Zusammenfassung
Nun mag man zwar zugeben, dass es für naturwissenschaftliche Gesetze im strengen Sinn keine „Beispiele“ gebe. Man spricht ja in Beziehung auf Gesetze auch nicht von Beispielen. Aber ist es andererseits nicht im Sprachgebrauch begründet, wenn Kant zwischen dem Beispiel, das man zur „Verständlichkeit eines Ausdrucks“ „anführt“, d. h. zwischen dem eigentlich veranschaulichenden Beispiel, und der demonstrativen Aufweisung eines Sachverhalts bzw. des diesen Sachverhalt formulierenden Begriffs nicht unterscheidet und sogar die Funktion des Beispiels hauptsächlich im „Beweis“ der sogenannten objektiven Realität eines Begriffs erblickt? In der Tat gründen die Schwierigkeiten der kantischen Theorie des Beispiels auch in der Praxis des Sprachgebrauchs – der vorwissenschaftlichen ebenso wie der „wissenschaftlichen“ Art zu reden –, der das Verschiedenste „Beispiel“ nennt.
Der Autor Herr Günther Buck ist verstorben. Dieses Werk wird von Herrn Malte Brinkmann herausgegeben.
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Insofern ist auch der Geschmack und nicht nur, wie Kant will, das Genie ein produktives Vermögen (vgl. Kant 1793, § 48), wenn es auch in ganz besonderem Maß die Fähigkeit des Genies ist, durch beispielhafte Produkte anderer „zum Gefühl seiner eigenen Originalität aufgeweckt“ zu werden, „Zwangsfreiheit von Regeln so in der Kunst auszuüben, daß diese dadurch selbst eine neue Regel bekommt (…)“ (Kant 1793, § 49).
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Buck, G., Brinkmann, M. (2019). 5. Der vielfache Verwendungssinn des Ausdrucks „Beispiel“. In: Brinkmann, M. (eds) Lernen und Erfahrung. Epagogik. Phänomenologische Erziehungswissenschaft, vol 5. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17098-1_12
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Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden
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