Zusammenfassung
Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Dies drückt sich nicht nur in einer deutlichen Zunahme von Teilzeitarbeit, sondern auch in einer deutlichen Zunahme der sogenannten Erwerbshybridisierung aus. Unsere Analysen auf Basis des Nationalen Bildungspanels zeigen zweierlei: Sowohl die hybride Selbstständigkeit – also die parallele Ausübung von Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung oder sonstigen, nicht primär auf Erwerb ausgerichteten Tätigkeiten – als auch der mehrfache Wechsel zwischen Selbstständigkeit und sonstigen Erwerbsformen haben in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen. Dies zeigt sich sowohl bei Frauen als auch bei Männern. Derzeit geht schätzungsweise etwa die Hälfte aller Personen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, noch einer weiteren Tätigkeit nach, und mindestens jede fünfte startet zum zweiten oder dritten Mal in die Selbstständigkeit.
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- 1.
- 2.
Vgl. u. a. Trischler und Kistler 2010, S. 1.
- 3.
Vgl. Simonson et al. 2012, S. 8.
- 4.
Vgl. Institut für Mittelstandsforschung und Statistisches Bundesamt 2015, S. 109 und S. 35.
- 5.
Vgl. Bögenhold und Fachinger 2015, S. 208.
- 6.
Vgl. Kay et al. 2004, S. 35.
- 7.
Großzahlige, anonymisierte Biografiedaten stellt zudem die Deutsche Rentenversicherung für die wissenschaftliche Forschung zur Verfügung. Zu erwähnen sind insbesondere die Biografiedaten ausgewählter Sozialversicherungsträger in Deutschland (BASiD), in denen die Daten der sogenannten Versicherungskontenstichprobe des Forschungsdatenzentrums der Deutschen Rentenversicherung Bund (FDZ-RV) mit den Informationen aus den Integrierten Erwerbsbiografien und des Betriebs-Historik-Panels der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Die Daten des FDZ-RV eignen sich jedoch nur bedingt für die Analyse der Selbstständigkeit, da die meisten selbstständigen Tätigkeiten keiner Rentenversicherungspflicht unterliegen (vgl. z. B. Betzelt 2004, S. 25 ff.) und daher nicht in den Datensätzen des FDZ-RV erfasst sind.
- 8.
Vgl. Kay et al. 2014, S. 22.
- 9.
- 10.
Vgl. Blossfeld et al. 2011, S. 21 f.
- 11.
Vgl. Informationsmaterial auf der NEPS-Website: https://www.neps-data.de/de-de/datenzentrum/datenunddokumentation/startkohorteerwachsene.aspx, Stand: 9. Mai 2016.
- 12.
Dies sind: Schule, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, Militärdienst, Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Lücke sowie sogenannte Dateneditionslücke. Letzteres sind nicht weiter spezifizierte Lücken in der Biografie, die länger als zwei Monate andauerten; vgl. Skopek 2012, S. 33.
- 13.
Kay et al. 2014, S. 59.
- 14.
Zu den Selbstständigen zählen wir auch die sogenannten freien Mitarbeiter.
- 15.
Dieser Wert übersteigt deutlich die beispielsweise jährlich auf Basis des Mikrozensus ausgewiesene Selbstständigenquote; vgl. Institut für Mittelstandsforschung 2016. Dies hat verschiedene Ursachen. Zum einen werden hier alle Formen der Selbstständigkeit, u. a. auch die im Nebenerwerb, berücksichtigt. Zum anderen handelt es sich hier nicht um den Erwerbsstatus einer Person in einem bestimmten Jahr. Vielmehr wird ein längerer Zeitraum, zum Teil ein ganzes Erwerbsleben betrachtet. Und schließlich liegen den vorliegenden Berechnungen, anders als beim Mikrozensus, ungewichtete Daten zu Grunde.
- 16.
Vgl. Folta et al. 2010, S. 255 f.
- 17.
Es dürfte sich typischerweise um eine selbstständige Teilzeittätigkeit mit Zuerwerbscharakter handeln; zur Definition des Zuerwerbs im Mikrozensus vgl. Institut für Mittelstandsforschung und Statistisches Bundesamt 2015, S. 1 f.
- 18.
Genau genommen betrachten wir hier die erstmalige Aufnahme einer Selbstständigkeit. Da hybride Selbstständigkeit auch in der zweiten oder dritten Selbstständigkeit auftreten kann, sind die ausgewiesenen Anteilswerte für die hybride Selbstständigkeit unterschätzt.
- 19.
Ergänzende Probit- und multinomiale Probitschätzungen zeigen allerdings eine negative Korrelation zwischen Alter und der Aufnahme einer hybriden Selbstständigkeit. Zugleich deuten sie darauf hin, dass sich hinter den ausgewiesenen Unterschieden zwischen den Kohorten Perioden- und weniger Kohorteneffekte verbergen. Das heißt, es scheint weniger darauf anzukommen, welcher Geburtskohorte jemand angehört, sondern eher darauf, wann die hybride Selbstständigkeit aufgenommen wurde.
- 20.
Vgl. Suprinovič et al. 2016, S. 20.
- 21.
Vgl. Suprinovič et al. 2016, S. 19 f.
- 22.
Vgl. Suprinovič et al. 2016, S. 21. Weitergehende Analysen für 15- bis 44-jährige Selbstständige zeigen, dass lediglich der im Hinblick auf die Kombination Selbstständigkeit und sonstige weitere Erwerbsform aufscheinende Unterschied zwischen den Geschlechtern statistisch signifikant ist.
- 23.
Vgl. Suprinovič et al. 2016, S. 12.
- 24.
Dies zeigt sich auch auf Basis der Gewerbeanzeigenstatistik, des KfW-Gründungsmonitors und des Mikrozensus; vgl. Institut für Mittelstandsökonomie und Professur für Unternehmensführung 2013, S. 43, S. 49 und S. 54.
- 25.
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wären ausländische Selbstständige und Selbstständige mit Migrationshintergrund im NEPS unterrepräsentiert. So hatten 2014 10,3 % der Selbstständigen gemäß Mikrozensus eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Allerdings ist zu bedenken, dass einerseits im NEPS ein sehr langer Zeitraum abgedeckt ist, in dem der Schritt in die Selbstständigkeit vollzogen worden ist, und andererseits der Ausländeranteil an den Selbstständigen im Zeitablauf gestiegen ist. 1992 lag er beispielsweise bei 6,3 %; vgl. Institut für Mittelstandsforschung und Statistisches Bundesamt 2015, S. 95 f., eigene Berechnungen.
- 26.
Brenke 2009, S. 606.
- 27.
Dies bestätigen auch Analysen auf Basis der Gewerbeanzeigenstatistik, des KfW-Gründungsmonitors und des Mikrozensus; vgl. Institut für Mittelstandsökonomie und Professur für Unternehmensführung 2013, S. 43, S. 49 und S. 54.
- 28.
Vgl. z. B. Metzger 2016, S. 14 und S. 16.
- 29.
Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf die hybriden Selbstständigen, die von Anfang an parallel zur Selbstständigkeit einer weiteren Tätigkeit nachgegangen sind (siehe Abschn. 3.1). Dauerhaft meint hier, so lange wir die Selbstständigkeit beobachten können. Es ist also durchaus möglich, dass die abhängige Beschäftigung zu einem späteren Zeitpunkt noch aufgegeben wird. Der ausgewiesene Anteilswert dürfte demnach überschätzt sein.
- 30.
Vgl. Suprinovič et al. 2016, S. 21.
- 31.
Vgl. Suprinovič et al. 2016, S. 21.
- 32.
Vgl. Suprinovič et al. 2016, S. 24.
- 33.
Dass Selbstständigkeiten, die am Ende des 45. Lebensjahrs noch bestehen, nicht in die Betrachtung eingehen, führt zu einer deutlichen Unterschätzung der Selbstständigkeitsdauern. Würden diese berücksichtigt, dauerte die durchschnittliche Selbstständigkeit von Männern mindestens 9,4 Jahre und die von Frauen mindestens 7,5 Jahre.
- 34.
Vgl. Suprinovič et al. 2016, S. 26.
- 35.
Um die Komplexität von Erwerbsverläufen zu reduzieren, wird die Dauer der einzelnen Erwerbszustände nicht berücksichtigt, sondern nur deren Reihenfolge. Das sogenannte same-order-Verfahren ermöglicht eine weitere Komplexitätsreduktion, indem lediglich die Reihenfolge unterschiedlicher Erwerbszustände berücksichtigt wird. Folgen mehrere Episoden desselben Erwerbszustands aufeinander, wird dies als ein einziger Erwerbszustand erfasst; vgl. Brzinsky-Fay et al. 2006, S. 438 ff.
- 36.
Vgl. Suprinovič et al. 2016, S. 39.
- 37.
Hier werden nur diejenigen erneuten Wechsel in die Selbstständigkeit berücksichtigt, bei denen mindestens ein Monat zwischen dem Ende der einen und dem Beginn der anderen Selbstständigkeit liegt.
- 38.
Suprinovič et al. 2016, S. 15.
- 39.
- 40.
Zu etwas anderen Ergebnissen gelangten Kay et al. 2004, S. 59, auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels: Mehr als die Hälfte der Mehrfachgründer hat zwei Mal gegründet, ein gutes Fünftel drei Mal und ein weiteres gutes Fünftel vier Mal und häufiger. Die Abweichungen resultieren u. a. daraus, dass im vorliegenden Beitrag anders als in Kay et al. 2004 das Erwerbsleben der Selbstständigen lediglich bis zur Vollendung des 45. Lebensjahrs berücksichtigt wird. Es ist zu erwarten, dass ein Teil der jemals Selbstständigen in den verbleibenden mehr als zwanzig Jahren nochmals den Schritt in die Selbstständigkeit tun wird.
- 41.
Vgl. Suprinovič et al. 2016, S. 16.
- 42.
Vgl. z. B. Kay und Kranzusch 2010, S. 250.
- 43.
Vgl. Kay und Kranzusch 2010, S. 250.
- 44.
Vgl. z. B. Kay et al. 2014, S. 56.
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