Zusammenfassung
„Die vielen Bestrebungen, die auf Rationalisierung der öffentlichen Verwaltung abzielen, haben keine einheitliche Theorie. Dadurch sind sie gegen grundsätzliche Kritik gefeit. Sie lassen sich nicht in einen geschlossenen Zusammenhang stellen. Ihre praktischen Erfolge bleiben Einzelleistungen. Dennoch gibt es leitende Grundvorstellungen, gewisse als selbstverständlich angenommene Ausgangspunkte, auf die sich Argumente und Forderungen stützen, und die damit - weitgehend undurchdacht - die Funktion einer Theorie übernehmen. (…) Verzichtet man auf das Ideal der eindeutigen und voraussehbaren Festlegung des richtigen Handelns durch ein (…) Optimalmodell, eine gewiß schmerzhafte Operation, dann gelangt man zu Entscheidungsmodellen mit mehreren, oft unbestimmt vielen richtigen Lösungen. Deren Richtigkeit bestimmt sich nach regulativen Kriterien der Brauchbarkeit. Für diese Kriterien genügt, eben weil man von ihnen keine vollständige Festlegung des Handelns mit all seinen Folgen erwartet, eine funktionale Begründung, das heißt: eine Begründung, die mehrere Lösungen als funktional-aequivalent, also gleichermaßen richtig einander zuordnet."
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Luhmann, N. (2018). Kann die Verwaltung wirtschaftlich handeln?. In: Lukas, E., Tacke, V. (eds) Schriften zur Organisation 1. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22503-2_9
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