Zusammenfassung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das in Deutschland seit 2006 in Kraft ist, stellt einen wichtigen symbolischen und rechtspraktischen Schritt auf dem Weg zu mehr gleichberechtigter Teilhabe aller Bürger_innen dar. AchtJahre nach Verabschiedung des AGG haben zahlreiche Stellungnahmen, Beschwerden, außergerichtliche Einigungen und gerichtliche Verfahren gezeigt, wie notwendig das Gesetz ist. Die EU-richtlinienkonforme Auslegung einzelner Vorschriften durch Gerichte wurde angemahnt bzw. geklärt, es haben sich Lücken und widersprüchliche Regelungen beim Anwendungsbereich und auf der Rechtfertigungsebene herauskristallisiert und richterliche Auslegungspraktiken wurden aufgrund von Rechtsprechung etabliert.
Der vorliegende Artikel basiert auf einem umfassenden Papier zur Novellierung des AGG. Dieses Papier wurde in einer Autor_innengruppe diskutiert und von Doris Liebscher und Alexander Klose verfasst. Dieses umfassende Papier ist auf der Webseite des BUG einzusehen: http://www.bugev.org/fileadmin/user_upload/AGG_Novellierung_alle_Dokumente.pdf. Stand: 4.06.2015). Dort ist außerdem ein Entwurf für eine Novellierung des AGG Textes und ein Entwurf für ein Bundesantidiskriminierungsgesetz zu finden.
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Egenberger, V. (2017). Stärkung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland am Beispiel des AGG. In: Fereidooni, K., El, M. (eds) Rassismuskritik und Widerstandsformen. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-14721-1_27
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