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Familienforschung und theoretische Vorüberlegungen

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Die gleichgeschlechtliche Familie

Part of the book series: Studientexte zur Soziologie ((STSO))

  • 2103 Accesses

Zusammenfassung

Dass wir es im Bereich der Familie mit einem sozialen Wandel zu tun haben, wird wohl keiner mehr bestreiten. Seit den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts, dem sogenannten Golden Age of Marriage, einer Zeit, in der die bürgerliche Familie die weitverbreitetste Lebensform war (verheiratet, Kind, Mann berufstätig, Frau Mutter und Hausfrau), ist ein Wiederanstieg bzw. die „Wiederkehr einer Vielfalt“ zu beobachten. Denn in Stief-, Patchwork-, Adoptiv- und Pflegefamilien, in denen Kinder heute zunehmend aufwachsen, sind Kinder auch in den früheren Jahrhunderten groß geworden, zumal die blutsverwandtschaftliche Abstammungsfamilie in Gestalt der Kernfamilie im Mittelalter und in der Neuzeit aufgrund einer geringen Lebenserwartung infolge von Hunger, Krankheit, Krieg, Seuchen, Missernten, hoher Säuglings- und Müttersterblichkeit selten von langer Dauer war.

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Notes

  1. 1.

    Zum sozialen Wandel der Familie vgl. Funcke 2017b: 105–115; Funcke 2019b.

  2. 2.

    „The concept of romantic love did not appear in Europe until the time of the thirteenth century troubadours“ (Linton 1936: 175). Ich danke Thomas Loer für diesen Hinweis.

  3. 3.

    Es gilt: Nicht alles, was universell ist, ist deswegen automatisch biologisch und alles, was historisch variabel ist, ist kulturell bzw. sozial. Das hat insbesondere der französische Strukturalismus gezeigt, der davon ausgeht, dass es noch etwas Drittes gibt, etwas, was kulturell ist und dennoch universal. Das „Inzestverbot[s]“ – so Lévi-Strauss –, ist „[…] fast weltweit verbreitet […], auch wenn es viele verschiedene Formen annimmt“ (Lévi-Strauss 1992/2014: 219).

  4. 4.

    Eine andere, biologische Sichtweise vertritt z. B. der Psychologe Norbert Bischof (1985): Inzestverbote, die auf der Ebene der Kultur in Gestalt der Heiratsregeln manifest werden, wirken, so Bischof, nicht einem biologischen Inzestbegehren entgegen, sondern verstärken eine biologisch verankerte Inzestscheu.

  5. 5.

    Zum Wiederauftauchen einer alten Verwandtschaftsstruktur, „die einst in den menschlichen Gesellschaften vorherrschend war“ (Lévi-Strauss 1997/2014: 220) vgl. den Beitrag von Lévi-Strauss für die italienische Zeitschrift La Repubblica (v. 24.12.1997): „Die Rückkehr des Onkels mütterlicherseits“.

  6. 6.

    Ich werde für diese Lebensform mit Kindern hier erst einmal den Familienbegriff verwenden, obwohl erst noch zu prüfen ist – eben über Fallrekonstruktionen –, ob es sich hierbei tatsächlich um einen Fall von Familie handelt.

  7. 7.

    Erst mit der Entscheidung des Bundesrates vom 1. Juli 2017, Lesben und Schwule rechtlich heterosexuellen Paaren völlig gleichzustellen („Ehe für alle“), ist gleichgeschlechtlichen Paaren auch das uneingeschränkte Adoptionsrecht zugesprochen worden.

  8. 8.

    Und erst seit dem im Oktober 2017 in Kraft getretenen Gesetz („Ehe für alle“) können auch gleichgeschlechtliche Paare qua Konjugalität sich als Einheit definieren. Das Gesetz sieht eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. So heißt der erste Satz des Paragraphen 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung“.

  9. 9.

    Nicht immer lässt sich forschungsökonomisch der Prozess der Datenerhebung so steuern, dass parallel zum Auswertungsverfahren und angeleitet von dem bereits vorliegenden (Fall)Wissen, Fälle kontrastiv erhoben werden können. Nicht selten ist es so, dass bereits eine Anzahl von erhobenen Fällen vorliegt, aus denen dann entsprechende Kontrastfälle ausgewählt werden.

  10. 10.

    Zum Begriff des Feldes, so wie er hier verwendet wird: vgl. Funcke/Loer 2018b: 4–7.

  11. 11.

    „Halb-offene“ Samenspende bedeutet, dass dem Kind, sobald es die Volljährigkeit erreicht hat, die Daten des Samenspenders durch die Reproduktionsklinik bzw. von einem Notar, bei dem die Daten hinterlegt werden, bekanntgegeben werden können.

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Funcke, D. (2021). Familienforschung und theoretische Vorüberlegungen. In: Die gleichgeschlechtliche Familie. Studientexte zur Soziologie. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-31336-4_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-31336-4_1

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-31335-7

  • Online ISBN: 978-3-658-31336-4

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