Zusammenfassung
Besitz und Bildung, die individuelle Leistung, verbunden mit einem beruflichen Aufstiegsstreben jenseits ständischer Muster von Vererbung und Heirat waren Kriterien der Zugehörigkeit zum Bürgertum. Den Kern bildeten Fabrikbesitzer und das Handels- und Bankiersbürgertum. Hinzu kam das im 19. Jahrhundert sich rasch vergrößernde Bildungsbürgertum: Lehrer in Schulen und Hochschulen, Beamte in gehobenen Positionen des Staates und der Kommunen, Rechtsanwälte und Ärzte und damit jene Sozialschichten, die sich auch heute noch zum Bürgertum zählen. Es umfasste im 19. Jahrhundert nie mehr als fünf bis fünfzehn Prozent der Gesamtbevölkerung und konzentrierte sich in den alten Bürger- und Handelsstädten – wie Frankfurt und Hamburg, Leipzig und Berlin. Hinzu kam das Bürgertum in den sich heraus bildenden Industriemetropolen wie Essen oder Dortmund. In den Fabrikstädten und Industrieregionen entstand das sich schnell vergrößernde Proletariat. Bereits 1848, als es sich erst in seinen Anfängen zeigte, schrieben Karl Marx und Friedrich Engels im Manifest der Kommunistischen Partei, dass dem Proletariat die Zukunft gehöre, zumal wenn es sich in den Besitz der Produktionsmittel und des Kapitals gebracht habe.
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Schäfers, B. (2017). Klassen- und Sozialstruktur der bürgerlichen Gesellschaft. In: Die bürgerliche Gesellschaft. essentials. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17329-6_5
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