Zusammenfassung
Die zentralen Akteure des ProdSG sind Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler, Marktüberwachungsbehörden und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet. Des Weiteren gilt auch derjenige als Hersteller eines Produkts, dessen Name bzw. Marke daran angebracht ist (§ 2 Nr. 14 ProdSG).
Bevollmächtigter ist jede im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige natürliche oder juristische Person, die der Hersteller schriftlich beauftragt hat, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen (§ 2 Nr. 6 ProdSG).
Einführer ist jede im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Staat, der nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr bringt (§ 2 Nr. 8 ProdSG).
Händler ist jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers und des Einführers (§ 2 Nr. 12 ProdSG).
Für Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler verwendet das ProdSG den Sammelbegriff der Wirtschaftsakteure (§ 2 Nr. 29 ProdSG).
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Rights and permissions
Copyright information
© 2017 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
About this chapter
Cite this chapter
Lach, S., Polly, S. (2017). Akteure. In: Produkt-Compliance. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17558-0_4
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-17558-0_4
Published:
Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-658-17557-3
Online ISBN: 978-3-658-17558-0
eBook Packages: Business and Economics (German Language)