Das deutsche Besteuerungssystem kennt keine einheitliche Besteuerung der Erträge aus unternehmerischer Tätigkeit. Einkommen- und Körperschaftsteuer knüpfen an das Einkommen von natürlichen oder juristischen Personen an. Die Gewerbesteuer ist zwar als Objektsteuer auf den Unternehmensertrag konzipiert, sie nimmt jedoch Bezug auf den einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Gewinn als Ausgangsgröße des Gewerbeertrags. Damit ist die steuerliche Belastung der Unternehmenserträge abhängig von der Rechtsform, in der die Unternehmenstätigkeit ausgeübt wird.