Zusammenfassung
Das Stammdatenmodul, auch Global Common Data-Modul (GCD-Modul) genannt, stellt den nicht nummerischen Teil der Taxonomie dar. Es setzt sich aus drei Teilen zusammen, die zahlreiche Angaben über das Dokument, den Bericht und das Unternehmen beinhalten.
Die E-Bilanz ist vor allem als zusätzliche Vorschrift zur Steuererklärung konzipiert. Deshalb sollten im Stammdatenmodul der E-Bilanz nicht die gleichen Felder abgefragt werden wie in der Steuererklärung, da es ansonsten zu Doppelabfragen kommen würde. Damit es aber seitens der Finanzverwaltung zu einer eindeutigen Identifizierung der übermittelten Daten der E-Bilanz kommen kann, müssen trotzdem einige Felder doppelt, d.h. in der E-Bilanz und in der Steuererklärung, abgefragt werden, weil sonst eine Zuordnung der E-Bilanz zum bilanzierenden Unternehmen nicht erfolgen könnte.
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Notes
- 1.
Bilanzierende Unternehmen müssen sich nach dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit und nach den wesentlichen Änderungen des Maßgeblichkeitsprinzips entscheiden, ob es besser wäre, nur eine Handelsbilanz zu erstellen und daraus eine Steuerbilanz abzuleiten oder gleichzeitig eine Handels- und Steuerbilanz, also zwei Buchhaltungen, zu erstellen – „two-book-accounting-system“.
- 2.
Vgl. KONSENS, Projekt E-Bilanz: Häufig gestellte Fragen, 2016, S. 18.
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von Sicherer, K., Čunderlíková, E. (2017). Stammdatenmodul. In: E-Bilanz. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-15664-0_3
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