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Part of the book series: essentials ((ESSENT))

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Zusammenfassung

Die Untersuchung hat gezeigt, dass das Prinzip des Gleichlaufs von Herrschaft und Risikobeteiligung zwar in den Niederungen des allgemeinen Privatrechts (Kap. 5 Fn. 2) sowie im Gesellschafts- und im Insolvenzrecht (Kap. 2) einige Spuren hinterlassen hat, aber im Zusammenhang mit den wirklich großen Fragen unserer Zeit weitgehend leerläuft (Kap. 3 und 4). Fehlentwicklungen, die das staatliche Recht bei den Themen „Finanzmarkt“, „Umweltschutz“ und „Fairness gegenüber künftigen Generationen“ resignierend in Kauf nimmt, ist mit juristischen Argumenten nur schwer beizukommen. Weiter als staatliches Recht reichen jedoch die Verhaltensanforderungen der Ethik, der Moral und vieler Religionen.

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Notes

  1. 1.

    Vgl. ergänzend Marotzke W (2014) und Marotzke W (2015 ZInsO). Der Fokus dieser beiden Aufsätze liegt aber primär auf den im Insolvenzverfahren anzutreffenden Disharmonien zwischen Herrschaft und Risikobeteiligung. Zur im letztgenannten Beitrag geübten satirischen Kritik des § 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, des § 26a InsO, des § 23 Abs. 1 Satz 4 GKG und eines diesbezüglichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung vgl. Laroche P (2015).

  2. 2.

    Als Jurist denkt man in diesem Zusammenhang insbesondere an die Gefährdungshaftung (Kap. 1 Fn. 12) und an die argumentative Rechtfertigung der sog. Verkehrssicherungspflichten und der Produkthaftung.

  3. 3.

    Vom Strafrecht nahezu unbehelligt bleiben insbesondere die schädlichen Auswüchse der nicht nur in Nordamerika und Europa, sondern inzwischen auch in vielen anderen Staaten um sich greifenden und z. T. sogar noch geförderten Wirtschaftswachstums-, Konsum- und Wegwerfmentalität. Obwohl deren zerstörerische Wirkungen heute hinlänglich bekannt sind (vgl. zu den Gefahren überbordenden Wirtschaftswachstums und den Gründen seiner angeblichen Unverzichtbarkeit die in Kap. 4 Fn. 126 f. Genannten), beteiligen sich viele Menschen, die es sich finanziell leisten können, weiterhin massenhaft an dem verschwenderischen Treiben und zahlen sogar freiwillig eine Zusatzprämie dafür, dass ihnen als Ersatz für die leidende Um- und Nachwelt eine ästhetisch perfekte virtuelle Ersatzwelt (Kap. 4 Fn. 111) verkauft wird. Genussvolle Gedankenlosigkeit und deren geschäftstüchtige Ritualisierung durch eine primär das allgemeine Wohlgefühl bedienende Freizeitverschönerungsindustrie sind schleichende Gifte, die verantwortungsbewusstes Handeln jenseits des gefühlten räumlichen und zeitlichen Nahbereichs im Keim zu ersticken drohen.

  4. 4.

    Andeutend Paech N (2015, S. 148 f.)

  5. 5.

    Diesen Aspekt andeutend thematisierend Franziskus (2015), Abs. 181. Ihn zum Dreh- und Angelpunkt seines sicherlich gut gemeinten, aber in der Methode teilweise beängstigenden Arterhaltungsprogramms erhebend Rauser K-D (2016), 13: „Zentraler Auslöser“ für menschliches Verhalten und damit auch „Hebel für Verhaltensänderungen“ sei das Streben des Menschen nach einem positiven Feedback seiner Mitmenschen, mit dieser sozialen Motivation lasse sich „nahezu das komplette Verhalten eines Menschen“ erklären; vgl. auch ebd. 14 ff., 26 ff.

  6. 6.

    „Wie wird eine spätere Geschichtsschreibung … urteilen? Und wie wird das Urteil der Geschichte über mich lauten?“ Diese Fragen stellte sich im Zusammenhang mit einer militärischen Rückzugsentscheidung im Kriegsjahr 1944 der damalige Feldmarschall Erwin Rommel, dokumentiert im Tagebucheintrag v. 16.04.1944, hier zitiert nach Irving D (1978, S. 159).

  7. 7.

    Zur theologischen Begründbarkeit und zeitlichen Reichweite religiöser Schöpfungsbewahrungsgebote vgl. Kap. 4 Abschn. 4.2 (bei Fn. 132 ff.) sowie Golser K (Hrsg.) (1992); Scherbel A (2003); Franziskus (2015), jeweils kurz kommentiert in Kap. 4 Fn. 132. Gottesgläubigen Menschen rät die in diesem essential ab Kap. 4 des Öfteren zitierte päpstliche Enzyklika Laudato Si´ nach vielen guten Sach- und Verfahrensvorschlägen schlussendlich zum Gebet (Franziskus 2015, Abs. 246). Ob das zielführend ist, mag dahinstehen. Den Ernst der Lage hat der Verfasser der Enzyklika aber zweifellos erkannt. Jedoch wird eine nachhaltige Wendung zum Besseren nur zu erreichen sein, wenn Angehörige aller Wissenschaftszweige, Weltanschauungen, Religionen und gesellschaftlicher Gruppen bereit sind, der drohenden Katastrophe durch gemeinsame Anstrengungen entgegenzuwirken, und sich von diesem Weg auch nicht durch die allerdings naheliegende Vermutung abbringen lassen, dass weder unsere nahen und noch unsere ferneren Nachkommen bessere Menschen sein werden als wir selbst. Unter dieser Voraussetzung erscheint ein respektabler Zeitgewinn durchaus denkbar, im günstigsten Fall sogar ein dauerhafter Burgfriede zwischen den ihre gemeinsame Langzeitaufgabe (Kap. 4 Fn. 132) in Zukunft hoffentlich verstärkt gemeinsam wahrnehmenden Religionen.

  8. 8.

    Optimistisch Bahro R (1987, S. 16 f.). Mächtige Gegenspieler des Selbsterhaltungstriebs sind jedoch eine weit verbreitete kollektive Gleichgültigkeit (Kap. 5 Fn. 3) eine mitunter sogar offen zur Schau getragene Nach-mir-die-Sintflut-Mentalität (Kap. 4 Fn. 124) und der sich im Ausmaß des heutigen Umweltverbrauchs, insbesondere des Energieverbrauchs, manifestierende Hang zu genussvoller Selbstgefährdung.

  9. 9.

    Vgl. Fn. 3, 5, 7 f. sowie die Ausführungen in Kap. 4 (insbesondere bei Fn. 133 ff.).

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Marotzke, W. (2017). Schlussbemerkungen. In: Risikobeteiligung und Verantwortung als notwendige Machtkorrektive. essentials. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-16698-4_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-16698-4_5

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-16697-7

  • Online ISBN: 978-3-658-16698-4

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