Zusammenfassung
Der dritte Fall, den ich hier ausgewählt habe, ist der Vertreter einer Klasse von Fällen, die dem Typus der Konservativen zugerechnet werden können. Denn ihnen allen gemeinsam ist, auf das Folgeproblem, von der Regelstruktur der Kernfamilie abzuweichen, mit einer Lösung zu reagieren, die zeigt, dass sie sich auf eine Nachwuchssozialisation festlegen, für die gilt, ein Kind unter der Bedingung großzuziehen, dass sein leiblicher Vater bekannt ist. Im Unterschied zu den Radikalen (1. Fall) und Moderaten (2. Fall), die durch das Strukturmerkmal des unbekannten Vaters gekennzeichnet sind bzw. dadurch, dass kein eindeutiges, manchmal nur vages Wissen über den Vater des Kindes zur Verfügung steht, haben wir es hier mit einem bekannten Vater zu tun, der prinzipiell leiblich verfügbar ist und über Wechselbeziehungsprozesse integriert werden kann.
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Notes
- 1.
Mir sind andere Fälle bekannt, in denen der Samenspender als leiblicher Vater des Kindes in hohem Maße Anspruch erhebt, praktisch Elternarbeit zu leisten, Umgangsrecht einfordert oder erzieherisch ganz konkret beansprucht, sich an der Sozialisation des Kindes zu beteiligen. Es gibt Fälle dieses Typs, da führen diese Interaktionsformen zu Streit, Konflikt und Beziehungsabbrüchen, manchmal auch – je nach Rechtslage – zu anwaltlichen Verfahren.
- 2.
Zum Begriff der Praxis und die in der Soziologie vernachlässigte Differenzierung von Praxis und Praktiken vgl. Thomas Loer, 2020: 9.
- 3.
Vgl. dazu u.a. seine Einschließungsbemühungen, sein patronagenhaftes Verhalten Cornelia gegenüber, seine Zustimmung, nicht in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden, seine Rolle als unbeteiligter Beobachter und seine die Ansichten der leiblichen Mutter relativierende Perspektive, durch die Cornelia gleichwertig wie ein leibliches Elternteil einbezogen wird.
- 4.
Festinger bezeichnet diese Form der Zustimmung in seiner „Theorie der kognitiven Dissonanz“ auch als „forcierte Einwilligung“ (1957/2012: 93)
- 5.
Zum Deutungsmuster Mutterschaft im Überblick Speck 2016: 26–46.
- 6.
„Diese lassen sich folgendermaßen bezeichnen: 1. Die Familie, verstanden als die Gruppierung von Eltern und deren unselbstständigen Kindern (Kernfamilie) […], 2. Mit den Geschlechts- und Abstammungsbeziehungen greifen ‚biologische Substrukturen‘ in das familiale Geschehen; sie begründen Möglichkeiten spezifischen sozialen Zusammenhalts und stützen eine wesentlich nach zugeschriebenen Kriterien von Alter (Generation) und Geschlecht bestimmte Rollendifferenzierung. 3. Die Familie besitzt gegenüber ihrer Umwelt eine relativ scharf markierte Gruppengrenze, was durch die Unübertragbarkeit ihrer spezifischen Mitgliedernamen (Vater, Mutter, Bruder etc.) symbolisiert und durch ihre Organisation als exklusive Haushaltsgruppe (Kleinfamilie) auch räumlich gesichert ist. 4. Kleinheit und Haushaltsbindung bewirken, dass die familiale Gruppe relativ totalitär ist; sie erfaßt alle wesentlichen Aspekte des Lebens ihrer Mitglieder in relativ starkem Maße. 5. Die innerfamiliale Rollendifferenzierung ist in der vertikalen Dimension durch ein enormes Machtgefälle zugunsten der älteren Generation geprägt. – Diese Strukturmerkmale der Familie konstituieren ein spezifisch familiales Interaktionsmilieu mit sozialen Beziehungen, die relativ intensiv, partikularistisch, diffus, affektiv und hierarchisch sind.“ (Neidhardt 1979: 162 f.; Kursivhervorhebung im Original).
- 7.
„Intentionalität ist diejenige Eigenschaft vieler geistiger Zustände und Ereignisse, durch die sie auf Gegenstände oder Sachverhalte in der Welt gerichtet sind oder von ihnen handeln.“ (Searle 1991: 60)
- 8.
Vgl. hier der dritte Fall.
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Funcke, D. (2021). Zusammenfassung und abschließende Theoriebildung. In: Die gleichgeschlechtliche Familie. Studientexte zur Soziologie. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-31336-4_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-31336-4_6
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Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden
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