Zusammenfassung
Die Unternehmensbewertung basiert nicht auf historischen, sondern Plandaten. Wir brauchen also immer Planbilanzen und ‐GuV.
Die historische Analyse ist aber insofern wichtig, damit wir
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Verbesserungen in der Vergangenheit erkennen und damit
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weitere Optimierungsmöglichkeiten besser einschätzen,
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unrealistische Planungen auch als solche erkennen und
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argumentativ als nicht haltbar herausstellen
können.
Bei der Planung von Firmen tun sich viele Damen und Herren, auch mit vielen Berufsjahren, jedoch schwer, weil sie einerseits unsicher in der Bilanz und GuV sind und andererseits nicht genau wissen, wie man ein solche (einfach) aufbaut.
Daher möchte ich Ihnen an einem ganz anderen Beispiel zuerst aufzeigen, wie sie ganz logisch, dem HGB‐Gliederungssystem der GuV und Bilanz folgend, ein tolle Planung aufbauen können, von denen Dritte, in erster Linie Vorgesetzte, potenzielle Investoren und Banken, begeistert sein werden.
Eine Planung ist damit eigentlich nichts anderes als ein „Business Case“. Solche muss ich mir sehr häufig, schon von Berufswegen her, im Auftrag von Banken, die nämlich später finanzieren sollen, anschauen.
Ich habe neben meiner Akademie ja auch eine Gesellschaft, die nichts anderes tut als Abschlüsse zu analysieren (wie hier die HKG), Planungen aufzubauen und Bewertungen durchzuführen. Klicken Sie im Internet einmal auf www.abh-partner.de
Was haben fast alle Planungen, die mir vorgelegt wurden, gemein?
Ganz viel Text (80–90 %) und wenig Rechnungen und so gut wie nie eine Plan‐GuV und Planbilanz.
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Notes
- 1.
Sind bei Veranstaltungen integriert.
- 2.
Die Aufwendungen für die Gästefrühstücke werden hier in den Berechnungen vernachlässigt.
- 3.
Eine mögliche 30 %‐Förderung des 1. Kochs ist nicht eingerechnet, die Personalaufwendungen für 20XX wurden auf der Basis Februar bis Dezember, also 10 Monate (konservativ) eingerechnet (Einschulungen, Probebetrieb).
- 4.
20 % sind sicherlich als hoher Wert zu charakterisieren.
- 5.
20XX: 10 Monate, obwohl Eröffnung laut Planung erst im April.
- 6.
Ohne Kirchensteuer.
- 7.
Verweis auf das Gespräch von Herrn Heesen vom 01. Oktober 20XX–1 mit Herrn X (Name ist allen Beteiligten bekannt, hier aber nicht offen ausgewiesen).
- 8.
Verweis auf das Gespräch von Herrn Heesen vom 01. Oktober 20XX–1 mit Herrn X (Name ist allen Beteiligten bekannt, hier aber nicht offen ausgewiesen).
- 9.
Im Gegensatz zu meinem Standardansatz habe ich hier den Rohertrag zusätzlich aufgenommen, da er für die Gastronomie von entscheidender Bedeutung ist.
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Heesen, B. (2019). Bilanz- und GuV-Planung. In: Beteiligungsmanagement und Bewertung für Praktiker. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-25330-1_12
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Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden
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