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Erneuerung durch Rückbesinnung – Die Theologie des Salafismus

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Zusammenfassung

Der Salafismus ist eine religiös-puritanische Geisteshaltung, die in verschiedenen, in ideologischer Hinsicht zum Teil differenten, Strömungen des sunnitischen Islam existiert. In Abgrenzung zu der Mehrheit der Muslime lehnen Salafisten jede Anpassung der Interpretation religiös-autoritativer Quellen (Koran und Sunna) an veränderte gesellschaftliche und politische Gegebenheiten kategorisch ab. Indem sie zur Rückkehr zu einem vermeintlich „wahren Islam“ aufrufen, erheben die Salafisten den Anspruch, eine religiöse Erneuerungsbewegung zu sein. Der Salafimus verfügt über einen klar bestimmten Inhalt und stellt eine abgrenzende Form des deutenden Umgangs mit religiösen und gesellschaftlichen Fragen dar. Obwohl salafistische Strömungen zum Teil gegensätzliche ideologische Positionen vertreten, teilen alle Salafisten eine gemeinsame, puritanische Glaubenslehre, deren konstituierende Momente in einem imaginierten Idealbild der „Urmuslime“ begründet liegen.

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Notes

  1. 1.

    Die islamischen Überlieferungen schreiben den rechtschaffenen Altvorderen einen frommen Lebenswandel sowie eine hohe Einsatzbereitschaft für die Sachen des Glaubens und der Gemeinschaft der Muslime (umma) zu. Deshalb kommt diesen Generationen von Gläubigen eine Vorbildfunktion für die Mehrheit der Muslime auf der Ebene der Ethik und Moral zu. Salafisten gehen genau an diesem Punkt weiter. Sie ikonisieren die salaf-Generationen und sind der Ansicht, dass das geistige Erbe der rechtschaffenen Altvorderen das beinhalte, was einzig als der „richtige Islam“ gelten könne. Sie fordern vehement die akribische Nachahmung der rechtschaffenen Altvorderen in allen Lebensbereichen. Es gelte daher, vermeintlich unstatthafte Neuerungen, die nicht in Koran, Propheten- und Gefährtentradition zu belegen sind, zurückzuweisen und konsequent aus der religiösen Praxis und Lebensführung zu verbannen. Selektiv blenden Salafisten jedoch jene Überlieferungen aus, die von Konflikten, Spaltungen und Uneinigkeiten unter den Muslime während der Lebzeiten der salaf berichten – vor und nach dem Tod des Propheten. Deswegen lässt sich das Idealbild der salaf, an dem sich Anhänger des Salafismus kompromisslos orientieren wollen, in vielerlei Hinsicht als „Utopie“ beschreiben.

  2. 2.

    „Befolgung des Koran und der Sunna nach dem Verständnis der Vorfahren der (muslimischen) Gemeinschaft.“

  3. 3.

    hiğra (Auswanderung) bezeichnet die Übersiedlung des Propheten Muḥammad von Mekka nach Medina im Jahr 622. Dieses Jahr markiert den Beginn der islamischen Zeitrechnung.

  4. 4.

    Die Glorifizierung der ṣaḥāba lässt sich nach muslimischer Überlieferung u. a. damit begründen, dass sie den Propheten Muḥammad persönlich kannten und Kronzeuge für seine koranischen Verkündungen waren. Darüber hinaus begleiteten sie den ihn, hörten seine Aussprüche und erlebten seine Handlungen aus unmittelbarer Nähe. Sowohl im Koran als auch in der islamischen Geschichtsschreibung nehmen die ṣaḥāba deshalb eine herausragende Stellung ein, weil sie zum einen als Frühmuslime (sābiqūn) die allerersten Menschen waren, die sich in der mekkanischen Phase (610–622) zum Islam bekannten, als Auswanderer (muhāğirūn) mit Muḥammad um 622 nach Medina übersiedelten oder dort als Unterstützer (anṣār) der aus Mekka ausgewanderten Frühmuslimen auftraten. Zum anderen weil die ṣaḥāba den Islam nach dem Tode des Propheten weitertrugen, indem sie maßgeblich an der Sammlung des Koran und der Überlieferung von Hadithen mitwirkten. Für ausführliche Darstellungen zum Leben und Wirken Muḥammads und seiner Gefährten siehe besonders Bobzin (2000); Endreß (1997); Noth (1987, S. 11–100); Schoeler (1996); Schöller (1998); Watt und Welch (1980).

  5. 5.

    Koranverse sind hier durchgehend unter Angabe der Suren- und Versnummern aus der Koranübersetzung von Paret (1993) übernommen.

  6. 6.

    Als einflussreiche rational-logische Denkschulen im Islam gelten die Muʿtazila, die Ǧahmiyya und die Ašʿariyya. Die Mu‘tazila ist eine von Hellenismus beeinflusste rationale Denkschule der islamischen Theologie. Sie entstand im 8. Jahrhundert innerhalb der religiösen, spekulativen Wissenschaft des kalām und wurde vor allem von dem abbasidischen Kalifen al-Maʾmūn (786–833) gefördert. Die Muʿtaziliten wollten mithilfe der Vernunft den Koran verstehen, erklären und gegenüber Andersgläubigen verteidigen. Die stark von der Muʿtazila beeinflusste Denkschule der Ǧahmiyya geht auf deren Gründer Ğahm Ibn Ṣafwān (696–746) zurück. Die Ğahmiten vertraten die muʿtazilitsche Ansicht, dass der Koran ein Geschöpf Gottes sei, d. h. von ihm erschaffen und damit nicht zu seinem Wesen gehörend. Hieraus folgerten sie, dass Gottes Namen, die Koran erwähnt werden, nicht wörtlich zu verstehen seien. Die vom Abū al-Ḥasan al-Ašʿarī (873–935) gegründete theologische Denkschule der Ašʿariyya stellte eine Gegenströmung zur Muʿtazila und Ǧahmiyya dar. Sie versuchte, Traditionalismus und Rationalismus zu verbinden, indem ihre Gelehrten die These von der Unerschaffenheit des Koran vertraten und den Koran anhand rational-logischen Methoden auslegten. Für ausführliche Darstellung der Positionen und Auseinandersetzungen dieser Denkschulen siehe besonders Van Ess (1992, Bd. 3), Nagel (1994).

  7. 7.

    Die maḏāhib sind von muslimischen Gelehrten etablierten Rechtsschulen, die islamische Quellen (Koran und Sunna) mittels diverser Rechts- und Erkenntnismethoden auslegen und daraus juristische Bestimmungen ableiten. Heute bestehen folgende vier sunnitische Rechtsschulen: die ḫanafitische, mālikitische, šāfʿitische und ḥanbalitische Rechtsschule. Die ḥanafitische Rechtsschule geht auf Abū Ḥanīfa al-Nuʿmān Ibn Ṯābit (699–767) zurück und räumt der Methodik der pragmatischen Urteilsbildung relativ großen Raum ein. Die malikitische Rechtsschule geht auf Mālik Ibn Anas (711–795) zurück. In der malikitischen Jurisprudenz (fiqh) werden in starkem Maße Nützlichkeitserwägungen (maṣāliḥ mursala) im Rahmen der Rechtsfindung berücksichtigt. Die šāfiʿitische Rechtsschule wurde von Muḥammad ibn Idrīs al-Šāfiʿī (767–820) begründet. Während die Malikiten eine konservative Linie vertraten und sich streng an die Tradition hielten, bejahten die Ḥanafiten dagegen die Möglichkeit, neue Rechtsnormen zu entwickeln und dabei das eigene Urteil für maßgeblich zu halten, versuchte al-Šāfiʿī, einen Mittelweg zu finden. Er bekannte sich zur Wichtigkeit der Übereinstimmung der Rechtsgelehrten (iğmāʿ) und sprach sich dafür aus, die Möglichkeit der Rechtsfindung durch Analogieschluss (qiyās) bedachter zu handhaben. Die ḥanbalitische Rechtsschule geht auf Aḥmad Ibn Ḥanbal zurück. Er trat prinzipiell für die alleinige Anerkennung von Koran und Überlieferung als Rechtsquellen ein und lehnte jede Form menschlicher Rechtsfindung ab, weil dies zu unerlaubten Neuerungen und Willkür führe. Auch der qiyās fand nur unter Einschränkungen seine Zustimmung. Was die Erfüllung der religiösen Pflichten betrifft, waren für ihn nur diejenigen Praktiken statthaft, die von Koran und Sunna vorgeschrieben werden. Für einen umfassenden Überblick über die islamischen Rechtsschulen siehe besonders Johansen (1999); Motzki (1991).

  8. 8.

    Für Salafisten bedeutet ittibāʿ „die Anerkennung und Befolgung von religiös-rechtlichen Standpunkten und Urteilen islamischer Gelehrter nach selbstständiger Verifizierung der Korrektheit der Argumentation und Beweisführung durch den Fragesteller bzw. den Urteilssuchenden. Taqlīd hingegen wird gleichgesetzt mit dem „blinden“ Vertrauen auf die Urteile eines Gelehrten“ (Fahmy 2011, S. 11).

  9. 9.

    Betrachtet man den historischen Kontext, in dem Muḥammad diese medinensischen Koranverse verkündete, stellt man fest, dass sie sich vornehmlich gegen den Götzenkult der polytheistischen Bewohner der Arabischen Halbinsel im siebten Jahrhundert richteten. Diese manifestierte sich u. a. in der Anbetung von Skulpturen, Götzenbildern, Steinen, Bäumen Feuer und Sonne. Der Tenor dieser Verse liegt auf der massiven Verurteilung der Götzenkult als Ursache des širk, die Aufforderung von den bisherigen Kulthandlungen abzulassen und alle Verehrung stattdessen dem einzigen Gott zukommen zu lassen.

  10. 10.

    Von den meisten Muslimen wird die christliche Trinität auf den Tritheismus (Drei-Gott-Lehre) reduziert und deswegen als širk abgewiesen.

  11. 11.

    Das islamische Glaubensbekenntnis „ašhadu an lā ilāha illā Allah, wa-ašhadu anna Muḥammadan rasūlu Allah“ (Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Muḥammad der Gesandte Gottes ist).

  12. 12.

    Im Koran wird das exklusive Anrechts des einen Gottes auf Anbetung strikt betont; z. B. „Und ich habe die Dschinn und Menschen nur dazu geschaffen, dass sie mir dienen“ (51: 56). Diejenigen, die „Nebengötter“ als Partner Gottes in der Göttlichkeit oder Herrschaft beigesellen, werden hingegen aufs Schärfste verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, von Gott erschaffenen Gegenständen oder Personen anzubeten und sie somit als Partner an der alleinigen Göttlichkeit Allahs teilhaben zu lassen.

  13. 13.

    Tawassul manifestiert sich in dem sich Wenden an Menschen, von denen man glaubt, dass sie Gott besonders nah stehen, wie ahl al-bait (wörtl. Leute des Hauses, Mitglieder der Familie des Propheten Muḥammads) oder äußerst fromme Personen, awliyāʾ Allah al-ṣāliḥūn (wörtl. rechtschaffene Gottesfreunde), um sie zu Mittlern und Fürsprechern bei Gott zu erklären.

  14. 14.

    An dieser Stelle ist anzumerken, dass Salafisten zwischen jenen von Menschen gemachten Gesetzen, deren Anwendung Ungehorsam gegenüber Koran und Sunna nach sich zieht (z. B. Lebenspartnerschaftsgesetz), und jenen, die der Regelung der Angelegenheiten der Menschen untereinander dienen (z. B. Verkehrsgesetz), ohne dabei Gottes Geboten zu widersprechen, unterscheiden.

  15. 15.

    „Sag: Mein Gebet (salāt) und meine Opferung, mein Leben und mein Tod gehören Allāh, dem Herrn der Menschen in aller Welt (al-ʿālamīn). Er hat keinen Teilhaber (an der Herrschaft). Dies (zu bekennen) wurde mir befohlen. Und ich bin der erste von denen, die sich (Allāh) ergeben haben (al-muslimīn).“

  16. 16.

    Die Definition guter/lobenswerter (ḥasana/maḥmūda) und schlechter/missbilligter (saiyʾa/maḏmūma) Neuerungen geht auf Muḥammad ibn Idrīs al-Šāfiʿī (767–820), den Begründer der šafiitischen Rechtsschule zurück. Demnach wird zunächst alles, was zu Lebzeiten des Propheten nicht existent war, als bidʿa bezeichnet. Sollte eine Neuerung von Nutzen für die Gemeinschaft der Muslime sein und nicht im Widerspruch zu Koran, Sunna oder Konsens der Gelehrten stehen, so ist sie eine bidʿa ḥasana bzw. bidʿa maḥmūda. Zudem hob al-Šāfiʿī hervor, dass es bidaʿ wāğiba (obligatorische Neuerungen) gäbe, wie beispielsweise das Studium der Grammatik, das zu einem besseren Verständnis von Koran und Sunna führen kann, die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Hadithüberlieferern und die Feststellung von schwachen Hadithen (al-ğarḥ wa-l-taʿdīl), die Kodifizierung von Gesetzen/Eheverträgen und die Widerlegung von ketzerischen Sekten. Weitere Arten guter Neuerungen seien empfehlenswerte Neuerungen (bidaʿ mandūba), wie beispielsweise die Einrichtung von Krankenhäusern und Schulen, und erlaubte Neuerungen (bidaʿ mubāḥa), die nicht in den islamrechtlichen Bereich des Verbotenen (ḥarām) fällen, wie neue Mode, Lebensmitteln, Getränken und Kleidung. Meinungen oder Lehren, deren Anhänger sie in die Religion einführen oder zu Sunna erheben oder den Menschen Schaden zufügen, seien hingegen bidaʿ saiyʾa und werden von aš-Šāfiʿī entweder als verbotene (muḥarrama) Neuerungen gewertet, wie Verrichtung von drei Gebeten am Tag statt fünf, das Fasten nur von 10 Tagen im Ramadan oder (makrūha). Für mehr siehe hierzu Gronke (2002, S. 135 ff.); al-Qaraḍwī (2007, S. 12 ff.).

  17. 17.

    Im ihrem hier zitierten Aufsatz „‚Alles Neue ist ein Irrweg‘. Zum mittelalterlichen arabischen Schrifttum über religiöse Missbräuche“ führt Gronke einige Beispiele für Praktiken auf, die zwar von mittelalterlichen salafistischen Gelehrten Autoren als bidaʿ erklärt wurden, aber laut Überlieferung von dem Propheten und den salaf-Generationen gepflegt worden waren, wie beispielsweise das Feiern von Festen und die Diskussion über profane Themen in der Moschee.

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Sarhan, A. (2019). Erneuerung durch Rückbesinnung – Die Theologie des Salafismus. In: Klußmann, J., Kreutz, M., Sarhan, A. (eds) Reformation im Islam. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-23004-3_7

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