Zusammenfassung
Unternehmen lassen sich anhand einer Vielzahl von Kriterien charakterisieren. In diesem Kapitel wird eine Einteilung der Unternehmen nach verschiedenen Kriterien vorgenommen und damit eine Unternehmenstypologie gebildet. Diese ermöglicht, die Vielfalt der Probleme, die bei der Führung von Unternehmen auftreten, differenziert unter Berücksichtigung der spezifischen Eigenschaften und Gegebenheiten der jeweiligen Unternehmenskategorie zu betrachten. Als charakteristische Merkmale zur Typenbildung, auf die in den nachfolgenden Abschnitten eingegangen wird, können die Gewinnorientierung, die Branche, die Größe, die technisch-ökonomische Struktur, die Rechtsform, der Kooperationsgrad (Unternehmensverbindungen), der Lebenszyklus des Unternehmens sowie der Standort herangezogen werden.
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Notes
- 1.
Diese Maßgrößen werden auch zur Klassifizierung der Kapitalgesellschaften in § 267 HGB verwendet.
- 2.
Allerdings können sich besondere Formerfordernisse dadurch ergeben, dass der Gesellschaftsvertrag formbedürftige Verpflichtungen nach allgemeinen Bestimmungen enthält (z. B. §§ 311, 313 BGB).
- 3.
Auch Start-Ups sind oftmals zu Beginn GbRs. Ebenso alle Gesellschaften, die § 1 HGB nicht erfüllen.
- 4.
Die „Kleine AG“ begründet aber keinen neuen Typus der Aktiengesellschaft. Der Terminus „klein“ steht auch nicht im Zusammenhang mit den Größenklassenkriterien Umsatz, Bilanzsumme oder Anzahl der Beschäftigten (§ 316 Abs. 1 in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB).
- 5.
Die KGaA ist in §§ 278–290 AktG geregelt, gemäß § 278 Abs. 3 AktG sind die Vorschriften des Ersten Buches über die AG sinngemäß anzuwenden.
- 6.
- 7.
Ausnahmen stellen die Gründung einer gemeinsamen Tochter-SE bzw. Holding-SE dar, die auch für Unternehmen mit der Rechtsform der GmbH möglich ist.
- 8.
Zum Beispiel die gemeinsame Planung und Entwicklung eines Hybridmotors durch einen französischen und deutschen Automobilhersteller.
- 9.
Die Mitbestimmung bei Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern richtet sich nach dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG).
- 10.
Business Angel sind vermögende Privatpersonen mit in der Regel unternehmerischem Hintergrund, die Anteile an jungen Unternehmen erwerben, um am späteren Unternehmenserfolg teilzuhaben. Neben einer finanziellen Unterstützung bringen sich Business Angel auch durch nichtfinanzielle Ressourcen (intensive Beratung, Bereitstellung von eigenen Netzwerkkontakten, sowie Erfahrungs- und Wissensvermittlung) aktiv in die Unternehmensentwicklung ein.
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Thommen, JP., Achleitner, AK., Gilbert, D., Hachmeister, D., Jarchow, S., Kaiser, G. (2020). Typologie des Unternehmens. In: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-27246-3_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-27246-3_2
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