Insgesamt lässt sich festhalten, dass Arbeitgeber die zusätzlichen Risiken, welche die Einführung des EntgTranspG mit sich gebracht hat, durch Beachtung einiger Grundregeln gut beherrschen können. Dazu zählen u. a.:

FormalPara Überblick der Ergebnisse
  • Nutzung der Privilegierungen für tarifliche Arbeitgeber unter rechtzeitiger Mitteilung der Tarifbindung an den Betriebsrat

  • Generelle Übernahme der Auskunftsverpflichtung

  • Einführung von diskriminierungsfreien Entgeltsystemen

  • Vorbereitung der Auskunftserteilung auch ohne konkrete Anfrage

  • Durchführung freiwilliger betrieblicher Prüfverfahren zunächst nur intern

  • Abstimmung der Maßnahmen mit ggf. bestehenden Berichtspflichten

  • Generell: Möglicherweise bestehende Rechtfertigungen für Gehaltsunterschiede beachten