Zusammenfassung
Obwohl sich Schockeffekte infolge des zufälligen Bekanntwerdens des NSU im wissenschaftlichen Diskurs, anders als in der Sicherheitspolitik, nicht einstellten, muss konstatiert werden, dass die Rechtsextremismusforschung die „heiße“, oder besser: expressive, Gewalt ins Zentrum gerückt hat, während andere Formen eher vernachlässigt wurden. Der Radikalisierungspfad „Getroffen – gesoffen – gedroschen“ galt als typischer Verlauf rechter Gewaltverbrechen. Die prägnante Formel impliziert zahlreiche Attribute der rechten Gewaltkriminalität und verweist zugleich auf ihre Kontexte.
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Notes
- 1.
Vgl. die Aussage eines Tatverdächtigen gegenüber der Polizei: „Wir machten eine ‚OKF‘, eine Ortskontrollfahrt. Mir ist das nicht eingefallen. Das heißt so. Man will dann gucken, ob noch etwas los ist. Ob noch jemand an der Tankstelle oder am Markt ist. [Zum Tatort]: Das ist einer der Hauptpunkte, wo sich die Jugendlichen in […] treffen. […] Am alten NVA-Armeegelände […] haben wir eine Lagebesprechung gemacht. Wir wollten noch einmal gucken, wo noch welche rumspringen, Ausländer halt.“ Zur Opferauswahl hieß es weiter: „Wenn wir einen Linken getroffen hätten, wäre es auch gut gewesen. Aber irgendeinen sollte es nicht treffen.“
- 2.
Vgl.: „Die Mehrzahl von fremdenfeindlichen Gewalttaten stellen jedoch eine Mischform aus Spontaneität und Planung dar“ (Willems 1993, S. 182).
- 3.
Vgl. zu Gewalttätern als „Experten der Diskurse“ und dem vermittelten Erfahrungswissen über juristische Urteilspraxen: „Ja. Sag ich mal hier, Karl-Heinz wohnt da und da, den schnappen wir uns heute. Also det is mir denn zu doof. Det ist ja schon wieder ein geplantes Verbrechen. [grinst] Wird ja wieder noch härter bestraft“ (Münch 2012, S. 68).
- 4.
So rief Ende der 1990er Jahre eine „Stormfront“ in einem Strategiepapier zur „Etablierung einer Gegenmacht“ gemäß dem Motto „Schafft national befreite Zonen!“ auf: „Wir müssen Freiräume schaffen, in denen wir faktisch die Macht ausüben, in denen wir sanktionsfähig sind, das heißt, wir bestrafen Abweichler und Feinde. Es genügen zehn oder zwölf entschlossene Revolutionäre, und WIR bestimmen, was aus militanter Sicht in einer Stadt ist und was nicht.“
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Logvinov, M. (2017). Spezifika der rechts motivierten Gewaltkriminalität. In: Rechtsextreme Gewalt. essentials. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17151-3_8
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