Zusammenfassung
Trotz der hohen Individualität von Ausnahmezuständen lassen sich einige verallgemeinerbare Strukturmerkmale bestimmen, die Ausnahmezustände kennzeichnen. So weist jeder Ausnahmezustand bestimmte Rechtsgrundlagen auf, die auch, wie dargestellt, als Differenzierungsmerkmal zu vor- oder außerstaatlichen Zuständen dienen. Denn ein Ausnahmezustand, der die Rechtsordnung außer Kraft setzt, kann nur dann von vor- oder außerstaatlichen Zuständen (z. B. Naturzustand) differenziert werden, wenn er Beziehungen zur Rechtsordnung aufweist. Des Weiteren besitzt jeder Ausnahmezustand zeitliche Eigenschaften (teilweise auch eine Auslöser-Situation) und Rechtsfolgen. Anhand der Rechtsfolgen lassen sich verschiedene Typen von Ausnahmezuständen differenzieren, in denen ein souveräner Akteur auf unterschiedliche Bestandteile von Rechtsnormen einwirkt.
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van Laak, J. (2019). Typologisierung von Ausnahmezuständen. In: Souveränität in Zeiten der Krise. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-24022-6_5
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