Zusammenfassung
Das Kapitel zeigt die grundlegenden Begrifflichkeiten einer Akquisitionsfinanzierung sowie Maßstäbe auf, die zum Gelingen einer ökonomisch effizienten Finanzierung in den Blick genommen werden sollten. Die Parameter werden dabei zivilrechtlich erfasst und in den größeren Kontext des Unternehmenskaufs gerückt.
Neben der Darstellung von Funktion und Fallstricken der Akquisitionsfinanzierungsdokumentation und deren rechtlichen Strukturen wird der übliche Ablauf speziell eines Leveraged Buy-Outs praxisnah im Zusammenspiel der Interessen- und Motivlagen der Parteien beleuchtet.
Der Autor dankt Pascal Leitmann für dessen Unterstützung.
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Notes
- 1.
Diese wird – synonym – als NewCo, SPV (Special Purpose Vehicle) oder SPC (Special Purpose Company) bezeichnet.
- 2.
Gleichwohl sind in der Praxis auch vielfältige Komplikationen und Abwandlungen der unter Abschn. 6.1.1.1, iii. dargestellten Grundstruktur zu beobachten. Diese haben zumeist einen steuerrechtlichen Hintergrund (beispielsweise: Zwischenschalten einer luxemburgischen Gesellschaft, deren Rechtsordnung steuerrechtlich vorteilhafte Kapitalinstrumente vorhält).
- 3.
Dies kann aufgrund sog. Cross‐Default‐Klauseln (vgl. Fn. 4) auch in einen Wettlauf der Finanzierer münden, welcher die sichere Insolvenz der Zielgesellschaft bedeuten dürfte.
- 4.
Klauseln in Finanzierungsverträgen, nach denen ein Vertragsverstoß in anderen Finanzierungsverträgen automatisch einen Vertragsverstoß darstellt.
- 5.
Hierzu sind insbesondere Unternehmen geeignet, die i.) nicht leicht durch technischen Fortschritt verdrängt werden und ii.) nicht von saisonalen Begebenheiten abhängig sind.
- 6.
Vgl. noch Abschn. 6.1.3.3.1.
- 7.
Im Nachfolgenden werden alle Eigenkapitalgeber (auch Mezzanine) als Investoren zusammenfassend bezeichnet.
- 8.
So insgesamt der BGH im Urteil vom 21. März 2017 – II ZR 93/16 für die Bestellung einer Grundschuld.
- 9.
Gesetzesbegründung der Bundesregierung zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, BT-Drs. 16/6140, 41; Urteil des BGH vom 21. März 2017, Rn. 22 (s. Fn. 8).
- 10.
Séché/Theusinger, BB 2017, 1550, 1554.
- 11.
So auch Bormann, GmbHR 2017, 643, 647 in seiner Anmerkung zum Urteil des BGH vom 21. März 2017 (s. Fn. 8).
- 12.
Unternehmensprüfungen werden u. a. in den Bereichen Recht, Finanzen, Steuern und Umwelt vorgenommen. Zur Käufer‐Due‐Diligence vgl. Gottgetreu/Petrikowski in Kapitel 1.3.
- 13.
Zum Problem der strukturellen Subordination siehe Abschn. 6.1.3.2.2.
- 14.
Zur non‐recourse Struktur siehe Abschn. 6.1.1.1, iii.
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Jünemann, M. (2018). Die Finanzierung des Unternehmenskaufs. In: Sinewe, P. (eds) Unternehmenskauf in der Steuerpraxis. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17281-7_6
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