Zusammenfassung
Die privaten Akteure (Haushalte, Unternehmer, Arbeitnehmer, Verbände und Vereine) sehen sich einer Vielzahl von Ämtern und Behörden gegenüber, die Aufsicht führen, Genehmigungen erteilen oder versagen, Vorschriften erlassen und Steuern eintreiben. Hinzu kommt die politische Debatte um neue Gesetze und Verordnungen. In der Wirtschaftstheorie werden generell alle öffentlich-rechtlichen Akteure zusammenfassend als Staat bezeichnet. Dies gilt zunächst für die verschiedenen Ebenen: Gemeinden, Landkreise, Bundesländer, Bund, Europäische Union, bis hin zu den weltweiten Organisationen wie den Vereinten Nationen. Auf jeder Ebene bis hinauf zur EU gibt es die drei klassischen Gewalten: Parlament, Regierung und Rechtsprechung, außerdem in Deutschland die öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungskörperschaften und Anstalten. Die vielen Ämter, die der Regierung unterstellt sind, versenden Bescheide, in denen etwas bewilligt, gefordert oder versagt wird. Alles Nähere regelt das Verwaltungsverfahrensgesetz. Wer mit einem Bescheid nicht einverstanden ist, kann sich an das Verwaltungsgericht wenden.
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Literatur
Oppenheimer, Franz. 1964. Erlebtes, Erstrebtes, Erreichtes Lebenserinnerungen. Düsseldorf: Joseph Melzer Verlag
Sombart, Werner. 1904. Gewerbewesen, Erster Teil, Sammlung Göschen. Leipzig: G.J. Göschen‘sche Verlagsbuchhandlung.
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Weißer, U. (2017). Der Staat . In: Erfolgsmodell Soziale Marktwirtschaft . Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-16181-1_5
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