Zusammenfassung
Die im vorangegangenen Kapitel dargestellten Regimes von Erwerbsregulierung in der VR China und in Indien haben deutlich gemacht, dass für solche international vergleichenden Betrachtungen tatsächlich ein ausdifferenziertes Beobachtungsinstrument notwendig ist, wie es hier in den Kap. 3 und 4 vorgestellt wurde. Trotz der langen britischen Kolonialzeit hat das indische Regime der Erwerbsregulierung nur wenig mit dem angelsächsischen Modell von ‚industriellen Beziehungen‘ zu tun, wie sie einen Teil der klassischen Forschung zur Erwerbsregulierung bestimmt haben. Beide Länderskizzen konnten auch die Notwendigkeit verdeutlichen, zwischen den formalisierten Strukturen und Normen einerseits und den tatsächlichen Prozessen der Aushandlung, Festlegung und Kontrolle von Arbeits-, Beschäftigungs- und Partizipationsbedingungen andererseits zu unterscheiden und nicht die formalen Normenstruktur mit der sozialen Wirklichkeit zu verwechseln.
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Notes
- 1.
So wurde insbesondere in empirischen Fallstudien über die EBR-Arbeit gezeigt, „dass die eigentliche Praxis häufig über die formalen Inhalte von EBR-Vereinbarungen hinausgeht“ (Müller und Hoffmann 2002, S. 108).
- 2.
Für eine ähnlich komplexe und auf breiten empirische Analysen beruhende Argumentation zum allgemeinen Zusammenhang von Globalisierung, Arbeitsmarktunsicherheit und Wohlfahrtsregimen vgl. den Versuch von Blossfeld (2006).
- 3.
Vgl. Spicer (2006), der die Konvergenz-Divergenz-Problematik für Profit-Organisationen durch die Unterscheidung multipler räumlicher Ebenen und einer Ebene politischer Diskurse und Konflikte diskutiert.
- 4.
Im Hinblick auf das Verhältnis von Europäisierung und nationalem Wandel ähnlich z. B. Cowls et al. (2001, S. 1): „neither wholesale convergence nor continuing divergence of national policy structures, institutions, and other patterned relationships, (rather) … domestic adaption with national colours in which national features continue to play a role in shaping outcomes“. Zum Prozess institutionellen internationalisierten Lernens für die Gewerkschaften vgl. z. B. Greven und Schwetz (2008).
- 5.
Vgl. http://www.oas.org/ für OAS, http://www.au.int/ für die OAU, zum NAFTA-Sekretariat für den NAALC http://www.nafta-sec-alena.org/ und http://europa.eu/ für die EU.
- 6.
Eine solche Alternative scheint bei Schumann und Grefe 2008 (z. B. S. 392 ff.) durch. Dagegen wird hier in Einklang mit neueren Forschungen von der Emergenz komplexer mehrdimensionaler und Mehrebenenstrukturen ausgegangen wie z. B. von Risse (2002, S. 268) hervorgehoben: „The picture emerging from the literature reveals instead complex interactions between transnational actors, on the one hand, and corporate actors on all levels of supranational, international, national, regional and local governance, on the other.“
- 7.
Vgl. die ILO-Verfassung 1919: http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=1000:62:0::NO:62:P62_LIST_ENTRIE_ID:2453907:NO.
- 8.
Vgl. zur Geschichte allgemein und den folgenden Ausführungen UN (2004) und www.ilo.org.
- 9.
2015 waren es genau 189 Konventionen, die von der ILO verabschiedet worden waren, vgl. http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=1000:12000:342782702898781::::P12000_INSTRUMENT_SORT:4, Stand Jul, 2015; siehe im Einzelnen weiter unten Abschn. 6.1 und Tab. 6.2 zu den Kernarbeitsnormen der ILO.
- 10.
- 11.
Es existieren aktuell etwa 215 solcher Empfehlungen; vgl. http://www.ilo.org/ilolex/english/subjectE.htm.
- 12.
- 13.
- 14.
Dieses Ziel wurde laut UN Bericht der Millenniums Entwicklungsziele aus dem Jahr 2013 bereits fünf Jahre eher als geplant erreicht: http://www.un.org/depts/german/millennium/MDG%20Report%202013_german.pdf.
- 15.
Vgl. hierzu http://www.worldbank.org/ und zu den Unterorganisationen http://www.worldbankgroup.org/.
- 16.
Vgl. allgemein www.worldbank.org und www.imf.org, zur Organisationsstruktur und Versammlungsrhythmen http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20040580~menuPK:1696997~pagePK:51123644~piPK:329829~theSitePK:29708,00.html und http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20042540~menuPK:58865~pagePK:34542~piPK:36600~theSitePK:29708,00.html.
- 17.
- 18.
Diese Auflagen richteten sich während der 1990er nach den Prinzipien des sogenannten Washington Consensus (http://en.wikipedia.org/wiki/Washington_Consensus), der von den kreditnehmenden Ländern vor allem fiskalische Disziplin, Handelsliberalisierung, Beseitigung von Marktzugangsbarrieren, die Liberalisierung ausländischer Direktinvestitionen sowie die Privatisierung und Deregulierung der heimischen Wirtschaft forderte.
- 19.
- 20.
- 21.
Vgl. http://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/org2_e.htm und Sinti (2000, S. 116).
- 22.
Vgl. z. B. die Bestimmungen unter http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html; sehr umstritten ist die Anwendung der von der WTO gesetzten Prinzipien, vgl. Hauser (2001, z. B. S. 23); Dolzer (2004, z. B. S. 499).
- 23.
- 24.
Zur Geschichte der internationalen Gewerkschaften vgl. Platzer und Müller (2009); ICTUR (2005).
- 25.
Vgl. http://www.global-unions.org/-about-us-.html; BDA (2011, S. 6).
- 26.
- 27.
Vgl. http://www.ituc-csi.org/und http://www.ituc-csi.org/spip.php?rubrique58, als kritische Diskussion dieses Zusammenschlusses aus lateinamerikanischer Sicht vgl. Wachendorfer 2006 und allgemein die Beiträge in Gordon und Turner (2000).
- 28.
Vgl. zu den GUFs http://www.global-unions.org/ und Carley (2000/2001); zur Arbeitsweise von TUAC vgl. auch Abschn. 6.7.2.
- 29.
Vgl. zur europäischen Ebene ausführlicher Kap. 8; zum ETUC vgl. http://www.etuc.org/und zur jüngsten Entwicklung der internationalen Gewerkschaftsstrukturen insgesamt die umfassende Studie von Platzer und Müller (2009).
- 30.
- 31.
Traub-Merz und Eckl (2007) geben einen Überblick über die organisationspolitischen Probleme der internationalen Gewerkschaften, besonders die zwischen der ITUC-, der GUF- und der ETUC-Struktur. Zur Frage des transnationalen Lernens und der grenzüberschreitenden Verbreitung gewerkschaftlicher Strategien vgl. Block et al. (2001); Brandl und Stelzl (2005) und Greven und Schwetz (2008).
- 32.
- 33.
Auf europäischer Ebene gibt BusinessEurope 40 Mitgliederorganisationen aus 34 Ländern und 60 Arbeitsgruppen mit ca. 1200 Experten an, welche von den einzelnen Komitees im Bedarfsfall eingesetzt und koordiniert werden, vgl. https://www.businesseurope.eu/historyorganisation.
- 34.
Vgl. zur International Organisation of Employers http://www.ioe-emp.org/und zur International Chamber of Commerce http://www.iccwbo.org/; neben diesen allgemeinen Arbeitgeberverbänden vgl. z. B. den World Business Council for Sustainable Development (WBCSD, http://www.wbcsd.org) und die dort aufgeführten internationalen Verbände. Zu den Arbeitgeberverbänden in den EU-Ländern und ihrer relativen Schwäche vgl. EU (2006, 32 ff.).
- 35.
Vgl. zu diesem sogenannten Power-8-Programm http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/967/435714/text/ und http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0227/wirtschaft/0031/index.html.
- 36.
- 37.
Regelmäßig gibt es in großen Konzernen hierzu Diskussionen auch auf der Arbeitnehmerseite, z. B. für VW- und Skoda-Arbeitnehmer in Wolfsburg und Tschechien oder für Airbus-Arbeitnehmer in Frankreich und Deutschland.
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Pries, L. (2019). Divergenz, Konvergenz und/oder Internationalisierung. In: Erwerbsregulierung in einer globalisierten Welt. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-26869-5_6
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