher jederzeit einlösen sollte, sofern der Zuhörer dies fordert: Der erste Geltungsanspruch ist „Wahrheit“. Er bezieht sich auf „die Gesamtheit der Tatsachen“ in der „objektiven Welt“. Der Sprecher muss also darlegen können, ob sich der Sachverhalt tatsächlich so verhält, wie von ihm geschildert. Ein zentrales Vehikel ist das logische Schließen, wie es sich im Argumentationsschema von Toulmin findet (2008)(Toulmin, 2008). Der zweite Geltungsanspruch ist „Richtigkeit“ und bezieht sich auf Normen und Werte als Grundlage der Gesamtheit interpersonaler Beziehungen. Den dritten Geltungsanspruch nennt Habermas „Wahrhaftigkeit“ und meint damit die im Sprechakt zum Ausdruck gebrachten Absichten des Sprechers. Bei Problematisierung der Wahrhaftigkeit muss der Sprecher darlegen können, zum Beispiel durch konsonantes Verhalten, dass er es tatsächlich meint, wie er es sagt.

  2. 2.

    Siehe zum Beispiel der Unterschied zwischen den deliberativen Demokratietheorien von Habermas und Rawls bei McCarthy (1994).

  3. 3.

    Je nach Kontext übersetzbar mit Erörterungstermin oder Bürgerinformationsveranstaltung.

  4. 4.

    In der Geschichte der Sprachphilosophie und Semiotik gibt es eine Reihe von Konzeptionalisierungen und unterschiedlichen Begriffsverwendungen im so genannten semiotischen Dreiecks, welches die Beziehungen zwischen Bedeutung (Begriff/Idee/Inhalt/mentales Modell/Interpretant/Signifikat etc.), Zeichen (Ausdruck/Benennung/Representamen/Signifikant etc.) und dem Objekt (Extension/Gegenstand/Referent etc.) modelliert.

  5. 5.

    Eine solche mentale Repräsentation kann bildlicher Natur sein („imagery“), muss sie aber nicht. Andersherum bilden sich mentale Repräsentation nicht ausschließlich auf Grundlage visueller Reize.

  6. 6.

    Den von Dörner vorgeschlagenen Terminus „Virtuelle Welt“ verwenden wir nicht, da er in der Literatur üblicherweise für Umgebungen reserviert ist, in der User über das Internet Avatar-basiert miteinander interagieren (Koutsabasis, Vosinakis, Malisova, & Paparounas, 2012). Prominente Beispiele sind Second Life und World of Warcraft.

  7. 7.

    Die Einsortierung der Medien passt streng genommen nicht zu seinem eigenen Verständnis von Interaktivität. Den Inhalt eines gedruckten Buches kann ich, im Gegensatz zu einem Textsoftware-Dokument, nicht verändern. Demnach besitzt ein Buch nicht ein niedriges, sondern überhaupt kein Interaktivitätspotenzial.

  8. 8.

    Diese Darstellung ist bewusst stark vereinfacht, da die Besprechung der technischen Komponenten nicht Gegenstand dieser Arbeit ist.

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Spieker, A. (2021). Bürgerbeteiligung und visuelle Kommunikation. In: Chance statt Show – Bürgerbeteiligung mit Virtual Reality & Co.. Politik gestalten - Kommunikation, Deliberation und Partizipation bei politisch relevanten Projekten. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-33082-8_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-33082-8_2

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-33081-1

  • Online ISBN: 978-3-658-33082-8

  • eBook Packages: Social Science and Law (German Language)

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