Zusammenfassung
In diesem einführenden Beitrag zum Thema „Schutz – Institutionen unter sozialräumlichen Perspektiven“ wird erörtert, (ob und) wie Institutionen in der Lage sind, Schutz zu geben; (ob und) wie Menschen, insbesondere Kinder, Jugendliche und deren Familien, Schutz in (!) oder durch (!) Institutionen in ihrem Gemeinwesen erfahren können und schließlich selbst durch aktives Handeln Schutz nachhaltig realisieren können.
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Notes
- 1.
Unter ‚Schutz‘ wird im Allgemeinen verstanden: eine Gefährdung oder einen Schaden durch etwas (einen Gegenstand, eine Handlung etc.) abhalten bzw. abwehren (vgl. Duden). Ein Beispiel: Eine Hütte wehrt bei einem Gewitter Regen und Blitzeinschlag ab.
- 2.
Unter einer ‚Institution‘ wird üblicherweise eine stabile gesellschaftliche Einrichtung wie z. B. eine Behörde oder eine Schule aufgefasst. Eine ‚Organisation‘ hingegen ist häufig weniger langlebig und verfolgt primär die von ihr gesetzten Zwecke und Ziele. In diesem Beitrag werden die Begriffe der Einfachheit halber dennoch synonym gebraucht.
- 3.
Folgende Typen werden klassischerweise unterschieden: der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat, der liberale Wohlfahrtsstaat und der konservative Wohlfahrtsstaat (siehe einführend: Schmid 2018).
- 4.
Der Begriff ‚Fall‘ begründet das jeweilige professionelle Handeln. Die Definition des Falls in der Sozialen Arbeit gehört demnach bereits zur professionellen Tätigkeit von Fachkräften (vgl. Müller 2012). Sie kann sich auf eine Person, eine Familie, eine soziale Gruppe, eine Organisation oder einen sozialen Raum/Gemeinwesen beziehen (vgl. Gildemeister und Robert 1997, S. 32). Es geht um die Analyse komplexer Lebens- und Problemkonstellationen der Adressat*innen, die Vergewisserung von Aufgaben und Rollen des fachlichen Handelns innerhalb von Institutionen sowie die Legitimation der beruflichen Tätigkeit u. a. gegenüber der Gesellschaft. Eine Definition des ‚Falles‘ bedeutet eine Reduktion komplexer Lebenslagen und ist an der Aufgabenstellung Sozialer Arbeit orientiert. Es handelt sich um eine Konstruktionsleistung zur Begründung fachlichen Handelns. Im Zuge der Professionalisierung und Akademisierung der Sozialen Arbeit besteht der Anspruch darin, die Begründung der ‚Falldefinition‘ und die ‚Fallanalyse‘ (vgl. Schütze 1993) auf einer wissenschaftlichen Grundlage vorzunehmen.
- 5.
Entscheidungen über inhaltliche Schwerpunktsetzungen der Angebote und Leistungen inklusive der Finanzierung zum Schutz von Menschen in ihrem Gemeinwesen durch Institutionen bzw. Organisationen Sozialer Arbeit werden häufig in kommunalen Parlamenten getroffen. Auf diese hat die Soziale Arbeit strukturellen Einfluss, bspw. im Jugendhilfeausschuss.
Literatur
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Weiterführende Literatur
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Biesel, K., Rätz, R. (2022). Schutz. In: Kessl, F., Reutlinger, C. (eds) Sozialraum. Sozialraumforschung und Sozialraumarbeit, vol 20. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-29210-2_11
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