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Homosexuelle Vaterschaft

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Vaterschaft in Regenbogenfamilien

Part of the book series: Familienforschung ((FAFO))

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Zusammenfassung

Es konnte bereits aufgezeigt werden, dass Regenbogenfamilien in keinem Fall homogen sind, sich also vor allem in Bezug auf die Familiengründung stark voneinander unterscheiden. So gibt es gerade zwischen den Gründungszusammenhängen von lesbischen und schwulen Paaren bedeutende Unterschiede in der Wahl der Methode. Aber auch innerhalb der Väterfamilie herrscht kein einheitliches Bild vor. Hier stehen ebenfalls einige verschiedene Wege zur Verfügung, die es homosexuellen Männern ermöglichen eine Familie zu gründen.

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Notes

  1. 1.

    Der Mikrozensus als größte Bevölkerungsstichprobe hingegen liefert keinen Einblick in den Entstehungszusammenhang der Kinder (vgl. Eggen/Rupp 2011, S. 33).

  2. 2.

    Daneben spricht Gartner auch von der Transfamilie: Unter Transfamilien versteht man Familien mit mindestens einem transsexuellen Elternteil (vgl. Gartner 2016, S. 28). Auch diese wird hier nicht weiter thematisiert, siehe hierzu z. B. Gartner 2016, S. 28 oder Gerlach 2016, S. 95.

  3. 3.

    Gesetz zum Schutz von Embryonen, kurz: Embryonenschutzgesetz.

  4. 4.

    Die Stiefkindadoption wird in Abschnitt 4.1.4 ausführlich vorgestellt.

  5. 5.

    Aktuelle Zahlen liegen hierzu noch nicht vor.

  6. 6.

    Adoptionsvermittlungsgesetz.

  7. 7.

    Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz).

  8. 8.

    Das aktuelle deutsche Recht deckt die entsprechenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin aktuell noch nicht ab (vgl. Lenz 2013, S. 112). Der Arbeitskreis des Bundesministeriums für Justiz sprach sich 2017 dafür aus, entsprechende Gesetzeslücken in den nächsten Jahren zu schließen (siehe hierzu: Arbeitskreis Abstammungsrecht Abschlussbericht 2017).

  9. 9.

    Lenz spricht in diesem Zuge sogar von vier Faktoren: Elternschaft kann demnach biologisch, sozial, rechtlich und genetisch sein (vgl. Lenz 2013, S. 110–111). Dies betrifft allerdings nur Mütter und zwar dann, wenn die befruchtete Eizelle (genetisch) nicht von der gebärenden Frau (biologisch) stammt (s. auch Abbildung 4.1).

  10. 10.

    Ausgenommen sind dabei Familien, in denen schwule und lesbische Paare gemeinsam ein Kind zeugen und erziehen. Diese werden im Kontext dieser Arbeit aber nicht betrachtet.

  11. 11.

    Vgl. hierzu auch Abschnitt 4.1.4.

  12. 12.

    Der Begriff der unbiologischen Vaterschaft lässt sich auch auf Mutterschaft und Elternschaft im Allgemeinen unterscheiden. Dieser ist dabei nicht nur auf Regenbogenfamilie beschränkt, obgleich bereits der Begriff „Soziale Vaterschaft“ in heterosexuellen Familienkonstellationen eher unüblich ist.

  13. 13.

    Die Kinder aus heterosexuellen Kontexten nehmen ab, wohingegen die gemeinsam geplanten Kinder nicht im selben Umfang zunehmen.

  14. 14.

    Dieses Ergebnis ist deckungsgleich mit dem Alter der Mutterschaft lesbischer Frauen.

  15. 15.

    Ähnliches stellen auch Barrett und Tasker in ihrer Studie für Großbritannien und Irland fest: 57,5 % der Väter besaßen einen höheren Bildungsabschluss, während nur 5 % keinen Abschluss vorweisen konnten (vgl. Barrett/Tasker 2001, S. 67).

  16. 16.

    Gartner bezeichnet dies als „Selektionseffekt“: Er stellt heraus, dass gebildete Menschen sich vermutlich häufiger outen als ungebildete, dies aber Einfluss auf die entsprechende Studie habe (vgl. Gartner 2016, S. 23).

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Sagert, C. (2021). Homosexuelle Vaterschaft. In: Vaterschaft in Regenbogenfamilien. Familienforschung. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-33017-0_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-33017-0_4

  • Published:

  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-33016-3

  • Online ISBN: 978-3-658-33017-0

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