Zusammenfassung
Die Verarbeitung personenbezogene Daten ist nur zulässig, wenn ein Erlaubnistatbestand eingreift. Für die Datenverarbeitung im vernetzten und automatisiert fahrenden Auto sind die beiden Erlaubnistatbestände der Einwilligung der betroffenen Person und der Erfüllung vertraglicher Pflichten von besonderer Bedeutung. Beide entsprechen der informationellen Selbstbestimmung. Mit einer Einwilligung erklärt sich die betroffene Person ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verantwortliche ihre Daten verarbeitet. Bei der Vertragsdatenverarbeitung schließt die betroffene Person mit dem Verantwortlichen einen Vertrag und ermächtigt ihn dabei auch, ihre personenbezogenen Daten in dem Umfang und in der Weise zu verarbeiten, die für die Vertragserfüllung notwendig ist. Der Beitrag klärt die jeweilige Anwendbarkeit, Reichweite und Praxisrelevanz der beiden Erlaubnistatbestände sowie ihr Verhältnis zueinander für die Datenverarbeitung im vernetzten und automatisiert fahrenden Auto.
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Brink, S., Hertfelder, S. (2019). Einwilligung und Vertragsdatenverarbeitung. In: Roßnagel, A., Hornung, G. (eds) Grundrechtsschutz im Smart Car. DuD-Fachbeiträge. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-26945-6_5
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