Es ist die Aufgabe des Staates, seinen Bürgerinnen und Bürgern, die eben diesen Staat bilden, Schutz und Sicherheit zu geben. Dazu sind die Gefahren zu erfassen, gegen die es sich zu wappnen gilt. Und es sind die notwendigen Instrumente zu schaffen und sie zu befähigen, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Dabei kommt der kommunalen Ebene angesichts einer veränderten Sicherheitslage eine besondere Bedeutung zu. Der Verwaltungsstab ist dazu von dem Etikett des Katastrophenstabes zu befreien und als das zu verstehen, was er auch nach der Beschreibung der Innenministerkonferenz sein soll: nämlich ein Koordinierungsinstrument für die Umsetzung zeitkritischer administrativer Aufgaben.