Der Begriff des internen Kontrollsystems ist mit der Verabschiedung und der Umsetzung des amerikanischen Sarbanes-Oxley Act populär geworden. Auch in deutschen Gesetzen, namentlich im Umfeld der Abgabenordnung, ist dieser Begriff schon länger gebräuchlich, allerdings im Anwendungsbereich auf die Behandlung buchhalterischer Verpflichtungen zur Gewährleistung der steuerlichen Nachprüfung beschränkt. Den gesetzlichen Vorgaben ist gemeinsam, dass sie keinerlei klare und abgeschlossene Definition eines solchen Kontrollsystems enthalten. Es werden lediglich in vorwiegend abstrakter Form Hinweise und Anforderungen an derartige Systeme gestellt, die in bestimmten thematischen Bereichen eines solchen Kontrollsystems anzuwenden sind. Letztlich stellt ein internes Kontrollsystem (IKS) nichts anders als die Gesamtheit der aufbau- und ablauforganisatorischen Regeln eines Unternehmens dar. Zutreffend ist auch, dass es sich bei einem IKS um so etwas wie das integrierte Management-System eines Unternehmens handelt, in dem auch die Informationssicherheit ein wichtiger Gegenstand ist.