Zusammenfassung
Wahlmöglichkeiten für die Aufnahme von Beschäftigungen bilden mit der Chance auf selbstbestimmte Arbeit eine wesentliche Grundlage für den Schutz der Menschenwürde. Andererseits widerspricht das derzeitige Hartz-IV-System, wie das Bundesverfassungsgericht im November 1919 urteilte, genau dieser Anforderung. Danach hat eine verfassungskonforme Sozialpolitik im Gegensatz zum bisherigen Hartz-IV-Konzept dafür Sorge zu tragen, dass
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auch vermögensmäßig weniger privilegierten Bevölkerungskreisen die Möglichkeit eröffnet wird, nicht nur das tun zu dürfen, was sie nach Meinung anderer (im Zweifel der bisherigen Jobcenter) tun sollen,
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sondern auch und gerade das zu tun, was sie nach bestem eigenem Wissen und Gewissen tun wollen.
Dafür brauchen alle Bürger auch einen finanziellen Freiraum für berufliche und tätigkeitsbezogene Entscheidungen. Solche Art von Wahlmöglichkeiten bilden eine wesentliche Grundlage für eine sowohl materiell unterlegte als auch freiheitliche Menschenwürde.
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Kant, I. (1785). Grundlegung einer Metaphysik der Sitten. Berlin: Verlag J.F. Hatknoch.
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Schloen, B. (2020). Menschenwürde und Selbstbestimmung. In: Grundeinkommen und seine Finanzierung. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-29303-1_5
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