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Zweites Kapitel Auf dem Wege zur Reform

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Vom Wesen der deutschen Universität

Part of the book series: René König Schriften. Ausgabe letzter Hand ((RKSALH,volume 2))

Zusammenfassung

Versanken bisher die meisten Wissenschaften im Stofflichen, ohne es zu einer klaren Systematik zu bringen, so blieb auch das Bildungsideal geknüpft an die systemlose, rein gedächtnismäßige Tradition des Wissens, ohne die Bedeutung der Ausbildung eines aktiven Urteilsvermögens für die Erziehung zu erkennen. Erst durch die von Descartes unternommene philosophische Begründung der Wissenschaft sollte hierin eine Änderung eintreten.

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Notes

  1. 1.

    Heubaum: Geschichte des deutschen Bildungswesens, S. 197; vgl. sonst S. 191/198.

  2. 2.

    Ebenda S. 227.

  3. 3.

    Ebenda S. 199/234.

  4. 4.

    Ebenda S. 228.

  5. 5.

    Ebenda S. 235/43.

  6. 6.

    Ebenda S. 246.

  7. 7.

    Ebenda S. 270 ff.

  8. 8.

    Johann David Michaelis: Raisonnement über die protestantischen Universitäten in Deutschland, 4 Bde. – Frankfurt und Leipzig 1768–76. „Aber man merkt der Verteidigung den Mangel an Überzeugungskraft und Begeisterung des Verfassers für seine Sache an“, bemerkt sehr richtig Heubaum: Die Reformbestrebungen, S. 187.

  9. 9.

    Michaelis: Raisonnement I, S. 1 ff.

  10. 10.

    Ebenda I, S. 1–88.

  11. 11.

    Ebenda I, S. 89, 92, 113; II, S. 123 f.

  12. 12.

    Ebenda I, S. 91, 113.

  13. 13.

    Wie aus seinen Vorschlägen betreffs der Einrichtung praktischer Übungen in der Theologie, Jurisprudenz und Medizin hervorgeht; I, S. 114, 115 ff., 134 ff., 139 ff.

  14. 14.

    Ebenda I, S. 1 ff.

  15. 15.

    Ebenda II, S. 66 ff., 78.

  16. 16.

    Ebenda I, S. 93 ff., 100; II, S. 151 ff. Die Hauptforderung an den Redner ist: klare Aussprache!

  17. 17.

    Heubaum: Geschichte des deutschen Bildungswesens S. 251.

  18. 18.

    Michaelis I, S. 109/10.

  19. 19.

    Heubaum: Die Reformbestrebungen S. 187/91. Bibliographie der hauptsächlichsten Schriften zur Universitätsreform seit 1798 bei Rudolf Köpke: Die Gründung der königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin – Berlin 1860, S. 139/40. Vgl. Auch die große Bibliographie von Wilhelm Erman und Ewald Horn.

  20. 20.

    Christian Gottlob Heyne: Opuscula academica collecta et animadversionibus locupletata, vol. IV – Goettingae 1796, S. 303.

  21. 21.

    Ebenda S. 304, 309, 316.

  22. 22.

    Baldinger: Über Universitätswesen S. IV/VI.

  23. 23.

    Christoph Meiners: Historische Vergleichung der Sitten des Mittelalters mit denen unseres Jahrhunderts – Hannover 1793; Über die Verfassung und Verwaltung deutscher Universitäten, 2 Bde. – Göttingen 1801/02; Geschichte der Entstehung und Entwicklung der hohen Schulen unseres Erdtheils, 4 Bde. – Göttingen 1802/05.

  24. 24.

    Johann Friedrich Reitemeier: Notiz der Wissenschaften und der Vorlesungen über dieselben auf den königlich preußischen Universitäten; zu einem allgemeinen Studienplan für die dasigen Studierenden eingerichtet – Frankfurt a. O. 1794; Über die höhere Cultur, deren Erhaltung, Vervollkommnung und Verbreitung im Staat – Frankfurt a. O. 1799 (ursprünglich anonym); Johann Friedrich Hoffbauer: Über die Perioden der Erziehung – Leipzig 1800; Ungenannter: Über die Universitäten in Deutschland, besonders in den königlich preußischen Staaten. Mit ausführbaren Vorschlägen, wie sie vom Grunde aus verbessert werden können. Von einem sachkundigen Manne – Berlin 1798 (wahrscheinlich Ludwig Heinrich Jakobi, Professor in Halle. Nach einem handschriftlichen Vermerk im Exemplar des genannten Buches in der Staatsbibliothek zu Berlin. Köpke S. 13 spricht nur von einem Halleschen Professor).

  25. 25.

    Der am wenigsten fortschrittliche Geist im Deutschland der Jahrhundertwende ist der ungenannte Autor der Schrift „Über die Universitäten in Deutschland, besonders in den königl. preuß. Staaten“. Wenn er auch eine Totalreform der Universitäten fordert, bei der das erste Wort den Professoren selbst zukommt, so rückt er dennoch die in Göttingen aufgetretene Idee der Freiheit des Lernens in den Hintergrund und erwartet das Heil von einem fest eingerichteten Lehrplan für Lehrer und Studenten (S. III–V, S. 26, 29, 58, 86 ff., 102 ff.). Damit werde auch der sittlichen Verwahrlosung der Studenten gesteuert. Es ist deutlich zu sehen, daß mit diesen Gedanken kein substanzieller Weg beschritten ist, denn das Wissen bestimmt die Sittlichkeit nur insofern, als beide aus der Freiheit entspringen. Die Freiheit des Lernens und Lehrens ist also die unerläßliche Vorbedingung zur sittlichen Vollendung. Allerdings ist hiermit nicht der liberalistische Begriff der Freiheit zur Willkür gemeint, sondern der eigentlich deutsche Begriff der Freiheit, in dem Freiheit und höhere Notwendigkeit miteinander gepaart erscheinen. So muß also auch der Gedanke eines allgemeinen Lehrplans aus der Idee der deutschen Universität ausgeschieden werden. Der Vorschlag Jakobis ist für uns ungangbar, denn „auf diesem Wege wäre die Hochschule zur Schule herabgedrückt worden“ (Köpke S. 13). Dieselbe Meinung wird auch in einem Aufsatz in den „Jahrbüchern der preußischen Monarchie“ unter der Regierung Friedrich Wilhelms III. geäußert (1789 III, S. 136, 257). Die Reform der Universität erscheint aber von vornherein unter nationalem Aspekt, wie auch die deutsche Dichtung und Wissenschaft der Zeit ihre Kraftquelle in der nationalen Selbstbesinnung gefunden hatte. Als besondere Aufgabe erscheint dementsprechend allen Reformatoren die Ausscheidung aller undeutschen Züge aus dem Reformplan. Dazu gehört auch die Idee der allgemeinen Studienordnung an den Universitäten. Eindeutig lehnt Reitemeier schon früh die Nachahmung Frankreichs in der Universitätsreform ab (Reitemeier: Über die höhere Cultur S. IV), wenn er auch anfangs noch an der Einrichtung eines Lehrplanes festhält und sogar selber einen solchen zu entwerfen sucht (Reitemeier: Notiz der Wissenschaften, S. VIII, Xff.). Darüber hinaus erschienen ihm jedoch die Universitäten als nationale Bildungsanstalten, darin liegt ihr eigentlicher Wert und ihre Unersetzbarkeit (Reitemeier: Über die höhere Cultur S. 196 ff.). Dieser Gedanke sollte von nun an nicht mehr verstummen, und er hat schließlich Pate gestanden bei dem für die Geschichte der deutschen Universität im 19. Jahrhundert folgenreichsten Ereignis, bei der Gründung der Universität Berlin.

  26. 26.

    Meiners: Geschichte der Entstehung und Entwicklung IV, S. 285.

  27. 27.

    Ders.: Verfassung und Verwaltung II, S. 123, 116 ff., 128 ff., 130/31.

  28. 28.

    Ebenda I, S. 22 ff.: „So falsch die Schilderungen von dem schrecklichen Sittenverderben auf Universitäten sind; so seltsam ist der Gedanke, daß man den jungen Leuten durch die Kenntnis des Landes, in welchem eine Universität sich findet, Liebe des gemeinen Besten einflößen solle.“

  29. 29.

    Ebenda I, S. 23.

  30. 30.

    Ebenda II, S. 106 ff., 1–25.

  31. 31.

    Ders.: Geschichte IV, S. 376.

  32. 32.

    Ders.: Verfassung I, S. 338, 325/40.

  33. 33.

    Ebenda I, S. 12 ff.

  34. 34.

    Charles Villers: Coup d’oeil sur les universités et le mode d’instruction publique de l’Allemagne protestante; en particulier du royaume de Westphalie – Cassel 1808, S. 75.

  35. 35.

    Ebenda S. 1–25.

  36. 36.

    Ebenda S. 89, 109/10.

  37. 37.

    Ebenda S. 55/56, 52 ff.

  38. 38.

    Meiners: Verfassung I, S. 335, 35 ff.; Geschichte IV, S. 330 ff.

  39. 39.

    Eduard Spranger: Fichte, Schleiermacher, Steffens über das Wesen der Universität – Berlin 1910, Einleitung S. XIV.

  40. 40.

    Villers S. 83.

  41. 41.

    Heubaum: Die Reformbestrebungen S. 191 ff.

  42. 42.

    Nach Meiners: Verfassung I, S. 30/31.

  43. 43.

    Jahrbücher der preußischen Monarchie 1798 III,. 47/50. „Wir setzen … hierdurch vorläufig fest, daß sobald auf einer Unserer Akademieen dergleichen Excesse vorfallen, die Ausmittelung und Verhaftnehmung der Verbrecher nicht mehr den akademischen Gerichten, sondern dem Polizei-Direktori jeden Orts obliegen soll, welcher sich nöthigen Falles militärischen Beistand zu erbitten, hierdurch autorisiert wird.“ „Damit aber auch durch zweckmäßigere Strafen die Absicht, den Verbrecher zu bessern, und warnende Beispiele aufzustellen, sicherer erreicht werde, finden Wir Uns bewogen, folgende Vorschriften zu ertheilen. – Bei groben, die öffentliche Sicherheit störenden Excessen soll in keinem Fall auf Geldbuße oder Relegation, sondern jederzeit auf Gefängnis oder körperliche Züchtigung erkannt werden …“ „Sollten so grobe Excesse vorfallen, daß eine vorstehendermaaßen zu schärfende Gefängisstraffe nicht für hinlänglich zu achten wäre, so soll körperliche Züchtigung Platz greifen …“.

  44. 44.

    Köpke S. 12/13.

  45. 45.

    Briefe über die Universitäten. Jahrbücher der preußischen Monarchie 1798, III.

  46. 46.

    Wie es 1803 von einem Ungenannten vorgeschlagen wurde; Köpke S. 23. Schon der Kantianer Johann Benjamin Erhard: Über die Einrichtung und den Zweck der höheren Lehranstalten – Berlin 1802, S. 165, hatte sich gegen dieses Hilfsmittel erklärt.

  47. 47.

    Heubaum: Die Reformbestrebungen S. 192/95.

  48. 48.

    In der Darstellung seiner Gedanken richten wir uns nach der von Körte veranstalteten Sammlung der auf diesen Gegenstand bezüglichen Papiere seines Nachlasses, ohne uns mit der Frage der Datierung der einzelnen Fragmente besonders abzugeben. Friedrich August Wolf: Über Erziehung, Schule, Universität (Consilia scholastica). Aus Wolfs literarischem Nachlaß zusammengestellt von W. Körte – Quedlinburg und Leipzig 1835.

  49. 49.

    Ebenda S. 297.

  50. 50.

    Ebenda S. 291.

  51. 51.

    Ebenda S. 289.

  52. 52.

    Ebenda S. 253: „So geht es jetzt: der Gelehrte soll nicht gehört werden, weil man ihn für so verdorben hält, daß er nicht mehr weiß, was gemeinnützig ist: die Ungelehrten aber sollen urtheilen. Ein Phänomen, wie es sonst nicht vorkommt.“

  53. 53.

    Ebenda S. 252.

  54. 54.

    Ebenda S. 97/98, 97–136.

  55. 55.

    Ebenda S. 83/84, 265.

  56. 56.

    Ebenda S. 268.

  57. 57.

    Heubaum: Die Reformbestrebungen S. 200/25.

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König, R. (2021). Zweites Kapitel Auf dem Wege zur Reform. In: Thurn, H.P. (eds) Vom Wesen der deutschen Universität. René König Schriften. Ausgabe letzter Hand, vol 2. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-28229-5_2

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

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